Signatur: BStU, MfS, BV Erfurt, AOPK, Nr. 1770/85, Bl. 241-245
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden. Aus Protest löste es die Wohnung auf und beklebte die Fenster mit Papier. Das MfS startete "OPK Sonne" und löste einen Gardinenkrieg damit aus.
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden.
Dennoch löste das Paar im September 1984 seinen Haushalt auf und lebte seitdem auf und aus gepackten Koffern. Die Gardinen der Wohnung hatten die Ausreisewilligen abgenommen und die Fenster mit Papier verklebt, auch, um damit auf ihre Situation aufmerksam zu machen.
Daraufhin wurden sie zum Rat des Kreises Mühlhausen, Abteilung Inneres, vorgeladen. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übten überall in der DDR Druck auf Ausreisewillige aus und arbeiteten eng mit der Staatssicherheit zusammen.
Bei der Befragung verteidigte das Ehepaar die zugeklebten Fenster. Diese würden Einblicke von außen verwehren und seien ästhetisch ansprechend. Es gäbe kein Gesetz, das eine derartige Fenstergestaltung verbieten würde.
Der Staatsapparat witterte in dieser Aktion jedoch eine öffentlichkeitswirksame und zur Nachahmung anregende Handlung und stellte der Familie ein Ultimatum. Nach dessen Ablauf müsse das Papier entfernt und die Gardinen wieder aufgehängt sein. Dem Ehepaar wurde mit Konsequenzen gedroht und das MfS setzte vier inoffizielle Mitarbeiter auf die Eheleute an. Den Vorgang nannte das MfS "OPK Sonne".
Doch die Eheleute blieben standhaft – mit Erfolg.
Im Oktober 1984 fertigte das MfS einen sogenannten Übersiedlungsvorschlag an, sodass sie Ende Dezember desselben Jahres in den Westen ausreisen durften.
Nach ihrer Ausreise in den Westen überwachte die Staatssicherheit die Briefpost und Telefonate in die DDR.
Der vorliegende Abschlussbericht gibt einen Überblick über den gesamten Vorgang "OPK Sonne"
Die Bearbeitung der OPK ergab weiterhin, daß die Ehefrau des [anonymisiert] stark vom [anonymisiert] beeinflußt wird, da sie sich in persönlichen Aussprachen stets auf die Antragstellung und Übersiedlungsgründe ihres Ehemannes stützte, diese ebenfalls als ihre eigenen angab und inoffiziell eingeschätzt wurde, daß eine gewisse sexuelle Hörigkeit der [anonymisiert] zu ihrem Ehemann existiert.
Charakterlich wurde der [anonymisiert] als unausgeglichener, überheblicher, aroganter und mürrischer junger Mensch eingeschätzt, welcher keine konkreten Lebensvorstellungen besitzt und sich der Heirat seiner Frau ausschließlich eine neue "Heimat" verschaffen wollte. Inoffiziell wurde erarbeitet, daß [anonymisiert] in der BRD vorhat, mit dem erarbeiteten Geld seiner Ehefrau ein Chemie- oder Medizinstudium zu absolvieren.
Über die Abteilung PM des VPKA wurde bekannt, daß die Frau des [anonymisiert], [anonymisiert] freundschaftliche Kontakte zu einer
[anonymisiert]
geb. am [anonymisiert] in [anonymisiert]
wh.: Mühlhausen, [anonymisiert]
Lehrerin, [anonymisiert]
unterhält. Bei der [anonymisiert] handelt es sich um einen AIM.
Im Rahmen der Bearbeitung wurde mit der [anonymisiert] am 25.10.1984 auf der Abteilung Volksbildung eine Aussprache geführt, um eine Beeinflussung hinsichtlich der Zurückdrängung der Familie [anonymisiert] über die [anonymisiert] zu erreichen. Es konnten bei dieser Aussprache neue Hinweise zum Antragsteller [anonymisiert] erarbeitet werden, jedoch teilte die [anonymisiert] mit, daß ihr Einfluß zur [anonymisiert] seit deren Ehe mit dem [anonymisiert] nicht mehr existiert und die [anonymisiert] alles tut, was ihr Ehemann sagt. Die [anonymisiert] bestätigte, daß mehrere Einrichtungsgegenstände der Wohnung fehlen - diese wurden am 29.09.1984 durch den [anonymisiert] bei einer Haushaltsauflösung verkauft. In diesem Zusammenhang teilte die [anonymisiert] mit, daß die beiden Kinder der [anonymisiert] kein Kinderzimmer mehr haben und auf Sesseln schlafen.
Seit Mitte September hatte der [anonymisiert] die Fenster seiner Wohnung mit Zeitungen und Plakaten verklebt. Nach Bekanntwerden o. g. Sachverhalte wurden koordinierte Maßnahmen im Rahmen des Rückdrängungsprozesses mit dem AWG-Vorstand wegen der beklebten Fenster und mit der Jugendhilfe bezüglich der schlechten Lebensbedingungen der Kinder der [anonymisiert] eingeleitet, welche jedoch alle ohne Erfolg blieben.
Bei einer weiteren Aussprache mit dem [anonymisiert] bei der Abteilung Inneres brachte dieser zum Ausdruck, daß Aussprachen nicht nötig sind, da er und seine Frau sich nicht vom Übersiedlungsersuchen abbringen lassen und daß das Fensterverkleben ein Ausdruck dessen ist, daß [anonymisiert] und seine Frau bereits 2 Jahre Widerwillen in der DDR leben müssen.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
aktuelle Seite 3
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Erfurt, AOPK, Nr. 1770/85, Bl. 241-245
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden. Aus Protest löste es die Wohnung auf und beklebte die Fenster mit Papier. Das MfS startete "OPK Sonne" und löste einen Gardinenkrieg damit aus.
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden.
Dennoch löste das Paar im September 1984 seinen Haushalt auf und lebte seitdem auf und aus gepackten Koffern. Die Gardinen der Wohnung hatten die Ausreisewilligen abgenommen und die Fenster mit Papier verklebt, auch, um damit auf ihre Situation aufmerksam zu machen.
Daraufhin wurden sie zum Rat des Kreises Mühlhausen, Abteilung Inneres, vorgeladen. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übten überall in der DDR Druck auf Ausreisewillige aus und arbeiteten eng mit der Staatssicherheit zusammen.
Bei der Befragung verteidigte das Ehepaar die zugeklebten Fenster. Diese würden Einblicke von außen verwehren und seien ästhetisch ansprechend. Es gäbe kein Gesetz, das eine derartige Fenstergestaltung verbieten würde.
Der Staatsapparat witterte in dieser Aktion jedoch eine öffentlichkeitswirksame und zur Nachahmung anregende Handlung und stellte der Familie ein Ultimatum. Nach dessen Ablauf müsse das Papier entfernt und die Gardinen wieder aufgehängt sein. Dem Ehepaar wurde mit Konsequenzen gedroht und das MfS setzte vier inoffizielle Mitarbeiter auf die Eheleute an. Den Vorgang nannte das MfS "OPK Sonne".
Doch die Eheleute blieben standhaft – mit Erfolg.
Im Oktober 1984 fertigte das MfS einen sogenannten Übersiedlungsvorschlag an, sodass sie Ende Dezember desselben Jahres in den Westen ausreisen durften.
Nach ihrer Ausreise in den Westen überwachte die Staatssicherheit die Briefpost und Telefonate in die DDR.
Der vorliegende Abschlussbericht gibt einen Überblick über den gesamten Vorgang "OPK Sonne"
Am 19.10.1984 wurde nach den bereits genannten Maßnahmen durch die KD Mühlhausen ein Übersiedlungsvorschlag zum [anonymisiert], seiner Frau und deren Kinder erarbeitet, da die [anonymisiert] im Verantwortungsbereich einen Unsicherheitsfaktor darstellten und die bisherigen Aktivitäten zur Erreichung einer Übersiedlung zunehmend von demonstrativ-provokatorischen Handlungen und aggressiven Reagieren gekennzeichnet waren.
Die bis zum Zeitpunkt der Übersiedlung eingeleiteten operativ-technischen Kontrollmaßnahmen brachten keinerlei Ergebnisse und es konnten keine NSW-Kontakte, auch nicht vom [anonymisiert] zu seinem in Westberlin lebenden Bruder, festgestellt werden.
Am 29.12.1984 erfolgte die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und die Übersiedlung nach der BRD.
Die Zielperson war eine
[anonymisiert]
geb.[anonymisiert]
wh.: [anonymisiert]
Hausfrau
bei welcher es sich um eine Tante der [anonymisiert] handeln sollte.
Bereits 3 Wochen nach der Übersiedlung meldete sich die [anonymisiert] postalisch aus
1 Berlin (West) 48
Marienfelder Allee 66-80
bei ihrer Mutter
[anonymisiert] geb. [anonymisiert]
wh.: Mühlhausen, [anonymisiert]
Sekretärin, [anonymisiert]
und forderte die Übersendung einiger persönlicher Unterlagen. Weiterhin wurde über die Abteilung M bekannt, daß die [anonymisiert] postalische Kontakte zu der
[anonymisiert]
ehemals wh.: Mühlhausen
ehemalige Tätigkeit: Lehrerin
welche ebenfalls einen Übersiedlungsantrag gestellt hatte und bereits übergesiedelt wurde.
