Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 12373/71, Bl. 17-19
Durch einen Spitzel erfuhr die Stasi im Frühjahr 1970 von einer in Berlin geplanten Flucht durch einen Tunnel von der Schönholzer Straße zur Bernauer Straße. Die Geheimpolizei ging daraufhin den Hinweisen nach und überprüfte die am Tunnelbau beteiligten Männer.
Nach der Schließung der innerdeutschen Grenzen 1952 verengten sich die Fluchtmöglichkeiten auf den Weg von Ost- nach West-Berlin. Die Massenflucht aus der DDR blieb dennoch eine existenzielle Gefahr für das SED-Regime. Um auch das "Schlupfloch" Berlin zu schließen, ließ die SED am 13. August 1961 Berlin die Grenze durch Berlin und um West-Berlin herum durch Zäune, Stacheldraht und vor allem im Innenstadtbereich Berlins Mauern schließen. Nach Lesart der SED ein "Schutzwall" gegen den westlichen Feind, de facto eine scharf bewachte Absperrung der DDR-Bevölkerung. Auf Flüchtende wurde scharf geschossen. Allerdings: Jedes Todesopfer an der Mauer war für die DDR, die sich mit aller Macht um internationale Anerkennung bemühte, ein Rückschlag und ein erheblicher Imageschaden nach innen und außen. Das Augenmerk der Stasi war daher darauf gerichtet, Fluchtpläne möglichst früh zu entdecken und im Vorfeld zu vereiteln. Außerdem hatte sie alle "Vorkommnisse" an der Grenze zu untersuchen, aufzuklären und möglichst geheim zu halten.
Ungeachtet des Mauerbaus versuchten weiterhin Menschen, in den Westen zu gelangen - auch durch Fluchttunnel. Solche Tunnel wurden mit großem logistischen Aufwand zumeist von Häusern in West-Berlin aus vorgetrieben und mündeten in Kellern grenznaher Häuser in Ost-Berlin. Dabei mussten die Tunnelbauer über Wochen oder Monate hinweg gewaltige Erdmengen wegschaffen und die Tunnel bergmännisch sichern. Heimlich wurden die Fluchtwilligen in der DDR informiert und zu den Tunneln gebracht.
Dass die Staatssicherheit derartige Fluchtmanöver zu vereiteln suchte, liegt auf der Hand. Als sie im Frühjahr 1970 durch einen Spitzel − "Sardinien" − von einem Tunnelbau im Umfeld der Schönholzer Straße zur West-Berliner Bernauer Straße hörte, versuchte die Stasi, den genauen Verlauf des Fluchttunnels herauszufinden. Sie ließ mehrere Kellerräume mit Grenzsoldaten besetzen und mit einem Sondensystem Tiefengeräusche im Boden aufzeichnen. Tatsächlich wurden in der Nacht zum 2. Mai auffallend starke Geräusche in der Ost-Berliner Schönholzer Straße zwischen den Hausnummern 18 bis 22 vermerkt. Die Tunnelbauer − sechs Männer aus West-Berlin, die ihre Familienangehörigen zu sich holen wollten − ahnten nicht, dass die Stasi ihr Vorhaben bereits im Visier hatte.
Durch Hinweise des Spitzels "Sardinien", den Einsatz weiterer inoffizieller Mitarbeiter sowie systematischer "Postkontrolle" gelang es der Staatssicherheit, den Personenkreis der Tunnelbauer und ihrer Angehörigen immer weiter einzukreisen. Diese wiederum schöpften Verdacht, verschoben die geplante Fluchtaktion und gaben den Tunnel auf. In der Folge brach die Gruppe durch Misstrauen zusehends auseinander, einer lief schließlich zur Stasi über und manche Ost-Berliner Angehörige stellten sich der Geheimpolizei. Für ein Paar aber ging der Versuch, durch Flucht zusammenzukommen, Jahre später auf einem anderen Weg glücklich zu Ende: auf der Transitstrecke.
In ihrem Bericht vom 20. April 1970 an den Stellvertretenden Minister Bruno Beater informierte die HA VI über "geplante Tunnelschleusungen" nahe der Bernauer Straße. Ihre Angaben beruhten auf den Aussagen eines "Informators".
