Signatur: BStU, MfS, GH, Nr. 2/70, Bd. 16, Bl. 68
GM "Otto Bohl", alias Karl-Heinz Kurras Mitarbeiter der "politischen Polizei" in West-Berlin, sollte 1965 einen anderen Stasi-Informanten festnehmen. Kurras wollte den Informanten warnen.
Der West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras erschoss am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration in West-Berlin. Das Ereignis wurde zu einem Fanal für die Studentenbewegung, die sich in der Folge in Teilen radikalisierte. Der Polizist Kurras wurde zu einer Symbolfigur des repressiven Staates, den Ende der 60er Jahre viele junge Menschen in der Bundesrepublik zu erkennen glaubten.
Tatsächlich diente Kurras zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses auf Ohnesorg schon seit vielen Jahren dem ostdeutschen Ministerium für Staatssicherheit als "Geheimer Mitarbeiter" (GM) mit dem Decknamen "Otto Bohl". Dies tat er aus Überzeugung, seine Führungsoffiziere bestätigten Kurras ideologische Nähe zum Sozialismus. Auf eigenen Wunsch und Dank der Empfehlung des MfS wurde Kurras sogar heimlich SED-Parteimitglied.
Die Zusammenarbeit war fruchtbar und für beide Seiten lohnenswert: das MfS gelangte an wichtige Informationen aus dem Inneren der West-Berliner Polizei. Und der "Waffennarr", Kurras bekam Anerkennung, wurde regelmäßig bezahlt und erhielt Zugang zu Schusswaffen.
Begonnen hatte die Spitzeltätigkeit 1955. Kurras meldete sich selbst damals bei der Staatssicherheit, weil er eigentlich in die DDR übersiedeln und zur Volkspolizei wechseln wollte. Er ließ sich dann aber von der Stasi überzeugen, im Westen zu bleiben und als Informant zu arbeiten.
Kurras arbeitete zunächst im Einsatz-Kommando der Schutzpolizei in Berlin-Charlottenburg. Von dort lieferte er alle ihm bekannt gewordenen Interna wie Dienstanweisungen, Alarmordnungen, Informationen über laufende Ermittlungen, Stimmungsberichte und Persönlichkeitsprofile seiner Kollegen und vieles mehr.
Und Kurras machte in der Polizei Karriere. Zunächst wechselte er zur Kriminalpolizei. Daraufhin gab ihm das MfS den Auftrag, sich um eine Versetzung in die Abteilung I für Staatsschutz der Kriminalpolizei zu bemühen. Sie war unter anderem dafür zuständig, die West-Berliner Polizei gegen Infiltrierungsversuche des Ostens abzusichern. 1965 erhielt Kurras tatsächlich die gewünschte Versetzung. Der sensibelste Bereich der West-Berliner Polizei war nun für die Stasi ein offenes Buch. Kurras wurde zu einer Spitzenquelle des MfS.
Gegenüber "Lotte Schwarz" und seinem Führungsoffizier Werner Eiserbeck äußerte sich Kurras kurz nach seiner Versetzung zur "politischen Polizei" besorgt, dass er als deren Mitarbeiter auch Kommunisten verhaften müsse. Dies schien Kurras Gewissensbisse zu bereiten, doch "Lotte Schwarz" beruhigte ihn, Im Bericht heißt es, sie habe ihm bedeutet, er solle "seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen, auch wenn Festnahmen notwendig seien.
Im November 1965 wurde er dann tatsächlich von der Abteilung I mit der Festnahme des Kriminalmeisters Hans Weiß beauftragt. Weiß war vor dem Krieg Mitglied der KPD gewesen und nun in den Verdacht geraten, für das MfS zu arbeiten. Wohl um den alten Kommunisten zu warnen, erzählte Kurras seiner Kurierin "Lotte Schwarz" von der anstehenden Verhaftung, in der Hoffnung, die Stasi werde etwas unternehmen. Vergebens. Weiß war für das MfS verzichtbar geworden. Die Verhaftung selbst nahm Kurras dann professionell vor, und verhörte ihn ganz im Sinne der Abteilung I. Am Ende wurde Weiß verurteilt, auch weil seine Ehefrau im Verhör gestand, dass sie und ihr Mann unter den Decknamen "Irmchen" und "Heinrich Schwarz" tatsächlich für das MfS gearbeitet hatten.
Berlin, den 3.11.1965
Eis.
Berlin,den 3.November 1965
Bericht
Während des Treffs am 2.11.65 teilte mit "Bohl" mir folgendes mit:
Am 3.11.1965 um 6.00 Uhr muß er einen Hans Weiß verhaften. Den Haftbefehl wegen Verdacht der landesverräterischen Beziehungen habe Bohl bei sich. Das Mateiral gegen Weiß ist sehr schwach. Man hat keine Beweise für den Verdacht und hofft durch die Hausdurchsuchung welche zu erhalten.
Deshalb sind 10 Mann der Abt. I (Observationsgruppe) mit der Haussuchung beauftragt. Bohl und ein anderer Kollege führen die Festnahme durch.
Bohl hat die gesamten Akten und führt den Vorgang. Aus den Akten geht hervor, daß es sich bei den Weiß um einen alten Kommunisten handelt. Deshalb war Bohl der Meinung, man müßte den Weiß sofort warnen. Bohl meinte, daß vön der Festnahme ein großer Teil der Abt. I sowie Mitarbeiter des Gerichtes Kenntnis haben und man deshalb nicht feststellen. kann, wer die Warnung ausgesprochen hat. Außerdem erfolgt keine Überwachung des Telefons und mit anderen Mitteln. Das geht aus dem Vorgang hervor.
Ich habe zu Bohl gesagt, daß jetzt seine große Bewährung bevorsteht. Er muß die Vernehmung des Weiß sehr ordentlich durchführen, auch wenn es sich um einen alten Kommunisten handelt. Er darf nicht beeinfluß die Arbeit durchführen.
Ob eine Warnung erfolgt, kann nur "Werner" entscheiden. Bohl vertrat noch die Ansicht, wenn bei der Haussuchung keine Beweise gefunden werden, wird Weiß in spätestens 2 Tagen entlassen. Die ganze Sache wird von Geisler organisiert, der unbedingt einen Erfolg erringen möchte.
Nachdem ich mich von Bohl getrennt hatte rief ich "Heinrich" an. Zuerst war seine Frau am Apperat. Wir sprachen allgemein über ihren Geburtstag. Danach bat ich "Heinrich" an den Apperat. Ich teilte ihn mit, daß ich eine gräßliche Mitteilung hätte, er soll es nicht so tragisch nehmen und den Kopf hochhalten.
Er hatte sofort beriffen, warum es ging und sagte: die konnen mich mal... Wie aus seinem Verhalten am Telefon zu entnehmen war, hat ihm diese Mitteilung nicht überrascht. Er war wie immer mit seinen Antworten witzig. So sagte er u.a.: daß er sich freut, weil er schon lange nicht mehr in fremde Betten geschlafen hat.
gez. L. Schwarz
F.R.d.A.
Eiserbeck
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Operative Mitarbeiter
Operative Mitarbeiter des MfS waren Hauptamtliche Mitarbeiter, die IM und OibE führten, in MfS-Dokumenten auch als vorgangsführende Mitarbeiter oder IM-führende Mitarbeiter (umgangssprachlich Führungsoffiziere) bezeichnet, von denen es im MfS zuletzt etwa 12.000 bis 13.000 gab. Sie waren für eine Region oder Institution, für bestimmte Personenkreise oder spezifische Sachfragen zuständig und hatten die Sicherheitslage in ihrem Verantwortungsbereich zu beurteilen.
