Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
Dokument, 1 Seite
Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 9 Seiten
Unter den am 17. Juni 1953 in der Kleinen Steinstraße in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch Erna Dorn. Sie war dort inhaftiert, weil sie am 21. Mai 1953 wegen Naziverbrechen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.
Dokument, 7 Seiten
In Dresden kam es seit dem 3. Oktober 1989 zu heftigen Krawallen. Ausreisewillige versuchten am Hauptbahnhof auf durchfahrende Züge aufzuspringen, die dort mit Botschaftsbesetzern aus Prag in Richtung Bundesrepublik durchfahren sollten. Der Chef der Staatssicherheit in Dresden, Horst Böhm, schildert in einem Bericht an den SED-Funktionär Hans Modrow seine Sicht auf die gewaltsamen Zusammenstöße von Demonstranten und Volkspolizei.
Dokument, 5 Seiten
Auch in Leipzig kam es während der Ereignisse vom 17. Juni 1953 zu Versuchen, politische Gefangene zu befreien. Die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig berichtete der Stasi-Zentrale in Berlin von dem Sturm auf die Untersuchungshaftanstalt an der Beethovenstraße.
Dokument, 2 Seiten
Antwortschreiben des 1. Kreissekretärs der SED-Kreisleitung Potsdam an die SED-Bezirksleitung Berlin. Diese hatte zuvor, am 20. Juni, von den SED-Kreisleitungen eine Gesamtanalyse der Ereignisse um den 17. Juni 1953 angefordert.
Dokument, 9 Seiten