Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Bdl, Nr. 1311, Bl. 1-37
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Mit dem Bau der Berliner Mauer und der Verstärkung der innerdeutschen Grenze 1961 wurden die Grenzmaßnahmen zwischen der Bundesrepublik und der DDR drastisch verschärft. Die Grenze wurde zur Todeszone ausgebaut, Reisen in die Bundesrepublik waren für den Normalbürger nicht mehr möglich. Erst ab dem 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, dass Rentner einmal im Jahr mit Besuchserlaubnis für höchstens vier Wochen Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Rahmen der veränderten Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden Anfang der 70er Jahre eine Reihe von Verträgen zwischen der DDR, der Bundesrepublik und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen, die auch zu einer Verbesserung des Reiseverkehrs führten. Diese Vereinbarungen ermöglichten es Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik, mehrmals im Jahr zu besuchsweisen oder touristischen Zwecken in die DDR einzureisen.
Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR führte auch zur Eröffnung von vier neuen Grenzübergangsstellen (GÜST): Salzwedel/Uelzen, Worbis/Duderstadt, Eisfeld/Coburg und Meiningen/Bad Neustadt, letztere beiden im Bezirk Suhl gelegen. Diese Maßnahmen resultierten in einer erhöhten Reisetätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl.
Am 21. Juni 1973 wurden mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags die GÜST Eisfeld/Rottenbach und Meiningen/Eußenhausen eröffnet. Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik konnten nun im Wechselverkehr mit Bussen und PKW ein- und ausreisen, während DDR-Bürgerinnen und -bürger in "dringenden familiären Angelegenheiten" Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Operationsplan zur Aktion „Bereitschaft“ werden die Aufgaben der operativen Diensteinheiten zur Sicherung der GÜST und des grenznahen Raumes im Bezirk Suhl nach Beginn des Einreiseverkehrs konkretisiert und mit Abgrenzung der Verantwortlichkeiten festgelegt.
VVS Su 02 - 44/73
3.2. Auf der Grundlage der vorgegebenen Dokumente und der vom Stellvertreter Operativ, Oberstleutnant Storch, bestätigten Entschlüsse der PKE-Leiter der Güst Meiningen und Eisfeld ist ab 21.06.1973, 00:01 Uhr, die Abwicklung des Ein- und Ausreiseverkehrs (Wechselverkehr) zu organisieren.
3.3. Stufenweiser Beginn mit der Filtrierungs- und Abschöpfungstätigkeit in den Grenzpassagen der beiden Güst durch die PKE.
3.4. Konsequente Durchführung der zum Antrags- und Genehmigungsverfahren festgelegten Maßnahmen im Zusammenwirken mit dem SR XII der BV und den KD.
3.5. Verstärkte Organisierung der Abwehrarbeit unter den an den beiden Güst tätigen Angehörigen des Zolls und Zivilpersonen. [Teile des Absatzes wurde am Rand handschriftlich markiert]
Hierzu sind:
- Übersichten über die an der Güst in zivilen Einrichtungen tätigen Personen abzuschließen;
- vom Ref. Zollabwehr der Abteilung VI IM/GMS aus den Kreisen der Zollangehörigen und Zivilpersonen, die bei der IHB, beim DRK, DER und in den Intershop-Verkaufsstellen tätig sind, zu werben; [Teile des Absatzes wurde am Rand handschriftlich markiert]
- die IM/GMS zielgerichtet zur Sicherung der Güst und des Personalbestandes einzusetzen.
3.6. Die Berichterstattung entsprechend der Anweisung 2/73 und der Anw. 7/73 des Leiters der HA VI.
Verantwortlich: Leiter der Abteilung VI
Auf der Grundlage der Vereinbarung des Leiters der BV mit dem Chef der BDVP sind Maßnahmen einzuleiten, um im Zusammenwirken zu verhindern, daß Bürger der DDR aus dem Grenzgebiet (Sperrzone und Schutzstreifen) unberechtigt die Güst und Service-Einrichtungen an den Güst betreten.
Verantwortlich: Leiter der Abteilung VII und KD Hildburghausen/Meiningen
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Bdl, Nr. 1311, Bl. 1-37
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Mit dem Bau der Berliner Mauer und der Verstärkung der innerdeutschen Grenze 1961 wurden die Grenzmaßnahmen zwischen der Bundesrepublik und der DDR drastisch verschärft. Die Grenze wurde zur Todeszone ausgebaut, Reisen in die Bundesrepublik waren für den Normalbürger nicht mehr möglich. Erst ab dem 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, dass Rentner einmal im Jahr mit Besuchserlaubnis für höchstens vier Wochen Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Rahmen der veränderten Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden Anfang der 70er Jahre eine Reihe von Verträgen zwischen der DDR, der Bundesrepublik und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen, die auch zu einer Verbesserung des Reiseverkehrs führten. Diese Vereinbarungen ermöglichten es Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik, mehrmals im Jahr zu besuchsweisen oder touristischen Zwecken in die DDR einzureisen.
Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR führte auch zur Eröffnung von vier neuen Grenzübergangsstellen (GÜST): Salzwedel/Uelzen, Worbis/Duderstadt, Eisfeld/Coburg und Meiningen/Bad Neustadt, letztere beiden im Bezirk Suhl gelegen. Diese Maßnahmen resultierten in einer erhöhten Reisetätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl.
Am 21. Juni 1973 wurden mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags die GÜST Eisfeld/Rottenbach und Meiningen/Eußenhausen eröffnet. Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik konnten nun im Wechselverkehr mit Bussen und PKW ein- und ausreisen, während DDR-Bürgerinnen und -bürger in "dringenden familiären Angelegenheiten" Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Operationsplan zur Aktion „Bereitschaft“ werden die Aufgaben der operativen Diensteinheiten zur Sicherung der GÜST und des grenznahen Raumes im Bezirk Suhl nach Beginn des Einreiseverkehrs konkretisiert und mit Abgrenzung der Verantwortlichkeiten festgelegt.
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4. Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung von Personen, die Einfluß auf das Antrags- und Genehmigungsverfahren haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbare Kontaktbeziehungen zu den Einreisenden aus der BRD erhalten
4.1. Die im Pendelverkehr zwischen den Anschlußstellen Güst Meiningen und Eisfeld zum Einsatz kommenden KOM- und Taxi-Fahrer des VEB Kraftverkehr sind op. zu überprüfen und aufzuklären. [Teile des Absatzes wurde am Rand handschriftlich markiert]
Die Übersicht über die bestätigten KOM-Fahrer ist bis zum 02.07.1973 an den Leiter der Abteilung VI zu übergeben.
Von den KD sind verstärkt unter diesen Personenkreisen GMS/IM zur
- Sicherung der KOM- und Taxi-Fahrer,
- op. Überwachung, Kontrolle und Abschöpfung einreisender Personen aus der BRD, besonders auf Tagesaufenthalte in das grenznahe Gebiet des Bezirkes,
zu schaffen. [Teile des Absatzes wurde am Rand handschriftlich markiert]
Verantwortlich: Leiter der zuständigen KD
4.2. Einsatz von IM/GMS zur oper. Sicherung und Kontrolle von Angehörigen der DVP,
die am Antrags- und Genehmigungsverfahren für Ein- und Ausreisen beteiligt bzw. in der Abt. PM tätig sind, und
an KP und KSt an den Zufahrten zum Grenzgebiet, vorrangig zum Bereich der Güst, ihren Dienst versehen. [Die Absätze wurden am Rand handschriftlich markiert]
Im Mittelpunkt steht:
- festzustellen, wie die dienstlichen Bestimmungen eingehalten werden,
- wie die politisch-ideologische Haltung, Disziplin, Einsatzbereitschaft, Wachsamkeit und Grad der Zuverlässigkeit dieser VP-Angehörigen ist und
- inwieweit ungerechtfertigte Kontakte zu einreisenden Personen aus der BRD aufgenommen werden.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Bdl, Nr. 1311, Bl. 1-37
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Mit dem Bau der Berliner Mauer und der Verstärkung der innerdeutschen Grenze 1961 wurden die Grenzmaßnahmen zwischen der Bundesrepublik und der DDR drastisch verschärft. Die Grenze wurde zur Todeszone ausgebaut, Reisen in die Bundesrepublik waren für den Normalbürger nicht mehr möglich. Erst ab dem 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, dass Rentner einmal im Jahr mit Besuchserlaubnis für höchstens vier Wochen Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Rahmen der veränderten Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden Anfang der 70er Jahre eine Reihe von Verträgen zwischen der DDR, der Bundesrepublik und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen, die auch zu einer Verbesserung des Reiseverkehrs führten. Diese Vereinbarungen ermöglichten es Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik, mehrmals im Jahr zu besuchsweisen oder touristischen Zwecken in die DDR einzureisen.
Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR führte auch zur Eröffnung von vier neuen Grenzübergangsstellen (GÜST): Salzwedel/Uelzen, Worbis/Duderstadt, Eisfeld/Coburg und Meiningen/Bad Neustadt, letztere beiden im Bezirk Suhl gelegen. Diese Maßnahmen resultierten in einer erhöhten Reisetätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl.
Am 21. Juni 1973 wurden mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags die GÜST Eisfeld/Rottenbach und Meiningen/Eußenhausen eröffnet. Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik konnten nun im Wechselverkehr mit Bussen und PKW ein- und ausreisen, während DDR-Bürgerinnen und -bürger in "dringenden familiären Angelegenheiten" Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Operationsplan zur Aktion „Bereitschaft“ werden die Aufgaben der operativen Diensteinheiten zur Sicherung der GÜST und des grenznahen Raumes im Bezirk Suhl nach Beginn des Einreiseverkehrs konkretisiert und mit Abgrenzung der Verantwortlichkeiten festgelegt.
VVS Su 02 - 44/73
Festgestellte Verstöße gegen die dienstlichen Bestimmungen und Wachsamkeit sowie ungerechtfertigte Kontaktaufnahmen zu einreisenden Personen aus der BRD sind zielstrebig zu überprüfen und erforderliche Maßnahmen zur op. Weiterbearbeitung oder Veränderung (disziplinarische Maßnahmen, Herauslösungen aus der Funktion usw.) einzuleiten.
Verantwortlich: Leiter der Abteilung VII und Kreisdienststellen
4.3. Die vom Rat des Bezirkes Suhl bestätigten Spezialwerkstätten für Kfz-Service-Leistungen
VEB.Kfz-Instandsetzung Meiningen
VEB Kraftfahrzeuginstandhaltung Suhl und
VEB Auto-Service Zella-Mehlis,
Intershop-Verkaufsstellen, vorwiegend in Interhotels und Bahnhöfen in
Suhl, Oberhof, Meiningen, Ilmenau und Bad Salzungen
sowie Intertankstellen
u. a. in Suhl, Oberhof und Ilmenau
sind durch den Einsatz von IM/GMS zu sichern. [Teile der Absätze wurde am Rand handschriftlich markiert]
Vorhandene Lücken sind durch die kurzfristige Schaffung geeigneter GMS zu schließen.
Beim Einsatz der IM/GMS ist Schwerpunkt zu legen auf
- die oper. Aufklärung, Sicherung und Kontrolle der in genannten Bereichen tätigen Personen, die vorrangig Kontakt mit einreisenden Personen aus der BRD haben,
- die qualifizierte Auftragserteilung und Instruierung an die in diesen Bereichen tätigen IM/GMS zur oper. Überwachung, Aufklärung und Abschöpfung einreisender Personen aus der BRD und in diesem Zusammenhang von Bürgern der DDR und
- die zielstrebige Kontrolle/Bearbeitung von Personen mit op. Merkmalen bzw. operativ-bedeutsamen Anhaltspunkten im Rahmen des Klärungsprozesses "Wer ist wer?" (OPA/OPK).
Verantwortlich: Leiter der Abt. VI und XIX sowie der zuständigen Kreisdienststellen
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Seit 1968 bestehende Kategorie inoffizieller Informanten, die laut Richtlinie 1/79 eine in der Öffentlichkeit bekannte "staatsbewusste Einstellung und Haltung" aufwiesen und entsprechend auftraten. Mit den GMS strebte das MfS die "Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kräfte" in Informationsbeschaffung und vorbeugende Sicherungsaufgaben an. Die Tätigkeit der GMS wurde als Ausdruck einer "entfalteten Massenwachsamkeit" angesehen und sollte Operative Mitarbeiter und IM entlasten.
Die Auswahl, Prüfung und Rekrutierung der GMS erfolgte auf ähnliche Weise wie bei den inoffiziellen Mitarbeitern. Die Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung konspirativer Regeln und der Aktenführung waren jedoch, insbesondere bis 1981, geringer als bei den IM. Auch sollten GMS in der Regel nicht zur direkten "Bearbeitung" von "feindlich-negativen" Personen eingesetzt werden. Es gab zuletzt 33.000 GMS.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Befehl Nr. 2/73 des Leiters der BV Suhl zur politisch-operativen Sicherung des Wechselverkehrs sowie aktionsmäßigen Sicherung von Tagesreisen der Bürger der BRD in die grenznahen Gebiete des Bezirkes Suhl Dokument, 4 Seiten
Einschätzung über erste Erfahrungen an den GÜST Meiningen und Eisfeld im Bezirk Suhl Dokument, 13 Seiten
Bericht über den grenzüberschreitenden Personenstraßenverkehr an den beiden GÜST Meiningen und Eisfeld Dokument, 4 Seiten
Bericht über einige Probleme im Zusammenhang mit Tageseinreisen durch Bürger der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl Dokument, 7 Seiten