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Zur Seite 5 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Erfurt, AOPK, Nr. 1770/85, Bl. 241-245
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden. Aus Protest löste es die Wohnung auf und beklebte die Fenster mit Papier. Das MfS startete "OPK Sonne" und löste einen Gardinenkrieg damit aus.
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden.
Dennoch löste das Paar im September 1984 seinen Haushalt auf und lebte seitdem auf und aus gepackten Koffern. Die Gardinen der Wohnung hatten die Ausreisewilligen abgenommen und die Fenster mit Papier verklebt, auch, um damit auf ihre Situation aufmerksam zu machen.
Daraufhin wurden sie zum Rat des Kreises Mühlhausen, Abteilung Inneres, vorgeladen. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übten überall in der DDR Druck auf Ausreisewillige aus und arbeiteten eng mit der Staatssicherheit zusammen.
Bei der Befragung verteidigte das Ehepaar die zugeklebten Fenster. Diese würden Einblicke von außen verwehren und seien ästhetisch ansprechend. Es gäbe kein Gesetz, das eine derartige Fenstergestaltung verbieten würde.
Der Staatsapparat witterte in dieser Aktion jedoch eine öffentlichkeitswirksame und zur Nachahmung anregende Handlung und stellte der Familie ein Ultimatum. Nach dessen Ablauf müsse das Papier entfernt und die Gardinen wieder aufgehängt sein. Dem Ehepaar wurde mit Konsequenzen gedroht und das MfS setzte vier inoffizielle Mitarbeiter auf die Eheleute an. Den Vorgang nannte das MfS "OPK Sonne".
Doch die Eheleute blieben standhaft – mit Erfolg.
Im Oktober 1984 fertigte das MfS einen sogenannten Übersiedlungsvorschlag an, sodass sie Ende Dezember desselben Jahres in den Westen ausreisen durften.
Nach ihrer Ausreise in den Westen überwachte die Staatssicherheit die Briefpost und Telefonate in die DDR.
Der vorliegende Abschlussbericht gibt einen Überblick über den gesamten Vorgang "OPK Sonne"
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte kein postalischer Kontakt des [anonymisiert] nach Mühlhausen festgestellt werden und die Verbindungen der [anonymisiert] zu ihrer Mutter in Mühlhausen und zu ehemaligen Bekannten trugen bisher ausschließlich privaten Charakter. Nach eigenen Angaben hat die [anonymisiert] Arbeit in Westberlin und ihre Kinder besuchen die Schule bzw. den Kindergarten. Über [anonymisiert] ist bisher zu seinem Aufenthalt in Westberlin nichts bekannt.
Aus einem weiteren Hinweis der Abteilung M, welcher ebenfalls private und familiäre Probleme beinhaltet und an die ehemalige Bekannte
[anonymisiert]
wh.: Mühlhausen, [anonymisiert]
der [anonymisiert] gerichtet ist geht hervor, daß die [anonymisiert] jetzt in
1 Berlin (West) 43
[anonymisiert]
wohnt.
Da die Übersiedlung der Familie [anonymisiert] erfolgt ist, eine Zurückdrängung nicht erreicht werden konnte und die Rückverbindungen bisher aufgeklärt wurden, wird die Bearbeitung der OPK "Sonne" eingestellt. Die operativ-technischen Kontrollmaßnahmen bezüglich der Rückverbindungen werden weitergeführt. Zu den OPK-Personen wurde zentrale Einreisesperre eingeleitet.
Es wird vorgeschlagen, die OPK "Sonne" nicht gesperrt in der Abteilung XII der BV Erfurt zur Ablage zu bringen.
Leiter der Kreisdienststelle
[Unterschrift: i.V. [unleserlich]]
Bartholome
Oberstleutnant
[Unterschrift]
Huntemann
Leutnant
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Abteilung zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu Personen und formgerecht geführten Vorgängen (Registratur und Archivaufgaben). 1950 als Abteilung Erfassung und Statistik gebildet, wurde sie 1951 in Abt. XII umbenannt und gehörte zu den auf der Linie des Ministers tätigen Diensteinheiten.
Abteilungen XII existierten in der Zentrale und dem Linienprinzip entsprechend in den BV. Die Kreisdienststellen (KD) archivierten ihre Ablagen nicht selbständig. Die HV A und die HA I besaßen jeweils eigene Registraturabteilungen, die karteimäßig mit der Zentrale verbunden waren. Die Abt. XII bestand aus den Bereichen Kartei und Archiv mit folgenden Hauptaufgaben: Kartei- bzw. Speicherführung und -änderung (Erfassung von Personen und Objekten; Registrierung von Vorgängen und archivierten Akten; Änderung von Personen- und / oder Erfassungsdaten), Archivierung, Überprüfung und Auskunftserteilung.
