Nach einer gescheiterten Busflucht am Grenzübergang Invalidenstraße und der Festnahme der Beteiligten 1963 legte das MfS Untersuchungsvorgänge an. Darin befinden sich neben geheimpolizeilichen Unterlagen auch Dokumente der Staatsanwaltschaft, die im Zuge der Ermittlungen eng mit der Stasi zusammenarbeitete.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Laurenz.
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Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Angehörigen von Barczatis und Laurenz.
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Nach ihrer Festnahme im März 1955 kamen Elli Barczatis und ihr Geliebter, Karl Laurenz, in die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen. Es folgten wochenlange Verhöre, die meist nachts stattfanden. Ein Vermerk in den Vernehmungsprotokollen von Laurenz dokumentiert seinen Widerstand gegen die stundenlangen Nachtverhöre.
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In der zentralen Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen mussten sich Elli Barczatis und Karl Laurenz nach ihrer Festnahme stundenlangen Nachtvernehmungen unterziehen. In einem der Verhöre verglich Laurenz die Staatssicherheit mit den nationalsozialistischen Geheimdiensten.
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Anfang März 1955 nahm die Staatssicherheit die ehemalige Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz, wegen Spionageverdachts fest. Im Juli 1955 wandte sich Hertha Barczatis in einem Brief an den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl und beschwerte sich über das Kontaktverbot zu ihrer Schwester.
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