Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 8409, Bl. 21-31
Nachdem der Ministerrat der DDR am 7. November 1989 zurückgetreten war, hatte dies auch für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weitreichende Konsequenzen. Das aus den Stasi-Oberen bestehende Kollegium des MfS verfasste am 15. November eine Erklärung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der auch von gefährdeten Arbeitsplätzen die Rede ist.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit nicht verschont.
Die Öffnung der Westgrenze der DDR am 9. November hatte die Diktatur gebrochen. 28 Jahre hatten Mauer und Stacheldraht Land und Menschen getrennt. Der neuen SED-Führung unter Egon Krenz war in den Wochen zuvor klar geworden, dass sie nicht darum herum kommen würde, die Grenze ein Stück weit zu öffnen.
Der Ministerrat der DDR hatte angesichts der politischen Krise am 7. November seinen Rücktritt bekannt geben lassen. Zum neuen Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Dresden, Hans Modrow, auserkoren. Er gehörte nicht zur Ost-Berliner Machtelite und galt als Perestroika-Anhänger. Für die Politbürokratie war er, vor allem wegen seiner Popularität, der letzte Hoffnungsträger.
Die neue Regierung unter seiner Leitung sollte sich in zwei zentralen Aspekten von den Vorgängerregierungen unterscheiden: Die Regierung sollte nicht länger ausführendes Organ des SED-Parteiapparats sein. Und die "Blockparteien", die bisher in der Regel unbedeutende Ministerposten inne gehabt hatten, wurden aufgewertet.
Für die Staatssicherheit waren mehrere Konsequenzen der Regierungsumbildung unmittelbar sichtbar. Das Ministerium, umbenannt in "Amt für Nationale Sicherheit", war nun dem Vorsitzenden des Ministerrates statt wie bisher dem SED-Generalsekretär unterstellt. Zudem war absehbar, dass die Stasi um einen gewissen Personalabbau nicht herumkommen würde. Und schließlich musste ihre künftige Funktion in dem sich wandelnden Staatswesen neu bestimmt werden.
Die Spitzengeneralität der Staatssicherheit hatte einige Schwierigkeiten, sich der Wende anzupassen. Davon zeugt auch die vorliegende "Erklärung", mit der sie ihre Mitarbeiter auf anstehende Veränderungen vorbereiten wollte. Das Kollegium bestand nach dem Ausscheiden Erich Mielkes nur noch aus 13 Mitgliedern und setzte sich zusammen aus den vier stellvertretenden Ministern für Staatssicherheit, den Leitern einiger wichtiger Hauptabteilungen und dem Chef der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin. Da das Kollegium selbst nicht genau wusste, wie es künftig für das MfS weitergehen sollte, schwankte es zwischen der Ankündigung "gravierender Umwälzungen" (zum Beispiel "Durchsetzung der parlamentarischen Demokratie") und traditionalistischen Floskeln ("Alle Angriffe des Gegners und innerer Feinde" seien "zu vereiteln"). So blieb bei den Stasi-Angehörigen vor allem zweierlei hängen: Erstens sei der schwankende Kurs der neuen SED-Führung hinzunehmen, und zweitens – aus ihrer Sicht noch wichtiger – sei mit "einer erheblichen Reduzierung des Kaderbestandes" – also der Streichung von Arbeitsplätzen – zu rechnen.
Das betrifft-vor allem-jene Diensteinheiten, Kollektive und Angehörigen, die von den erforderlichen Veränderungen im besonderen Maße erfaßt werden. Die zu lösenden Probleme beziehen sich z.B. auf die Einstellung bzw. wesentliche Einschränkung und Veränderungen der Tätigkeit auf bestimmten Gebieten, die Einordnung bestimmter Aufgaben in neue Strukturen, die Dokumentierung und Archivierung sowie die Umsetzung und weitere Nutzbarmachung vorhandener Arbeitsergebnisse, die weitere Nutzung operativer Kräfte, von Mitteln, Methoden und Verfahrensweisen bis hin zu vielen technischen und organisatorischen Fragen.
Im Mittelpunkt haben dabei alle Fragen des zukünftigen Einsatzes der Angehörigen, ihrer Um- und auch Freisetzung zu stehen.
Allen im Zusammenhang mit diesen Veränderungen ausscheidenden arbeitsfähigen Angehörigen wird die erforderliche Unterstützung gegeben, damit sie möglichst schnell entsprechend ihren Kenntnissen und Erfahrungen (Schulbildung, berufliche Qualifikation, vor Eintritt in das MfS ausgeübte Tätigkeit, danach erworbene Sozialkenntnisse, deren Anwendung im zivilen Bereich möglich ist) eine zivilberufliche Tätigkeit aufnehmen können.
Um insbesondere in der Übergangszeit auftretende soziale Härten weitgehend zu mindern bzw. auszuschließen, sind folgende grundsätzliche Festlegungen getroffen worden:
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Auf der Grundlage einer Regierungsverordnung von 1952 wurde im Juli 1954 im damaligen Staatssekretariat für Staatssicherheit ein Kollegium gebildet, dem laut Geschäftsordnung neben dem Staatssekretär (ab November 1955 Minister) als Vorsitzender seine fünf Stellvertreter und der 1. Sekretär der SED-Parteiorganisation angehörten. Der Kreis der formellen und informellen Mitglieder erweiterte sich jedoch schon bald. Informell nahmen die obersten sowjetischen Chefberater und ab April 1957 auch der Leiter des Sektors MfS in der Abteilung für Sicherheitsfragen des ZK an den Sitzungen des Kollegiums teil.
Im Juli 1957 wurde das Gremium durch Beschluss der Sicherheitskommission des ZK um die Leiter wichtiger operativer Hauptabteilungen (HA I, HA II, HA III (Vorläufer HA XVIII), HA V (Vorläufer HA XX) und den stellvertretenden Leiter der HV A, Fruck, erweitert. Das Kollegium war laut Geschäftsordnung ein beratendes Gremium, fällte aber – vor allem in der Schwächephase Wollwebers 1957 – immer wieder auch Beschlüsse.
Im September 1957 – wenige Wochen vor der Einsetzung Mielkes als Minister – wurde die Geschäftsordnung des Kollegiums außer Kraft gesetzt. Unter Mielke verlor das Gremium an Bedeutung, über längere Zeiträume wurde es nicht mehr einberufen. Das Statut des MfS von 1969 enthält nur noch die Festlegung, dass das Kollegium ein "beratendes Organ des Ministers" sei, dessen Mitglieder von ihm berufen werden.
Die Zusammensetzung des Kollegiums variierte im Laufe der Jahrzehnte leicht. 1989 gehörten ihm der Minister, seine Stellvertreter, die Leiter der HA I, II und XVIII sowie der HA KuSch, AGM, ZAIG und der BV Berlin, ferner auch der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung im MfS und der Leiter des BdL als Sekretär des Kollegiums an. Am 5.12.1989 wurde das Kollegium zum Rücktritt gezwungen. Entscheidend war dabei die Empörung, die sich in den Tagen zuvor auf den Stasi-internen Parteiversammlungen entladen hatte. Der Generalität wurde vorgeworfen, dass sie jahrzehntelang bedingungslos einer verfehlten Politik gefolgt sei.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 8409, Bl. 21-31
Nachdem der Ministerrat der DDR am 7. November 1989 zurückgetreten war, hatte dies auch für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weitreichende Konsequenzen. Das aus den Stasi-Oberen bestehende Kollegium des MfS verfasste am 15. November eine Erklärung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der auch von gefährdeten Arbeitsplätzen die Rede ist.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit nicht verschont.
Die Öffnung der Westgrenze der DDR am 9. November hatte die Diktatur gebrochen. 28 Jahre hatten Mauer und Stacheldraht Land und Menschen getrennt. Der neuen SED-Führung unter Egon Krenz war in den Wochen zuvor klar geworden, dass sie nicht darum herum kommen würde, die Grenze ein Stück weit zu öffnen.
Der Ministerrat der DDR hatte angesichts der politischen Krise am 7. November seinen Rücktritt bekannt geben lassen. Zum neuen Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Dresden, Hans Modrow, auserkoren. Er gehörte nicht zur Ost-Berliner Machtelite und galt als Perestroika-Anhänger. Für die Politbürokratie war er, vor allem wegen seiner Popularität, der letzte Hoffnungsträger.
Die neue Regierung unter seiner Leitung sollte sich in zwei zentralen Aspekten von den Vorgängerregierungen unterscheiden: Die Regierung sollte nicht länger ausführendes Organ des SED-Parteiapparats sein. Und die "Blockparteien", die bisher in der Regel unbedeutende Ministerposten inne gehabt hatten, wurden aufgewertet.
Für die Staatssicherheit waren mehrere Konsequenzen der Regierungsumbildung unmittelbar sichtbar. Das Ministerium, umbenannt in "Amt für Nationale Sicherheit", war nun dem Vorsitzenden des Ministerrates statt wie bisher dem SED-Generalsekretär unterstellt. Zudem war absehbar, dass die Stasi um einen gewissen Personalabbau nicht herumkommen würde. Und schließlich musste ihre künftige Funktion in dem sich wandelnden Staatswesen neu bestimmt werden.
Die Spitzengeneralität der Staatssicherheit hatte einige Schwierigkeiten, sich der Wende anzupassen. Davon zeugt auch die vorliegende "Erklärung", mit der sie ihre Mitarbeiter auf anstehende Veränderungen vorbereiten wollte. Das Kollegium bestand nach dem Ausscheiden Erich Mielkes nur noch aus 13 Mitgliedern und setzte sich zusammen aus den vier stellvertretenden Ministern für Staatssicherheit, den Leitern einiger wichtiger Hauptabteilungen und dem Chef der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin. Da das Kollegium selbst nicht genau wusste, wie es künftig für das MfS weitergehen sollte, schwankte es zwischen der Ankündigung "gravierender Umwälzungen" (zum Beispiel "Durchsetzung der parlamentarischen Demokratie") und traditionalistischen Floskeln ("Alle Angriffe des Gegners und innerer Feinde" seien "zu vereiteln"). So blieb bei den Stasi-Angehörigen vor allem zweierlei hängen: Erstens sei der schwankende Kurs der neuen SED-Führung hinzunehmen, und zweitens – aus ihrer Sicht noch wichtiger – sei mit "einer erheblichen Reduzierung des Kaderbestandes" – also der Streichung von Arbeitsplätzen – zu rechnen.
Das bezieht sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch auf die Lösung weiterer sozialer Probleme.
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Auf der Grundlage einer Regierungsverordnung von 1952 wurde im Juli 1954 im damaligen Staatssekretariat für Staatssicherheit ein Kollegium gebildet, dem laut Geschäftsordnung neben dem Staatssekretär (ab November 1955 Minister) als Vorsitzender seine fünf Stellvertreter und der 1. Sekretär der SED-Parteiorganisation angehörten. Der Kreis der formellen und informellen Mitglieder erweiterte sich jedoch schon bald. Informell nahmen die obersten sowjetischen Chefberater und ab April 1957 auch der Leiter des Sektors MfS in der Abteilung für Sicherheitsfragen des ZK an den Sitzungen des Kollegiums teil.
Im Juli 1957 wurde das Gremium durch Beschluss der Sicherheitskommission des ZK um die Leiter wichtiger operativer Hauptabteilungen (HA I, HA II, HA III (Vorläufer HA XVIII), HA V (Vorläufer HA XX) und den stellvertretenden Leiter der HV A, Fruck, erweitert. Das Kollegium war laut Geschäftsordnung ein beratendes Gremium, fällte aber – vor allem in der Schwächephase Wollwebers 1957 – immer wieder auch Beschlüsse.
Im September 1957 – wenige Wochen vor der Einsetzung Mielkes als Minister – wurde die Geschäftsordnung des Kollegiums außer Kraft gesetzt. Unter Mielke verlor das Gremium an Bedeutung, über längere Zeiträume wurde es nicht mehr einberufen. Das Statut des MfS von 1969 enthält nur noch die Festlegung, dass das Kollegium ein "beratendes Organ des Ministers" sei, dessen Mitglieder von ihm berufen werden.
Die Zusammensetzung des Kollegiums variierte im Laufe der Jahrzehnte leicht. 1989 gehörten ihm der Minister, seine Stellvertreter, die Leiter der HA I, II und XVIII sowie der HA KuSch, AGM, ZAIG und der BV Berlin, ferner auch der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung im MfS und der Leiter des BdL als Sekretär des Kollegiums an. Am 5.12.1989 wurde das Kollegium zum Rücktritt gezwungen. Entscheidend war dabei die Empörung, die sich in den Tagen zuvor auf den Stasi-internen Parteiversammlungen entladen hatte. Der Generalität wurde vorgeworfen, dass sie jahrzehntelang bedingungslos einer verfehlten Politik gefolgt sei.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 8409, Bl. 21-31
Nachdem der Ministerrat der DDR am 7. November 1989 zurückgetreten war, hatte dies auch für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weitreichende Konsequenzen. Das aus den Stasi-Oberen bestehende Kollegium des MfS verfasste am 15. November eine Erklärung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der auch von gefährdeten Arbeitsplätzen die Rede ist.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit nicht verschont.
Die Öffnung der Westgrenze der DDR am 9. November hatte die Diktatur gebrochen. 28 Jahre hatten Mauer und Stacheldraht Land und Menschen getrennt. Der neuen SED-Führung unter Egon Krenz war in den Wochen zuvor klar geworden, dass sie nicht darum herum kommen würde, die Grenze ein Stück weit zu öffnen.
Der Ministerrat der DDR hatte angesichts der politischen Krise am 7. November seinen Rücktritt bekannt geben lassen. Zum neuen Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Dresden, Hans Modrow, auserkoren. Er gehörte nicht zur Ost-Berliner Machtelite und galt als Perestroika-Anhänger. Für die Politbürokratie war er, vor allem wegen seiner Popularität, der letzte Hoffnungsträger.
Die neue Regierung unter seiner Leitung sollte sich in zwei zentralen Aspekten von den Vorgängerregierungen unterscheiden: Die Regierung sollte nicht länger ausführendes Organ des SED-Parteiapparats sein. Und die "Blockparteien", die bisher in der Regel unbedeutende Ministerposten inne gehabt hatten, wurden aufgewertet.
Für die Staatssicherheit waren mehrere Konsequenzen der Regierungsumbildung unmittelbar sichtbar. Das Ministerium, umbenannt in "Amt für Nationale Sicherheit", war nun dem Vorsitzenden des Ministerrates statt wie bisher dem SED-Generalsekretär unterstellt. Zudem war absehbar, dass die Stasi um einen gewissen Personalabbau nicht herumkommen würde. Und schließlich musste ihre künftige Funktion in dem sich wandelnden Staatswesen neu bestimmt werden.
Die Spitzengeneralität der Staatssicherheit hatte einige Schwierigkeiten, sich der Wende anzupassen. Davon zeugt auch die vorliegende "Erklärung", mit der sie ihre Mitarbeiter auf anstehende Veränderungen vorbereiten wollte. Das Kollegium bestand nach dem Ausscheiden Erich Mielkes nur noch aus 13 Mitgliedern und setzte sich zusammen aus den vier stellvertretenden Ministern für Staatssicherheit, den Leitern einiger wichtiger Hauptabteilungen und dem Chef der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin. Da das Kollegium selbst nicht genau wusste, wie es künftig für das MfS weitergehen sollte, schwankte es zwischen der Ankündigung "gravierender Umwälzungen" (zum Beispiel "Durchsetzung der parlamentarischen Demokratie") und traditionalistischen Floskeln ("Alle Angriffe des Gegners und innerer Feinde" seien "zu vereiteln"). So blieb bei den Stasi-Angehörigen vor allem zweierlei hängen: Erstens sei der schwankende Kurs der neuen SED-Führung hinzunehmen, und zweitens – aus ihrer Sicht noch wichtiger – sei mit "einer erheblichen Reduzierung des Kaderbestandes" – also der Streichung von Arbeitsplätzen – zu rechnen.
Zu diesen Grundsätzen werden weitere detaillierte Regelungen getroffen, die bei der Klärung der individuellen Probleme der aus dem Dienst ausscheidenden Angehörigen die Grundlage für entsprechende Entscheidungen bilden.
Für die Lösung der persönlichen Probleme ist auch bedeutsam, daß die Betriebe, Organe und gesellschaftlichen Einrichtungen entsprechend den Festlegungen der Förderungsverordnung vom 25.03.1982 verpflichtet sind, Angehörigen, die aus bewaffneten Organen ausscheiden, bei deren Wiedereingliederung in die zivilberufliche Tätigkeit eine umfassende Unterstützung zu geben. Das reicht von der Anrechnung der Dienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit und die Gewährung damit verbundener Rechte, über die Unterstützung bei der Qualifizierung bis hin zur Anerkennung im Ministerium erworbener Qualifikationen für die zivilberufliche Tätigkeit.
Im Zusammenhang mit der Klärung von Fragen zur weiteren sozialen Sicherstellung der ausscheidenden Angehörigen ist auch zu beachten, daß durch den Beitritt zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates bzw. zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung Ansprüche der ehemaligen Angehörigen des MfS auf zusätzliche Alters- bzw. Invalidenversorgung unter Anrechnung der Dienstzeiten im MfS und des erzielten Mehrverdienstes erworben werden können.
Zu diesen und anderen Fragen werden die ausscheidenden Genossen individuell beraten, wie auch insgesamt alles unternommen wird, um die vielfältigen Probleme gemeinsam mit den Angehörigen zu lösen.
Die Leiter der Diensteinheiten, die Kaderorgane werden in Zusammenarbeit mit den Parteifunktionären dabei sehr verantwortungsbewußt und sachlich alle notwendigen Maßnahmen beraten, vorbereiten und durchführen.
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Auf der Grundlage einer Regierungsverordnung von 1952 wurde im Juli 1954 im damaligen Staatssekretariat für Staatssicherheit ein Kollegium gebildet, dem laut Geschäftsordnung neben dem Staatssekretär (ab November 1955 Minister) als Vorsitzender seine fünf Stellvertreter und der 1. Sekretär der SED-Parteiorganisation angehörten. Der Kreis der formellen und informellen Mitglieder erweiterte sich jedoch schon bald. Informell nahmen die obersten sowjetischen Chefberater und ab April 1957 auch der Leiter des Sektors MfS in der Abteilung für Sicherheitsfragen des ZK an den Sitzungen des Kollegiums teil.
Im Juli 1957 wurde das Gremium durch Beschluss der Sicherheitskommission des ZK um die Leiter wichtiger operativer Hauptabteilungen (HA I, HA II, HA III (Vorläufer HA XVIII), HA V (Vorläufer HA XX) und den stellvertretenden Leiter der HV A, Fruck, erweitert. Das Kollegium war laut Geschäftsordnung ein beratendes Gremium, fällte aber – vor allem in der Schwächephase Wollwebers 1957 – immer wieder auch Beschlüsse.
Im September 1957 – wenige Wochen vor der Einsetzung Mielkes als Minister – wurde die Geschäftsordnung des Kollegiums außer Kraft gesetzt. Unter Mielke verlor das Gremium an Bedeutung, über längere Zeiträume wurde es nicht mehr einberufen. Das Statut des MfS von 1969 enthält nur noch die Festlegung, dass das Kollegium ein "beratendes Organ des Ministers" sei, dessen Mitglieder von ihm berufen werden.
Die Zusammensetzung des Kollegiums variierte im Laufe der Jahrzehnte leicht. 1989 gehörten ihm der Minister, seine Stellvertreter, die Leiter der HA I, II und XVIII sowie der HA KuSch, AGM, ZAIG und der BV Berlin, ferner auch der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung im MfS und der Leiter des BdL als Sekretär des Kollegiums an. Am 5.12.1989 wurde das Kollegium zum Rücktritt gezwungen. Entscheidend war dabei die Empörung, die sich in den Tagen zuvor auf den Stasi-internen Parteiversammlungen entladen hatte. Der Generalität wurde vorgeworfen, dass sie jahrzehntelang bedingungslos einer verfehlten Politik gefolgt sei.
Schreiben des amtierenden Leiters an die Leiter der Diensteinheiten zur Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes Dokument, 6 Seiten
Beschluss des Ministerrats der DDR "zur sozialen Sicherstellung von Angehörigen des Amtes für Nationale Sicherheit" Dokument, 5 Seiten
Erklärung der SED-Kreisleitung im MfS zu Mielkes Auftritt in der Volkskammer Dokument, 1 Seite
"Beratungsprotokoll der Leitung des Verfassungsschutzes mit den Beauftragten der Bezirksämter" Dokument, 5 Seiten