Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
- Die Erkenntnis, daß die vermuteten "Welle" der Staatsmacht, die der größte Teil der "harten Skinheads" unbeschadet überstehen wollte, zwar vor sei ist, daß auch nicht mehr undifferenziert zugegriffen wird, daß aber die Konsequenz bei der Ahndung skinheadtypischer Handlungen und die damit verbundenen Härte der strafrechtlichen Maßnahmen bestehen bleibt.
Positiv auf die Tendenz der Abnahme der skinheadtypischen Straftaten wirkte sich auch aus, daß eine Reihe begünstigender Faktoren beseitigt wurde. Dies betrifft vor allen:
- die Kontrolle und Auflösung bekannter Konzentrations- und Aufenthaltsorte in den jeweiligen Territorien;
- die Forcierung der vorbeugenden Tätigkeit vor Veranstaltungen und gesellschaftlichen Höhepunkten durch die VP und das MfS;
- die Aufhebung der Anonymität bekanntgewordener Skinheads in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld;
- das stärkere Sichtbarmachen der gesamtgesellschaftlichen Ablehnung der Skinheads und damit ihre teilweise erreichte Isolierung auch im Freizeitbereich;
- die Unterbindung bekanntgewordener Verbindungen und Kontakte von Skinheads der Hauptstadt zu entsprechenden Partnern in Westberlin und der BRD;
- die Verhinderung von Einreisen erkannter Skinheads besonders zu gesellschaftlichen Höhepunkten und bedeutsamen Veranstaltungen in der Hauptstadt;
- die intensivere und erfolgreichere Aufklärung der Pläne, Absichten, Vorhaben der Skinheads durch das MfS und die Arbeitsrichtung I der Kriminalpolizei und der damit verbundenen Schaffung der vorbeugenden Einflußnahme und Verhinderung von mögliche Straftaten;
(gleichzeitig erhöht sich damit der Verunsicherungseffekt unter den bekanntgewordenen Skinheads und ihren Gruppierungen)
- die bessere Abstimmung aller Maßnahmen zwichen den zuständigen Diensteinheiten des MfS und Dienstzweigen der VP in den Bezirken Berlin, Potsdam und Frankfurt/Oder;
Aus den oben genannten Gründen wurden Skinheads im Rahmen von bedeutsamen politischen Höhepunkten, Jugend- und kulturpolitischen Großveranstaltungen sowie operativ-bedeutsamen Ereignissen in der Hauptstadt im Berichtszeitraum nicht vordergründig als Störer, Provokateure oder Straftäter festgestellt.
Unter den 100 zugeführten Personen im Bereich des Brandenburger Tores am 16., 18. und 19. Juni 1988 befanden sich keine dem MfS bekannten Skinheads.
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Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
Während der Friednswoche der FDJ, im Verlaufe der internationalen Konferenz für kernwaffenfreie Zonen und im Zusammenhang mit den "Open-Air"-Konzerten auf dem Gelände der Radrennbahn Berlin Weißensee sowie anderen Veranstaltungen mit Massencharakter traten Skinheads nicht operativ in Erscheinung.
Als Faktoren, die derzeitig eine noch effektivere und erfolgreichere Zurückdrängung der negativen Erscheinungen von Skinheads und deren Symphatisanten behindern, sind vor allem zu nennnen:
1. Die Informationen aus der Bevölkerung, die vor allem in den Monaten Dezember 1987 bis März 1988 eine wertvolle Hilfe bei der gesamtgesellschaftlichen Bekämpfung des politisch motivierten Rowdytums darstellen, sind gegen Null zurückgegangen.
2. Die Fragen, warum gegen die "armen, modebewußten" Jugendlichen vorgegangen wird und ihnen der Einlaß zu bestimmten Veranstaltungen verwehrt wird, häufen sich wieder, besonders im Bereich der Jugendklubs und anderer Jugendveranstaltungen.
Aus den vorgenannten Tendenzen ergibt sich das Problem, daß der Zustrom jüngerer Anhänger, die bisher noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind und sich deshalb handlungsbereiter zeigen, bei Nachlassen der derzeitigen gesellschaftlichen Einflußnahme zu ähnlichen Erscheinungen wie im Herbst 1987 führen kann.
Reserven bei der gesellschafltichen Einflußnahme auf Skinheads und deren Syphatisanten liegen vor allem in der Arbeit der AG 10/78 und der AG Rechtserziehung in den Stadtbezirken und FDJ Kreisorganisationen.
In den 11 AG 10/87 werden lediglich, insgesamt 100 Jugendliche/Jungerwachsene betreut, die den Skinheads zuzuordnen sind. Im Rahmen der umfangreichen Personifizierungsmaßnahmen in den Monanten Dezember 1987 bis März 1988 wurden rund 700 Personen bekannt, die zumindest in ihrem äußeren Erscheinungsbild der Skinheadszene zuzuordnen sind.
Allein dieser Umstand sollte bereits für Vorbeugungs und Klärungsgespräche g nutzt werden, damit eine Weiterentwicklung von einem Modeanhänger zu einem auch mit den Handlungsnormativen übereinstimmenden "harten Skin" erst gar nicht zustande kommt.
