Signatur: BStU, MfS, AP, Nr. 8801/57, Bl. 51-53
Anlässlich des Ungarischen Volksaufstands 1956 legte eine Abiturklasse in Storkow im Unterricht eine Schweigeminute ein, um ihre Solidarität mit den Opfern der Niederschlagung auszudrücken. Die einfache Geste galt in der SED-Diktatur als "konterrevolutionäre Aktion" – mit Folgen für die beteiligten Schüler. Die Staatssicherheit dokumentierte die "Vorkommnisse" an der Schule sowie die Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Schüler.
Am 29. und 30. Oktober 1956 kam es an der Kurt-Steffelbauer-Oberschule in Storkow zu einem Zwischenfall. In der 12. Klasse erhoben sich Schülerinnen und Schüler während des Geschichtsunterrichts und des ausgefallenen Mathematikunterrichts für ein paar Minuten, um schweigend an die ungarischen Freiheitskämpfer zu erinnern.
Am 23. Oktober hatten Tausende von Studenten in Budapest für demokratische Reformen demonstriert. Am Abend versammelten sich Hunderttausende Menschen vor dem Regierungsgebäude. Entgegen anderslautenden Ankündigungen veranlasste die kommunistische Regierung, die Menge mit Waffengewalt zurückzudrängen. Die Schüler in Storkow wollten den Toten des niedergeschlagenen Volksaufstands gedenken, während in Ungarn ein bewaffneter Kampf der Bevölkerung gegen die einmarschierenden sowjetischen Truppen tobte. Erst Mitte November kam dieser langsam zum Erliegen.
Für die Schüler in Storkow hatte ihr Schweigen dramatische Folgen. Ihr Lehrer tolerierte das Bedürfnis, der Toten zu gedenken, doch der Vater eines Sohnes, der zu Hause von der Schweigeminute erzählt hatte, meldete ihn der SED. Daraufhin kam eine Aktion ins Rollen, die die 15 Schüler und eine Schülerin, zwischen 17 und 18 Jahre alt, zum Ende des Jahres veranlasste, in den Westen zu flüchten.
Der vorliegende Bericht der Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder dokumentiert den Protest der Schüler aus Sicht der Geheimpolizei und der SED. Minutiös wurden die "Vorkommnisse", ihr Ablauf, ihre Protagonisten und die Disziplinierungsversuche festgehalten.
zum Abschluß gebracht.
Teilnehmer waren folgende:
1. Gen. Wildberger, Bezirksleitung der SED
2. Gen. Danne, Bezirksleitung der SED
3. Genn. Kolakowski, Abt.-Leiter Rat des Bezirkes (Volksbildung)
4. Gen. Tietzmann, Ref. außerschulische Erziehung, Rat d. Bez.
5. Gen. Leonhardt, Vorsitzender des Rates des Kr. Beeskow
6. Gen. Henzlick, Abt.-Leiter Volksbildung Rat des Kr: Beeskow
7. Gen. Mogel, Lehrer an der Oberschule Storkow
Über den Ablauf dieser Unterhaltung berichtete das Kommissionsmitglied, Gen. Henzlick wie folgt:
Am Vormittag wurde mit einigen Schülern durch die Vertreter der Bezirksleitung der Partei Aussprachen geführt, die aber nichts Wesentliches ergaben. Desweiteren wurde in einer Aussprache zwischen Vertretern der Partei und des Staatsapparates eine einheitliche Linie festgelegt.
An diesem genannten Tage hatte die 12. Klasse einen planmäßigen Unterricht. Zu diesem Unterricht erschien aber kein Schüler. Ein großer Teil der Schüler dieser Klasse fand sich um 10.00 Uhr im Schülerinternat ein. Nach Ansicht des Gen. Henzlick sollte dort unter den Schülern eine Besprechung stattgefunden haben. Um 16.00 Uhr wurde dann unter vollzähliger Beteiligung eine Schülerversammlung der 12. Klasse unter Leitung der Genn. Kolakowski durchgeführt. Von den Leherern war außer Gen. Mogel niemand anwesend.
Die Genn. Kolakowski sprach einleitend in eindringlicher Form zu den Schülern und erklärte ihnen den Zweck der Versammlung. Sie betonte dabei, daß die Schüler letztmalig Gelegenheit haben, eine persönliche Stellungnahme abzugeben. Danach sprachen die Schüler auch nur nach persönlicher Aufforderung. Ihre allgemeine Meinung war, daß man erkannte, daß die Durchführung der Schweigeminuten ein Fehler war. Da sie aber alle mitgemacht haben, tragen sie folglich gemeinsam die Schuld und müssen demnach auch gemeinsame Schlußfolgerungen daraus ziehen. [unterstrichen: Nach dieser Aussprache wurden die Schüler [anonymisiert], [anonymisiert], [anonymisiert] und [anonymisiert], die am Negativsten in Erscheinung traten, und sich zu Wortführern der Klasse gemacht hatten, vom weiteren Besuch der Oberschule und von der Teilnahme am Abitur ausgeschlossen. Nach Aufforderung verließen diese vorgenannten Schüler den Raum.
In der Tür drehte sich noch einer von diesen um und rief: "Wir bleiben weiterhin in eurer Gemeinschaft." Danach wurde nochmals jeder einzelne Schüler zur Stellungnahme aufgefordert. Die Meinung der Schüler blieb nach wie vor bestehen.
Unter den Schülern und den Eltern herrschte während der Weihnachtsfeiertage eine gedrückte Stimmung. Eltern von Oberschülern gingen zu anderen Eltern und diskutierten über die Oberschule Storkow. Dabei wurden dann alle Fehler, die die Lehrer, vorallem der Direktor Schwerz und der Parteisekretär Mogel gemacht haben, durchgesprochen. Desweiteren wurde besonders über den Gen. Minister Lange diskutiert, daß seine Form, wie er die Angelegenheit in Storkow durchgeführt hat, nicht richtig sei. Hierbei werden Aussprüche des Gen. Ministers verdreht. So hätte er angeblich zu Schülern gesagt: "Dein Vater war ja auch so ein Faschist." u.a.. Offen wird davon gesprochen, daß der Minister doch
Die Allgemeine Personenablage (AP) ist Teil der Operativen Hauptablage. Sie umfasst nichtregistriertes Material über Personen (z. B. aus Sicherungsvorgängen, Sicherheitsüberprüfungen und Zentralen Materialablagen der operativen Diensteinheiten) und ist personenbezogen nutzbar über die F 16. Die Gesamtzahl beträgt in der Abteilung XII des MfS 255.016 Signaturen. Nur dort wurden durch die Abteilung X personenbezogene Informationen anderer Ostblock-Geheimpolizeien abgelegt, gekennzeichnet durch ein "X".
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BStU, MfS, AP, Nr. 8801/57, Bl. 51-53
Anlässlich des Ungarischen Volksaufstands 1956 legte eine Abiturklasse in Storkow im Unterricht eine Schweigeminute ein, um ihre Solidarität mit den Opfern der Niederschlagung auszudrücken. Die einfache Geste galt in der SED-Diktatur als "konterrevolutionäre Aktion" – mit Folgen für die beteiligten Schüler. Die Staatssicherheit dokumentierte die "Vorkommnisse" an der Schule sowie die Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Schüler.
Am 29. und 30. Oktober 1956 kam es an der Kurt-Steffelbauer-Oberschule in Storkow zu einem Zwischenfall. In der 12. Klasse erhoben sich Schülerinnen und Schüler während des Geschichtsunterrichts und des ausgefallenen Mathematikunterrichts für ein paar Minuten, um schweigend an die ungarischen Freiheitskämpfer zu erinnern.
Am 23. Oktober hatten Tausende von Studenten in Budapest für demokratische Reformen demonstriert. Am Abend versammelten sich Hunderttausende Menschen vor dem Regierungsgebäude. Entgegen anderslautenden Ankündigungen veranlasste die kommunistische Regierung, die Menge mit Waffengewalt zurückzudrängen. Die Schüler in Storkow wollten den Toten des niedergeschlagenen Volksaufstands gedenken, während in Ungarn ein bewaffneter Kampf der Bevölkerung gegen die einmarschierenden sowjetischen Truppen tobte. Erst Mitte November kam dieser langsam zum Erliegen.
Für die Schüler in Storkow hatte ihr Schweigen dramatische Folgen. Ihr Lehrer tolerierte das Bedürfnis, der Toten zu gedenken, doch der Vater eines Sohnes, der zu Hause von der Schweigeminute erzählt hatte, meldete ihn der SED. Daraufhin kam eine Aktion ins Rollen, die die 15 Schüler und eine Schülerin, zwischen 17 und 18 Jahre alt, zum Ende des Jahres veranlasste, in den Westen zu flüchten.
Der vorliegende Bericht der Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder dokumentiert den Protest der Schüler aus Sicht der Geheimpolizei und der SED. Minutiös wurden die "Vorkommnisse", ihr Ablauf, ihre Protagonisten und die Disziplinierungsversuche festgehalten.
bessere pädagogische Fähigkeiten haben müßte, denn das Problem der Oberschule hätte anders gelöst werden können. [unterstrichen: Der Schüler [anonymisiert] aus Kolpin und noch ein weiterer, dessen Name nicht bekannt ist, sind republikflüchtig geworden.] Der Sohn des Dr. med. [anonymisiert] aus Storkow hat die Absicht, sein Abitur in Westberlin abzuschließen.
Söhne von Arbeitern wollen sich jetzt eine Lehrstelle besorgen.
Schüler der 9. Klasse, so z.B. die Tochter des Gen. Oberst [anonymisiert] von der nationalen Volksarmee lehnen es ab, weiterhin die Oberschule Storkow zu besuchen. Die Lehrerin [anonymisiert] sprach davon, daß sie mit einigen Eltern zum Staatspräsidenten fahren wird.
In der Stadt und auch in der Schuhfabrik Storkow tauchen Gerüchte auf, daß in der Oberschule Storkow Waffen und Munition gefunden wurde, was jeglich Grundlage entbehrt.
[durchgestrichen: Die Gerüchtemacher konnten aber noch nicht ermittelt werden.]
Einschätzend muß noch gesagt werden, daß faßt jeder Einwohner der Stadt über die Oberschule diskutiert, dabei aber keine klare Meinung herrscht und unmögliche Diskussionen auftreten.
In Zusammenarbeit mit der Bezirksleitung unserer Partei werden Maßnahmen festgelegt, um in allernächster Zeit Versammlungen in Storkow durchzuführen mit dem Ziel, klare Verhältnisse zu schaffen.
[Unterschrift]
(Klimczak)
Leiter der Abteilung
Hauptm.
[Unterschrift]
(Walla)
U.Ltn.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Allgemeine Personenablage (AP) ist Teil der Operativen Hauptablage. Sie umfasst nichtregistriertes Material über Personen (z. B. aus Sicherungsvorgängen, Sicherheitsüberprüfungen und Zentralen Materialablagen der operativen Diensteinheiten) und ist personenbezogen nutzbar über die F 16. Die Gesamtzahl beträgt in der Abteilung XII des MfS 255.016 Signaturen. Nur dort wurden durch die Abteilung X personenbezogene Informationen anderer Ostblock-Geheimpolizeien abgelegt, gekennzeichnet durch ein "X".
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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