Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 9, Bl. 51-73
Flüchtlinge aus der DDR kehrten aus den verschiedensten Gründen mitunter wieder zurück in die Heimat. Die Stasi prüfte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Hunderttausende begingen "Republikflucht" und flohen in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als Hauptursache nannte sie in ihren Berichten immer wieder die "ideologische Diversion" des Westens. Gemeint war eine angeblich zielgerichtete Destabilisierungsstrategie gegen das sozialistische Lager. Aus diesem Grund zählte die Überprüfung der sogenannten Rückkehrer, also Personen, die nach einiger Zeit wieder in die DDR zurückkehrten, zu den Hauptaufgaben des MfS. Die Stasi kontrollierte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden oder ob die Rückkehrer andererseits genutzt werden konnten, um öffentlich über die Not und ihren angeblichen Missbrauch im Westen zu berichten. Das vorliegende Dokument schildert solche Fälle.
1. Das entsprechende Beispiel zeigt, wie eingeschleuste
Diversanten ihre Tätigkeit in der DDR durchführen sollen:
[geschwärzt] verließ bereits am 18.7.1958 die Deutsche Demokratische Republik. Der Grund dazu war, daß er einen Verkehrsunfall verursacht hatte und sich der Strafe entziehen wollte. Bei der Republikflucht beabsichtigte er, den von ihm gefahrenen Traktor [geschwärzt] mit nach Westdeutschland zu nehmen. Da ihm dieses nicht gelang, führte er am 1o m Streifen einen Diversionsakt an dem Traktor durch.
[geschwärzt] wurde vom amerikanischen Geheimdienst in Fulda, Marienenstr. 23 vernommen und kam anschließend in das Flüchtlingslager Gießen und wurde ebenfalls vom amerikanischen Geheimdienst in Oberursel vernommen. Dabei machte er Spionageangaben über [geschwärzt] und die Deutsche Grenzpolizei. Im August 1958 kehrte er in die Deutsche Demokratische Republik zurück und verließ im Dezember 1958 wieder illegal die Deutsche Demokratische Republik.
Er wurde im Dezember von der Dienststelle des amerikanischen Geheimdienstes in Bad-Neustadt als Agent angeworben und ausgebildet.
Die Ausbildung erhielt er in Pistolenschießen.
Gleichzeitig wurde er für 3 Wochen inhaftiert und durch einen ebenfalls mit ihm einsitzenden Hauptagenten des amerikanischen Geheimdienstes für die Durchführung der Agententätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik beeinflußt und geschult.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Verharmlosende Bezeichnung aller Aktivitäten und Maßnahmen der "politisch-operativen Arbeit", also der geheimdienstlich-geheimpolizeilichen Tätigkeit in Bezug auf Personen oder zur Klärung von Sachverhalten, wenn aus Sicht des MfS Hinweise auf "feindlich-negative Handlungen" vorlagen. Die "Bearbeitung" konnte u. a. die Durchführung einer Operativen Personenkontrolle umfassen oder einen Operativen Vorgang betreffen.
Entwurf einer Regierungserklärung zur Aktion "Blitz" Dokument, 22 Seiten
Plan zur Operation "Blitz" Dokument, 21 Seiten
Abschlussbericht der HA VII/3 über den Aufenthalt im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental Dokument, 6 Seiten
Verpflichtung von Albert Schuster als "Geheimer Informator" mit dem Decknamen "Wagner" Dokument, 1 Seite