Signatur: BStU, MfS, GH, Nr. 9/89, Bl. 26-29
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
Manfred Smolka stand jahrelang im Dienst der DDR-Grenzpolizei. Während dieser Tätigkeit geriet er immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der Staatspartei SED. Die Situation eskalierte, als er einen Befehl seiner Vorgesetzten ignorierte, den er für unsinnig hielt. In der Folge wurde Smolka degradiert und schließlich entlassen. Der ehemalige Grenzer entschloss sich, die DDR in Richtung Westen zu verlassen und seine Familie nachzuholen.
Ein angeblicher Freund verriet die Aktion jedoch an die Stasi. Die Geheimpolizei verhaftete Smolka und seine Ehefrau am 22. August 1959. Der Festnahmebericht schildert die Ereignisse aus Sicht der Staatssicherheit. Smolka selbst beteuerte immer wieder, dass er auf westdeutschem Gebiet verhaftet wurde. Im Festnahmebericht ist jedoch die Rede von einer Festnahme im Osten. Die Unterlagen sind eindeutig gefälscht worden. Das Gericht, welches Smolka später in einem Schauprozess zum Tode verurteilte, räumte in seiner Urteilsverkündung ein, dass die Festnahme auf westdeutschem Gebiet stattfand.
Hauptabteilung I/DGF/4.
Rudolstadt
Rudolstadt, den 24.8.1959
Am 22.8.1959 – gegen 19.35 Uhr wurde am Tiegelsbach in Bereich der Grenzkompanie Titschendorf GB Zschachenmühle nach erfolgtem Grenzübertritt von West – DDR der
Smolka, Manfred
Geb. am 26.11.1930 in Ratiber
Zuletzt wohnhaft: Peisel-Gummersbach Bez. Köln
und wegen versuchten Grenzübertritt DDR – West seine Ehefrau
[anonymisiert]
festgenommen.
Beide Festnahmen erfolgten im Zug der Realisierung des Operativ-Vorganges 10/59 entsprechend der vorhandenen Massnahme- und Operativpläne. Unter Zugrundlegung der Ergänzungen zum Plan der Massnahmen vom 13. 8. 1959 wurden gegen Nachmittag des 22.8.1959 durch Unterzeichnenden die Beteiligten Mitarbeiter der HA I/8 sowie die Mitarbeiter der Unterabteilung der 4. Grenzbrigade in die lt. angeführten Plan festgelegten Punkte eingeschleust.
Der bereits in den Vormittagsstunden durch unsere Mitarbeiter Obltn. Hopp und Ultn. Taubner bezogene Beobachtungsposten konnte am 22.8.1959 gegen 12.15 Uhr feststellen, wie sich aus Richtung Krökelsmühle – Nordhalben (Westdeutschland) ein hellblauer Volkswagen mit drei männlichen Insassen dem geplanten Festnahmeort näherte. In der Höhe des Festnahmeortes verliessen die drei Insassen den PKW, begaben sich auf westlicher Seite in unmittelbare Grenznähe und beobachten ca. 15 bis 20 Minuten lang das
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Der Instrukteur unterhielt im Auftrag des Führungsoffiziers die persönliche Verbindung zu dem im "Operationsgebiet" eingesetzten inoffiziellen Mitarbeiter oder Residenten. Er beauftragte und instruierte den IM und nahm dessen Berichte entgegen. In der Regel waren die Instrukteure DDR-Bürger und erhielten in den 80er Jahren den Status von Hauptamtlichen IM. Zuletzt gab es 777 Instrukteure.
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Signatur: BStU, MfS, GH, Nr. 9/89, Bl. 26-29
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
Manfred Smolka stand jahrelang im Dienst der DDR-Grenzpolizei. Während dieser Tätigkeit geriet er immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der Staatspartei SED. Die Situation eskalierte, als er einen Befehl seiner Vorgesetzten ignorierte, den er für unsinnig hielt. In der Folge wurde Smolka degradiert und schließlich entlassen. Der ehemalige Grenzer entschloss sich, die DDR in Richtung Westen zu verlassen und seine Familie nachzuholen.
Ein angeblicher Freund verriet die Aktion jedoch an die Stasi. Die Geheimpolizei verhaftete Smolka und seine Ehefrau am 22. August 1959. Der Festnahmebericht schildert die Ereignisse aus Sicht der Staatssicherheit. Smolka selbst beteuerte immer wieder, dass er auf westdeutschem Gebiet verhaftet wurde. Im Festnahmebericht ist jedoch die Rede von einer Festnahme im Osten. Die Unterlagen sind eindeutig gefälscht worden. Das Gericht, welches Smolka später in einem Schauprozess zum Tode verurteilte, räumte in seiner Urteilsverkündung ein, dass die Festnahme auf westdeutschem Gebiet stattfand.
Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Danach entfernte sich das Fahrzeug Richtung Bad Steben. Gegen 16.00 Uhr näherte sich das Fahrzeug erneut aus Bad Steben kommend und fuhr langsam wieder in Richtung Krökelsmühle. Ca. 15 Minuten später fuhr das Fahrzeug wieder in umgekehrter Richtung.
Gegen 16.30. Uhr erfolgte die Einschleusung der Festnahmegruppen und Sicherungsposten folgendermassen:
An der Skizze mit "A" bezeichneten Stelle wurden eingesetzt:
Hptm. Volker, Obltn. Sander, Feldw. Winkler und Uffz. Gorlich
An der Stelle "B" wurden postiert:
Obltn. Sobolik, Ultn. Kuschke und Ofw. Kalisch
Zur Absicherung des Geländes wurden folgende Genossen eingesetzt:
Obltn. Oxfort, Ltn. Tyra, Obltn. Hopf, Ultn. Taubner, Ultn. Krionke, Ofw. Sarodnik und die beiden Grenzpolizei-Offiziere Hptm. Kinder und Ltn. Neumann (beides GI, der UA.)
