Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Bdl, Nr. 1311, Bl. 1-37
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Mit dem Bau der Berliner Mauer und der Verstärkung der innerdeutschen Grenze 1961 wurden die Grenzmaßnahmen zwischen der Bundesrepublik und der DDR drastisch verschärft. Die Grenze wurde zur Todeszone ausgebaut, Reisen in die Bundesrepublik waren für den Normalbürger nicht mehr möglich. Erst ab dem 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, dass Rentner einmal im Jahr mit Besuchserlaubnis für höchstens vier Wochen Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Rahmen der veränderten Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden Anfang der 70er Jahre eine Reihe von Verträgen zwischen der DDR, der Bundesrepublik und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen, die auch zu einer Verbesserung des Reiseverkehrs führten. Diese Vereinbarungen ermöglichten es Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik, mehrmals im Jahr zu besuchsweisen oder touristischen Zwecken in die DDR einzureisen.
Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR führte auch zur Eröffnung von vier neuen Grenzübergangsstellen (GÜST): Salzwedel/Uelzen, Worbis/Duderstadt, Eisfeld/Coburg und Meiningen/Bad Neustadt, letztere beiden im Bezirk Suhl gelegen. Diese Maßnahmen resultierten in einer erhöhten Reisetätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl.
Am 21. Juni 1973 wurden mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags die GÜST Eisfeld/Rottenbach und Meiningen/Eußenhausen eröffnet. Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik konnten nun im Wechselverkehr mit Bussen und PKW ein- und ausreisen, während DDR-Bürgerinnen und -bürger in "dringenden familiären Angelegenheiten" Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Operationsplan zur Aktion „Bereitschaft“ werden die Aufgaben der operativen Diensteinheiten zur Sicherung der GÜST und des grenznahen Raumes im Bezirk Suhl nach Beginn des Einreiseverkehrs konkretisiert und mit Abgrenzung der Verantwortlichkeiten festgelegt.
VVS Su 02 - 44/73
Festgestellte Verstöße gegen die dienstlichen Bestimmungen und Wachsamkeit sowie ungerechtfertigte Kontaktaufnahmen zu einreisenden Personen aus der BRD sind zielstrebig zu überprüfen und erforderliche Maßnahmen zur op. Weiterbearbeitung oder Veränderung (disziplinarische Maßnahmen, Herauslösungen aus der Funktion usw.) einzuleiten.
Verantwortlich: Leiter der Abteilung VII und Kreisdienststellen
4.3. Die vom Rat des Bezirkes Suhl bestätigten Spezialwerkstätten für Kfz-Service-Leistungen
VEB.Kfz-Instandsetzung Meiningen
VEB Kraftfahrzeuginstandhaltung Suhl und
VEB Auto-Service Zella-Mehlis,
Intershop-Verkaufsstellen, vorwiegend in Interhotels und Bahnhöfen in
Suhl, Oberhof, Meiningen, Ilmenau und Bad Salzungen
sowie Intertankstellen
u. a. in Suhl, Oberhof und Ilmenau
sind durch den Einsatz von IM/GMS zu sichern. [Teile der Absätze wurde am Rand handschriftlich markiert]
Vorhandene Lücken sind durch die kurzfristige Schaffung geeigneter GMS zu schließen.
Beim Einsatz der IM/GMS ist Schwerpunkt zu legen auf
- die oper. Aufklärung, Sicherung und Kontrolle der in genannten Bereichen tätigen Personen, die vorrangig Kontakt mit einreisenden Personen aus der BRD haben,
- die qualifizierte Auftragserteilung und Instruierung an die in diesen Bereichen tätigen IM/GMS zur oper. Überwachung, Aufklärung und Abschöpfung einreisender Personen aus der BRD und in diesem Zusammenhang von Bürgern der DDR und
- die zielstrebige Kontrolle/Bearbeitung von Personen mit op. Merkmalen bzw. operativ-bedeutsamen Anhaltspunkten im Rahmen des Klärungsprozesses "Wer ist wer?" (OPA/OPK).
Verantwortlich: Leiter der Abt. VI und XIX sowie der zuständigen Kreisdienststellen
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Seit 1968 bestehende Kategorie inoffizieller Informanten, die laut Richtlinie 1/79 eine in der Öffentlichkeit bekannte "staatsbewusste Einstellung und Haltung" aufwiesen und entsprechend auftraten. Mit den GMS strebte das MfS die "Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kräfte" in Informationsbeschaffung und vorbeugende Sicherungsaufgaben an. Die Tätigkeit der GMS wurde als Ausdruck einer "entfalteten Massenwachsamkeit" angesehen und sollte Operative Mitarbeiter und IM entlasten.