Es wurde von ihnen erwartet, dass sie insbesondere durch Rekrutierung und Einsatz von IM die "staatliche Sicherheit und die gesellschaftliche Entwicklung" vorbeugend sicherten. Verdächtige Personen waren in Operativen Vorgängen oder Operativen Personenkontrollen zu "bearbeiten", Personengruppen mit besonderen Befugnissen mit Sicherheitsüberprüfungen unter Kontrolle zu halten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollten sie das politisch-operative Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen nutzen.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1950 entstanden; 1959 Aufwertung zur HA VII.
Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, die IM und OibE führten, in MfS-Dokumenten auch als vorgangsführende Mitarbeiter oder IM-führende Mitarbeiter (umgangssprachlich Führungsoffiziere) bezeichnet, von denen es im MfS zuletzt etwa 12.000 bis 13.000 gab. Sie waren für eine Region oder Institution, für bestimmte Personenkreise oder spezifische Sachfragen zuständig und hatten die Sicherheitslage in ihrem Verantwortungsbereich zu beurteilen.
Es wurde von ihnen erwartet, dass sie insbesondere durch Rekrutierung und Einsatz von IM die "staatliche Sicherheit und die gesellschaftliche Entwicklung" vorbeugend sicherten. Verdächtige Personen waren in OV oder OPK zu "bearbeiten", Personengruppen mit besonderen Befugnissen mit Sicherheitsüberprüfungen unter Kontrolle zu halten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollten sie das politisch-operative Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen nutzen.
Von 1953 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter, die mit der Führung anderer inoffizieller Mitarbeiter (Geheime Informatoren, Geheime Mitarbeiter) beauftragt waren. Die Kategorie wurde nach dem Juniaufstand 1953 eingeführt, um insbesondere die von der SED-Führung gewünschte Erweiterung des Bestandes inoffizieller Mitarbeiter in größeren Betrieben zu gewährleisten.
Anfangs wurden die GHI zuweilen auch als Haupt-GI (HGI) bezeichnet. Für die Funktion kamen nur politisch und nachrichtendienstlich absolut zuverlässige Personen in Frage. Ab 1968 wird die Kategorie als Führungs-IM bezeichnet. Es gab 1958 schätzungsweise 2300 GHI.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
Der schriftliche richterliche Haftbefehl bildete die Grundlage für eine reguläre Verhaftung (§ 114 StPO/1949; § 142 StPO/1952; § 124 StPO/1968). Beschuldigte oder Angeklagte mussten unverzüglich, spätestens am Tage nach ihrer Ergreifung dem zuständigen Gericht vorgeführt werden (§§ 114 b, 128 StPO/1949; §§ 144, 153 StPO/1952; § 126 StPO/1968) – vor allem in den frühen 50er Jahren wurde diese Frist vom MfS teilweise überschritten und der Zeitpunkt der Festnahme entsprechend geändert. Auch wurden die Festgenommenen nicht bei Gericht vorgeführt, die vom MfS ausgewählten Haftrichter kamen zur Ausstellung des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalten.
Rechtliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls waren ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlich definierter Haftgrund, z. B. Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949; § 141 StPO/1952; § 122 StPO/1968) sowie während des Ermittlungsverfahrens ein Antrag des Staatsanwaltes; im Hauptverfahren konnte das Gericht auch ohne Antrag einen Haftbefehl erlassen. Laut einer Richtlinie des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1962 lag ein Haftgrund auch vor bei "Verbrechen im Auftrag feindlicher Agenturen, bei konterrevolutionären Verbrechen" und "bei anderen schweren Verbrechen".
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Bericht über das Ergebnis eines Treffs zwischen GHI "Winter" und GM "Bohl" Dokument, 4 Seiten
Bericht über einen Treff zwischen GHI "Lotte Schwarz" und GM "Bohl" Dokument, 2 Seiten
Bericht über die Übergabe des "Geheimschreibverfahrens CL/63" an den GM "Otto Bohl" Dokument, 1 Seite
"Auskunftsbericht" von 1962 über GM "Otto Bohl" alias Karl-Heinz Kurras Dokument, 3 Seiten