Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 9, Bl. 51-73
Flüchtlinge aus der DDR kehrten aus den verschiedensten Gründen mitunter wieder zurück in die Heimat. Die Stasi prüfte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Hunderttausende begingen "Republikflucht" und flohen in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als Hauptursache nannte sie in ihren Berichten immer wieder die "ideologische Diversion" des Westens. Gemeint war eine angeblich zielgerichtete Destabilisierungsstrategie gegen das sozialistische Lager. Aus diesem Grund zählte die Überprüfung der sogenannten Rückkehrer, also Personen, die nach einiger Zeit wieder in die DDR zurückkehrten, zu den Hauptaufgaben des MfS. Die Stasi kontrollierte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden oder ob die Rückkehrer andererseits genutzt werden konnten, um öffentlich über die Not und ihren angeblichen Missbrauch im Westen zu berichten. Das vorliegende Dokument schildert solche Fälle.
3. Bei den 18 festgenommenen Personen wegen Hetze und Verleumdung zeigen die angeführten Beispiele die Methode des Feindes, die Bürger der DDR gegen den Staat aufzuwiegeln.
[geschwärzt] verließ gemeinsam mit der ebenfalls festgenommenen [geschwärzt] illegal die DDR. Als Grund seiner Flucht gibt er in der Vernehmung an, daß er mit der Volkspolizei eine Schlägerei hatte und Angst vor einer evtl. Bestrafung hatte.
[geschwärzt] arbeitete bei einer Pumpenbaufirma in [geschwärzt], wo er ein intimes Verhältnis zu der [geschwärzt] unterhielt.
Nach seiner Flucht wurde er in Westdeutschland vom [geschwärzt] festgenommen und zur Dienststelle nach Tann gebracht. Von dort wurde er sofort der amerikanischen Geheimdienststelle in Fulda, Marienstr. 23 übergeben, wo er umfangreiche Spionageangaben über die ihn während seiner Zugehörigkeit zur NVA in [geschwärzt] bekanntgewordenen Tatsachen machte.
Am 24.7.1958 wurde er von derselben Dienststelle angeworben. Anschließend war er im Lager Gießen und danach bis zu seiner Rückkehr in Hanau.
Am 18.12.1958 kehrte er illegal in die DDR zurück. Er erhielt von den Mitarbeitern des amerikanischen Geheimdienstes den Auftrag, bei seiner Arbeitsstelle in der DDR Hetze und Zersetzungstätigkeit durchzuführen, indem er geschickt die Verhältnisse verherrlichte. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung wurde ihm vom amerikanischen Geheimdienst mitgeteilt, daß er, nachdem er in die DDR zurückkehrte, nach
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Verharmlosende Bezeichnung aller Aktivitäten und Maßnahmen der "politisch-operativen Arbeit", also der geheimdienstlich-geheimpolizeilichen Tätigkeit in Bezug auf Personen oder zur Klärung von Sachverhalten, wenn aus Sicht des MfS Hinweise auf "feindlich-negative Handlungen" vorlagen. Die "Bearbeitung" konnte u. a. die Durchführung einer Operativen Personenkontrolle umfassen oder einen Operativen Vorgang betreffen.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 9, Bl. 51-73
Flüchtlinge aus der DDR kehrten aus den verschiedensten Gründen mitunter wieder zurück in die Heimat. Die Stasi prüfte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Hunderttausende begingen "Republikflucht" und flohen in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als Hauptursache nannte sie in ihren Berichten immer wieder die "ideologische Diversion" des Westens. Gemeint war eine angeblich zielgerichtete Destabilisierungsstrategie gegen das sozialistische Lager. Aus diesem Grund zählte die Überprüfung der sogenannten Rückkehrer, also Personen, die nach einiger Zeit wieder in die DDR zurückkehrten, zu den Hauptaufgaben des MfS. Die Stasi kontrollierte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden oder ob die Rückkehrer andererseits genutzt werden konnten, um öffentlich über die Not und ihren angeblichen Missbrauch im Westen zu berichten. Das vorliegende Dokument schildert solche Fälle.
einer Zeit wieder angesprochen wird. Bis zu seiner Festnahme am 22.1.1959 wurde [geschwärzt] nicht angesprochen.
[geschwärzt] wurde am 22.1.1959 durch die Abteilung II der BV Suhl festgenommen.
[geschwärzt] wurde bereits mit 12 Jahren, im Jahre 1952 flüchtig, aber von seiner Mutter in die DDR zurückgeholt.
Im Jahre 1957 wurde er wegen Diebstahl zu einer Jugendfreiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Am 16.8.1957 verließ er gemeinsam mit den ebenfalls festgenommenen [geschwärzt], illegal die DDR.
