Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
wie Belästigungen und Schlägereien wurden hauptsächlich zwischen verschiedenen Gruppierungen an Konzentrationspunkten oder im Zusammenhang Fußballspielen festgestellt.
2. Einschätzung der Entwicklungstendenz und der erzielten Ergebnisse
Die in der Information der Bezirksverwaltung an die BL der SED/Berlin vom 12.02.1988 getroffenen Aussagen zum Verhalten der Skinheads und ihrer Symphatisanten treffen nach wie vor zu.
Die bestehenden Gruppierungen - Gruppenstärke in der Regel 4 - 8 Personen - haben sich zu einem großen Teil aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und führen ihre Zusammenkünfte in Wohnungen durch bzw. sind bestrebt, dort wo sie öffentliche Gaststätten oder andere Einrichtungen nutzen, nicht kriminell in Erscheinung zu treten.
Daraus resultiert, daß gewaltorientiertes und aggressives Verhalten bei Jugendtanz- und anderen Veranstaltungen in Bars, Gaststätten, Kulturhäusern, Jugendclubs und anderen Einrichtungen spürbar zurückgegangen ist.
Die Anfang 1988 stärker zu verzeichnende Tendenz sich durch Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes den staatlichen Maßnahmen zu entziehen ist wieder zurückgegangen. Es wird wieder als eine Sache der "Ehre" angesehen, sich auch äußerlich als Skinhead erkennen zu geben. Im besondere! Maße trat bzw. tritt diese Entwicklungstendenz beim Besuch von Fußballspielen auf. Zu beachten ist dabei allerdings, daß die bekannten Schnürstiefel der Firma "Doc Martens" vielfach durch neuerdings produzierte Halbschuhe mit den gleichen Eigenschaften ersetzt wurden. Diese "Zweihoch-Doc's" bzw. "Dreihoch-Doc's" (Anzahl der Löcher für die Schnürsenkel je Seite) sind wie die Schnürstiefel mit Stahlkappen versehen.
Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen. Ausscheidende, einberufene, inhaftierte, übergesiedelte Skinheads werden durch nachwachsende Jugendliche zahlenmäßig ersetzt. Die von den Skinheads ausgehende Gewalt, auch wenn sie nur latent oder verbal vorhanden ist, zieht besonders 15 - 17jährige Jugendliche nach wie vor in den Bann und läßt sie zu Mitläufern und Symphatisanten, später zu integrierten Gruppenmitgliedern werden.
Obwohl die Anzahl der Skinheads nicht abgenommen hat, ist ihre Handlungsbereitschaft zu Straftaten zumindest im Territorium Berlins stark zurückgegangen.
Als Ursachen dafür können angesehen werden:
- Die inzwischen vorhandene Gewißheit der Unvermeidlichkeit der staatlichen Reaktion bei der Begehung von Straftaten;
- Die Abschreckung durch die nach wie vor hohen Strafen gegen Skinheads bei Gerichtsverfahren in allen Bezirken der DDR;
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
- Die Erkenntnis, daß die vermuteten "Welle" der Staatsmacht, die der größte Teil der "harten Skinheads" unbeschadet überstehen wollte, zwar vor sei ist, daß auch nicht mehr undifferenziert zugegriffen wird, daß aber die Konsequenz bei der Ahndung skinheadtypischer Handlungen und die damit verbundenen Härte der strafrechtlichen Maßnahmen bestehen bleibt.
Positiv auf die Tendenz der Abnahme der skinheadtypischen Straftaten wirkte sich auch aus, daß eine Reihe begünstigender Faktoren beseitigt wurde. Dies betrifft vor allen:
- die Kontrolle und Auflösung bekannter Konzentrations- und Aufenthaltsorte in den jeweiligen Territorien;
- die Forcierung der vorbeugenden Tätigkeit vor Veranstaltungen und gesellschaftlichen Höhepunkten durch die VP und das MfS;
- die Aufhebung der Anonymität bekanntgewordener Skinheads in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld;
- das stärkere Sichtbarmachen der gesamtgesellschaftlichen Ablehnung der Skinheads und damit ihre teilweise erreichte Isolierung auch im Freizeitbereich;
- die Unterbindung bekanntgewordener Verbindungen und Kontakte von Skinheads der Hauptstadt zu entsprechenden Partnern in Westberlin und der BRD;
- die Verhinderung von Einreisen erkannter Skinheads besonders zu gesellschaftlichen Höhepunkten und bedeutsamen Veranstaltungen in der Hauptstadt;
- die intensivere und erfolgreichere Aufklärung der Pläne, Absichten, Vorhaben der Skinheads durch das MfS und die Arbeitsrichtung I der Kriminalpolizei und der damit verbundenen Schaffung der vorbeugenden Einflußnahme und Verhinderung von mögliche Straftaten;
(gleichzeitig erhöht sich damit der Verunsicherungseffekt unter den bekanntgewordenen Skinheads und ihren Gruppierungen)
- die bessere Abstimmung aller Maßnahmen zwichen den zuständigen Diensteinheiten des MfS und Dienstzweigen der VP in den Bezirken Berlin, Potsdam und Frankfurt/Oder;
Aus den oben genannten Gründen wurden Skinheads im Rahmen von bedeutsamen politischen Höhepunkten, Jugend- und kulturpolitischen Großveranstaltungen sowie operativ-bedeutsamen Ereignissen in der Hauptstadt im Berichtszeitraum nicht vordergründig als Störer, Provokateure oder Straftäter festgestellt.
