Bildfahndung zu Ulrike Meinhof
Signatur: BStU, MfS, AKK, Nr. 10454/76, Bild 22
Im August 1970 wollte die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Ost-Berlin ausloten, ob die Gruppe den "bewaffneten Kampf" von dort aus koordinieren könnte. Doch sie wurde erst hingehalten und am folgenden Tag nicht mehr über die Grenze gelassen und in Bildfahndung gestellt.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch auf die DDR "überschwappen" könnte. Mitglieder beider Gruppen reisten gelegentlich durch die DDR, teilweise mit Handfeuerwaffen und unter falschem Namen und damit unerkannt.
Tatsächlich hofften die Terroristen, in der DDR ein sicheres Hinterland zu finden. Dies wollte etwa Ulrike Meinhof, als Mitglied der RAF bereits steckbrieflich gesucht, im August 1970 ausloten. Mit einem falschen Pass reiste sie in die DDR ein und verlangte im Gebäude des Zentralrats der Freien Deutschen Jugend (FDJ) mit "verantwortlichen Genossen" ein Kontaktgespräch zu führen. Doch sie wurde erst hingehalten und am folgenden Tag nicht mehr über die Grenze gelassen.
Zeitgleich stellte die Staatssicherheit sie in Bildfahndung. Die Mitarbeiter der Passkontrolleinheiten an den Grenzübergangsstellen, mit Kräften des Ministeriums für Staatssicherheit besetzt, sollten an Hand der Personenbeschreibung und des Bildes auf dem vorliegenden Dokument sicherstellen, dass Meinhof – egal unter welcher Identität – nicht mehr in die DDR würde einreisen können.
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