Im Flüchtlingslager Gießen wurde [geschwärzt] von dem Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes "Connet" vernommen und nach Standorten sowjetischer Truppeneinheiten, Radarstationen Flugplätzen und über Kdos. und Einheiten der Deutschen Grenzpolizei befragt. Er machte dabei Spionageangaben aber die Kdos. [geschwärzt]. Im September 1957 wurde er im Flüchtlingslager Gießen durch den Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes "Connet" zur Agententätigkeit angeworben und kehrte im Aufträge des Geheimdienstes im September 1957 in die DDR zurück.
Er hatte vom amerikanischen Geheimdienst den Auftrag, bei der Deutschen Reichsbahn Arbeit aufzunehmen, die Sender des westdeutschen Rundfunks zu hören und mit diesen Sendungen innerhalb der Angestellten der Reichsbahn Zersetzungstätigkeit durchzuführen. Dabei sollte er Trinkgelage veranstalten und seine Zersetzung am Biertisch durchführen. Ebenfalls sollte er durch seine Zersetzungstätigkeit Jungeisenbahner aus der DDR zur Republikflucht verleiten.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Verharmlosende Bezeichnung aller Aktivitäten und Maßnahmen der "politisch-operativen Arbeit", also der geheimdienstlich-geheimpolizeilichen Tätigkeit in Bezug auf Personen oder zur Klärung von Sachverhalten, wenn aus Sicht des MfS Hinweise auf "feindlich-negative Handlungen" vorlagen. Die "Bearbeitung" konnte u. a. die Durchführung einer Operativen Personenkontrolle umfassen oder einen Operativen Vorgang betreffen.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 9, Bl. 51-73
Flüchtlinge aus der DDR kehrten aus den verschiedensten Gründen mitunter wieder zurück in die Heimat. Die Stasi prüfte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Hunderttausende begingen "Republikflucht" und flohen in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als Hauptursache nannte sie in ihren Berichten immer wieder die "ideologische Diversion" des Westens. Gemeint war eine angeblich zielgerichtete Destabilisierungsstrategie gegen das sozialistische Lager. Aus diesem Grund zählte die Überprüfung der sogenannten Rückkehrer, also Personen, die nach einiger Zeit wieder in die DDR zurückkehrten, zu den Hauptaufgaben des MfS. Die Stasi kontrollierte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden oder ob die Rückkehrer andererseits genutzt werden konnten, um öffentlich über die Not und ihren angeblichen Missbrauch im Westen zu berichten. Das vorliegende Dokument schildert solche Fälle.
Zur finanziellen Unterstützung wurden ihm vom amerikanischen Geheimdienst die Rückerstattung der bei den Trinkgelagen entstandenen Ausgaben und ein monatlicher Gehalt von 50.- DM versprochen.
Zu den Treffs sollte er mit den PM 12a nach Westdeutschland fahren. Nach der Rückkehr aus Westdeutschland konnte er nicht unmittelbar mit der Auftragserfüllung beginnen, da er die 1957 ausgesprochene Jugendstrafe verbüßen mußte und anschließend im Aufnahmeheim Eisenach war.
Nachdem arbeitete er als [geschwärzt] im Kaliwerk [geschwärzt] in [geschwärzt] und später beim Bahnbetriebswerk [geschwärzt]. Mit dem ehem. Mitarbeiter des MfS [geschwärzt] führte er mehrere Trinkgelage durch und beide vereinbarten, daß sie illegal die DDR verlassen.
Am 25.1.1959 verließen dann beide illegal bei [geschwärzt] die DDR. [geschwärzt] hält sich unbekannt in Westdeutschland auf während [geschwärzt] am 26.1.1959 wieder illegal in die DDR zurückkehrte.
[geschwärzt] wurde am 26.1.1959 nach illegalen Überschreiten der Staatsgrenze von West nach Ost durch die Deutsche Grenzpolizei festgenommen.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen viermal kriminell vorbestraften und asozialen Menschen. Er war bereits viermal republikflüchtig.
Am 31.1.1959 setzte er sich das letzte Mal ab, nachdem er erst 10 Tage vorher in die DDR übergesiedelt war.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Verharmlosende Bezeichnung aller Aktivitäten und Maßnahmen der "politisch-operativen Arbeit", also der geheimdienstlich-geheimpolizeilichen Tätigkeit in Bezug auf Personen oder zur Klärung von Sachverhalten, wenn aus Sicht des MfS Hinweise auf "feindlich-negative Handlungen" vorlagen. Die "Bearbeitung" konnte u. a. die Durchführung einer Operativen Personenkontrolle umfassen oder einen Operativen Vorgang betreffen.
Entwurf einer Regierungserklärung zur Aktion "Blitz" Dokument, 22 Seiten
Plan zur Operation "Blitz" Dokument, 21 Seiten
Abschlussbericht der HA VII/3 über den Aufenthalt im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental Dokument, 6 Seiten
Verpflichtung von Albert Schuster als "Geheimer Informator" mit dem Decknamen "Wagner" Dokument, 1 Seite