Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 9-26
Die Abteilung VIII der HV A untersuchte die Absicherung der Agententätigkeit in den Auslandsvertretungen der DDR unter anderem gegen Abhörmaßnahmen.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Analyse der Abteilung VIII der HV A zur Sicherheit dieser Residenturen gegen Aktivitäten feindlicher Geheimdienste. Die Abteilung VIII war für technische Mittel der Agentenarbeit zuständig. In der Analyse geht es deshalb vor allem um die technische Abwehr, zum Beispiel das Erkennen und Verhindern gegnerischer Abhörversuche. Die HV A bezeichnet diese Aufgabe als Konter- oder X-Arbeit. Die Analyse bemängelt unter anderem das fehlende Problembewusstsein bei den Agenten, die die Möglichkeiten des "Gegners" oft unterschätzten.
Im Dokument sind die Namen der Länder mit Residenturen aus Gründen der Geheimhaltung verschlüsselt.
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen folgende Probleme berücksichtigt werden:
Es ist prinzipiell davon auszugehen, daß nur die op. Führungsoffiziere (Resident, op. Gehilfe B) in der Lage sind, ausgehend von der operativen Lageeinschätzung und den Erkenntnissen der Tätigkeit feindlicher Geheimdienste gegen die Residenturen, Schlußfolgerungen abzuleiten
a) wo und wann schwerpunktmäßig operativ-technische Überprüfungen zur
vorbeugenden Verhinderung feindlicher Angriffe durchgeführt werden müssen
b) welche operativen Anhaltspunkte vorliegen und verdichtet werden müssen, die einen Einsatz von Spezialisten vor Ort rechtfertigen würden
c) welche begünstigenden Bedingungen, neuralgischen, operativen und operativ-technischen Anhaltspunkte, die vorn Feind genutzt werden könnten, beseitigt, eingeschränkt bzw. unter Kontrolle gehalten werden müssen.
Es hat sich in der Vergangenheit klar gezeigt, daß einige Führungsoffiziere nur ungenügend in der Lage sind o.g. Schlußfolgerungen zu erkennen und vor allem mit Unterstützung der Spezialisten entsprechend umzusetzen:
Das zeigt sich u.a. darin,
- daß begünstigende Bedingungen und op.-techn. Möglichkeiten die durch den Feind genutzt werden könnten, zwar registriert werden und auch den entsprechenden op. Linien bekannt sind, aber eine Abstimmung mit den Spezialisten zur Festlegung weiterer Maßnahmen und Schlußfolgerungen nicht erfolgt (z.B. Einbrüche in F/3, B/5, A/5, A/14, Wechsel von Enddosen für Kabelfernsehen in allen DDR-Wohnungen in B/2/I durch Landesfirmen; Umbau- und Renovierungsmaßnahmen in A/9).
- daß die op. Führungsoffiziere ihrer Verantwortung zur op. Führung und Anleitung bei der Durchsetzung von Konteraufgaben aus operativen Gesichtspunkten nicht im entsprechenden Maße nachkommen (z. B. erfolgt in den Residenturen A/10/1, A/6, A/7, A/9, A/13, 8/3, 8/4, C/1, C/2, C/3, C/4, C/5, C/11, D/3, D/5, D/20, D/22, E/1, E/4, E/14 die X-Arbeit nicht
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 9-26
Die Abteilung VIII der HV A untersuchte die Absicherung der Agententätigkeit in den Auslandsvertretungen der DDR unter anderem gegen Abhörmaßnahmen.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Analyse der Abteilung VIII der HV A zur Sicherheit dieser Residenturen gegen Aktivitäten feindlicher Geheimdienste. Die Abteilung VIII war für technische Mittel der Agentenarbeit zuständig. In der Analyse geht es deshalb vor allem um die technische Abwehr, zum Beispiel das Erkennen und Verhindern gegnerischer Abhörversuche. Die HV A bezeichnet diese Aufgabe als Konter- oder X-Arbeit. Die Analyse bemängelt unter anderem das fehlende Problembewusstsein bei den Agenten, die die Möglichkeiten des "Gegners" oft unterschätzten.
Im Dokument sind die Namen der Länder mit Residenturen aus Gründen der Geheimhaltung verschlüsselt.
auf der Grundlage qualifizierter Arbeitspläne).
Der überwiegende Teil der OibE/F brachte zu den Treffs zum Ausdruck, daß sie künftig mehr Impulse und Anregungen von den op. Führungsoffizieren zur Lösung der Konteraufgaben erwarten. Das hat mehrere Ursachen. Einmal sollte durch die AG AV in Zusammenarbeit mit den op. Linien alle Möglichkeiten einer verstärkten Einflußnahme genutzt werden, um die Führungsoffiziere weiter fachlich auszubilden und zu befähigen. Zum anderen ist zu verzeichnen, daß ein gewisses Desinteresse bei den Führungsoffizieren zur Konterarbeit nicht in erster Linie aus mangelndem technischem Verständnis als vielmehr pol.-id. Natur, nämlich in der Unterschätzung der Möglichkeiten des Gegners liegen.
- daß in der Zusammenarbeit zwischen operativen Führungsoffizier und OibE/F nicht immer das notwendige Vertrauensverhältnis besteht und somit nicht konstruktiv an die Problemlösungen herangegangen wird (z.B. G/7, D/8, G/8).
In Auswertung der diesjährigen Jahresarbeitspläne, Quartalsberichte und durchgeführten Treffs mit den OibE/F ist generell festzustellen, daß die OibE/F objektiv nicht in der Lage sind, ausgehend von der Analyse der operativen Bedingungen und der aktuellen Feindlage, entsprechende Schlußfolgerungen für die X-Arbeit zu ziehen. Das kann und muß, wie bereits angeführt, nur vom op. Führungsoffizier erfolgen. Die OibE/F sind technische Mitarbeiter der AV und werden nur in seltenen Fällen über die von den op. Führungskräften der Residentur festgelegten op. Aufgaben und Maßnahmen bzw. eingeschätzten op. Lage/Bedingungen in Kenntnis gesetzt. Damit ist auch nicht zu erwarten, daß die Quartalsberichte und damit die Objektakten die Aussagen enthalten, um eindeutig auf der Grundlage einer qualifizierten Einschätzung der operativ-technischen Lage festzulegen, wann und wo ein X-Einsatz durch Spezialisten der AG AV notwendig ist. Das kann nur in enger Abstimmung mit der op. Linie erfolgen, wobei sich weiter die Erkenntnis durchsetzen muß, daß dieser Prozeß durch den op. Führungsoffizier zu steuern ist.
Zum größten Teil leisten die OibE/F einen nicht geringen Beitrag zur Erkennung begünstigender Bedingungen und zur Einschätzung der technischen Sicherheit der AV und anderer Objekte. Damit bilden sie eine echte Stütze für den op. Führungsoffizier. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der N-X und den op. Linien müssen die OibE/F im Prozeß der weiteren Erziehung und Ausbildung zu der Erkenntnis gelangen, daß
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 9-26
Die Abteilung VIII der HV A untersuchte die Absicherung der Agententätigkeit in den Auslandsvertretungen der DDR unter anderem gegen Abhörmaßnahmen.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Analyse der Abteilung VIII der HV A zur Sicherheit dieser Residenturen gegen Aktivitäten feindlicher Geheimdienste. Die Abteilung VIII war für technische Mittel der Agentenarbeit zuständig. In der Analyse geht es deshalb vor allem um die technische Abwehr, zum Beispiel das Erkennen und Verhindern gegnerischer Abhörversuche. Die HV A bezeichnet diese Aufgabe als Konter- oder X-Arbeit. Die Analyse bemängelt unter anderem das fehlende Problembewusstsein bei den Agenten, die die Möglichkeiten des "Gegners" oft unterschätzten.
Im Dokument sind die Namen der Länder mit Residenturen aus Gründen der Geheimhaltung verschlüsselt.
die Konterarbeit im Rahmen der Gesamtaufgabenstellung des MfS zu lösen ist und keine zusätzliche von subjektiven Gründen abhängige Aufgabe bildet.
Die Qualität der Durchführung der Konterarbeit durch die OibE/F und damit die Fähigkeit zur Erkennung von Hinweisen zu feindlichen Manipulationen oder von damit im Zusammenhang stehenden Spuren des Feindes sind sehr differenziert ausgeprägt. Die 14tägige Ausbildung bildet lediglich eine Grundlage. Die meisten OibE/F verfügen über wenig praktische Erfahrungen.
Die Treffs zeigten, daß einige OibE/F (z.B. C/1, B/4, C/3, C/4) die X-Technik nicht beherrschen und nur ungenügend mit Auswertungs- und Einsatzmöglichkeiten vertraut sind. Das Beispiel in C/1, wo der OibE/F eine X-Maßnahme in Wohnung "Nico" realisierte zeigt, daß es den OibE/F schwerfällt, bestimmte Abweichungen und Veränderungen vom Normalen festzustellen.
Einige OibE/F sind durch ihre offizielle Arbeit und der Übernahme von Aufgaben zur Unterstützung der inneren Sicherheit der Residentur so belastet, daß sich die Erfüllung von Aufgaben der Linie X auf ein Minimum beschränkt.
Hinzu kommt, daß im Zeitraum bis 1984 nur wenig Rektionen der Zentrale (Abt. 20 und zum Teil AG AV) auf Probleme und Anfragen der OibE/F erfolgten, so daß bei einigen OibE/F Tendenzen von Gleichgültigkeit und Desinteresse festzustellen ist (A/6, B/2, D/8, C/3, D/21, B/4, A/7).
Bei der Klärung des aufgeworfenen Widerspruchs und der Beantwortung der 3. Frage muß folgender Fakt mit Berücksichtigung finden:
Auf Grund der Zunahme der op. Bearbeitung von DDR-Bürgern in den letzten Jahren durch westliche Geheimdienste, muß davon ausgegangen werden, daß der Feind konspirativ entsprechende Vorbereitungen trifft oder Bedingungen schafft, um mit Hilfe technischer Mittel und Methoden im Arbeits- und vor allem Freizeitbereich Informationen zu erhalten, um unsere Bürger zu kontaktieren.
Dabei muß z.B. mit berücksichtigt werden, daß in ca. 40% aller Residenturen ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden und darunter befinden sich solche NATO-Staaten wie A/5, A/6, A/9, A/13 und A/14.
In einer Reihe Residenturen ist der Bewegungsraum dieser ausländischen Arbeitskräfte nach Aussagen der OibE/F, nicht unter ständiger Aufsicht und Kontrolle.
Ständig beachtet werden muß weiterhin, daß in 7 Residenturen (A/10/1, A/1b/III, A/4 A/5, A/6, C/5 und D/20) die Anliegerwände neuralgische Punkte darstellen, obwohl in 5 Fällen Schallschutzmaßnahmen realisiert sind.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Tarnbezeichnungen der HV A für Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR Dokument, 11 Seiten
Dienstanweisung Nr. HV A 1/88 zur Informationsübergabe und -auswertung Dokument, 32 Seiten
Beschluss der AG Sicherheit des Zentralen Runden Tisches zur Auflösung der HV A Dokument, 15 Seiten
Schema der HV A zur Vorbereitung von DDR-IM für den Einsatz im Operationsgebiet Dokument, 3 Seiten