Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 19067, Bl. 307-322
Nach dem Ende der Fußballweltmeisterschaft 1974 beglückwünschte sich die Stasi selbst. Die "Absicherung" der Turnierteilnahme der DDR wertete sie als gut geglückt.
1974 nahm die Fußballnationalmannschaft der DDR erstmals an einer Weltmeisterschaft teil. Das Turnier fand in der Bundesrepublik statt, und die Auslosung hatte ausgerechnet eine Begegnung der beiden deutschen Mannschaften ergeben.
Die Teilnahme an einem Turnier beim "Klassenfeind" warf für die SED-Diktatur zahlreiche Fragen auf. So hatte die DDR Anspruch auf tausende Eintrittskarten. Sie einfach an Fußballfans zu verteilen war undenkbar. Was, wenn die DDR-Bürger in westdeutschen Stadien plötzlich dem Klassenfeind zujubelten? Womöglich hätten die Fans die Westreise sogar zur "Republikflucht" genutzt. Keine Besucher in den Westen zu entsenden war jedoch auch nicht möglich, hätte dies die Undurchdringlichkeit des Eisernen Vorhangs der Weltöffentlichkeit einmal mehr bewusst gemacht. Und auch viele Bürger der DDR wären damit höchst unzufrieden gewesen.
Auch mussten die Mannschaft und ihre Begleiter überwacht werden: Die Spieler würden wochenlang in der Bundesrepublik untergebracht sein und könnten sich womöglich ebenfalls absetzen. Schließlich hätten einige Bundesligisten gerne talentierte Kicker aus der DDR verpflichtet.
Die Stasi übernahm daher die Aufgabe, die Teilnahme der DDR an der Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik "abzusichern" und den befürchteten Probleme entgegen zu wirken. Die Angelegenheit war Chefsache. Erich Mielke ließ alle Aktivitäten seines Apparates seit Ende 1973 bündeln, zunächst unter dem Decknamen "Meisterschaft A", dann als Aktion "Leder". Mit Befehl Nr. 11/74 vom 14. Mai 1974 wies Mielke die Diensteinheiten seines Ministeriums dann offiziell an, die Aktion "vorzubereiten und durchzuführen".
Die Aktion verlief dann reibungslos. DerAbschlussbericht des Zentralen Operativstabes (ZOS) des MfS benannte nur wenige Probleme. Lediglich ein Delegationsteilnehmer war von seiner Reise in den Westen nicht zurückgekehrt. Die Mannschaft war ebenfalls vollzählig wieder in die DDR gereist, ohne dass es zu unliebsamen Kontakten gekommen wäre.
Berlin, 29. Juli 1974
Bestätigt:
[Unterschrift: Mittig]
Generalmajor
Abschlußbericht zur politisch-operativen Sicherung der Teilnehmer aus der DDR an der X. Fußball-Weltmeisterschaft in der BRD und Westberlin vom 13.06. bis 07.07.1974 gemäß Befehl Nr. 11/74 des Ministers für Staatssicherheit - Aktion "Leder"
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Der Zentrale Operativstab (ZOS) wurde 1970 gegründet. Seine Aufgaben waren der Betrieb des operativen Lagezentrums mit 24-Stunden-Dienst zur Entgegennahme, Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen/Informationen und Führung der Gesamtübersicht zur Sicherheitslage und bestimmten Vorkommnissen (Bomben- und Sprengstoffanschläge, Brandlegungen, Überfälle, Geiselnahmen, Attentate, Erpressungen, Havarien, Vorkommnisse an der Grenze, "staatsfeindliche Hetze", Demonstrationen/Demonstrativhandlungen usw.) wie auch Durchführung von sichernden Aktionen und Einsätzen anlässlich herausragender Ereignisse der Partei- und Staatsführung.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 19067, Bl. 307-322
Nach dem Ende der Fußballweltmeisterschaft 1974 beglückwünschte sich die Stasi selbst. Die "Absicherung" der Turnierteilnahme der DDR wertete sie als gut geglückt.
1974 nahm die Fußballnationalmannschaft der DDR erstmals an einer Weltmeisterschaft teil. Das Turnier fand in der Bundesrepublik statt, und die Auslosung hatte ausgerechnet eine Begegnung der beiden deutschen Mannschaften ergeben.
