Signatur: BArch, MfS, Bdl/Dok, Nr. 15716, Bl. 1-3
Ende Mai 1952 verschärfte die DDR-Regierung die Maßnahmen zur Grenzsicherung. Sie richtete eine fünf Kilometer breite Sperrzone ein und ließ tausende "politisch unzuverlässige" Personen aus dem Grenzgebiet umsiedeln. Auch für Besuche innerhalb der Sperrzone galten strenge Auflagen, die von der Volkspolizei mittels sogenannter "Passierscheine" durchgesetzt wurden.
Schon kurz nach ihrer Gründung musste die DDR eine zunehmende Abwanderung ihrer Bürgerinnen und Bürger in die Bundesrepublik verzeichnen. Die Zwangsenteignung vieler Bauern, der im Vergleich zum Westen bereits geringere Lebensstandard, Ablehnung des politischen Systems und andere Faktoren bewegten immer mehr Menschen dazu, das Land zu verlassen.
Die SED-Führung reagierte darauf mit einer Verschärfung des Grenzregimes. Auf Geheiß der Sowjetunion erließ die Regierung am 26. Mai 1952 eine "Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands". Der Minister für Staatssicherheit, Wilhelm Zaisser, legte die genaue Ausgestaltung nur einen Tag später in einer Polizeiverordnung fest.
Diese sah einen besonders geschützten Bereich von fünf Kilometern Breite vor der Grenze vor. Noch strengere Regeln galten für den Schutzstreifen von 500 Metern vor der Grenze. Ein zehn Meter breiter Kontrollstreifen unmittelbar an der Grenze war für normale Bürgerinnen und Bürger vollständig gesperrt.
Begleitet wurden diese Maßnahmen von Zwangsumsiedlungen aus dem Grenzgebiet. Unter dem Decknamen "Aktion 'Ungeziefer'" bereitete das MfS die Umsiedlung von "politisch unzuverlässigen" Personen vor. Die Deutsche Volkspolizei (DVP) vertrieb zwischen Mai und Juni 1952 tausende Personen aus dem Grenzgebiet und wies ihnen eine neue Bleibe im Landesinneren zu.
Alle im Grenzgebiet lebenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zuvor durch die Volkspolizei überprüft und in ihrer Grundhaltung zur DDR eingeschätzt. Dabei kam es zu willkürlichen Entscheidungen und Denunziationen durch Nachbarinnen und Nachbarn. Zur Aussiedlung vorgesehen waren u. a. Bürgerinnen und Bürger mit Westkontakten und ehemalige Angehörige der NSDAP. Auch Bäuerinnen und Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten, landeten auf den Listen.
Die vorliegende Dienstanweisung vom 1. August 1952 regelte die Ausgabe von Passierscheinen. Diese mussten schriftlich beantragt und dabei die gewünschte Aufenthaltsdauer angegeben werden. Die 5-km-Sperrzone und der 500-m-Schutzstreifen durfte nur für "Reisen aus dringenden beruflichen Gründen" und "zum Besuch naher Angehöriger" besucht werden.
Deutsche Demokratische Republik Ministerium des Innern Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei
Berlin, den 1. August 1952
Dienstanweisung Nr. 2/52
zum Befehl Nr. 113/52 des Chefs der DVP
Betr.: Verfahren bei der Ausgabe von Passierscheinen für die Sperrzone
I. Allgemeines
1. Die Passierscheine zum vorübergehenden Aufenthalt in der 5-km-Sperrzone und in dem 500-m-Schutzstreifen an der Demarkationslinie müssen bei dem für den Wohnort zuständigen VPKA schriftlich beantragt werden.
Der Antrag muß eine kurze Begründung über den Zweck, das Ziel und die Dauer des Aufenthaltes beinhalten.
Jeder Antrag ist der Abteilung K des VPKA vorzulegen, die auf dem Antrag zu vermerken hat, ob gegen die Aushändigung des Passierscheines Bedenken bestehen. Hierbei hat die Abteilung K außer der Überprüfung und Auswertung der Beschuldigten- und Verdächtigtenkartei und der sonstigen hierfür zuständigen Karteiunterlagen die Überprüfung vorzunehmen, ob die betreffende Person örtlich bzw. überörtlich in Fahndung steht.
Desgleichen hat eine Überprüfung im DP-Sonderfahndungsbuch zu erfolgen.
2. Die Ausstellung der Passierscheine für die 5-km-Sperrzone und den 500-m-Schutzstreifen ist gebührenfrei.
3. Im Passierschein muß der genaue Aufenthaltsort angegeben werden.
Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. "Kreisgebiet" sind nicht zulässig.
4. Die ausgegebenen Passierscheine sind bei den Volkspolizei-Kreisämtern listenmäßig mit folgenden Angaben über den Empfänger zu erfassen:
Name, Vorname, Wohnanschrift,
Geburtstag und -ort, Reiseziel,
5-km-Zone, 500-m-Schutzstreifen,
Dauer der Gültigkeit, DPA-Nr.,
Reisezweck, Transportmittel,
Tag der Ausgabe des Passierscheines.
Der Empfang der ausgegebenen Passierscheine ist in dieser Liste durch den Empfänger zu bestätigen.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
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Signatur: BArch, MfS, Bdl/Dok, Nr. 15716, Bl. 1-3
Ende Mai 1952 verschärfte die DDR-Regierung die Maßnahmen zur Grenzsicherung. Sie richtete eine fünf Kilometer breite Sperrzone ein und ließ tausende "politisch unzuverlässige" Personen aus dem Grenzgebiet umsiedeln. Auch für Besuche innerhalb der Sperrzone galten strenge Auflagen, die von der Volkspolizei mittels sogenannter "Passierscheine" durchgesetzt wurden.
Schon kurz nach ihrer Gründung musste die DDR eine zunehmende Abwanderung ihrer Bürgerinnen und Bürger in die Bundesrepublik verzeichnen. Die Zwangsenteignung vieler Bauern, der im Vergleich zum Westen bereits geringere Lebensstandard, Ablehnung des politischen Systems und andere Faktoren bewegten immer mehr Menschen dazu, das Land zu verlassen.
Die SED-Führung reagierte darauf mit einer Verschärfung des Grenzregimes. Auf Geheiß der Sowjetunion erließ die Regierung am 26. Mai 1952 eine "Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands". Der Minister für Staatssicherheit, Wilhelm Zaisser, legte die genaue Ausgestaltung nur einen Tag später in einer Polizeiverordnung fest.
Diese sah einen besonders geschützten Bereich von fünf Kilometern Breite vor der Grenze vor. Noch strengere Regeln galten für den Schutzstreifen von 500 Metern vor der Grenze. Ein zehn Meter breiter Kontrollstreifen unmittelbar an der Grenze war für normale Bürgerinnen und Bürger vollständig gesperrt.
Begleitet wurden diese Maßnahmen von Zwangsumsiedlungen aus dem Grenzgebiet. Unter dem Decknamen "Aktion 'Ungeziefer'" bereitete das MfS die Umsiedlung von "politisch unzuverlässigen" Personen vor. Die Deutsche Volkspolizei (DVP) vertrieb zwischen Mai und Juni 1952 tausende Personen aus dem Grenzgebiet und wies ihnen eine neue Bleibe im Landesinneren zu.
Alle im Grenzgebiet lebenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zuvor durch die Volkspolizei überprüft und in ihrer Grundhaltung zur DDR eingeschätzt. Dabei kam es zu willkürlichen Entscheidungen und Denunziationen durch Nachbarinnen und Nachbarn. Zur Aussiedlung vorgesehen waren u. a. Bürgerinnen und Bürger mit Westkontakten und ehemalige Angehörige der NSDAP. Auch Bäuerinnen und Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten, landeten auf den Listen.
Die vorliegende Dienstanweisung vom 1. August 1952 regelte die Ausgabe von Passierscheinen. Diese mussten schriftlich beantragt und dabei die gewünschte Aufenthaltsdauer angegeben werden. Die 5-km-Sperrzone und der 500-m-Schutzstreifen durfte nur für "Reisen aus dringenden beruflichen Gründen" und "zum Besuch naher Angehöriger" besucht werden.
Der Aufenthalt in der 5-km-Zone und dem 500-m-Schutzstreifen ist mit folgenden Angaben auf die Personenregisterkarte der Meldestelle und der Kreismeldekartei zu übertragen:
Dauer der Gültigkeit, Reiseziel,
Reisezweck, 5-km-Zone, 500-m-Schutzstreifen,
Transportmittel, Name der besuchten Person.
5. Die Anmeldung der Personen, die sich vorübergehend in der 5-km-Sperrzone oder im 500-m-Schutzstreifen aufhalten, hat binnen zwölf Stunden nach Ankunft bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Meldestelle der VP zu erfolgen. Die Erfassung bei der Meldestelle geschieht listenmäßig. Die Meldestelle ist verpflichtet, folgende Angaben des Einreisenden festzuhalten:
Name, Vorname, Geburtstag und -ort,
Heimatanschrift, Gültigkeitsdauer des Passierscheines,
DPA-Nr., Aufenthaltsort, Tag und Stunde der Anmeldung.
Die Meldestellen der VP haben die Abreise dieser Personen zu überwachen. Wird festgestellt, daß die Aufenthaltsdauer überschritten wurde, sind diese Personen sofort zur Abreise aufzufordern. Im Weigerungsfalle ist die Abreise mit polizeilichen Mitteln zu erzwingen.
6. Die Inhaber von Passierscheinen sind verpflichtet, nach Rückkehr an ihren Wohnort den Passierschein dem VPKA zurückzugeben. In der Ausgabeliste ist ein entsprechender Vermerk anzubringen. Der Passierschein ist zum Vorgang abzulegen.
II. Gründe für die Erteilung von Passierscheinen für die 5-km-Sperrzone
1. Lt. Befehl Nr. 113/52 dürfen Passierscheine für die 5-km-Sperrzone ausgegeben werden für wichtige Dienstreisen, Reisen aus dringenden beruflichen Gründen und Reisen zum Besuch naher Angehöriger, wenn gegen diese Personen keine polizeilichen Bedenken bestehen. Darunter ist folgendes zu verstehen:
a) Wichtige Dienstreisen
Reisen von Personen, die durchgeführt werden müssen, um die reibungslose Arbeit der Parteien und Massenorganisationen, der staatlichen Verwaltung sowie der Industrie und Wirtschaft zu gewährleisten.
b) Reisen aus dringenden beruflichen Gründen
liegen vor, wenn z. B. Monteure in die 5-km-Sperrzone reisen müssen, um dringende Reparaturarbeiten durchzuführen. Es können auch Passierscheine ausgegeben werden an Künstler und Schauspieler, die zur kulturellen Betreuung der Bevölkerung in der Sperrzone tätig sind.
Wesentlich ist hierbei, daß es sich um einmalige Reisen handelt, die nicht tagtäglich wiederholt werden (Berufsverkehr), da diesen Personen sonst ein Passierschein gemäß Abs. II Ziffer 7 des Befehles Nr. 113/52 ausgegeben werden kann.
c) Reisen zum Besuch naher Angehöriger
Als nahe Angehörige sind nur Familienangehörige I. Grades zu bezeichnen.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
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Polizeiverordnung zur Absicherung des Grenzstreifens zur Bundesrepublik Deutschland Dokument, 9 Seiten
Bericht der BV Karl-Marx-Stadt über die Stimmung im Kreis Plauen nach dem Mauerbau Dokument, 5 Seiten
Bericht zur Aufstellung von Listen auszusiedelnder Personen Dokument, 2 Seiten
Bericht der Kreisverwaltung Bad Salzungen zur Durchführung der Aktion "Ungeziefer" Dokument, 4 Seiten