Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 116, Bl. 13-20
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Das vorliegende Dokument mit Instruktionen für die Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in die "Ausweichführungsstellen" aufgenommen werden sollten, stammt aus der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM). Diese 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe war für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
3. Die in den "Bestimmungen zum Betreten und Verlassen von Ausweichführungsstellen sowie zur Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit in Ausweichführungsstellen" getroffenen Festlegungen über Zeitpunkt, Anzahl und Umfang von Einschleusungen werden durch diese Instruktion nicht berührt. Grundsätzlich gilt jedoch und ist zu beachten, daß die Einschleusung von Personen und Ausrüstung, die eine Spezialbehandlung erfordern, immer ein Ausnahmefall darstellt.
II. Durchführung der Spezialbehandlung in Ausweichführungsstellen
4. (1) Die Spezialbehandlung einzuschleusender Personen und Ausrüstung hat im Eingangsbereich (Treppen- und Schleusenbereich) der Ausweichführungsstelle zu erfolgen, wobei in der Regel nur ein Eingang zur Durchführung der Spezialbehandlung vorzubereiten und zu nutzen ist.
(2) Der für die Durchführung der Spezialbehandlung vorgesehene Eingang ist in eine "unsaubere" und eine "saubere" Zone zu unterteilen.
Der Treppenbereich sowie die Vorschleuse sind der "unsauberen" und die Hauptschleuse der "sauberen" Zone zuzuordnen.
5. (1) Die Entaktivierung/Entgiftung der zu behandelnden Personen und Ausrüstung erfolgt im Bereich der "unsauberen" Zone, wobei folgender Ablauf der Handlungen in der Regel zu gewährleisten und einzuhalten ist:
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 116, Bl. 13-20
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Das vorliegende Dokument mit Instruktionen für die Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in die "Ausweichführungsstellen" aufgenommen werden sollten, stammt aus der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM). Diese 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe war für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
- Entaktivierung/Entgiftung der persönlichen Schutzausrüstung auf dem Podest der Eingangstreppe (über dem Abfluß) und Ablegen der spezialbehandelten Schutzausrüstung (bis auf Schutzmaske und -handschuhe) im Treppenverbindungsgang;
- Eintritt in die Vorschleuse und Durchführung der KC-Kontrolle der Bekleidung, Waffen und Dokumente;
- Entaktivierung/Entgiftung der Waffen und Dokumente bei Notwendigkeit und Wiederholung der KC-Kontrolle;
- Ablegen der Schutzhandschuhe und Oberbekleidung, Anziehen bereitgestellter Gummi(Plast)sandalen, Entgiftung der Haut bei Erfordernis, Absetzen der Schutzmaske, Ablegen der Unterwäsche und gründliches Abwaschen der gesamten Hautoberfläche.
(2) Im Anschluß an die vollständige sanitäre Behandlung ist die KC-Kontrolle der Personen durchzuführen. Werden dabei noch Aktivierungen/Vergiftungen der Körperoberfläche nachgewiesen, ist die sanitäre Behandlung bis zur vollen Wirksamkeit zu wiederholen.
Nach der KC-Kontrolle ist die Ausrüstung aufzunehmen und die Hauptschleuse ("saubere" Zone) zu betreten. In der Hauptschleuse erfolgt vor dem Eintreten in die Hermetisationszone die Neueinkleidung.
6. (1) Die Entaktivierung/Entgiftung der persönlichen Schutzausrüstung hat durch kräftiges Abwaschen (Abbürsten) der gesamten Schutzausrüstung mit Entaktivierungslösung/Entgiftungsflüssigkeit zu erfolgen, die von den einzuschleusenden Personen selbst herzustellen ist. Bei komplexem Befall mit radioaktiven Stoffen und chemischen Kampfstoffen ist zuerst die Entgiftung durchzuführen, und daran anschließend erfolgt die Entaktivierung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Das vorliegende Dokument mit Instruktionen für die Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in die "Ausweichführungsstellen" aufgenommen werden sollten, stammt aus der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM). Diese 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe war für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
Nach der Behandlung mit Entaktivierungslösung/Entgiftungsflüssigkeit ist die Schutzausrüstung und das Treppenpodest gründlich mit Wasser zu reinigen. Grundsätzlich ist bei Entgiftungen zu beachten, daß die notwendige Einwirkungszeit der Entgiftungsmittel eingehalten wird (ca. 10 - 15 Minuten).
(2) Eine erforderliche Entaktivierung/Entgiftung der Waffen und Dokumente (im allgemeinen die äußere Hülle bzw. Verpackung der Dokumente) in der Vorschleuse erfolgt gleichfalls durch eine Behandlung mit Entaktivierungslösung/Entgiftungsflüssigkeit und anschliessender Nachbehandlung mit Wasser. (Nach der Behandlung mit Wasser hat ein Abtrocknen mit Lappen zu erfolgen. Waffen sind nach Eintritt in die Hermetisationszone einzuölen.)
Sind neben der Verpackung die Dokumente selbst befallen und können diese aus Materialgründen nicht spezialbehandelt werden, so dürfen sie nicht weiter mitgeführt werden und sind verpackt einzulagern (analog den Festlegungen Absatz (4)).
(3) Vorhandene Hautvergiftungen sind mit Entgiftungssalbe zu behandeln, die nach der erforderlichen Einwirkungszeit vor dem Waschen zu entfernen ist. Das Waschen der gesamten Hautoberfläche (sanitäre Behandlung) ist unter der Verwendung von Seife, Waschlappen und weicher Bürste unter der installierten Dusche durchzuführen.
Bei Hautverletzungen sind vor dem Waschen wasserdichte Verbände an diesen Stellen durch das Schleusenpersonal anzulegen.
(4) Abgelegte Ober- und Unterbekleidung (einschließlich Schuhwerk und Strümpfe), Schutzhandschuhe und -masken sind in Plastesäcke zu verpacken und durch das Schleusenpersonal in dem der Vorschleuse zugeordneten Lagerraum einzulagern.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Direktive 1/67 zur Mobilmachung des Ministeriums für Staatssicherheit Dokument, 40 Seiten
MfS-Angehörige in Schutzausrüstung bei einer militärischen Ausbildung 1 Fotografie
"Verwendung der finanziellen Mittel 1983 zur Errichtung und zum weiteren Ausbau der Schutzbauwerke" Dokument, 1 Seite
Ausbildung von MfS-Angehörigen für den atomaren Ernstfall 6 Fotografien