Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 116, Bl. 13-20
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Das vorliegende Dokument mit Instruktionen für die Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in die "Ausweichführungsstellen" aufgenommen werden sollten, stammt aus der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM). Diese 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe war für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
(5) Die KC-Kontrolle erfolgt durch das Schleusenpersonal mit den erforderlichen Meßgeräten.
Das Schleusenpersonal hat in der Vorschleuse während der Spezialbehandlung die Schutzausrüstung zu tragen. Nach der Spezialbehandlung der einzuschleusenden Personen und Ausrüstung ist vom Schleusenpersonal die eigene Spezialbehandlung durchzuführen und die Vorschleuse gründlich mit Wasser zu reinigen.
Beim Umgang mit Entaktivierungslösungen/Entgiftungsflüssigkeiten sowie bei der Spezialbehandlung sind die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
III. Maßnahmen zur Sicherstellung der Spezialbehandlung in Ausweichführungsstellen
7. Die Gewährleistung der vollständigen Spezialbehandlung in Ausweichführungsstellen erfordert die Planung und Realisierung von Maßnahmen zu ihrer personellen und materiell-technischen Sicherstellung.
8. (1) Zur Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs und der Kontrolle der Wirksamkeit der Spezialbehandlung sind zwei ausgebildete KC-Kräfte als Schleusenpersonal einzusetzen, die zugleich für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Spezialbehandlung verantwortlich sind.
Bei einer Einschleusung mit notwendiger Spezialbehandlung befindet sich eine KC-Kraft in der Vorschleuse, während die zweite in der Hauptschleuse in Bereitschaft zur Ablösung bzw. Unterstützung verbleibt.
(2) Auf dem Podest der Eingangstreppe muß ein fest installierter Wasseranschluß vorhanden sein und die Möglichkeit des Anschließens einer Handdusche gewährleistet werden.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 116, Bl. 13-20
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Das vorliegende Dokument mit Instruktionen für die Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in die "Ausweichführungsstellen" aufgenommen werden sollten, stammt aus der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM). Diese 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe war für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
Der gesamte Bereich des Treppenpodestes ist mit einem Anstrich zu versehen, der das Eindringen von aktivierter und vergifteter Flüssigkeit verhindert sowie ein leichtes Reinigen dieses Bereiches ermöglicht.
Auf Wandregalen über dem Podest sind Mersolat-D, Kalziumhypochlorit, Methanol (im Winter), Behältnisse (z. B. Eimer) zur Herstellung der Entaktivierungslösung/Entgiftungsflüssigkeit, Stielbürsten und Pinsel bereitzustellen.
Die Bereitstellung von Mersolat-D hat in Polyäthylenflaschen mit 50 g Inhalt und von Kalziumhypochlorit in Polyäthylenflaschen mit 1000 g Inhalt in einer solchen Menge zu erfolgen, daß 10 persönliche Schutzausrüstungen (mit 10 Litern 1%ige Mersolat-D-Lösung bzw. 10%ige Kalziumhypochloritlösung pro Schutzausrüstung - Lösungsmittel Wasser) entaktiviert bzw. entgiftet werden können.
Der Nachweis über den Verbrauch der Entaktivierungs-/ Entgiftungsstoffe erfolgt, entsprechend der Angaben der einzuschleusenden Personen, durch das Schleusenpersonal.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Spezialbehandlung der persönlichen Schutzausrüstung sind entsprechende Hinweise über die Durchführung der Spezialbehandlung und das Herstellen der Entaktivierungslösung/Entgiftungsflüssigkeit sichtbar im .Treppenbereich anzubringen.
(3) Die Wände und der Fußboden der Vorschleuse müssen gleichfalls einen flüssigkeitsundurchlässigen und leicht zu reinigenden Anstrich aufweisen. Zusätzlich ist der Fußboden der Vorschleuse mit Plasterosten auszulegen.
Auf Wandregalen sind in der Vorschleuse bereitzustellen:
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Die Angst der Partei- und Staatsführung der DDR vor einem erneuten Aufstand der Bevölkerung und vor militärischen Angriffen führte in den 60er Jahren zur Schaffung eines zentralen Mobilmachungssystems. Es wurde ständig überarbeitet und sollte im "Ernstfall" zum Einsatz kommen.
Ein Bestandteil dieses Systems waren die Bezirkseinsatzleitungen (BEL). Ihnen gehörten die Spitzenvertreter des jeweiligen Bezirks aus Politik und Sicherheitsbehörden an (SED, MfS, Volkspolizei, NVA-Wehrbezirkskommando, Rat des Bezirks, Zivilverteidigung), den Vorsitz hatte der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Sie unterstanden dem Nationalen Verteidigungsrat und arbeiteten nach dessen Beschlüssen. Mit dem Befehl 1/67 "Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im MfS" verfügte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Einzelheiten zur Mobilmachung für seinen Bereich.
Weitere Dokumente regelten den Bau und die Unterhaltung von Ausweichräumen ("operative Ausweichführungsstellen [-punkte] und operative Reserveausweichführungsstellen"). Von 1968 bis in die 80er Jahre wurden unterirdische "Schutzbauten" (Bunker) errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Das vorliegende Dokument mit Instruktionen für die Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in die "Ausweichführungsstellen" aufgenommen werden sollten, stammt aus der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM). Diese 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe war für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen verantwortlich.
- 3 komplette Große Entgiftungssätze GES-10 sowie als unmittelbare Reserve 20 Polyäthylenflaschen mit je 50 g Mersolat-D und 10 Polyäthylenflaschen mit je 1000 g Kalziumhypochlorit;
- 10 Entgiftungspäckchen, 20 Verbandspäckchen, 10 Paar Gummi(Plaste)sandalen, Seife, Waschlappen, Waschbürsten und Handtücher (vor der Einwirkung radioaktiver Stoffe und chemischer Kampfstoffe geschützt verpackt, z. B. Plastebeutel).
(4) Zur Ergänzung bzw. zum Ersatz verbrauchter oder unbrauchbar gewordener Mittel sind in der Ausweichführungsstelle als Reserven zusätzlich einzulagern:
- 40 bzw. 20 Polyäthylenflaschen mit je 50 g Mersolat-D bzw. 1000 g Kalziumhypochlorit, 20 Entgiftungspäckchen und 6 Kanister mit je 5 Liter Methanol (unter Beachtung der erforderlichen Lagerungsbedingungen);
- 20 Verbandspäckchen, 10 Paar Gummi(Plaste)sandalen sowie Stielbürsten, Pinsel, Eimer, Seife, Waschlappen, Waschbürsten und Handtücher.
9. Erfordern spezifische Besonderheiten weitere spezielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Spezialbehandlung in Ausweichführungsstellen, so sind entsprechende Konsultationen und Abstimmungen mit der Arbeitsgruppe des Ministers vorzunehmen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bezirkseinsatzleitungen waren wie die Kreiseinsatzleitungen Teil der regionalen Kommandostruktur des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprüngliche Absicht war die Einrichtung von Koordinierungs- und Befehlsorganen für den inneren Notstand in allen Bezirken, gründend auf den unmittelbaren Erfahrungen des 17. Juni 1953. Tatsächlich entwickelten sich die BEL zu einem Planungsgremium für den Mobilmachungs- und Kriegsfall. Nicht nur die direkte Steuerung der bewaffneten Organe, sondern besonders die staatliche, wirtschaftliche, infrastrukturelle und gesellschaftliche Vorbereitung des Landes auf eine solche Situation stand im Mittelpunkt der BEL-Tätigkeit seit den 60er Jahren. 1957 begann der systematische Aufbau der BEL.
Mitglieder der BEL waren die 1. Bezirkssekretäre der SED als Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke; die Leiter der Abteilungen für Sicherheitsfragen in den SED-Bezirksleitungen als BEL-Sekretäre; die Chefs der Bezirksbehörden der Volkspolizei; die Leiter der Bezirksverwaltungen des MfS; die Chefs der Wehrbezirkskommandos der NVA sowie von 1966 bis 1968 die Vorsitzenden der Bezirkswirtschaftsräte. Zunächst oblag den Chefs der Bezirksdirektionen der Volkspolizei die Stabsarbeit der BEL. Mit deren zunehmend militärischer Ausrichtung übernahmen 1965 die Chefs der NVA-Wehrbezirkskommandos diese Aufgabe. Interne Angelegenheiten des MfS waren nicht Gegenstand der BEL-Beratungen. Weil dort die gemeinsame Koordinierung aller Sicherheitsorgane abgestimmt wurde, erhielten aber auch die Leiter der BV Aufträge zur Umsetzung von BEL-Beschlüssen. Die Aufgaben der BEL wurden in Direktiven und Statuten festgelegt. Mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz vom 29.11.1989 stellten die BEL ihre Tätigkeit ein.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
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Direktive 1/67 zur Mobilmachung des Ministeriums für Staatssicherheit Dokument, 40 Seiten
MfS-Angehörige in Schutzausrüstung bei einer militärischen Ausbildung 1 Fotografie
"Verwendung der finanziellen Mittel 1983 zur Errichtung und zum weiteren Ausbau der Schutzbauwerke" Dokument, 1 Seite
Ausbildung von MfS-Angehörigen für den atomaren Ernstfall 6 Fotografien