Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
1.2. Strafrechtliche Maßnahmen gegen Skinheads und Symphatisanten im Zeitraum vom 01.01.1988 bis 30.06.1988
39 EV gegen 71 Beschuldigte abgeschlossen davon 49 Beschuldigte mit Haft
24 EV gegen 46 Beschuldigte eingeleitet davon 30 Beschuldigte mit Haft
Die Ermittlungsverfahren wurden in engem Zusammenwirken mit den entsprechenden territorialen Diensteinheiten des MfS durch die VP geführt. In Zuständigkeit des MfS erfolgte die Bearbeitung der beiden Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten an der rowdyhaften Schändung des jüdischen Friedhofs in Prenzlauer Berg sowie gegen die im Rahmen der Sendung des BRD-Fernsehens "Kontraste" erkannten Skinheads aus der Hauptstadt
1.3. Vorkommnisse mit Skinheads und angrenzende Delikte gewaltorientierten Rowdytums in der Hauptstadt
Zahlenmäßige Übersicht:
März; 12
April; 9
Mai; 10
Juni; 6
insgesamt; 37
Zu den 37 im Zeitraum vom 20. Februar bis 20. Juni 1988 erfaßten operativ relevanten Vorkommnissen, an denen Skinheads und deren Symphatisanten aus der Hauptstadt beteiligt waren, können folgende zusammengefaßte Aussagen getroffen werden:
- Die Mehrzahl dieser Vorkommnisse (23) wurde durch mehrere Täter (2 -12 Personen) verursacht. In 12 Fällen wurden eindeutig Einzelpersonen als Verursacher festgestellt. In 2 Fällen von Hetzschmierereien laufen zur Zeit noch Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter.
- Entsprechend den Delikt-Arten nehmen Schmierereien, Herabwürdigungen sowie Belästigungen ohne körperliche Gewalt mit 17 bekanngewordenen Vorkommnissen den größten Anteil ein. In 13 Fällten war das Auftreten von Skinheads mit Körperverletzungen verbunden, wobei die Skala von gruppeninternen Schlägereien bis hin zu Raub mit Körperverletzung reicht. Die 7 bekanntgewordenen Vorkommnisse von Rowdytum und mutwilliger Zerstörung wurden ausschließlich von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen.
- Bei den bekanntgewordenen Vorkommnissen, an denen Skinheads bzw. deren Symphatisanten beteiligt waren, ist allgemein ein Rückgang der brutalen Anwendung körperlicher Gewalt zu verzeichnen.
- Ein spürbarer Rückgang ist bei Delikten im Sinne des Widerstandes gegen staatliche Maßnahmen zu verzeichnen. Skinheadtypische Delikte
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
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Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
wie Belästigungen und Schlägereien wurden hauptsächlich zwischen verschiedenen Gruppierungen an Konzentrationspunkten oder im Zusammenhang Fußballspielen festgestellt.
2. Einschätzung der Entwicklungstendenz und der erzielten Ergebnisse
Die in der Information der Bezirksverwaltung an die BL der SED/Berlin vom 12.02.1988 getroffenen Aussagen zum Verhalten der Skinheads und ihrer Symphatisanten treffen nach wie vor zu.
Die bestehenden Gruppierungen - Gruppenstärke in der Regel 4 - 8 Personen - haben sich zu einem großen Teil aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und führen ihre Zusammenkünfte in Wohnungen durch bzw. sind bestrebt, dort wo sie öffentliche Gaststätten oder andere Einrichtungen nutzen, nicht kriminell in Erscheinung zu treten.
Daraus resultiert, daß gewaltorientiertes und aggressives Verhalten bei Jugendtanz- und anderen Veranstaltungen in Bars, Gaststätten, Kulturhäusern, Jugendclubs und anderen Einrichtungen spürbar zurückgegangen ist.
Die Anfang 1988 stärker zu verzeichnende Tendenz sich durch Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes den staatlichen Maßnahmen zu entziehen ist wieder zurückgegangen. Es wird wieder als eine Sache der "Ehre" angesehen, sich auch äußerlich als Skinhead erkennen zu geben. Im besondere! Maße trat bzw. tritt diese Entwicklungstendenz beim Besuch von Fußballspielen auf. Zu beachten ist dabei allerdings, daß die bekannten Schnürstiefel der Firma "Doc Martens" vielfach durch neuerdings produzierte Halbschuhe mit den gleichen Eigenschaften ersetzt wurden. Diese "Zweihoch-Doc's" bzw. "Dreihoch-Doc's" (Anzahl der Löcher für die Schnürsenkel je Seite) sind wie die Schnürstiefel mit Stahlkappen versehen.
Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen. Ausscheidende, einberufene, inhaftierte, übergesiedelte Skinheads werden durch nachwachsende Jugendliche zahlenmäßig ersetzt. Die von den Skinheads ausgehende Gewalt, auch wenn sie nur latent oder verbal vorhanden ist, zieht besonders 15 - 17jährige Jugendliche nach wie vor in den Bann und läßt sie zu Mitläufern und Symphatisanten, später zu integrierten Gruppenmitgliedern werden.
Obwohl die Anzahl der Skinheads nicht abgenommen hat, ist ihre Handlungsbereitschaft zu Straftaten zumindest im Territorium Berlins stark zurückgegangen.
Als Ursachen dafür können angesehen werden:
- Die inzwischen vorhandene Gewißheit der Unvermeidlichkeit der staatlichen Reaktion bei der Begehung von Straftaten;
- Die Abschreckung durch die nach wie vor hohen Strafen gegen Skinheads bei Gerichtsverfahren in allen Bezirken der DDR;
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
- Die Erkenntnis, daß die vermuteten "Welle" der Staatsmacht, die der größte Teil der "harten Skinheads" unbeschadet überstehen wollte, zwar vor sei ist, daß auch nicht mehr undifferenziert zugegriffen wird, daß aber die Konsequenz bei der Ahndung skinheadtypischer Handlungen und die damit verbundenen Härte der strafrechtlichen Maßnahmen bestehen bleibt.
Positiv auf die Tendenz der Abnahme der skinheadtypischen Straftaten wirkte sich auch aus, daß eine Reihe begünstigender Faktoren beseitigt wurde. Dies betrifft vor allen:
- die Kontrolle und Auflösung bekannter Konzentrations- und Aufenthaltsorte in den jeweiligen Territorien;
- die Forcierung der vorbeugenden Tätigkeit vor Veranstaltungen und gesellschaftlichen Höhepunkten durch die VP und das MfS;
- die Aufhebung der Anonymität bekanntgewordener Skinheads in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld;
- das stärkere Sichtbarmachen der gesamtgesellschaftlichen Ablehnung der Skinheads und damit ihre teilweise erreichte Isolierung auch im Freizeitbereich;
- die Unterbindung bekanntgewordener Verbindungen und Kontakte von Skinheads der Hauptstadt zu entsprechenden Partnern in Westberlin und der BRD;
- die Verhinderung von Einreisen erkannter Skinheads besonders zu gesellschaftlichen Höhepunkten und bedeutsamen Veranstaltungen in der Hauptstadt;
- die intensivere und erfolgreichere Aufklärung der Pläne, Absichten, Vorhaben der Skinheads durch das MfS und die Arbeitsrichtung I der Kriminalpolizei und der damit verbundenen Schaffung der vorbeugenden Einflußnahme und Verhinderung von mögliche Straftaten;
(gleichzeitig erhöht sich damit der Verunsicherungseffekt unter den bekanntgewordenen Skinheads und ihren Gruppierungen)
- die bessere Abstimmung aller Maßnahmen zwichen den zuständigen Diensteinheiten des MfS und Dienstzweigen der VP in den Bezirken Berlin, Potsdam und Frankfurt/Oder;
Aus den oben genannten Gründen wurden Skinheads im Rahmen von bedeutsamen politischen Höhepunkten, Jugend- und kulturpolitischen Großveranstaltungen sowie operativ-bedeutsamen Ereignissen in der Hauptstadt im Berichtszeitraum nicht vordergründig als Störer, Provokateure oder Straftäter festgestellt.
Unter den 100 zugeführten Personen im Bereich des Brandenburger Tores am 16., 18. und 19. Juni 1988 befanden sich keine dem MfS bekannten Skinheads.
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Lageeinschätzung zur Skinhead-Szene in Berlin Dokument, 3 Seiten
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert" Dokument, 3 Seiten
Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads Dokument, 13 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten