Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 505, Bl. 68-81
Am 5. September um 5 Uhr morgens wurde das Quartier der israelischen Mannschaft im Olympischen Dorf von acht Terroristen der palästinensischen Gruppe "Schwarzer September" überfallen. Das Ziel der Geiselnahme war die Freipressung von über 200 Palästinensern in israelischen Gefängnissen sowie die Freilassung der bundesdeutschen Terroristen Andreas Baader und Ulrike Meinhof.
Zwei Sportler wurden sofort erschossen. Bei einem gescheiterten Rettungsversuch der Polizei auf dem Flughafen Fürstenfeldbruck starben neben allen neun israelischen Geiseln auch ein Polizist und fünf der acht Palästinenser. Drei Terroristen wurden festgenommen.
Dokumentation über die Ereignisse des 5.September 1972 im Olympischen Dorf
von Martin Kramer, Dieter Wales, Wolfgang Gitter
6.00 Anruf aus dem DDR-Mannschaftsbüro in die Presestadt mit der Information, daß bewaffnete Kräfte nachts in das Olympische Dorf eingedrungen sind und das Haus der israelischen Mannschaft (Connollystraße 31, gegenüber dem DDR-Quartier Connollystr.24) besetzt. Es gab Schießereien und es soll Tote gegeben haben.
6.30 M.Kramer per Rad, W.Schreier und D.Wales zu Fuß zum Olympischen Dorf. MK beobachtet Athleten aus Korea und UdSSR bei morgendlichen Spaziergang bzw. Training. Das Dorf liegt ruhig. Keine besonderen Absperrungen.
6.40 MK am Tor zwischen DOZ und Connollystraße. Das Tor wird geschlossen gehalten, der Posten verweist auf die Tore 5 und 6 (Vordereingang Lerchenauer Straße).
6.45 Vom erhöht liegendem Damm sieht man Sportler der DDR beim Kofferverladen. Schreier, Wales und Kramer rufen Egon Müller herbei zum Zaun, dieser schildert die Situation allgemein, die für den Tag geplante Abreise XXX eines Teiles der DDR-Mannschaft soll planmäßig vonstatten gehen. wir teilen ihm mit, daß wir versuchen wollen, in das Olympische Dorf zu kommen.
7.00 An der Toreinfahrt zur Connollystraße (Fahrebene) steht Bereitschaftspolizei. Ein Polizist: "Gehen Sie lieber nicht hinein, wenn Sie nicht als Leiche wieder herauskommen wollen." Sportler werden zum Training heraus- und hereingelassen.
7.45 Die DDR-Journalisten versuchen in das Olympische Dorf zu kommen. Die Situation ist ruhig. Um das Gebäude Connollystr. 20 - 30 und gegenüber stehen im weiten Umkreis hellblau-weiß gekleidete Ordner.
Wales und Gitter gehen zum Eingangstor Connollystr.(Fahrebene) und werden ohne Schwierigkeiten hineingelassen, obwohl sie zivil tragen und den ID-Anhänger nicht zeigen. "Sie wollen zu Ihrer Mannschaft, Na, gehen Sie nur."
Kramer fährt mit dem Rad um das Dorf zum Haupttor und fährt unbehelligt zwischen haltenden PKW auf der Fahrebene in das Dorf. Unten ist die Connollystraße nicht abgesperrt. Am Eingang der Connollystraße verläßt er die Fahrbahn und fährt durch die Parkanlagen hinter den, Häusern. Die DDR-Sportler, die
Nach dem Volksaufstand von 1953 wurden leicht bewaffnete Einheiten der Volkspolizei aufgestellt, die zur Niederschlagung innerer Unruhen dienen sollten und deswegen kaserniert untergebracht und motorisiert waren. Im Mai 1955 wurden sie der Verwaltung Innere Truppen im Staatssekretariat für Staatssicherheit zugeordnet, aus "kosmetischen" Gründen im Mai 1956 in Bereitschaftspolizei umbenannt. Von August 1956 bis März 1957 unterstand sie wie die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei der Hauptverwaltung Innere Sicherheit des MfS. Mit dieser wurden sie im Februar 1957 dem MdI unterstellt. Nach Auflösung der Hauptverwaltung Innere Sicherheit im Monat darauf blieben sie kasernierte Eingreifreserve des MdI. Ihr Mannschaftsbestand wurde ab 1962 aus Wehrpflichtigen rekrutiert.
Die geheimpolizeiliche Überwachung dieser Verbände oblag zunächst der Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin, ab Jahresende 1955 der neu gebildeten Abteilung 10 der Hauptabteilung I. Diese wurde nach dem Mauerbau als Abteilung 7 in die Hauptabteilung VII eingegliedert. Ihre 77 Mitarbeiter sicherten unmittelbar die beiden Berliner Grenzbrigaden der Bereitschaftspolizei sowie die 3. und 4. Brigade (mit Aufgaben der Reserve). Die übrigen Brigaden in den Bezirken fielen in die Verantwortung sog. Abwehroffiziere der jeweiligen Abteilungen VII der Bezirksverwaltungen. Diese arbeiteten vor Ort und trugen die Uniformen der Bereitschaftspolizisten. Sie sollten über Vorkommnisse und Missstimmungen im Bilde sein sowie potenzielle Deserteure identifizieren. Wenn Bereitschaftspolizisten tatsächlich flüchteten, klärten die Abwehroffiziere die Hintergründe, während die Abteilung 6 der Hauptabteilung IX strafrechtlich ermittelte, wie bei anderen Angehörigen der bewaffneten Organe auch.
