Einreiseverbot für Udo Lindenberg in die DDR
Signatur: BStU, MfS, HA XX, ZMA, Nr. 20037, Bl. 134
1985 verhängte die DDR ein zeitweises Einreiseverbot gegen den westdeutschen Musiker Udo Lindenberg. Die genauen Gründe dafür lassen sich nicht mehr rekonstruieren.
Der westdeutsche Musiker Udo Lindenberg wurde Anfang der 1980er Jahre zunehmend zu einem Ärgernis für die SED-Führung in der DDR. Lindenberg hatte viele Fans in Ostdeutschland, und man betrachtete den sich daraus ergebenden Einfluss argwöhnisch. In seinen Liedern kritisierte er das System der DDR. Als ihm zunächst Konzerte in der DDR verweigert wurden, schrieb er das Lied "Sonderzug nach Pankow". Darin bezeichnete er SED-Generalsekretär Erich Honecker als "Oberindianer" und "sturen Schrat". Endgültig wurde Lindenberg zur unerwünschten Person, als die SED-Führung ihn verdächtigte, eine schließlich doch genehmigte DDR-Tournee für unerwünschte politische Äußerungen nutzen zu wollen.
Das vorliegende Dokument ist ein zeitweiliges Einreiseverbot in die DDR gegen Udo Lindenberg. Hätte der Künstler zwischen dem 4. und 10. Mai 1985 die Grenze passieren wollen, wäre er abgewiesen worden. Die Kopie des Verbots stammt aus einer Materialsammlung des MfS zu Lindenberg. Die Gründe für dieses konkrete Einreiseverbot lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Möglicherweise wollte man Lindenberg vom Besuch einer bestimmten Veranstaltung in der DDR abhalten.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Hauptabteilung XX, Hauptabteilung VI
- Datum:
- 29.4.1985