[anonymisiert] erschien am 20.04.1970 gegen 9.00 Uhr an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße und verlangte einen verantwortlichen Offizier zu sprechen. In der daraufhin geführten Unterhaltung machte [anonymisiert] vorgenannte Angaben. Die Motive dafür seien in seiner persönlichen positiven Einstellung zur DDR zu suchen. Er möchte angeblich verhindern, daß die DDR geschädigt wird.
Die Angaben zur geplanten Tunnelschleusung erlangte [anonymisiert] aus
einem Gespräch, daß er am 19.04.1970 mit dem ihm bekannten italienischen Bürger
[anonymisiert], [anonymisiert]
geb.: [anonymisiert]
wohnhaft: Westberlin
in der Abt. XII KK für die KD Lichtenberg wegen verdächtige Verbindungen in die DDR erfaßt,
liegt in Einreise- und Transitsperre unter Nr. [anonymisiert]
führte.
[anonymisiert], [anonymisiert] ist angeblich selbst am Tunnelbau beteiligt, um seine Verlobte und sein Kind auf diesem Wege nach Westberlin zu schleusen.
Die Verbindung zu der erwähnten Verlobten des [anonymisiert], [anonymisiert] soll angeblich sein Bruder, der
italienische Bürger
[anonymisiert], [anonymisiert]
wohnhaft: Westberlin, [anonymisiert]
unterhalten.
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Abteilung zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu Personen und formgerecht geführten Vorgängen (Registratur und Archivaufgaben). 1950 als Abteilung Erfassung und Statistik gebildet, wurde sie 1951 in Abt. XII umbenannt und gehörte zu den auf der Linie des Ministers tätigen Diensteinheiten.
Abteilungen XII existierten in der Zentrale und dem Linienprinzip entsprechend in den BV. Die Kreisdienststellen (KD) archivierten ihre Ablagen nicht selbständig. Die HV A und die HA I besaßen jeweils eigene Registraturabteilungen, die karteimäßig mit der Zentrale verbunden waren. Die Abt. XII bestand aus den Bereichen Kartei und Archiv mit folgenden Hauptaufgaben: Kartei- bzw. Speicherführung und -änderung (Erfassung von Personen und Objekten; Registrierung von Vorgängen und archivierten Akten; Änderung von Personen- und / oder Erfassungsdaten), Archivierung, Überprüfung und Auskunftserteilung.
Die Grunddaten zu erfassten Personen und registrierten Vorgängen wurden in Karteien gespeichert. So war es möglich, jede Person zu überprüfen, zu identifizieren und ihr Verhältnis zum MfS festzustellen. Anfangs existierten für die Erfassung von Personen nur drei Kategorien: 1. "feindliche" Personen; 2. geheime Mitarbeiter (GM, GI, KW); 3. durch das MfS verhaftete Personen.
In den letzten 20 Jahren des MfS gab es im Bereich Kartei folgende wichtige Speicher: Personenkartei (F 16), Vorgangskartei (F 22, F 22 a), Feindobjektkartei (F 17), Decknamenkartei (F 77), Straßenkartei (F 78), Objektkartei für Konspirative Wohnungen und andere Objekte (F 80), IM-Vorauswahlkartei (IM-VAK). Außerdem gab es Neben- und Hilfskarteien. Allein in der Zentrale umfassten 1989 die 12 Hauptkarteien mehr als 18 Mio. Karteikarten.
Die Arbeiten in den Speichern und im Archiv erfolgten ausschließlich auf Anforderung der operativen Diensteinheiten. Diese konnten veranlassen, dass eine Person überprüft, erfasst bzw. ein Vorgang registriert (Registrierung) wurde. Um Mehrfachbearbeitungen zu vermeiden, durfte eine Person nur in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst werden (Erfassung, aktive), umgekehrt konnten in einem Vorgang aber mehrere Personen registriert werden. Bei IM-Vorgängen wurde nur eine Person registriert, allerdings nicht bei der Hauptverwaltung A (HV A), wo neben dem IM auch Angehörige und mit dem IM in Verbindung stehende Personen im selben IM-Vorgang registriert werden konnten (Rosenholz).
