Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 644, Bl. 99-103
Auf dem Gipfeltreffen der Staaten des Warschauer Pakts am 7. Juli 1989 hob der sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow die Breschnew-Doktrin auf. Damit war die bisher beschränkte Souveränität der sozialistischen Staaten offiziell beendet. Die für die Auslandsspionage tätige Hauptverwaltung A (HV A) berichtete, wie Bonner Regierungskreise auf den Warschauer-Pakt-Gipfel reagierten.
Im Sommer 1989 war bereits seit Monaten zu erkennen, dass sich die DDR-Führung mit ihrem reformfeindlichen Kurs von den Entwicklungen der anderen Warschauer-Pakt-Staaten isolierte (vgl. 7.4.1989). Auch der SED-Spitze war das nicht verborgen geblieben, sie wiegte sich aber in dem Glauben, die DDR sei eine Insel der Stabilität, während die Reformstaaten (Ungarn, Polen und Sowjetunion) immer tiefer in Turbulenzen gerieten. Im Juni und Juli 1989 kamen mehrere Ereignisse zusammen, die zeigten, wie illusionär die Auffassung war, die DDR könne sich dem entziehen.
Am 6. Juli sprach der sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow vor dem Europarat in Straßburg und machte deutlich, dass die Sowjetunion nicht mehr den Anspruch erhob, über den Charakter des politischen Systems in den kleineren osteuropäischen Staaten zu bestimmen.
Am nächsten Tag fand in Bukarest das letzte Gipfeltreffen der Warschauer-Pakt-Staaten vor dem revolutionären Herbst statt. Reformer und Dogmatiker standen einander mit unvereinbaren Positionen gegenüber. In der Abschlusserklärung einigte man sich auf eine Kompromissformel: "Kein Land darf den Verlauf der Ereignisse innerhalb eines anderen Landes diktieren, keiner darf sich die Rolle eines Richters oder Schiedsrichters anmaßen." In den Stasi-Unterlagen hat dieses bedeutsame Ereignis (nach bisherigem Kenntnisstand) kaum Spuren hinterlassen. Aber über einen Umweg gelangte doch eine interessante Information in das Archiv: Die Spionageabteilung des MfS, die Hauptverwaltung A (HV A), berichtete, wie der Warschauer-Pakt-Gipfel in Bonner Regierungskreisen eingeschätzt wurde.
Dieses Papier war für die Mitglieder des SED-Politbüros bestimmt. Es informiert über die westliche Reaktion auf das letzte Gipfeltreffen der Ostblock-Staaten vor der Herbstrevolution, der Tagung des "Politischen Beratenden Ausschusses" (PBA) der Warschauer Vertragsorganisation. Grundlage waren offenbar vertrauliche Informationen, die Agenten der HV A, in der Bundesrepublik beschafft hatten.
Ministerium für Staatssicherheit
Streng geheim!
Um Rückgabe wird gebeten!
Nr. 387/89
Berlin, den [Stempel: 22.08.89]
5 Blatt
[handschriftliche Ergänzung: 15.] Exemplar
[handschriftliche Ergänzung: [durchgestrichen: 1. Hon] vern. 09.10.89
2. StO
3. Ax
4. Hag
5. Keß
6. Kleib
7. Kre
8. Mitt
9. Sö
10. Fis]
[Der übrige Verteiler wurde ausgeschnitten.]
Information
über
die Bewertung der PBA-Tagung des Warschauer Vertrages vom 7./8. Juli 1989 in Bukarest durch führende BRD-Regierungskreise
Kompetente Regierungskreise der BRD schätzten ein, daß der Verlauf und die Ergebnisse der Bukarester PBA-Tagung in starkem Maße von den zunehmenden reformpolitischen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages bestimmt worden seien. Der reformpolitische Dissens habe sich sowohl in den beiden beschlossenen Konferenzdokumenten niedergeschlagen als auch eine hektische politische Betriebsamkeit am Rande des Treffens verursacht. Die Erklärung und das Kommunique zeigten eine unterschiedliche politische Akzentuierung. Während die an den Westen addressierte gemeinsame Deklaration noch nachhaltiger als die von Warschau (1988) vom Geist des neuen Denkens geprägt sei und insoweit den Einfluß M. Gorbatschows erkennen lasse, reflektiere das stärker kompromiß-geprägte Kommunique deutlicher die Positionen und Vorbehalte der orthodoxen Warschauer Vertragsstaaten. Insbesondere die multilateralen Begegnungen, aber auch die sowjetisch-rumänischen Gespräche sowie das ungarisch-rumänische Treffen hätten im Zeichen erheblicher Differenzen gestanden, die die diesjährige PBA-Tagung überschatteten.
In den rüstungskontrollpolitischen Fragen, die erwartungsgemäß den Schwerpunkt der gemeinsamen Erklärung des PBA bildeten, wären keine neuen Akzente gesetzt
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
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Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 644, Bl. 99-103
Auf dem Gipfeltreffen der Staaten des Warschauer Pakts am 7. Juli 1989 hob der sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow die Breschnew-Doktrin auf. Damit war die bisher beschränkte Souveränität der sozialistischen Staaten offiziell beendet. Die für die Auslandsspionage tätige Hauptverwaltung A (HV A) berichtete, wie Bonner Regierungskreise auf den Warschauer-Pakt-Gipfel reagierten.