Im Jahre 1964 wurde die Zuständigkeit für die Bereitschaftspolizei bei der Abteilung 7 der Hauptabteilung VII zentralisiert und ihr die Planstellen der Abwehroffiziere aus den Bezirken übertragen. Im Oktober 1970 wurde dies indes wieder rückgängig gemacht. Die Hauptabteilung Bereitschaften im Ministerium des Innern verfügte zuletzt über 32 Mitarbeiter, darunter 7 IM und GMS (21,8 Prozent). Die Leitungskader pflegten außerdem offizielle Arbeitskontakte zur Staatssicherheit im Rahmen des politischoperativen Zusammenwirkens.
Die Bereitschaftspolizei sollte im Kriegsfall militärische Aufgaben übernehmen und beispielsweise gegnerische Einheiten auf dem Territorium der DDR "zerschlagen". In Friedenszeiten musste sie oft andere Zweige der Volkspolizei verstärken, etwa bei der Sicherung von Großveranstaltungen, der Suche nach entwichenen Häftlingen oder dem Einbringen der Ernte. Zur Disziplin trug dies wohl nicht bei. Unter den zuletzt rund 14.000 Bereitschaftspolizisten wurden jährlich mehr als 700 disziplinarisch bestraft, meist wegen Trunkenheit oder unerlaubten Entfernens. Etwa wegen Westkontakten führte zudem die Staatssicherheit jährlich rund 5 OV und 85 OPK gegen Bereitschaftspolizisten durch. Diese gingen im Oktober 1989 teilweise brutal gegen friedliche Demonstranten vor, wobei mindestens 64 Bereitschaftspolizisten den Befehl zu diesem Einsatz verweigerten.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 505, Bl. 68-81
Am 5. September um 5 Uhr morgens wurde das Quartier der israelischen Mannschaft im Olympischen Dorf von acht Terroristen der palästinensischen Gruppe "Schwarzer September" überfallen. Das Ziel der Geiselnahme war die Freipressung von über 200 Palästinensern in israelischen Gefängnissen sowie die Freilassung der bundesdeutschen Terroristen Andreas Baader und Ulrike Meinhof.
Zwei Sportler wurden sofort erschossen. Bei einem gescheiterten Rettungsversuch der Polizei auf dem Flughafen Fürstenfeldbruck starben neben allen neun israelischen Geiseln auch ein Polizist und fünf der acht Palästinenser. Drei Terroristen wurden festgenommen.
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auf den Abtransport ihres Gepäcks warten, sind ruhig und und gelassen.
7.55 Bereitschaftspolizei in schwarzen Lederjacken schwärmt in den Parkanlagen aus, läßt jedoch die DDR-Journalisten ungehindert passieren.
Ein ZDF-Team mit Harry Valerien und Kameraleuten wird zurück= geschickt (von der Polizei).
Der Zugang zu den Häusern der DDR-Mannschaft ist nur noch durch einen einzigen Weg möglich (vom Park her).
8.00 Die DDR-Mannschaftsleitung ist erstaunt, daß die drei DDR-Journalisten in das Olympische Dorf gelangt sind.
8.15 Gitter ist im Zimmer der Gewichtheber des Verbandstrainers Harry Roewer, Wohnung 3, genau gegenüber dem 1.Stock des besetzten Hauses, Entfernung etwa 15 m.
5 bewaffnete Kräfte schauen lachend herüber. An der Eingangstür im Erdgeschoß der Anführer im grauen Leinenanzug mit weißem Hut, das Gesicht braun verschmiert; im 1.Stock am Fenster ein Posten mit dunkelgrauem, breitkrempigem Hut, große Sonnenbrille, rot, gemustertes Hemd, weit geöffnet, goldenes Kettchen; zeitweilig dort bzw. Treppenhaus ein
junger Mann mit krausem, schwarzen Haar, rotem Hemd; eine ihm sehr ähnliche und gleichartig gekleidete Person mit MP an der Tür zur Ballustrade im 2,Stock; eine Person in dunkelblauem Hemd zeitweilig im Zimmer im 1.Stock, meist im Treppenhaus oder auf dem Weg in die Fahretage.
8.20 Harry Roewer u.a. fotografieren das Haus. Daraufhin winkt der "Cowboy" protestierend ab : "I don't like that" und greift zur MP, ohne sie anzulegen. Ervgibt uns zu verstehen, daß die DDR-Mannschaft nichts zu fürchten hätte.
8.25 Stefan Grützner erzählt: "Ich war über den Gewinn meiner Bronzemedaille so aufgeregt, daß ich diese Nacht kaum schlafen konnte. Gegen 5 Uhr hörtexxx ich auf der Straße Geschrei, darunter Laute in gebrochenem Deutsch. Dann knallte es, alsob einer laut Türen zuwirft. Als das Geschrei nicht aufhörte,sah ich hinaus, wurde von drüben aufgefordert, sofort zu verschwinden. Sie gaben uns jedoch zu verstehen, daß sie den DDR-Sportlern nichts tun würden."
Harry Roewer berichtet, daß einige Zeit später eine Leiche
zum Abtransport vor die Türngelegt xxxxx und abtransportiert worden sei.
Nach dem Volksaufstand von 1953 wurden leicht bewaffnete Einheiten der Volkspolizei aufgestellt, die zur Niederschlagung innerer Unruhen dienen sollten und deswegen kaserniert untergebracht und motorisiert waren. Im Mai 1955 wurden sie der Verwaltung Innere Truppen im Staatssekretariat für Staatssicherheit zugeordnet, aus "kosmetischen" Gründen im Mai 1956 in Bereitschaftspolizei umbenannt. Von August 1956 bis März 1957 unterstand sie wie die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei der Hauptverwaltung Innere Sicherheit des MfS. Mit dieser wurden sie im Februar 1957 dem MdI unterstellt. Nach Auflösung der Hauptverwaltung Innere Sicherheit im Monat darauf blieben sie kasernierte Eingreifreserve des MdI. Ihr Mannschaftsbestand wurde ab 1962 aus Wehrpflichtigen rekrutiert.
Die geheimpolizeiliche Überwachung dieser Verbände oblag zunächst der Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin, ab Jahresende 1955 der neu gebildeten Abteilung 10 der Hauptabteilung I. Diese wurde nach dem Mauerbau als Abteilung 7 in die Hauptabteilung VII eingegliedert. Ihre 77 Mitarbeiter sicherten unmittelbar die beiden Berliner Grenzbrigaden der Bereitschaftspolizei sowie die 3. und 4. Brigade (mit Aufgaben der Reserve). Die übrigen Brigaden in den Bezirken fielen in die Verantwortung sog. Abwehroffiziere der jeweiligen Abteilungen VII der Bezirksverwaltungen. Diese arbeiteten vor Ort und trugen die Uniformen der Bereitschaftspolizisten. Sie sollten über Vorkommnisse und Missstimmungen im Bilde sein sowie potenzielle Deserteure identifizieren. Wenn Bereitschaftspolizisten tatsächlich flüchteten, klärten die Abwehroffiziere die Hintergründe, während die Abteilung 6 der Hauptabteilung IX strafrechtlich ermittelte, wie bei anderen Angehörigen der bewaffneten Organe auch.
Im Jahre 1964 wurde die Zuständigkeit für die Bereitschaftspolizei bei der Abteilung 7 der Hauptabteilung VII zentralisiert und ihr die Planstellen der Abwehroffiziere aus den Bezirken übertragen. Im Oktober 1970 wurde dies indes wieder rückgängig gemacht. Die Hauptabteilung Bereitschaften im Ministerium des Innern verfügte zuletzt über 32 Mitarbeiter, darunter 7 IM und GMS (21,8 Prozent). Die Leitungskader pflegten außerdem offizielle Arbeitskontakte zur Staatssicherheit im Rahmen des politischoperativen Zusammenwirkens.
Die Bereitschaftspolizei sollte im Kriegsfall militärische Aufgaben übernehmen und beispielsweise gegnerische Einheiten auf dem Territorium der DDR "zerschlagen". In Friedenszeiten musste sie oft andere Zweige der Volkspolizei verstärken, etwa bei der Sicherung von Großveranstaltungen, der Suche nach entwichenen Häftlingen oder dem Einbringen der Ernte. Zur Disziplin trug dies wohl nicht bei. Unter den zuletzt rund 14.000 Bereitschaftspolizisten wurden jährlich mehr als 700 disziplinarisch bestraft, meist wegen Trunkenheit oder unerlaubten Entfernens. Etwa wegen Westkontakten führte zudem die Staatssicherheit jährlich rund 5 OV und 85 OPK gegen Bereitschaftspolizisten durch. Diese gingen im Oktober 1989 teilweise brutal gegen friedliche Demonstranten vor, wobei mindestens 64 Bereitschaftspolizisten den Befehl zu diesem Einsatz verweigerten.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Information zu Hinweisen über den Terroranschlag während der Olympischen Spiele 1972 Dokument, 1 Seite
Information - Hinweise zu dem bewaffneten Überfall im olympischen Dorf Dokument, 1 Seite
Vermerk - Überprüfung vorliegende Hinweise Dokument, 2 Seiten
Konzeption für die operative Sicherung der DDR-Delegation zu den XII. Olympischen Winterspielen in Innsbruck Dokument, 9 Seiten