Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 2730, Bl. 6-7
Der beliebte Christbaumschmuck hat seinen Ursprung im Thüringer Wald, speziell im kleinen Städtchen Lauscha. In der DDR waren die zerbrechlichen Erzeugnisse wichtiges Exportgut und sprudelnde Devisenquelle. So geriet ein Brand am 26. Mai 1986 in einem Produktionsgebäude des VEB Thüringer Glasschmucks in Steinheid ins Visier der Stasi, da der Verdacht der Brandstiftung im Raum stand.
Den Großteil des Christbaumschmucks verkauften die Außenhändler Günter Mittags in den Ostblock und an den kapitalistischen Klassenfeind im Westen. Bis 1989/90 war die Produktion des Christbaumschmucks Teil der DDR-Planwirtschaft, deren Sicherung und Überwachung dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oblag. Für die devisenstarke Kundschaft aus dem Westen verwendeten die DDR-Wirtschaftsplaner das Label "Original Thüringer Christbaumschmuck".
Am 26. Mai 1986 kam es in einem Produktionsgebäude des VEB Thüringer Glasschmucks in Steinheid zu einem Brand. Am Nachmittag vernahm die Schichtleiterin im zweiten Obergeschoss einen Knall. Daraufhin stellten Mitarbeiter in der Nähe des Rundspritzautomaten einen Brand fest. Dieser Automat überzog die Rohkugeln mit Lack. Obwohl die Branduntersuchung die Kriminalpolizei übernahm, schaltete sich unverzüglich die KD Neuhaus ein, denn sie vermutete mögliche Brandstiftung.
Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei kam die Wahrheit ans Licht: Wie die Stasi in dem vorliegenden Bericht vermerkte, lagen keine Hinweise auf Sabotage vor, denn ein unsachgemäß installiertes Absaugrohr stellte sich als Ursache des Brandes heraus.
Suhl, 30.05.1986
6 Expl. [handschriftliche Ergänzung: 6.] /Ausf.
Information
zum Brand im VEB Thüringer Glasschmuck Lauscha, Betriebsteil Steinheid, Kreis Neuhaus/Rwg.
Am 26.05.1986 gegen 15:40 Uhr stellte die Zeugin
[Person 1]
geb. am [anonymisiert] in [anonymisiert]
Beruf: [anonymisiert]
zuletzt: [anonymisiert], VEB Thüringer Glasschmuck Lauscha, [anonymisiert]
wohnhaft: [anonymisiert]
operative nicht erfaßt
als sie sich mit einer weiteren Beschäftigten unmittelbar vor dem Eingang zum 2. Obergeschoß des Produktionsgebäudes des Betriebsteiles Steinheid aufhielt, zunächst einen Knall und nach Betreten des 2. Obergeschosses Flammen an der Außenwand im Bereich der Absaugung des Lackrundspitzautomaten I fest, die sofort auf das Innere und den Lackrundspitzautomaten übergriffen. Um eine weitere Brandausbreitung zu verhindern, schob sie im Bereich des Lackrundspitzautomaten I stehende Pappkartons mit Glaskugeln weg und versuchte, die Feuerwehr telefonisch zu verständigen. Desweiteren beauftragte sie die Glasarbeiterin [Person 2], die im 1. Obergeschoß arbeitenden Beschäftigten vom Brand zu verständigen. VBon diesen hatte bereits die Glasarbeiterin [anonymisiert] unabhängig von der [Person 1] an der Außenwand im 1 Obergeschoß die Flammen bemerkt, dies dem Ehepaar [anonymisiert] und [anonymisiert] mitgeteilt und sich zu dritt, da sie als Ausgangspunkt für den Brand das 2. Obergeschoß vermuteten, auf dem Weg dorthin begeben. Übereinstimmend wird von den Beschäftigten ausgesagt, daß sie im 2. Obergeschoß nur Flammen im Bereich des Lackrundspitzautomaten I feststellten und zu diesem Zeitpunkt noch keine zweite Brandstelle vorhanden war. Bedingt dadurch, daß innerhalb kürzester Zeit das gesamte 2. Obergeschoß voller Rauch stand, mußten die 5 Beschäftigten dieses Bereich fluchtartig verlassen.
Durch den Einsatz von mehreren FFw konnte der Brand bis 16:39 Uhr abgelöscht werden.
Der vorläufige und bisher von der Staatlichen Versicherung noch nicht regulierte Schaden beträgt ca. 120.000,- Mark, davon 100.000.- Mark Gebäudeschaden und etwa 20.000,- Mark Schäden an Anlagen sowie Halb- und Fertigerzeugnissen.
Die Untersuchung ergab:
Zum Zeitpunkt des Brandes hielten sich insgesamt 5 Beschäf-
Linie IX (Untersuchungsorgan)
Die HA IX war die für strafrechtliche Ermittlungen zuständige Diensteinheit (Strafverfolgung). Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die HA IX und die Abt. IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die HA IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die HA IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die HA IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1 225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die HA IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 2730, Bl. 6-7
Der beliebte Christbaumschmuck hat seinen Ursprung im Thüringer Wald, speziell im kleinen Städtchen Lauscha. In der DDR waren die zerbrechlichen Erzeugnisse wichtiges Exportgut und sprudelnde Devisenquelle. So geriet ein Brand am 26. Mai 1986 in einem Produktionsgebäude des VEB Thüringer Glasschmucks in Steinheid ins Visier der Stasi, da der Verdacht der Brandstiftung im Raum stand.
Den Großteil des Christbaumschmucks verkauften die Außenhändler Günter Mittags in den Ostblock und an den kapitalistischen Klassenfeind im Westen. Bis 1989/90 war die Produktion des Christbaumschmucks Teil der DDR-Planwirtschaft, deren Sicherung und Überwachung dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oblag. Für die devisenstarke Kundschaft aus dem Westen verwendeten die DDR-Wirtschaftsplaner das Label "Original Thüringer Christbaumschmuck".
Am 26. Mai 1986 kam es in einem Produktionsgebäude des VEB Thüringer Glasschmucks in Steinheid zu einem Brand. Am Nachmittag vernahm die Schichtleiterin im zweiten Obergeschoss einen Knall. Daraufhin stellten Mitarbeiter in der Nähe des Rundspritzautomaten einen Brand fest. Dieser Automat überzog die Rohkugeln mit Lack. Obwohl die Branduntersuchung die Kriminalpolizei übernahm, schaltete sich unverzüglich die KD Neuhaus ein, denn sie vermutete mögliche Brandstiftung.
Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei kam die Wahrheit ans Licht: Wie die Stasi in dem vorliegenden Bericht vermerkte, lagen keine Hinweise auf Sabotage vor, denn ein unsachgemäß installiertes Absaugrohr stellte sich als Ursache des Brandes heraus.
tigte im Produktionsgebäude auf, die sich gegenseitig bestätigen. Es existiert nur ein Zugang zum 2. Obergeschoß, der ab etwa 15:30 Uhr unter ständiger Kontrolle der Zeugin [Person 1] und der Befragten [Person 2] war. Diese schließen aus, daß von etwa 15:30 Uhr bis Brandbemerken eine andere Person das 2. Obergeschoß betreten haben kann. Die von der BUK vorgenommenen Überprüfungen der Personenbewegung in der bis 15:30 Uhr tätigen Frühschicht erbrachten ebenfalls keine Hinweise auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Inbrandsetzung.
Im Ergebnis der von der Zentralen EInsatzgruppe des Kriminalistisches Institutes der DVP im Zusammenwirken mit der Abt. F der BDVP Suhl und des VPKA Neuhaus/Rwg. sowie der Abt. K des VPKA Neuhaus/Rwg. geführten Branduntersuchung wurde die Brandausbruchstelle auf den Zwischenraum zwischen der Mauer und der Außenwandverkleidung am Absaugrohr des Lackrundspritzautomaten I lokalisiert. Bedingt durch die unsachgemäße Installierung des Absaugrohres, es bestand kleine durchgehende Rohrverbindung durch die 33 cm starke Außenwand, lagerten sich Lackreste im Bereich des Mauerdurchbruches und an der Außenwand an. Die Zündung der somit anliegenden brennbaren Stoffe (Holz- und Lackreste) erfolgte durch Wärmeübertragung vom unmittelbar daneben befindlichen, durch Korrosion zerstörten Heißluftrohr des Lackrundspritzautomaten I, infolge eines über Jahre dauernden thermischen Aufbereitungsvorganges. Der Brand griff dann unmittelbar danach über das Absaugrohr auf den Lackrundspritzautomaten über. Durch Untersuchungsexperimente wurde bewiesen, daß die Brandausbreitung im 2. Obergeschoß über den auslaufenden, brennenden Lack aus dem Vorratsbehälter des Lackrundspritzautomaten I und entstehende heiße Brandgase erfolgte. Diese Feststellungen stimmen mit den Aussagen der Erstzeugen überein.
Maßnahmen der weiteren Bearbeitung:
- Bearbeitung des Brandes durch die BUK der BDVP Suhl, mit dem Ziel [handschriftliche Ergänzung: zu prüfen], inwieweit Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Betreibung der Absaugung vorliegen
- Sperrung der Lackrundspritzautomaten I und II sowie des Verspiegelungsautomaten durch die Abt. F des VPKA Neuhaus/Rwg., da die Absaugung unsachgemäß errichtet ist und auch hier bereits thermische Aufbereitungsvorgänge an anliegenden Holzteilen festgestellt wurden
- durch die Abt. K der BDVP Suhl werden der Rat des Bezirkes Suhl und das Kombinat Technisches Glas Ilmenau über die Brandursache informiert und Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Bränden an derartigen Anlagen gefordert
Leiter der Abteilung
[Unterschrift]
i. V. Schleicher
Major
Leiter der SK
[Unterschrift]
Lampert
Major
[handschriftliche Ergänzung: Verteiler
1. Expl. Gen. Oberst Storoh
2. Expl. Gen. Oberst Mangold
3. Expl. Abt. XVIII
4. Expl. KD Neuhaus
5. Expl. Ref. A/I
6. Expl. [vermutlich: VK]]
Auftrag für den IM "Helmut Bauer“ während seiner Dienstreise zur Nürnberger Spielwarenmesse Dokument, 2 Seiten
Informationen des IM "Helmut Bauer" über eine Firma in Coburg Dokument, 2 Seiten
Bericht über einen Brand im Dienstobjekt "Walli" bei Wartin Dokument, 1 Seite
Regelung über die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung XVIII der Bezirksverwaltung Suhl und der Abteilung Bewaffnung und Chemischer Dienst Dokument, 5 Seiten