Hauptaufgaben des Bereichs Archiv der Zentrale waren v. a.: Archivierung politisch- operativen Schriftgutes der Zentrale und speziellen Schriftgutes der BV; Archivierung von Schriftgut anderer staatlicher Institutionen; Erarbeitung und Speicherung von schriftlichen Auskünften; Ausleihe und Nachweisführung über Bewegung von Archivgut, Zuheftung, Kassation und Restaurierung.
Die Bestände teilten sich in die Operative Hauptablage, die Allgemeine Sachablage, den Bestand Kader und Schulung, den Bestand an Akten der Staatsanwaltschaft sowie diverse Sonderbestände und Teilablagen, darunter die Geheime Ablage sowie Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Unterlagen aus der Zeit vor 1945, die aber bereits in den 60er Jahren in das gesonderte Archiv der HA IX/11 abgegeben wurden.
Zuletzt gab es Kategorien für ca. 30 verschiedene Erfassungsarten, die sämtlich separat geführt wurden, darunter: Untersuchungsvorgang, Operativer Vorgang, Operative Personenkontrolle, inoffizieller Mitarbeiter, Zelleninformator, Feindobjekt. Analog zur Registriernummer bei aktiven Vorgängen wurde für jede abzulegende Akte eine eigene Archivnummer vergeben.
Seit Beginn der 70er Jahre setzte das MfS zunehmend auf EDV, was in der Abteilung XII die Erfassung der zentralen Personenkartei F 16 in der elektronischen Datenbank System der automatischen Vorauswahl (SAVO) zur Folge hatte. Ab 1981 begann auch die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) mittels der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) Einzelinformationen zu Personen und Sachverhalten elektronisch zu speichern. Trotzdem behielten manuell geführte Karteien und schriftliches Archiv bis zuletzt ihre grundlegende Bedeutung.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Von Beginn an betrieb das MfS – neben gezielten Fahndungsmaßnahmen – eine systematische Kontrolle und Auswertung der nationalen und internationalen Postsendungen (Brief- und Telegrammverkehr). Zuständig hierfür waren die Abteilungen M (sowie vor 1952 ihre Vorläufer-Abteilungen VI a). Neben Einzelpersonen konnten auch ganze Häuser, Straßen, Ortschaften oder Städte, aber auch Betriebsangehörige bzw. -belegschaften und Berufsgruppen unter Postkontrolle gestellt werden. Die Aufträge hierzu wurden von den jeweils operativ zuständigen Diensteinheiten erteilt.
Die Postkontrolle basierte auf dem politisch-operativen Zusammenwirken insbesondere mit der Deutschen Post der DDR, daneben auch mit der Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR (Postzollfahndung). Grundsätzlich durchlief die gesamte Post in den zentralen Postämtern die dort getarnt arbeitenden Kontrollstellen der Abteilungen M. Diese sortierten Briefe aus, die aufgrund der Adresse oder der äußeren Merkmale als verdächtig angesehen wurden, und öffneten sie. Zumeist wurden sie kopiert sowie, möglichst ohne Spuren zu hinterlassen, anschließend wieder verschlossen und weiterbefördert, teilweise aber auch – wenn es geboten erschien – einbehalten.
Bei der Postkontrolle entnahm das MfS die in den Sendungen enthaltene Valuta (1984-1989 rund 32 Mio. DM) und andere Wertsachen zugunsten des Staatshaushaltes der DDR. Durch den zunehmenden Einsatz von Geräten und technischen Verfahren sowie qualifizierter Fahndungsmethoden entwickelte sich die Postkontrolle zu einem leistungsstarken Überwachungs- und Kontrollsystem.
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Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 12373/71, Bl. 17-19
Durch einen Spitzel erfuhr die Stasi im Frühjahr 1970 von einer in Berlin geplanten Flucht durch einen Tunnel von der Schönholzer Straße zur Bernauer Straße. Die Geheimpolizei ging daraufhin den Hinweisen nach und überprüfte die am Tunnelbau beteiligten Männer.
Nach der Schließung der innerdeutschen Grenzen 1952 verengten sich die Fluchtmöglichkeiten auf den Weg von Ost- nach West-Berlin. Die Massenflucht aus der DDR blieb dennoch eine existenzielle Gefahr für das SED-Regime. Um auch das "Schlupfloch" Berlin zu schließen, ließ die SED am 13. August 1961 Berlin die Grenze durch Berlin und um West-Berlin herum durch Zäune, Stacheldraht und vor allem im Innenstadtbereich Berlins Mauern schließen. Nach Lesart der SED ein "Schutzwall" gegen den westlichen Feind, de facto eine scharf bewachte Absperrung der DDR-Bevölkerung. Auf Flüchtende wurde scharf geschossen. Allerdings: Jedes Todesopfer an der Mauer war für die DDR, die sich mit aller Macht um internationale Anerkennung bemühte, ein Rückschlag und ein erheblicher Imageschaden nach innen und außen. Das Augenmerk der Stasi war daher darauf gerichtet, Fluchtpläne möglichst früh zu entdecken und im Vorfeld zu vereiteln. Außerdem hatte sie alle "Vorkommnisse" an der Grenze zu untersuchen, aufzuklären und möglichst geheim zu halten.
Ungeachtet des Mauerbaus versuchten weiterhin Menschen, in den Westen zu gelangen - auch durch Fluchttunnel. Solche Tunnel wurden mit großem logistischen Aufwand zumeist von Häusern in West-Berlin aus vorgetrieben und mündeten in Kellern grenznaher Häuser in Ost-Berlin. Dabei mussten die Tunnelbauer über Wochen oder Monate hinweg gewaltige Erdmengen wegschaffen und die Tunnel bergmännisch sichern. Heimlich wurden die Fluchtwilligen in der DDR informiert und zu den Tunneln gebracht.
Dass die Staatssicherheit derartige Fluchtmanöver zu vereiteln suchte, liegt auf der Hand. Als sie im Frühjahr 1970 durch einen Spitzel − "Sardinien" − von einem Tunnelbau im Umfeld der Schönholzer Straße zur West-Berliner Bernauer Straße hörte, versuchte die Stasi, den genauen Verlauf des Fluchttunnels herauszufinden. Sie ließ mehrere Kellerräume mit Grenzsoldaten besetzen und mit einem Sondensystem Tiefengeräusche im Boden aufzeichnen. Tatsächlich wurden in der Nacht zum 2. Mai auffallend starke Geräusche in der Ost-Berliner Schönholzer Straße zwischen den Hausnummern 18 bis 22 vermerkt. Die Tunnelbauer − sechs Männer aus West-Berlin, die ihre Familienangehörigen zu sich holen wollten − ahnten nicht, dass die Stasi ihr Vorhaben bereits im Visier hatte.
Durch Hinweise des Spitzels "Sardinien", den Einsatz weiterer inoffizieller Mitarbeiter sowie systematischer "Postkontrolle" gelang es der Staatssicherheit, den Personenkreis der Tunnelbauer und ihrer Angehörigen immer weiter einzukreisen. Diese wiederum schöpften Verdacht, verschoben die geplante Fluchtaktion und gaben den Tunnel auf. In der Folge brach die Gruppe durch Misstrauen zusehends auseinander, einer lief schließlich zur Stasi über und manche Ost-Berliner Angehörige stellten sich der Geheimpolizei. Für ein Paar aber ging der Versuch, durch Flucht zusammenzukommen, Jahre später auf einem anderen Weg glücklich zu Ende: auf der Transitstrecke.
In ihrem Bericht vom 20. April 1970 an den Stellvertretenden Minister Bruno Beater informierte die HA VI über "geplante Tunnelschleusungen" nahe der Bernauer Straße. Ihre Angaben beruhten auf den Aussagen eines "Informators".
[anonymisiert], [anonymisiert] wird auch die Verlobte seines Bruders über ihre vorgesehene Ausschleusung unterrichten und ihr den genauen Zeitpunkt übermitteln.
Inwieweit die Angaben des [anonymisiert] beziehungsweise des [anonymisiert] glaubhaft sind, kann nicht eingeschätzt werden, da es sich bei dem Informanten um eine bisher nicht bekannte und unüberprüfte Person handelt.
Eingeleitete Sofort-Maßnahmen:
1. Der [anonymisiert] wurde auf Kontakt genommen und beauftragt durch erneute Unterhaltungen mit [anonymisiert], [anonymisiert] nähere Einzelheiten zu diesem angeblichen Tunnelbau in Erfahrung zu bringen.
Ein erneuter Treff wurde für den 23.04.1970 an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße vereinbart.
2. Die Personen
[anonymisiert], [anonymisiert]
geb.: [anonymisiert]
[anonymisiert], [anonymisiert]
geb.: [anonymisiert]
und [anonymisiert], [anonymisiert]
werden in der SRT und Abt. XII überprüft.
3. Einleitung einer Einreise-Fahndung mit Beobachtung zur Person
[anonymisiert], [anonymisiert]
um dadurch die Verlobte seines Bruders [anonymisiert], [anonymisiert] in der Hauptstadt festzustellen.
[Unterschrift: Mattern]
Mattern
Major
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Operative Beobachtung
Die Beobachtung zählte zu den konspirativen Ermittlungsmethoden, die in der Regel von operativen Diensteinheiten in Auftrag gegeben und von hauptamtlichen Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt wurden. Dabei wurden sog. Zielpersonen (Beobachtungsobjekte genannt) über einen festgelegten Zeitraum beobachtet, um Hinweise über Aufenthaltsorte, Verbindungen, Arbeitsstellen, Lebensgewohnheiten und ggf. strafbare Handlungen herauszufinden. Informationen aus Beobachtungen flossen in Operative Personenkontrollen, Operative Vorgänge oder Sicherheitsüberprüfungen ein. Im westlichen Ausland wurden Beobachtungen meist von IM unter falscher Identität ausgeführt.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Abteilung zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu Personen und formgerecht geführten Vorgängen (Registratur und Archivaufgaben). 1950 als Abteilung Erfassung und Statistik gebildet, wurde sie 1951 in Abt. XII umbenannt und gehörte zu den auf der Linie des Ministers tätigen Diensteinheiten.
Abteilungen XII existierten in der Zentrale und dem Linienprinzip entsprechend in den BV. Die Kreisdienststellen (KD) archivierten ihre Ablagen nicht selbständig. Die HV A und die HA I besaßen jeweils eigene Registraturabteilungen, die karteimäßig mit der Zentrale verbunden waren. Die Abt. XII bestand aus den Bereichen Kartei und Archiv mit folgenden Hauptaufgaben: Kartei- bzw. Speicherführung und -änderung (Erfassung von Personen und Objekten; Registrierung von Vorgängen und archivierten Akten; Änderung von Personen- und / oder Erfassungsdaten), Archivierung, Überprüfung und Auskunftserteilung.
Die Grunddaten zu erfassten Personen und registrierten Vorgängen wurden in Karteien gespeichert. So war es möglich, jede Person zu überprüfen, zu identifizieren und ihr Verhältnis zum MfS festzustellen. Anfangs existierten für die Erfassung von Personen nur drei Kategorien: 1. "feindliche" Personen; 2. geheime Mitarbeiter (GM, GI, KW); 3. durch das MfS verhaftete Personen.
In den letzten 20 Jahren des MfS gab es im Bereich Kartei folgende wichtige Speicher: Personenkartei (F 16), Vorgangskartei (F 22, F 22 a), Feindobjektkartei (F 17), Decknamenkartei (F 77), Straßenkartei (F 78), Objektkartei für Konspirative Wohnungen und andere Objekte (F 80), IM-Vorauswahlkartei (IM-VAK). Außerdem gab es Neben- und Hilfskarteien. Allein in der Zentrale umfassten 1989 die 12 Hauptkarteien mehr als 18 Mio. Karteikarten.
Die Arbeiten in den Speichern und im Archiv erfolgten ausschließlich auf Anforderung der operativen Diensteinheiten. Diese konnten veranlassen, dass eine Person überprüft, erfasst bzw. ein Vorgang registriert (Registrierung) wurde. Um Mehrfachbearbeitungen zu vermeiden, durfte eine Person nur in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst werden (Erfassung, aktive), umgekehrt konnten in einem Vorgang aber mehrere Personen registriert werden. Bei IM-Vorgängen wurde nur eine Person registriert, allerdings nicht bei der Hauptverwaltung A (HV A), wo neben dem IM auch Angehörige und mit dem IM in Verbindung stehende Personen im selben IM-Vorgang registriert werden konnten (Rosenholz).