Unter den 100 zugeführten Personen im Bereich des Brandenburger Tores am 16., 18. und 19. Juni 1988 befanden sich keine dem MfS bekannten Skinheads.
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Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
Während der Friednswoche der FDJ, im Verlaufe der internationalen Konferenz für kernwaffenfreie Zonen und im Zusammenhang mit den "Open-Air"-Konzerten auf dem Gelände der Radrennbahn Berlin Weißensee sowie anderen Veranstaltungen mit Massencharakter traten Skinheads nicht operativ in Erscheinung.
Als Faktoren, die derzeitig eine noch effektivere und erfolgreichere Zurückdrängung der negativen Erscheinungen von Skinheads und deren Symphatisanten behindern, sind vor allem zu nennnen:
1. Die Informationen aus der Bevölkerung, die vor allem in den Monaten Dezember 1987 bis März 1988 eine wertvolle Hilfe bei der gesamtgesellschaftlichen Bekämpfung des politisch motivierten Rowdytums darstellen, sind gegen Null zurückgegangen.
2. Die Fragen, warum gegen die "armen, modebewußten" Jugendlichen vorgegangen wird und ihnen der Einlaß zu bestimmten Veranstaltungen verwehrt wird, häufen sich wieder, besonders im Bereich der Jugendklubs und anderer Jugendveranstaltungen.
Aus den vorgenannten Tendenzen ergibt sich das Problem, daß der Zustrom jüngerer Anhänger, die bisher noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind und sich deshalb handlungsbereiter zeigen, bei Nachlassen der derzeitigen gesellschaftlichen Einflußnahme zu ähnlichen Erscheinungen wie im Herbst 1987 führen kann.
Reserven bei der gesellschafltichen Einflußnahme auf Skinheads und deren Syphatisanten liegen vor allem in der Arbeit der AG 10/78 und der AG Rechtserziehung in den Stadtbezirken und FDJ Kreisorganisationen.
In den 11 AG 10/87 werden lediglich, insgesamt 100 Jugendliche/Jungerwachsene betreut, die den Skinheads zuzuordnen sind. Im Rahmen der umfangreichen Personifizierungsmaßnahmen in den Monanten Dezember 1987 bis März 1988 wurden rund 700 Personen bekannt, die zumindest in ihrem äußeren Erscheinungsbild der Skinheadszene zuzuordnen sind.
Allein dieser Umstand sollte bereits für Vorbeugungs und Klärungsgespräche g nutzt werden, damit eine Weiterentwicklung von einem Modeanhänger zu einem auch mit den Handlungsnormativen übereinstimmenden "harten Skin" erst gar nicht zustande kommt.
Die an der Arbeit der AG 10/78 beteiligten Kräfte sollten sich einen Gesamtüberblick im Territorium verschaffen und die am besten geeignete gesellschaftliche Einflußnahme organisieren (WPO, WBA, BBS, Betrieb, Schule, Eltern, Sportgemeinschaften)
Die Leiter der AG Rechtserziehung (2. Sekretäre der FDJ-Kreisleitungen) sollten sich über die VPI/KD einen Überblick über die Skinheads im Territorium verschaffen und die zuständigen GO-Sekretäre informieren, damit diese ihre FDJ-Arbeit darauf einstellen können - auch bei Nicht-FDJlern, die in jungen Kollektiven arbeiten.
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Lageeinschätzung zur Skinhead-Szene in Berlin Dokument, 3 Seiten
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert" Dokument, 3 Seiten
Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads Dokument, 13 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten