Signatur: BStU, MfS, HA KuSch, Nr. 439, Bl. 187-190
Das Projekt Radio Glasnost war eine der wichtigsten Aktionen der Ostberliner Opposition am Ende der 80er Jahre. Zwei Monate nach Sendestart informierte Minister Mielke alle Diensteinheiten persönlich über die Sendereihe.
Am 22. Juli 1987 ging in West-Berlin die Sendung "Radio Glasnost – außer Kontrolle" erstmals an den Start. Der private Alternativkanal Radio 100 mit Sitz im Stadtteil Schöneberg ermöglichte der DDR-Opposition, aus West-Berlin in die ganze Stadt zu senden.
Das einzigartige Projekt verband auf offiziellen und heimlichen Wegen Ost-Berliner Oppositionelle, aus der DDR ausgebürgerter Bürgerrechtler, die in West-Berlin lebten, sowie West-Berliner Unterstützer der DDR-Opposition. Die Beiträge der Sendung wurden aus der DDR nach West-Berlin geschmuggelt und dann gesendet.
Oppositionelle sprachen darin ausführlich über ihre Ideen zur Reform der DDR und ihre Beobachtungen des DDR-Alltags. Ab August 1987 wurde die einstündige Sendung jeden letzten Montag im Monat zwischen 21 und 22 Uhr ausgestrahlt. Auch die Stasi hörte mit.
Am 25. September 1987, zwei Monate nach Ausstrahlung der Pilotsendung, informierte Stasi-Minister Mielke mit der vorliegenden "Information" persönlich alle Diensteinheiten über Radio Glasnost. Am Tag zuvor hatte bereits das Büro des Ministers an die Spitzen der Parteiführung eine "Information" über das "Sprachrohr der für im Sinne politischer Untergrundtätigkeit in der DDR wirkender Kräfte" versandt.
Information
Am 31. August 1987 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr wurde durch den Westberliner privaten Rundfunksender "Radio 100" im Rahmen seines täglichen Sendeprogrammes erstmalig ein spezieller Sendebeitrag unter der Bezeichnung
"Radio Glasnost - außer Kontrolle"
ausgestrahlt.
Mit diesem Sendebeitrag wurde nach eigener Darstellung das Ziel verfolgt, eine alternative Berichterstattung zur offiziellen Mediendarstellung in der DDR vorzunehmen und über politische, kulturelle und kirchliche Ereignisse zu berichten.
Weitere derartige Sendebeiträge sollen künftig jeden letzten Montag des Monats - später 14-tägig - zur gleichen Zeit ausgestrahlt werden.
Entsprechend der proklamierten Zielstellung befaßte sich dieser erste Sendebeitrag ausschließlich mit Problemen der DDR. Neben Musik, Kurzmeldungen und Veranstaltungshinweisen aus der DDR wurden Interviews mit ehemaligen DDR-Bürgern zu den Themen "Kirchentag von Unten" und zur politischen Situation in der DDR gesendet.
In Auswertung dieses ersten Sendebeitrages von "Radio Glasnost - außer Kontrolle" muß eingeschätzt werden, daß durch dessen Organisatoren und Hintermänner versucht wird, unter Nutzung eines legalen privaten Rundfunksenders Westberlins sich massiv in die inneren Angelegenheiten der DDR einzumischen, spezielle Zielgruppen in der DDR zu inspirieren und zu organisieren und ein "Sprachrohr" für im Sinne politischer Untergrundtätigkeit in der DDR wirkende Kräfte zu schaffen.
Bei "Radio 100" handelt es sich um einen privaten Westberliner Rundfunksender, der in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird und der linksalternativen Szene Westberlins zuzuordnen ist.
Nach Erteilung der Sendegenehmigung durch den Westberliner Kabelrat sendet "Radio 100" seit 1. März 1987 täglich in der Zeit von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr auf der UKW-Frequenz 100,6 MHz.
Die benutzte Sendefrequenz 100,6 MHz ist bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf angemeldet und auf der Internationa¬len Funkverwaltungskonferenz 1984 in Genf an Westberlin vergeben
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.
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Signatur: BStU, MfS, HA KuSch, Nr. 439, Bl. 187-190
Das Projekt Radio Glasnost war eine der wichtigsten Aktionen der Ostberliner Opposition am Ende der 80er Jahre. Zwei Monate nach Sendestart informierte Minister Mielke alle Diensteinheiten persönlich über die Sendereihe.
Am 22. Juli 1987 ging in West-Berlin die Sendung "Radio Glasnost – außer Kontrolle" erstmals an den Start. Der private Alternativkanal Radio 100 mit Sitz im Stadtteil Schöneberg ermöglichte der DDR-Opposition, aus West-Berlin in die ganze Stadt zu senden.
Das einzigartige Projekt verband auf offiziellen und heimlichen Wegen Ost-Berliner Oppositionelle, aus der DDR ausgebürgerter Bürgerrechtler, die in West-Berlin lebten, sowie West-Berliner Unterstützer der DDR-Opposition. Die Beiträge der Sendung wurden aus der DDR nach West-Berlin geschmuggelt und dann gesendet.
Oppositionelle sprachen darin ausführlich über ihre Ideen zur Reform der DDR und ihre Beobachtungen des DDR-Alltags. Ab August 1987 wurde die einstündige Sendung jeden letzten Montag im Monat zwischen 21 und 22 Uhr ausgestrahlt. Auch die Stasi hörte mit.
Am 25. September 1987, zwei Monate nach Ausstrahlung der Pilotsendung, informierte Stasi-Minister Mielke mit der vorliegenden "Information" persönlich alle Diensteinheiten über Radio Glasnost. Am Tag zuvor hatte bereits das Büro des Ministers an die Spitzen der Parteiführung eine "Information" über das "Sprachrohr der für im Sinne politischer Untergrundtätigkeit in der DDR wirkender Kräfte" versandt.
worden. Die Abstrahlung der Sendungen von "Radio 100" erfolgt über eine von der Deutschen Bundespost gemietete Sendeanlage, die sich auf dem Postscheckamt im Westberliner Verwaltungsbezirk Kreuzberg befindet.
Mit den für Westberlin gestatteten technischen Leistungspara-metern dieser Sendeanlage erreicht "Radio 100" in Abhängigkeit von der Empfangsqualität eine Einstrahltiefe bis zu 120 km in die DDR.
Es ist vorgesehen, die Entwicklung der Sendetätigkeit und des Inhalts der Sendebeiträge von "Radio Glasnost" zu verfolgen und davon abhängig, weitere Schritte gegen die von diesem Sender erfolgende Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR festzulegen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.
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Bericht nach der ersten Sendung über die Hintergrundpersonen und Wirksamkeit auf die DDR Dokument, 6 Seiten
Maßnahmeplan zur politisch-operativen Bearbeitung von Radio Glasnost Dokument, 3 Seiten
Technische Störung von "Radio Glasnost – außer Kontrolle" Dokument, 1 Seite
Maßnahmen der Linie IX gegen Radio Glasnost Dokument, 3 Seiten