Hauptaufgaben des Bereichs Archiv der Zentrale waren v. a.: Archivierung politisch- operativen Schriftgutes der Zentrale und speziellen Schriftgutes der BV; Archivierung von Schriftgut anderer staatlicher Institutionen; Erarbeitung und Speicherung von schriftlichen Auskünften; Ausleihe und Nachweisführung über Bewegung von Archivgut, Zuheftung, Kassation und Restaurierung.
Die Bestände teilten sich in die Operative Hauptablage, die Allgemeine Sachablage, den Bestand Kader und Schulung, den Bestand an Akten der Staatsanwaltschaft sowie diverse Sonderbestände und Teilablagen, darunter die Geheime Ablage sowie Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Unterlagen aus der Zeit vor 1945, die aber bereits in den 60er Jahren in das gesonderte Archiv der HA IX/11 abgegeben wurden.
Zuletzt gab es Kategorien für ca. 30 verschiedene Erfassungsarten, die sämtlich separat geführt wurden, darunter: Untersuchungsvorgang, Operativer Vorgang, Operative Personenkontrolle, inoffizieller Mitarbeiter, Zelleninformator, Feindobjekt. Analog zur Registriernummer bei aktiven Vorgängen wurde für jede abzulegende Akte eine eigene Archivnummer vergeben.
Seit Beginn der 70er Jahre setzte das MfS zunehmend auf EDV, was in der Abteilung XII die Erfassung der zentralen Personenkartei F 16 in der elektronischen Datenbank System der automatischen Vorauswahl (SAVO) zur Folge hatte. Ab 1981 begann auch die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) mittels der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) Einzelinformationen zu Personen und Sachverhalten elektronisch zu speichern. Trotzdem behielten manuell geführte Karteien und schriftliches Archiv bis zuletzt ihre grundlegende Bedeutung.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Von Beginn an betrieb das MfS – neben gezielten Fahndungsmaßnahmen – eine systematische Kontrolle und Auswertung der nationalen und internationalen Postsendungen (Brief- und Telegrammverkehr). Zuständig hierfür waren die Abteilungen M (sowie vor 1952 ihre Vorläufer-Abteilungen VI a). Neben Einzelpersonen konnten auch ganze Häuser, Straßen, Ortschaften oder Städte, aber auch Betriebsangehörige bzw. -belegschaften und Berufsgruppen unter Postkontrolle gestellt werden. Die Aufträge hierzu wurden von den jeweils operativ zuständigen Diensteinheiten erteilt.
Die Postkontrolle basierte auf dem politisch-operativen Zusammenwirken insbesondere mit der Deutschen Post der DDR, daneben auch mit der Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR (Postzollfahndung). Grundsätzlich durchlief die gesamte Post in den zentralen Postämtern die dort getarnt arbeitenden Kontrollstellen der Abteilungen M. Diese sortierten Briefe aus, die aufgrund der Adresse oder der äußeren Merkmale als verdächtig angesehen wurden, und öffneten sie. Zumeist wurden sie kopiert sowie, möglichst ohne Spuren zu hinterlassen, anschließend wieder verschlossen und weiterbefördert, teilweise aber auch – wenn es geboten erschien – einbehalten.
Bei der Postkontrolle entnahm das MfS die in den Sendungen enthaltene Valuta (1984-1989 rund 32 Mio. DM) und andere Wertsachen zugunsten des Staatshaushaltes der DDR. Durch den zunehmenden Einsatz von Geräten und technischen Verfahren sowie qualifizierter Fahndungsmethoden entwickelte sich die Postkontrolle zu einem leistungsstarken Überwachungs- und Kontrollsystem.
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Filmaufnahmen der Grenzanlagen in Berlin-Kreuzberg Video, 11 Minuten, 14 Sekunden
Fotodokumentation der Grenze entlang der Bernauer Straße vor dem Mauerbau 2 Fotografien
Bericht über westliche Reaktionen nach dem Mauerbau Dokument, 8 Seiten
Operative Aufgabenstellung der Abteilung O nach der Entdeckung des Spionagetunnels in Altglienicke Dokument, 2 Seiten