Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Die Verurteilung Merkers entbehrte selbst nach DDR-Maßstäben jeglicher Grundlage und hatte deshalb nicht lange Bestand. In der folgenden politischen Tauwetterphase hoben am 13. Juli 1956 dieselben Richter, die ihn im Auftrag der Partei verurteilt hatten, das Urteil im Auftrag der Partei wieder auf.
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Mit einem "konzentrierten Schlag" versuchte die Staatssicherheit Mitte der 50er Jahre, westliche, antisozialistische Organisationen zu zerschlagen. Ein wesentliches Ziel lag darin, die Erfolge propagandistisch auszuwerten.
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