Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11784, Bl. 227
Im Spätsommer 1969 verbreitete sich das Gerücht, die Rolling Stones würden ein Konzert in Grenznähe spielen. Angeblich sollte die Band am 7. Oktober auf dem Axel-Springer-Hochhaus in West-Berlin auftreten. Das MfS sammelte zu diesem Hoax alle verfügbaren Informationen.
In den 60er Jahren trat der Beat seinen Siegeszug um die Welt an. Mit der Musik von Bands wie den Beatles oder den Rolling Stones entwickelten junge Leute neue Vorlieben und distanzierten sich von der Generation ihrer Eltern. Eine neue Lebensart entstand vor allem im Westen, aber verzögert, abgeschwächt und verzerrt auch hinter dem Eisernen Vorhang. Nach dem Beginn der zweiten Entstalinisierung 1961 unter Nikita Chruschtschow lockerte 1963 auch die SED für kurze Zeit einige Verbote und Bevormundungen gegenüber Jugendlichen. In der Folge formierten sich auch hier Beat-Bands und Gruppen, die als westlich geltende Musik spielten.
Nach dem Sturz Chruschtschows beendete die SED jedoch diese kurze Phase der Liberalisierung auf dem "Kahlschlagplenum" im Dezember 1965. Funktionäre von SED und FDJ beäugten die Jugendlichen, die sich an westlicher Musik orientierten, zunehmend argwöhnisch, weil sich hier junge Menschen abseits der staatlich kontrollierten Massenorganisationen zusammenfanden. Dieser westliche Einfluss auf die eigene Gesellschaft erschien auch der Stasi gefährlich. Sie vermutete den direkten Versuch westlicher "Feindzentralen", die Jugend für sich zu gewinnen und damit einen Nährboden für Untergrundtätigkeiten in der DDR zu legen.
Im September 1969 gab der auch im Osten bekannte Moderator Kai Blömer in der RIAS-II-Sendung "Treffpunkt" bekannt, die Rolling Stones würden am 7. Oktober 1969 ein Konzert auf dem Springer-Hochhaus geben. Dies war nur ein Scherz, wie Blömer noch in derselben Sendung klarstellte. Unter DDR-Jugendlichen verbreitete sich dennoch ungehindert das Gerücht, dass am 20. Jahrestag der Gründung der DDR in West-Berlin ein Konzert der britischen Rockband stattfinden würde. Junge Leute aus der ganzen DDR verabredeten sich daraufhin für diesen Tag in Ost-Berlin. Die Stasi befürchtete einen gegen das SED-Regime gerichteten Aufruhr der Jugendlichen und wollte eine Menschenansammlung unweit der Staatsgrenze um jeden Preis verhindern, zumal wegen des Feiertages viele Berlinerinnen und Berliner sowie Gäste zum Volksfest ins Stadtzentrum strömten.
Aus diesem Grund verhinderte die Geheimpolizei bereits im Vorfeld im Rahmen der Aktion "Stafette" beabsichtigte Reisen von "negativen Jugendlichen" nach Berlin. Neben der "Rückführung in Heimatorte" wurden Aufenthaltsbeschränkungen und Berlin-Verbote erteilt sowie sogenannte „Aussprachen“ mit den jungen Stones-Fans geführt. Die Zugänge zur Leipziger Straße wurden durch Volkspolizei, Staatssicherheit und FDJ-Ordnungsgruppen hermetisch abgeriegelt. Trotzdem hatten sich dort am Nachmittag des angekündigten Konzerts etwa 2.000 Jugendliche versammelt, die ihre Idole sehen wollten. Bis in die Nacht kam es seitens der Staatsmacht zu "Maßnahmen gegen kleinere Gruppen negativer Jugendlicher". Es folgten zahlreiche Verhaftungen wegen "Rowdytums" und "Zusammenrottung".
Das vorliegende Dokument enthält die zum Gerücht um das Stones-Konzert eingeholten Informationen bei der Presseabteilung des Ministeriums des Innern (MDI) und des Rundfunkinformationsdienstes. Die Sender SFB II und RIAS II hätten demnach die Veranstaltung auf dem Springer-Hochhaus angekündigt. Neben Datum und Uhrzeit notierte die Stasi auch Reichweite und Sendestärke des angeblichen Konzerts.
Hauptabteilung K
I.
Berlin, 25.09.1969
Information
Durch die Presseabteilung des MdI wurde bekannt, daß in der vorigen Woche vom SFB II und RIAS II eine Gedenkfeier zu Ehren eines verstorbenen Beatles durchgeführt wurde. Dabei wurde bekanntgegeben, daß am 07.10.69 auf dem Springer-Hochhaus in Westberlin für die "arme Ostjugend" eine Veranstaltung mit Beat-Kapelle durchgeführt wird. Die Sendestärke soll 100 Phon betragen, Reichweite 15 Kilometer.
Nähere Informationen dazu werden eingeholt.
Vermerk
Am 26.09.69 wurde mir durch den Gen. Hptm. Stolze zur Informa- tion vom 25.09.69 noch folgendes mitgeteilt:
In einer Rücksprache mit dem Rundfunkinformationsdienst wurde ihm mitgeteilt, daß die Sendung am 07.10.1969 um 17.00 Uhr sein soll. Die Sendestärke soll nicht 100, sondern 120 Phon betragen.
Leiter Informationsdienst Gen. Präkel, Radio DDR / 2744
Neben der Staatssicherheit warb auch die Volkspolizei Bürger als Spitzel an, besonders ab Herbst 1953. Die dazu ermächtigten Kriminalpolizisten wurden 1959 als sogenannte Operativgruppen disloziert: eine Operativabteilung in der HA Kriminalpolizei der HV der DVP, Operativgruppen in den Abteilungen K der Bezirksdirektionen der DVP und Arbeitsgruppen in den Abteilungen K der VP-Kreisämter. Diese sollten solche Verbrechen untersuchen, die nur durch spezifische Mittel und Methoden (wie den Einsatz von Spitzeln) zu klären waren. Die entsprechenden Fälle wie auch die Zuträger konnte die Staatssicherheit jederzeit in eigener Regie übernehmen.
Insgesamt arbeiteten im Jahre 1961 auf allen Ebenen 2051 Kriminalpolizisten mit Zuträgern. An der Spitze der Operativgruppen standen ausnahmslos OibE, IM oder Leitungskader, die nach Anordnung 6/61 zur "besonderen politischmoralischen Bindung an das MfS" verpflichtet waren. Zudem wurden ab 1959 Operativdienststellen gebildet, die Ermittlungen und Beschattungen durchführten und aus denen die Arbeitsrichtung I/U der Kriminalpolizei hervorging. Im Januar 1965 erhielten die Operativgruppen die bis zuletzt gültige Bezeichnung als Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei (K I). Zudem wurde nun eine Arbeitsrichtung II (Untersuchung/K II) gebildet, die vom Untersuchungsorgan der Staatssicherheit (HA IX) instruiert wurde und in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern eigene Spitzel anwarb, sog. Zelleninformatoren. Im Jahre 1966 wurde zudem die Abt. 4 der Verwaltung Strafvollzug aufgestellt; sie führte Zuträger unter kriminellen Strafgefangenen und wurde 1974 als Arbeitsrichtung 4 der K I unterstellt. Ihre zuletzt 120 hauptamtlichen Mitarbeiter wurden in den Gefängnissen als Offiziere für Kontrolle und Sicherheit bezeichnet und führten zusammen 697 Strafgefangene als Spitzel.
Durch "konzentrierten Einsatz der inoffiziellen Mitarbeiter sowie der speziellen Mittel und Methoden" verfolgte die K I zumeist kleinere politische Delikte und politisch bedeutsame Verbrechen allgemeiner Art (wie organisierte Kriminalität). Zu ihren Aufgaben zählten ferner die Kriminalprävention (durch Aushorchen des kriminellen Milieus) und die Überwachung entlassener Straftäter. Aufgrund der Vorrangstellung der Staatssicherheit (insbesondere der HA VII) durfte die K I allerdings keine ausgewiesenen Feindorganisationen oder die Kirchen bearbeiten, nicht in den Westen wirken und keine Ausländer anwerben. Dementsprechend oblag auch die Archivierung ihrer Akten der Staatssicherheit.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den Mielke-Apparat wurde die K I ihrerseits besonders intensiv durchleuchtet: Im Jahr 1989 wurden 5 ihrer Mitarbeiter in OV und 67 weitere in OPK bearbeitet. Die K I verfügte zu diesem Zeitpunkt über 2015 Mitarbeiter (einschließlich der Arbeitsrichtung I/4), die zu drei Vierteln in VPKA disloziert waren und in deren Mitte 47 OibE sowie 412 IM arbeiteten (zusammen 22,7 Prozent). Die Arbeitsrichtung I/U verfügte zur gleichen Zeit über weitere 377 Mitarbeiter, darunter 43 OibE. Die Angehörigen der K I führten ihrerseits zuletzt mehr als 15 000 Spitzel unter DDR-Bürgern, sogenannte Inoffizielle Kriminalpolizeiliche Mitarbeiter (IKM) und bearbeiteten etwa 2750 Kontrollmaterialien (KM), die zu 46 Prozent Ausreisewillige und zu 3,4 Prozent Bürger mit "feindlich-negativer Einstellung" betrafen. Die K I war somit an der politischen Repression im SED-Staat maßgeblich beteiligt und wurde weitgehend von der Staatssicherheit dirigiert.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Bericht zu einer vermuteten Verteilung von Flugblättern Dokument, 1 Seite
Flugblatt mit Aufruf zum Treffen in Berlin Dokument, 1 Seite
Bericht über die Überprüfung eines Gerüchtes zu einem Auftritt der Rolling Stones Dokument, 1 Seite
Auswertung eines IM-Berichts über ein Gerücht zu einem Rolling-Stones-Konzert Dokument, 2 Seiten