Im Sommer 1989 war bereits seit Monaten zu erkennen, dass sich die DDR-Führung mit ihrem reformfeindlichen Kurs von den Entwicklungen der anderen Warschauer-Pakt-Staaten isolierte (vgl. 7.4.1989). Auch der SED-Spitze war das nicht verborgen geblieben, sie wiegte sich aber in dem Glauben, die DDR sei eine Insel der Stabilität, während die Reformstaaten (Ungarn, Polen und Sowjetunion) immer tiefer in Turbulenzen gerieten. Im Juni und Juli 1989 kamen mehrere Ereignisse zusammen, die zeigten, wie illusionär die Auffassung war, die DDR könne sich dem entziehen.
Am 6. Juli sprach der sowjetische Staatschef Michail Gorbatschow vor dem Europarat in Straßburg und machte deutlich, dass die Sowjetunion nicht mehr den Anspruch erhob, über den Charakter des politischen Systems in den kleineren osteuropäischen Staaten zu bestimmen.
Am nächsten Tag fand in Bukarest das letzte Gipfeltreffen der Warschauer-Pakt-Staaten vor dem revolutionären Herbst statt. Reformer und Dogmatiker standen einander mit unvereinbaren Positionen gegenüber. In der Abschlusserklärung einigte man sich auf eine Kompromissformel: "Kein Land darf den Verlauf der Ereignisse innerhalb eines anderen Landes diktieren, keiner darf sich die Rolle eines Richters oder Schiedsrichters anmaßen." In den Stasi-Unterlagen hat dieses bedeutsame Ereignis (nach bisherigem Kenntnisstand) kaum Spuren hinterlassen. Aber über einen Umweg gelangte doch eine interessante Information in das Archiv: Die Spionageabteilung des MfS, die Hauptverwaltung A (HV A), berichtete, wie der Warschauer-Pakt-Gipfel in Bonner Regierungskreisen eingeschätzt wurde.
Dieses Papier war für die Mitglieder des SED-Politbüros bestimmt. Es informiert über die westliche Reaktion auf das letzte Gipfeltreffen der Ostblock-Staaten vor der Herbstrevolution, der Tagung des "Politischen Beratenden Ausschusses" (PBA) der Warschauer Vertragsorganisation. Grundlage waren offenbar vertrauliche Informationen, die Agenten der HV A, in der Bundesrepublik beschafft hatten.
worden. Die bisherigen Prioritäten der Rüstungskontrollpolitik seien lediglich in der bekannten Reihenfolge bekräftigt worden. Die Erklärung hebe die östliche Bereitschaft zu baldigen rüstungskontrollpolitischen Ergebnissen an den Verhandlungstischen in Genf und Wien hervor, ohne Positionen preiszugeben. Im Gegenteil, sowohl die Beachtung des ABM-Vertrages als auch die Notwendigkeit, Aktivitäten der Luft- und Seestreitkräfte zu erfassen, würden unterstrichen. Es werde sogar erneut darauf hingewiesen, daß gesonderte Verhandlungen über Seestreitkräfte für erforderlich gehalten würden. Bemerkenswert sei, daß die Erklärung auf jegliche Polemik und propagandistische Äußerungen gegenüber dem Westen verzichte. Diese Haltung entspreche auch der sachlichen und ergebnisorientierten Verhandlungsführung der meisten östlichen Delegationen in den wichtigsten Rüstungskontrollforen der letzten Zeit. [manuell unterstrichen: Die Warschauer Vertragsstaaten bestätigten hierbei die richtige Erkenntnis, die in der Erklärung zum Ausdruck komme, daß das Ziel der Reduzierung der Rüstungen bis zur völligen Beseitigung der Kriegsgefahr nur durch gemeinsame Anstrengungen] - und nicht durch konfrontatives Verhalten - [manuell unterstrichen: erreichbar sei.] Unterstützt habe der PBA ferner die Angebote M. Gorbatschows zu den Nuklearwaffen kurzer Reichweite, ohne sie allerdings zusätzlich zu präzisieren. Ebenso habe er die Initiative des amerikanischen Präsidenten Bush zur konventionellen Abrüstung gewürdigt und ergänzende Vorschläge in Aussicht gestellt.
Die außenpolitischen Aussagen der Bukarester Dokumente faßten die östliche Position pragmatisch-realistischen Kooperationsinteresses gegenüber dem Westen zusammen. Symptomatisch dafür sei die gemäßigte pauschale Feststellung zu den "anwachsenden Erscheinungen des Neonazismus in einigen westeuropäischen Ländern", die nicht einmal im Kommunique wiederholt worden sei. Von der Äußerung Ceausescus in seiner Tischrede zu angeblichen Umtrieben "faschistischer" Organisationen im Westen, die offenkundig auch das Wohlwollen der DDR gefunden habe, hätte sich die UdSSR umgehend in subtiler Weise distanziert. Die sowjetischen Obersetzer hätten die Aussage Ceausescus mit der korrigierenden Vorsilbe "neo" und durch Weglassung seiner Forderung nach Verbot dieser Organisationen abgeschwächt.
Neben der Außen- und Sicherheitspolitik habe die Frage der Reformprozesse in Osteuropa als zweiter Themenschwerpunkt die PBA-Tagung von Bukarest beherrscht. Diese Thematik sei zwar bereits auf dem vorjährigen Warschauer Treffen (15./16.07.1988) als sekundärer Verhandlungspunkt schon einmal zur Sprache gekommen. Mittlerweile habe aber die Problematik der inneren Umgestaltung in der
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
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