Die Auswahl, Prüfung und Rekrutierung der GMS erfolgte auf ähnliche Weise wie bei den inoffiziellen Mitarbeitern. Die Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung konspirativer Regeln und der Aktenführung waren jedoch, insbesondere bis 1981, geringer als bei den IM. Auch sollten GMS in der Regel nicht zur direkten "Bearbeitung" von "feindlich-negativen" Personen eingesetzt werden. Es gab zuletzt 33.000 GMS.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Bdl, Nr. 1311, Bl. 1-37
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Mit dem Bau der Berliner Mauer und der Verstärkung der innerdeutschen Grenze 1961 wurden die Grenzmaßnahmen zwischen der Bundesrepublik und der DDR drastisch verschärft. Die Grenze wurde zur Todeszone ausgebaut, Reisen in die Bundesrepublik waren für den Normalbürger nicht mehr möglich. Erst ab dem 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, dass Rentner einmal im Jahr mit Besuchserlaubnis für höchstens vier Wochen Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Rahmen der veränderten Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden Anfang der 70er Jahre eine Reihe von Verträgen zwischen der DDR, der Bundesrepublik und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen, die auch zu einer Verbesserung des Reiseverkehrs führten. Diese Vereinbarungen ermöglichten es Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik, mehrmals im Jahr zu besuchsweisen oder touristischen Zwecken in die DDR einzureisen.
Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR führte auch zur Eröffnung von vier neuen Grenzübergangsstellen (GÜST): Salzwedel/Uelzen, Worbis/Duderstadt, Eisfeld/Coburg und Meiningen/Bad Neustadt, letztere beiden im Bezirk Suhl gelegen. Diese Maßnahmen resultierten in einer erhöhten Reisetätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl.
Am 21. Juni 1973 wurden mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags die GÜST Eisfeld/Rottenbach und Meiningen/Eußenhausen eröffnet. Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik konnten nun im Wechselverkehr mit Bussen und PKW ein- und ausreisen, während DDR-Bürgerinnen und -bürger in "dringenden familiären Angelegenheiten" Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Operationsplan zur Aktion „Bereitschaft“ werden die Aufgaben der operativen Diensteinheiten zur Sicherung der GÜST und des grenznahen Raumes im Bezirk Suhl nach Beginn des Einreiseverkehrs konkretisiert und mit Abgrenzung der Verantwortlichkeiten festgelegt.
VVS Su 02 - 44/73
5. Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung der an den Hauptverkehrswegen gelegenen Verkehrsknotenpunkte, touristischen Zentren und Parkplätze
5.1. Durch den Einsatz von IM/GMS mit den entsprechenden op. Möglichkeiten und im Zusammenwirken mit der DVP sind folgende HauptVerkehrswege und Verkehrsknotenpunkte zu sichern:
- F 19 Meiningen, Wasungen in Richtung Eisenach
F 62 Barchfeld, Bad Salzungen
mit dem Verkehrsknotenpunkt in Barchfeld
- F 280 Meiningen - Zella-Mehlis
F 247 Eisfeld, Schleusingen, Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof in Richtung Gotha
mit den Verkehrsknotenpunkten Zella-Mehlis und Schleusingen
- F 4 Schleusingen- Ilmenau in Richtung Arnstadt
- F 281 Eisfeld, Neuhaus in Richtung Saalfeld
mit dem Verkehrsknotenpunkt Sachsenbrunn
- F 89 Meiningen, Themar, Hildburghausen, Eisfeld, Schalkau, Sonneberg
mit dem Verkehrsknotenpunkt in Eisfeld.
[Der Absatz wurde am Rand handschriftlich markiert] Schwerpunkte bilden die an diesen Verkehrswegen gelegenen Parkplätze, Gaststätten, Tankstellen und die touristischen Zentren in
- Meiningen mit der Sandsteinhöhle, Schloß und HOG "Landsberg" sowie "Sächs. Hof"
- Schmalkalden mit Schloß Wilhelmsburg und HOG "Ratskeller"
- Schleusingen mit dem Spielzeugmuseum
- Suhl mit dem Interhotel "Thüringen-Tourist", Waffenmuseum und HO - Centrum-Warenhaus
- Oberhof mit den HOG "Oberer Hof" und "Thälmann-Haus" [Teile des Absatzes wurde am Rand handschriftlich markiert]
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Bdl, Nr. 1311, Bl. 1-37
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Mit dem Bau der Berliner Mauer und der Verstärkung der innerdeutschen Grenze 1961 wurden die Grenzmaßnahmen zwischen der Bundesrepublik und der DDR drastisch verschärft. Die Grenze wurde zur Todeszone ausgebaut, Reisen in die Bundesrepublik waren für den Normalbürger nicht mehr möglich. Erst ab dem 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, dass Rentner einmal im Jahr mit Besuchserlaubnis für höchstens vier Wochen Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Rahmen der veränderten Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt wurden Anfang der 70er Jahre eine Reihe von Verträgen zwischen der DDR, der Bundesrepublik und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen, die auch zu einer Verbesserung des Reiseverkehrs führten. Diese Vereinbarungen ermöglichten es Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik, mehrmals im Jahr zu besuchsweisen oder touristischen Zwecken in die DDR einzureisen.
Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik und der DDR führte auch zur Eröffnung von vier neuen Grenzübergangsstellen (GÜST): Salzwedel/Uelzen, Worbis/Duderstadt, Eisfeld/Coburg und Meiningen/Bad Neustadt, letztere beiden im Bezirk Suhl gelegen. Diese Maßnahmen resultierten in einer erhöhten Reisetätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl.
Am 21. Juni 1973 wurden mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags die GÜST Eisfeld/Rottenbach und Meiningen/Eußenhausen eröffnet. Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik konnten nun im Wechselverkehr mit Bussen und PKW ein- und ausreisen, während DDR-Bürgerinnen und -bürger in "dringenden familiären Angelegenheiten" Verwandte in der Bundesrepublik besuchen durften.
Im Operationsplan zur Aktion „Bereitschaft“ werden die Aufgaben der operativen Diensteinheiten zur Sicherung der GÜST und des grenznahen Raumes im Bezirk Suhl nach Beginn des Einreiseverkehrs konkretisiert und mit Abgrenzung der Verantwortlichkeiten festgelegt.
VVS Su 02 - 44/73
- Ilmenau mit den Goethestätten, Amtshaus in Ilmenau, Kickelhahn, Jagdhaus Gabelbach und Goethehaus in Stützerbach sowie HOG "Löwen"
- Lauscha mit dem Museum für Glaskunst und Vorführungen in Glasbläserwerkstätten
- Bad Liebenstein mit Altensteiner Höhle, Schloß und HOG "Altenstein"
- Trusethal und Brotterode mit HOG "Tr. Wasserfall" und Hotel "Krone"
[Teile der Absätze wurden am Rand handschriftlich markiert]
Schwerpunkte für den Einsatz der IM/GMS sind:
- Aufklärung und Feststellung des Verhaltens der einreisenden Bürger aus der BRD und von ihnen ausgehende feindliche Aktivitäten, wie
- Beeinflussung von Bürgern der DDR im Sinne des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems in der BRD und durch Verbreitung imperialistischer Ideologien,
- Sammlung von Informationen über gesellschaftliche Bereiche und Personen,
- Interesse und Beobachtungen an militärischen, volkswirtschaftlichen, verkehrstechnischen Objekten, Einrichtungen und Anlagen,
- Bestrebungen der feindlichen Kontakt- und Stützpunktpolitik,
- andere gesetzesverletzende und oper.-relevante Handlungen,
- verdächtiges und negatives Verhalten von Bürgern der DDR bei Kontaktbeziehungen zu eingereisten Personen aus der BRD usw.
- Abschöpfung und weitmöglichste Aufklärung der Persönlichkeit einreisender Personen aus der BRD
- Zielgerichtete Aufklärung und Kontrolle von Einreisenden der BRD, besonders solcher, die häufig auf Tagesaufenthalte in den Bezirk Suhl einreisen, sowie von Bürgern der DDR, die bereits angefallen oder operativ von Interesse sind.
Verantwortlich: Leiter der zuständigen KD und Abteilung VI
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Befehl Nr. 2/73 des Leiters der BV Suhl zur politisch-operativen Sicherung des Wechselverkehrs sowie aktionsmäßigen Sicherung von Tagesreisen der Bürger der BRD in die grenznahen Gebiete des Bezirkes Suhl Dokument, 4 Seiten
Einschätzung über erste Erfahrungen an den GÜST Meiningen und Eisfeld im Bezirk Suhl Dokument, 13 Seiten
Bericht über den grenzüberschreitenden Personenstraßenverkehr an den beiden GÜST Meiningen und Eisfeld Dokument, 4 Seiten
Bericht über einige Probleme im Zusammenhang mit Tageseinreisen durch Bürger der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl Dokument, 7 Seiten