Die Grunddaten zu erfassten Personen und registrierten Vorgängen wurden in Karteien gespeichert. So war es möglich, jede Person zu überprüfen, zu identifizieren und ihr Verhältnis zum MfS festzustellen. Anfangs existierten für die Erfassung von Personen nur drei Kategorien: 1. "feindliche" Personen; 2. geheime Mitarbeiter (GM, GI, KW); 3. durch das MfS verhaftete Personen.
In den letzten 20 Jahren des MfS gab es im Bereich Kartei folgende wichtige Speicher: Personenkartei (F 16), Vorgangskartei (F 22, F 22 a), Feindobjektkartei (F 17), Decknamenkartei (F 77), Straßenkartei (F 78), Objektkartei für Konspirative Wohnungen und andere Objekte (F 80), IM-Vorauswahlkartei (IM-VAK). Außerdem gab es Neben- und Hilfskarteien. Allein in der Zentrale umfassten 1989 die 12 Hauptkarteien mehr als 18 Mio. Karteikarten.
Die Arbeiten in den Speichern und im Archiv erfolgten ausschließlich auf Anforderung der operativen Diensteinheiten. Diese konnten veranlassen, dass eine Person überprüft, erfasst bzw. ein Vorgang registriert (Registrierung) wurde. Um Mehrfachbearbeitungen zu vermeiden, durfte eine Person nur in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst werden (Erfassung, aktive), umgekehrt konnten in einem Vorgang aber mehrere Personen registriert werden. Bei IM-Vorgängen wurde nur eine Person registriert, allerdings nicht bei der Hauptverwaltung A (HV A), wo neben dem IM auch Angehörige und mit dem IM in Verbindung stehende Personen im selben IM-Vorgang registriert werden konnten (Rosenholz).
Hauptaufgaben des Bereichs Archiv der Zentrale waren v. a.: Archivierung politisch- operativen Schriftgutes der Zentrale und speziellen Schriftgutes der BV; Archivierung von Schriftgut anderer staatlicher Institutionen; Erarbeitung und Speicherung von schriftlichen Auskünften; Ausleihe und Nachweisführung über Bewegung von Archivgut, Zuheftung, Kassation und Restaurierung.
Die Bestände teilten sich in die Operative Hauptablage, die Allgemeine Sachablage, den Bestand Kader und Schulung, den Bestand an Akten der Staatsanwaltschaft sowie diverse Sonderbestände und Teilablagen, darunter die Geheime Ablage sowie Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Unterlagen aus der Zeit vor 1945, die aber bereits in den 60er Jahren in das gesonderte Archiv der HA IX/11 abgegeben wurden.
Zuletzt gab es Kategorien für ca. 30 verschiedene Erfassungsarten, die sämtlich separat geführt wurden, darunter: Untersuchungsvorgang, Operativer Vorgang, Operative Personenkontrolle, inoffizieller Mitarbeiter, Zelleninformator, Feindobjekt. Analog zur Registriernummer bei aktiven Vorgängen wurde für jede abzulegende Akte eine eigene Archivnummer vergeben.
Seit Beginn der 70er Jahre setzte das MfS zunehmend auf EDV, was in der Abteilung XII die Erfassung der zentralen Personenkartei F 16 in der elektronischen Datenbank System der automatischen Vorauswahl (SAVO) zur Folge hatte. Ab 1981 begann auch die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) mittels der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) Einzelinformationen zu Personen und Sachverhalten elektronisch zu speichern. Trotzdem behielten manuell geführte Karteien und schriftliches Archiv bis zuletzt ihre grundlegende Bedeutung.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Der Begriff Rückverbindung bezog sich auf ehemalige DDR-Bürger, die ausgereist oder geflohen waren und in einem nichtsozialistischen Staat lebten. Mit Rückverbindung umschrieb das MfS sämtliche Kontakte, die zwischen diesen Personen und DDR-Bürgern bestanden. Dabei spielte es laut MfS-Lesart keine Rolle, ob die Beziehungen privater und familiärer Natur waren oder aus beruflichen Kontakten herrührten. Das MfS betrachtete die Rückverbindung als Sicherheitsrisiko und versuchte sie daher unter Kontrolle zu halten oder durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. In den 80er Jahren galten sie als ein Faktor, der Ausreisebestrebungen begünstigte.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
aktuelle Seite 5
Übersichtsbogen zur "OPK Sonne" Dokument, 2 Seiten
Aussprache mit einem Übersiedlungsersuchenden und einem Vertreter der Abteilung Inneres Dokument, 6 Seiten
Abschlußbericht zur Operativen Personenkontrolle "Abflug II" Dokument, 4 Seiten
Bericht zum Trägerkreis für die Schaffung eines Kommunikationszentrums Dokument, 4 Seiten