Die Teilnahme an einem Turnier beim "Klassenfeind" warf für die SED-Diktatur zahlreiche Fragen auf. So hatte die DDR Anspruch auf tausende Eintrittskarten. Sie einfach an Fußballfans zu verteilen war undenkbar. Was, wenn die DDR-Bürger in westdeutschen Stadien plötzlich dem Klassenfeind zujubelten? Womöglich hätten die Fans die Westreise sogar zur "Republikflucht" genutzt. Keine Besucher in den Westen zu entsenden war jedoch auch nicht möglich, hätte dies die Undurchdringlichkeit des Eisernen Vorhangs der Weltöffentlichkeit einmal mehr bewusst gemacht. Und auch viele Bürger der DDR wären damit höchst unzufrieden gewesen.
Auch mussten die Mannschaft und ihre Begleiter überwacht werden: Die Spieler würden wochenlang in der Bundesrepublik untergebracht sein und könnten sich womöglich ebenfalls absetzen. Schließlich hätten einige Bundesligisten gerne talentierte Kicker aus der DDR verpflichtet.
Die Stasi übernahm daher die Aufgabe, die Teilnahme der DDR an der Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik "abzusichern" und den befürchteten Probleme entgegen zu wirken. Die Angelegenheit war Chefsache. Erich Mielke ließ alle Aktivitäten seines Apparates seit Ende 1973 bündeln, zunächst unter dem Decknamen "Meisterschaft A", dann als Aktion "Leder". Mit Befehl Nr. 11/74 vom 14. Mai 1974 wies Mielke die Diensteinheiten seines Ministeriums dann offiziell an, die Aktion "vorzubereiten und durchzuführen".
Die Aktion verlief dann reibungslos. DerAbschlussbericht des Zentralen Operativstabes (ZOS) des MfS benannte nur wenige Probleme. Lediglich ein Delegationsteilnehmer war von seiner Reise in den Westen nicht zurückgekehrt. Die Mannschaft war ebenfalls vollzählig wieder in die DDR gereist, ohne dass es zu unliebsamen Kontakten gekommen wäre.
Gliederung
1. Probleme der Führung der Aktion "Leder"
2. Probleme der Auswahl und des Einsatzes der Touristen in der BRD und Westberlin
3. Politisch-operative Sicherung der DDR-Nationalmannschaft und der anderen Delegationen in der BRD und Westberlin
4. Die Sicherung der Veranstaltungen durch die Kräfte des Gegners
5. Schlußfolgerungen für die Vorbereitung und Durchführung gleicher oder ähnlicher Aktionen bzw. Sicherungseinsätze
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Der Zentrale Operativstab (ZOS) wurde 1970 gegründet. Seine Aufgaben waren der Betrieb des operativen Lagezentrums mit 24-Stunden-Dienst zur Entgegennahme, Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen/Informationen und Führung der Gesamtübersicht zur Sicherheitslage und bestimmten Vorkommnissen (Bomben- und Sprengstoffanschläge, Brandlegungen, Überfälle, Geiselnahmen, Attentate, Erpressungen, Havarien, Vorkommnisse an der Grenze, "staatsfeindliche Hetze", Demonstrationen/Demonstrativhandlungen usw.) wie auch Durchführung von sichernden Aktionen und Einsätzen anlässlich herausragender Ereignisse der Partei- und Staatsführung.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 19067, Bl. 307-322
Nach dem Ende der Fußballweltmeisterschaft 1974 beglückwünschte sich die Stasi selbst. Die "Absicherung" der Turnierteilnahme der DDR wertete sie als gut geglückt.
1974 nahm die Fußballnationalmannschaft der DDR erstmals an einer Weltmeisterschaft teil. Das Turnier fand in der Bundesrepublik statt, und die Auslosung hatte ausgerechnet eine Begegnung der beiden deutschen Mannschaften ergeben.
Die Teilnahme an einem Turnier beim "Klassenfeind" warf für die SED-Diktatur zahlreiche Fragen auf. So hatte die DDR Anspruch auf tausende Eintrittskarten. Sie einfach an Fußballfans zu verteilen war undenkbar. Was, wenn die DDR-Bürger in westdeutschen Stadien plötzlich dem Klassenfeind zujubelten? Womöglich hätten die Fans die Westreise sogar zur "Republikflucht" genutzt. Keine Besucher in den Westen zu entsenden war jedoch auch nicht möglich, hätte dies die Undurchdringlichkeit des Eisernen Vorhangs der Weltöffentlichkeit einmal mehr bewusst gemacht. Und auch viele Bürger der DDR wären damit höchst unzufrieden gewesen.
Auch mussten die Mannschaft und ihre Begleiter überwacht werden: Die Spieler würden wochenlang in der Bundesrepublik untergebracht sein und könnten sich womöglich ebenfalls absetzen. Schließlich hätten einige Bundesligisten gerne talentierte Kicker aus der DDR verpflichtet.
Die Stasi übernahm daher die Aufgabe, die Teilnahme der DDR an der Weltmeisterschaft in der Bundesrepublik "abzusichern" und den befürchteten Probleme entgegen zu wirken. Die Angelegenheit war Chefsache. Erich Mielke ließ alle Aktivitäten seines Apparates seit Ende 1973 bündeln, zunächst unter dem Decknamen "Meisterschaft A", dann als Aktion "Leder". Mit Befehl Nr. 11/74 vom 14. Mai 1974 wies Mielke die Diensteinheiten seines Ministeriums dann offiziell an, die Aktion "vorzubereiten und durchzuführen".
Die Aktion verlief dann reibungslos. DerAbschlussbericht des Zentralen Operativstabes (ZOS) des MfS benannte nur wenige Probleme. Lediglich ein Delegationsteilnehmer war von seiner Reise in den Westen nicht zurückgekehrt. Die Mannschaft war ebenfalls vollzählig wieder in die DDR gereist, ohne dass es zu unliebsamen Kontakten gekommen wäre.
1. Probleme der Führung der Aktion "Leder"
Die auf der Grundlage des Befehls Nr. 11/74 des Ministers für Staatssicherheit durch den Leiter der Aktion sowie die beteiligten Diensteinheiten eingeleiteten politisch-operativen Maßnahmen gewährleisteten, daß das Ziel der politisch-operativen Arbeit, die Sicherung der DDR-Nationalmannschaft, der Touristen aus der DDR sowie der Offiziellen und anderen im Zusammenhang mit der X. Fußball-Weltmeisterschaft in der BRD und Westberlin eingesetzten Kräfte gegen die verschiedenartigsten gegnerischen Aktivitäteneerreicht wurde.
Die wesentlichsten Besonderheiten dieser Aktion, daß ihr Handlungsraum im Operationsgebiet lag und sie selbst innerhalb der Bevölkerung der DDR sehr massenwirksam war, wurden bei der Festlegung der Sicherungsmaßnahmen erfolgreich beachtet.
Während der Durchführung der Aktion bewährten sich:
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Der Zentrale Operativstab (ZOS) wurde 1970 gegründet. Seine Aufgaben waren der Betrieb des operativen Lagezentrums mit 24-Stunden-Dienst zur Entgegennahme, Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen/Informationen und Führung der Gesamtübersicht zur Sicherheitslage und bestimmten Vorkommnissen (Bomben- und Sprengstoffanschläge, Brandlegungen, Überfälle, Geiselnahmen, Attentate, Erpressungen, Havarien, Vorkommnisse an der Grenze, "staatsfeindliche Hetze", Demonstrationen/Demonstrativhandlungen usw.) wie auch Durchführung von sichernden Aktionen und Einsätzen anlässlich herausragender Ereignisse der Partei- und Staatsführung.
Information zur Auswahl von Touristen für Reisen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974 Dokument, 2 Seiten
Instruktion für Inoffizielle Mitarbeiter in den Touristendelegationen zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974 Dokument, 4 Seiten
Überwachung der DDR-Mannschaft während der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 Dokument, 5 Seiten
Anlagen zum Befehl Nr. 11/74 zur "Absicherung" der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 Dokument, 5 Seiten