Die an der Arbeit der AG 10/78 beteiligten Kräfte sollten sich einen Gesamtüberblick im Territorium verschaffen und die am besten geeignete gesellschaftliche Einflußnahme organisieren (WPO, WBA, BBS, Betrieb, Schule, Eltern, Sportgemeinschaften)
Die Leiter der AG Rechtserziehung (2. Sekretäre der FDJ-Kreisleitungen) sollten sich über die VPI/KD einen Überblick über die Skinheads im Territorium verschaffen und die zuständigen GO-Sekretäre informieren, damit diese ihre FDJ-Arbeit darauf einstellen können - auch bei Nicht-FDJlern, die in jungen Kollektiven arbeiten.
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Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
Zur Erhöhung der Wirkung der gesellschaftlichen Ablehnung von Skinheads und deren Ideologie und Verhalten sollte über die FDJ-KL und Räte der Stadtbezirke ein einheitliches Vorgehen der Leiter von Jugendklubs und Gaststätten mit Jugendtanzveranstaltungen organisiert werden, um die Neubildung von Konzentrationspunkten im öffentlichen Bereich zu verhindern.
3. Aktivitäten des MfS
- Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.1988 wurden durch Mitarbeiter der Bezirksverwaltung (Kreisdienststellen und Fachabteilungen) mit etwa 60, meist zum harten Kern gehörenden, operativ-bekannten Skinheads Vorbeugungs-, Klärungs- und Gespräche mit Auflagencharakter geführt.
- Durch Mitarbeiter der Bezirksverwaltung wurde eine größere Anzahl von Öffentlichkeitsveranstaltungen in verschiedenen Objekten des jeweiligen Verantwortungsbereiches durchgeführt, in denen die Problematik der Skinheads mit dem Ziel dargestellt wurde, die Wachsamkeit aller Bevölkerungsschichten und ihre Unduldsamkeit gegenüber den skinheadtypischen Erscheinungen zu erhöhen.
- Auf Vorschlag der Bezirksverewaltung wurden im Mai 1988 34 Skinheads zur NVA einberufen. Die entsprechenden NVA-Dienststellen wurden rechtzeitig über die entsprechenden Personen sowie deren bisher bekanntgewordenen Aktivitäten informiert.
- Durch die Diensteinheiten der BV wurden die ermittlungsführenden Kommisssariate der VPI und das Dezernat II des PdVF mit Informationen und Beweisen unterstützt.
- An allen Grenzübergangsstellen zur BRD und nach Westberlin wurden verstärkte Maßnahmen zum Erkennen von Skinheads eingeleitet (Zielfahndung).
Entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten wurden dabei ihre Verbindungen zu DDR-Bürgern festgestellt und die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen sowie vergegenständlichter Ideologie-Trägern unterbunden.
- Vor bedeutsamen gesellschaftlichen Höhepunkten wurde Skinheads aus dem NSA bei entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten die Einreise in die DDR verwehrt.
- Durch die Bezirksverwaltung werden im Zusammenwirken mit den Arbeitsrichtungen I, III und VII der DVP alle erkannten Skinheadgruppierungen mit dem Ziel ihrer Zersetzung und Auflösung operativ bearbeitet.
Leiter der Abteilung
[handschriftliche Ergänzung: i.V.]; [Unterschrift:[nicht lesbar]]
Häbrer
Oberst
Anlagen
Verteiler
1 x Stellv. Operativ
1 x Leiter XX
1 x XX/2
1 x [unterstrichen: XX/AI]
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Zersetzung war eine Methode der verdeckten Bekämpfung von Personen und Personengruppen, die vom MfS als "feindlich-negativ" angesehen wurden. Ziel der Zersetzung war laut der hier einschlägigen Richtlinie zur Bearbeitung Operativer Vorgänge von 1976, gegnerische Kräfte zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und sie untereinander und von der Umwelt zu isolieren. "Feindliche" Handlungen sollten so vorbeugend verhindert, eingeschränkt oder unterbunden werden.
Ziele der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-,Ökologie- und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen im Operationsgebiet, die das MfS der politischen Untergrundtätigkeit gegen die DDR verdächtigte.
Gegen einzelne Personen gerichtete Maßnahmen der Zersetzung waren gemäß Richtlinie 1/76 etwa die "systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben" oder die "systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens".
In Gruppierungen versuchte das MfS Misstrauen, Neid, Rivalitäten und gegenseitige Verdächtigung zu erzeugen und sie im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen durch Arbeitsplatzbindungen, Berufsverbote, Einberufungen zum Wehrdienst oder Zwangsausbürgerungen zu paralysieren. Die Zersetzung entfaltete ihre Wirksamkeit häufig durch den kombinierten Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen in einer längerwährenden Aktion.
Die von Jürgen Fuchs als "leiser Terror" bezeichnete Zersetzung galt laut Richtlinie als "relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge" und diente somit als Ersatz für Strafverfolgungsmaßnahmen, die in der Honecker-Ära insbesondere bei der Bekämpfung von Oppositionellen aus Gründen der internationalen Reputation häufig politisch nicht mehr opportun waren.
Vor der Umsetzung von Maßnahmen der Zersetzung waren entsprechende Pläne detailliert auszuarbeiten, die vom Leiter der jeweiligen HA, selbständigen Abteilung oder BV oder im Falle von Organisationen, Gruppen oder herausgehobenen Persönlichkeiten vom Minister oder seinem zuständigen Stellvertreter bestätigt werden mussten.
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Lageeinschätzung zur Skinhead-Szene in Berlin Dokument, 3 Seiten
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert" Dokument, 3 Seiten
Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads Dokument, 13 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten