Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten
Der Operative Vorgang "Konzert" zur Aufklärung des Neonazi-Überfalls auf die Ost-Berliner Zionskirche blieb für die Stasi auch nach dem ersten Prozess im Dezember 1987 relevant. Die Bekämpfung rechtsextremer Skinhead-Gruppen in der DDR stand nun nicht mehr aus strafrechtlichen, sondern politisch übergeordneten Gründen im Fokus.
Dokument, 3 Seiten
Das Zentralkomitee der SED griff im Dezember 1987 in das Strafverfahren gegen vier Skinheads ein, die ein Punkkonzert überfallen hatten. In einem Schreiben erläutert der Generalstaatsanwalt, wie die bewusst unpolitische Konzeption der ersten Gerichtsverhandlung zu dem zunächst geringen Strafmaß führte.
Dokument, 3 Seiten
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Dokument, 6 Seiten
Der Skinhead-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 war Auslöser für die Gründung einiger selbstorganisierter Antifa-Gruppen in der DDR. Unmittelbar nach dem Ereignis fand sich in Berlin eine Gruppe Betroffener zur "Anti-Nazi-Liga" zusammen und verteilte Handzettel, um auf die erstarkende Neonazi-Bewegung aufmerksam zu machen.
Dokument, 4 Seiten