Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 23476, Bl. 148
DDR-Häftlinge fertigten unter der Anleitung von DDR-Betrieben teilweise Waren für den Westexport. Verschiedene westliche Unternehmen importierten solche „Knastware“, wie Möbel, Strumpfhosen und Werkzeugkästen, die häufig unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen entstanden. Das Versandhaus Quelle wurde bereits Anfang der 80er Jahre mit Missständen in der Häftlingsarbeit der Strafvollzugsanstalt Hoheneck konfrontiert.
Neben dem schwedischen Möbelkonzern Ikea bezogen auch bundesdeutsche Firmen wie Neckermann und Quelle Waren aus der DDR, die zum Teil Häftlinge hergestellt hatten. Auch politische Gefangene wurden dazu eingesetzt. Mit der in den Westen exportierten „Knastware“ machte die DDR in den 1980er Jahren einen Umsatz in Höhe von mindestens 200 Millionen DM jährlich.
So wurden in der Ära Honecker beispielsweise aus der Produktion der Haftanstalt Cottbus 200.000 Fotoapparate und aus dem Frauengefängnis Hoheneck 100 Millionen Damenstrumpfhosen exportiert. Letztere landeten dann in den Läden von Aldi, Karstadt, Hertie, Horten, Kaufhof, Kaufhalle und Woolworth.
So wie die Chefetage von Ikea war nachweislich auch die Konzernleitung von Quelle schon vor 1989 darüber informiert, dass die bezogene Ware teilweise politische Gefangene gefertigt hatten. Das schwedische Möbelhaus drängte auf Beendigung dieser Praxis, kontrollierte entsprechende Zusagen der DDR-Betriebe aber nicht. Industrie und Handel stellten auch in der Bundesrepublik moralische Bedenken zur Häftlingsarbeit angesichts der niedrigen Produktionskosten in der DDR zurück.
Aus Reputationsgründen wollte die Stasi verhindern, dass der Westen von dem mangelnden Arbeitsschutz und der Ausbeutung der Gefangenen erfuhr. So wurde darauf geachtet, dass Gefangene keine Waren für den Export verpackten und womöglich darin Kassiber schmuggelten, um Nachrichten in den Westen zu schicken.
Laut des vorliegenden Dokuments bat Quelle den DDR-Außenhandelsbetrieb Textil Commerz im November 1982, zu einem Zeitungsartikel Stellung zu nehmen, der die importierte Bettwäsche aus der Strafvollzugsanstalt Hoheneck thematisierte.
AHB Textil Commerz
Berlin, 22. Nov. 1982
Auszug aus dem Sofortbericht Nr. 134334 der Dienstreise BRD vom 10.11. - 12.11.82 der Genn. [anonymisiert], Gruppenleiter
Bei den Verhandlungen mit der Firma Quelle, Gruppe Haushaltswäsche, Herrn [anonymisiert], wurde mir eine Kopie einer Zeitungsannonce zum Lesen übergeben,und ich wurde gebeten, eine Stellungnahme dazu abzugeben. In diesem Zeitungsartikel wurde folgendes mitgeteilt:
Die Organisation Menschenrechte hat sich an die Fa. Quelle gewandt mit dem Hinweis, daß die von der Fa. Quelle importierte Bettwäsche in der Strafvollzugsanstalt Hohneck genäht wird. Die Häftlinge würden unter unmenschlichen Bedingungen leben. Die Organisation für Menschenrechte wies darauf hin, daß die Fa. Quelle Einfluß darauf nehmen soll, daß dies abgestellt wird und die Bettwäsche nicht mehr in der Strafvollzugsanstalt Hoh[unleserlich]neck genäht werden soll. Im gleichen Artikel wurde durch die Fa. Quelle mitgeteilt, daß man Einfluß darauf nehmen wird und der Importanteil aus der DDR an Bettwäsche nur bei 3,5 % liegt.
Ich erklärte, daß die Lieferungen an Bettwäsche an die Fa. Quelle im VEB "Planet" genäht werden.
Eine ähnliche Frage stellte mir Herr [anonymisiert], Fa. Quelle, Abt. Bademäntel.
Er erklärte, daß seitens der Fa. Quelle versucht wurde, daß dieser Artikel nicht in einer Zeitung erscheint, aber die Organisation für Menschenrechte trotzdem diese Veröffentlichung durchgeführt hat. Veröffentlicht sei diese Mitteilung in der "Welt" und in mehreren Lokalzeitungen.
Herr [anonymisiert] betonte, daß auch die Fa. Quelle bestimmte
ARbeiten, wie z.B. das Einbeuteln der Kataloge bis vor einigen Jahren in Strafvollzugsanstalten durchgeführt hat.
gez. [anonymisiert]
SGD
Haft im MfS
Die in der DDR herrschende diffuse Furcht vor dem Staatssicherheitsdienst hatte verschiedene Gründe. Die Angst, einfach abgeholt werden zu können und dann für unbestimmte Zeit zu verschwinden, spielte dabei eine nicht geringe Rolle. Reale Grundlage für diese Angst war das zwar geheime, aber zumindest durch Gerüchte und Vermutungen sehr präsente Haftsystem des MfS.
Schwerpunkt dieses Haftsystems waren 15 Untersuchungshaftanstalten (UHA) auf der Ebene der MfS-Bezirksverwaltungen. Außerdem gab es noch zwei UHA auf Ministeriumsebene in Ostberlin: in der Genslerstraße in Hohenschönhausen (UHA I) und in der Magdalenenstraße in Lichtenberg (UHA II). Das bekannteste MfS-Gefängnis war jedoch die Strafvollzugsanstalt Bautzen II, ein altes Gerichtsgefängnis in Bautzens Innenstadt. Formal betrachtet, unterstand dieses häufig als MfS-Sonderhaftanstalt bezeichnete Gefängnis jedoch der Verwaltung Strafvollzug des DDR-Innenministeriums (MdI); faktisch entschied hier jedoch das MfS über alle wichtigen Fragen, von der Auswahl der Angestellten bis zur Einweisung der Häftlinge.
Das größte MfS-Gefängnis war gleichzeitig das unbekannteste: In Berlin-Hohenschönhausen befand sich unmittelbar neben der Untersuchungshaftanstalt das sog. Lager X, ein Haftarbeitslager für bis zu 900 männliche Strafgefangene. Es existierte von Anfang der 50er bis Mitte der 70er Jahre. Weiterhin gab es in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS eigene Strafgefangenenarbeitskommandos (SGAK).
Es gilt also zu unterscheiden zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug. Nur ein kleiner Teil der MfS-Untersuchungshäftlinge kam nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch in den Strafvollzug des MfS. In Bautzen II wurden bekannte politische Häftlinge untergebracht, aber auch Gefangene, die wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe verurteilt worden waren. Ins Lager X und in die SGAK der Untersuchungshaftanstalten wurden nur verhältnismäßig wenige politische Gefangene überstellt; hier wurden die Gefangenen vor allem für die Verrichtung von Arbeiten für das MfS eingesetzt und daher auch unter dem Gesichtspunkt beruflicher Qualifikation ausgewählt.
Dennoch wurden diese beiden Möglichkeiten wegen der – im Vergleich zum normalen Strafvollzug – besseren Haftbedingungen auch als Belohnung für besonders kooperative Häftlinge genutzt, gleichermaßen wegen der besonderen Geheimhaltung, aber auch zur Isolierung von straffällig gewordenen MfS-Mitarbeitern oder Funktionären aus Politik und Wirtschaft.
Das Hauptinteresse des MfS richtete sich auf die Untersuchungshaft. Hier führte das MfS in eigener Zuständigkeit strafprozessuale Ermittlungsverfahren durch und brachte die Beschuldigten in den eigenen Untersuchungshaftanstalten unter. Parallel zur normalen Untersuchungshaft, für die in der DDR seit 1952 nicht mehr die Justizverwaltung, sondern die Verwaltung Strafvollzug des MdI zuständig war, existierte hier ein paralleles Haftsystem für Beschuldigte, die vom MfS als Feinde eingestuft worden waren. Das gesonderte System umfasste nicht nur die Haftanstalten und die für die Ermittlungen zuständigen MfS-Mitarbeiter, sondern es erstreckte sich auch auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Für die Aufsicht in den vom MfS geführten Ermittlungsverfahren waren allein Staatsanwälte der Abteilungen I bzw. IA der General- bzw. Bezirksstaatsanwaltschaften zuständig, die vom MfS "bestätigt" worden waren. Das Gleiche galt für die für MfS-Fälle zuständigen Haftrichter. Formal wurden die Anforderungen der Strafprozessordnung zwar gewahrt, faktisch war jedoch das dort normierte System der Unterordnung der Ermittler unter die Staatsanwaltschaft sowie die Unabhängigkeit der Gerichte auf den Kopf gestellt.
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft und den Strafvollzug lag im MfS bei der Abteilung XIV des Ministeriums sowie den ihr nachgeordneten Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (Linie XIV). Für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens waren die Hauptabteilung IX des Ministeriums sowie die ihr nachgeordneten Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen (Linie IX), die im Außenkontakt als MfS-Untersuchungsabteilung firmierten, zuständig. Die Linien IX und XIV lagen im unmittelbaren Anleitungsbereich des Ministers für Staatssicherheit.
Die Haftbedingungen wandelten sich im Laufe der Zeit. Herrschten in den frühen 50er Jahren sehr einfache, an sowjetischen Verhältnissen orientierte, mitunter brutale Unterbringungs- und Umgangsformen vor - erinnert sei hier an das Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, das sog. U-Boot -, besserten sich die materiellen Bedingungen danach langsam, aber kontinuierlich.
Von Häftlingen, die sowohl MfS- als auch MdI-Untersuchungshaftanstalten kennengelernt haben, werden die materiellen Unterbringungsbedingungen, also Zellenausstattung, Hygiene, Verpflegung etc. beim MfS regelmäßig als deutlich besser bezeichnet; innerhalb des MfS gab es ein Gefälle von der Ministeriumsebene zu den UHA der Bezirksverwaltungen. Umgekehrt wurden jedoch die Umgangsregeln beim MfS als unmenschlicher als beim MdI bezeichnet.
Beim MfS galt ein absolutes Primat der Sicherheit: Häftlinge wurden strikt voneinander getrennt; zwar gab es nicht nur Einzelhaft, aber es kam zu keinen zufälligen Begegnungen von Häftlingen untereinander. Sämtliche Kontakte wurden von der Untersuchungsabteilung gesteuert.
Die Häftlinge wurden außerhalb der Vernehmungen nicht mehr mit ihrem Namen, sondern nur mit einer Nummer angesprochen. MfS-Mitarbeitern war jede Kommunikation mit Häftlingen, die über das unbedingt dienstlich Erforderliche hinausging, streng verboten – schließlich hätten so Informationen vom MfS an die als Feinde betrachteten Häftlinge abfließen können. Alle eigentlich normalen Rechte von Inhaftierten, wie Besuchs-, Schreib-, Lese- oder Einkaufserlaubnis, Freigang, Versorgung mit Zigaretten, Kaffee oder Ähnliches, wurden als besondere Belohnung behandelt und von den Vernehmungsoffizieren zur gezielten Steuerung der Aussagebereitschaft eingesetzt.
Häftlinge fühlten sich so meist sehr schnell einem übermächtigen, weder durchschau- noch berechenbaren Apparat ohnmächtig ausgeliefert. Spezielle Methoden, wie die konspirative und überraschende Festnahme, die Einlieferung in geschlossenen Fahrzeugen, die Vermeidung jeglichen Sichtkontakts zu Orientierungspunkten außerhalb des Gefängnisses, die Wegnahme von Uhren und das Verbot von Schreibzeug und Aufzeichnungen in den Zellen, führten bei den Häftlingen oft zu einem Gefühl der räumlichen und zeitlichen Desorientierung.
Hinzu kam ein ausgeklügeltes Spitzelsystem unter den Häftlingen. Die Untersuchungsabteilungen sammelten gezielt Informationen unter den Häftlingen mit Hilfe angeworbener Zuträger, die zunächst als Kammeragenten (KA), später als Zelleninformatoren (ZI) bezeichnet wurden. Sie sollten von ihren Mithäftlingen jene Informationen erlangen, die diese in den Vernehmungen nicht preisgegeben hatten. Insbesondere in den 70er und 80er Jahren sollten sie Häftlinge oft aber auch nur in Gespräche zu bestimmten Themen oder Zusammenhängen verwickeln, die dann von der Untersuchungsabteilung mittels versteckter Abhöreinrichtungen in den Zellen aufgezeichnet und ausgewertet wurden.
Bei den Häftlingen führten diese Bedingungen häufig zu einem Gefühl psychischer Einkreisung, des Ausgeliefertseins und dem Schwinden jeglichen Widerstandsgeistes. Ohnehin hatten die meisten Häftlinge das berechtigte Empfinden einer extrem ungerechten Behandlung. Schließlich war seit Anfang der 60er Jahre die überwiegende Zahl Gefangener lediglich wegen ihrer Bestrebungen, die DDR in Richtung Westen zu verlassen, inhaftiert worden. Sie fühlten sich in ihrem Handeln im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und diversen auch von der DDR unterzeichneten völkerrechtlichen Abkommen.
Eine weitere Häftlingsgruppe bildeten Menschen, die durch unerschrockene Wahrnehmung von oder Forderung nach politischen Rechten in den Augen der herrschenden Partei zu einer Gefahr für das Ansehen oder die Existenz der DDR geworden waren. Nur einem sehr kleinen Teil der Häftlinge wurden tatsächliche Staatsverbrechen zur Last gelegt.
Außerdem gab es neben den politischen Gefangenen auch noch Beschuldigte, denen gewöhnliche unpolitische Delikte angelastet wurden, die aber unter besonderer Geheimhaltung ermittelt und verhandelt werden sollten. Eine Rechtsgrundlage für den Betrieb von Untersuchungshaftanstalten durch das MfS gab es nicht. Der Strafvollzug des MfS widersprach seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1968 ausdrücklich der geltenden Rechtslage. Die strafprozessuale Ermittlungstätigkeit des MfS war erst seit 1968 in der Strafprozessordnung explizit geregelt, fand aber auch vorher statt.
Eine besondere Bedeutung hatten die MfS-Haftanstalten auch für die Praxis des Häftlingsfreikaufs durch die Bundesrepublik. Seitens der DDR wurden die konkreten Freikaufaktionen vom MfS koordiniert und durchgeführt. Sämtliche freigekauften Häftlinge durchliefen kurz vor ihrer Entlassung in die Bundesrepublik daher noch die MfS-Untersuchungshaftanstalt Karl-Marx-Stadt, in der die letzten Formalitäten erledigt wurden und von wo aus die Busse in die Bundesrepublik abfuhren.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Information über aufgefundene Kassiber in der Haftanstalt Cottbus Dokument, 2 Seiten
Maßnahmenkatalog zum Arbeitseinsatz von Häftlingen Dokument, 2 Seiten
Angeblicher Drohbrief der RAF zu einem Anschlag auf das Hamburger Volksparkstadion während der WM 1974 Dokument, 2 Seiten
Urteil gegen Erna Dorn wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" Dokument, 7 Seiten