Der Einsatz der Sicherungsposten erfolgte zur Absicherung des rückwärtigen Gebietes der DDR an den lt. Plan festgelegten Punkten sowie an den Zufahrtwegen zum Bereich der Festnahme.
Um 18.04 Uhr konnte durch die Festnahmegruppe "A und B" festgestellt werden, wie sich wiederum von Bad Steben kommend der hellblaue Volkswagen mit drei Insassen dem Festnahmeort näherte, jedoch weiter fuhr bis zu der Stelle "B", wo das Fahrzeug ca. 100 m von der Festnahmegruppe "B" entfernt auf westlichen Gebiet auf einer Strasse stehen blieb, von wo aus die Entfernung bis zum Festnahmeort ca. 300 m betrug. Dem PKW entstiegen der Smolkla und die anderen beiden männlichen Zivilpersonen.
Während S. einen Baum erkletterte und von dort aus das Gebiet
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Signatur: BStU, MfS, GH, Nr. 9/89, Bl. 26-29
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
Manfred Smolka stand jahrelang im Dienst der DDR-Grenzpolizei. Während dieser Tätigkeit geriet er immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der Staatspartei SED. Die Situation eskalierte, als er einen Befehl seiner Vorgesetzten ignorierte, den er für unsinnig hielt. In der Folge wurde Smolka degradiert und schließlich entlassen. Der ehemalige Grenzer entschloss sich, die DDR in Richtung Westen zu verlassen und seine Familie nachzuholen.
Ein angeblicher Freund verriet die Aktion jedoch an die Stasi. Die Geheimpolizei verhaftete Smolka und seine Ehefrau am 22. August 1959. Der Festnahmebericht schildert die Ereignisse aus Sicht der Staatssicherheit. Smolka selbst beteuerte immer wieder, dass er auf westdeutschem Gebiet verhaftet wurde. Im Festnahmebericht ist jedoch die Rede von einer Festnahme im Osten. Die Unterlagen sind eindeutig gefälscht worden. Das Gericht, welches Smolka später in einem Schauprozess zum Tode verurteilte, räumte in seiner Urteilsverkündung ein, dass die Festnahme auf westdeutschem Gebiet stattfand.
der DDR beobachte, verblieben die beiden anderen Personen in der Nähe des Fahrzeuges und konnten das Gebiet der DDR nicht einsehen Gegen 19.30 Uhr erschien aus dem rückwärtigen Gebiet der DDR kommend die Frau S. mit ihrer Tochter unserer Kontaktperson und begab sich bis unmittelbar an den Stacheldraht ca. 20 m von der Festnahmegruppe "A" entfernt. Beim Erscheinen an der Grenze wurde von diesen vorerst S. noch nicht bemerkt, so dass sich die Frau durch Pfeifsignale bemerkbar machte. Gleich darauf wurde auch S. eingesehen und durch Winken der Frau wurde S. veranlasst, von seinem Beobachtungsposten aus in Höhe der Festnahmegruppe "A" zu gehen. S. näherte sich im Laufschritt, übersprang am Punkt "A" den Bach, der direkt die Grenze bildet, begab sich darauf in das Gebiet der DDR hinter unserem Stacheldraht und lief diesen Stacheldraht ca. 15 m entlang, wo er dann direkt mit seiner Frau und unserer Kontaktperson zusammentraf. Den Unterzeichnenden erschien diese Situation zur Festnahme als geeignet, da sich S. nur ca. 10 m von der Festnahmegruppe "A" befand und unsererseits die Möglichkeit bestand, den Rückweg des S. am Stacheldraht entlang abzuschneiden. Daraufhin verliess die Festnahmegruppe "A" die gedeckte Stellung, was ein sofortiges Bemerken des S. zur Folge hatte. Dieser wurde durch Unterzeichnenden vorschriftsmässig zum Stehenbleiben aufgefordert kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach und versuchte, den Stacheldraht zu überspringen. Nach nochmaligen Anruf durch den Unterzeichnenden wurde ein Warnschuss abgegeben, da sich S. im gleichen Moment über den Stacheldraht warf und die Gefahr bestand, dass ihm ein Fluchtversuch gelang. S. befand sich bereits vor dem Stacheldraht, jedoch noch auf dem Gebiet der DDR und versuchte, in das Westgebiet zu kommen. Da alle Möglichkeiten der Festnahme erschöpft waren, machte Unterzeichnender von der Schuss Waffe Gebrauch (MPI), gab 2 Feuerstosse (9 Schuss) ab und verletzte S. durch einen unwesentlichen Durchschuss am rechten Oberschenkel. Unmittelbar an der Grenze warf sich S. nieder, worauf die Festnahmegruppe "A" den Stacheldraht umging und vor dem Stacheldraht die Festnahme des S. tätigte.
Inzwischen hatte sich die Frau des S. mit ihrer Tochter ca. 20 m entfernt, nachdem unsere Kontaktperson beim Hervortreten der Festnahmegruppe
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Gutachten über den durch Manfred Smolka verursachten Schaden Dokument, 5 Seiten
Beschluss über das Anlegen des Operativ-Vorgangs "Verräter" Dokument, 1 Seite
Vorschlag zur Durchführung eines Prozesses gegen den ehemaligen Grenzpolizisten Manfred Smolka Dokument, 3 Seiten
Einschätzung über die Lage an der Staatsgrenze zur Bundesrepublik im Bezirk Gera Dokument, 23 Seiten