Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 52, Bl. 255-258
Nach seiner Ausbürgerung aus der DDR äußerte sich Wolf Biermann auf einer Pressekonferenz des "Schutzkomitees für Freiheit und Sozialismus" in West-Berlin.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Biermann selbst legte seine Sicht der Dinge am 10. Dezember 1976 auf einer Pressekonferenz des "Schutzkomitees für Freiheit und Sozialismus" in West-Berlin dar. Die Gruppe hatte sich als Reaktion auf die Ausbürgerung gegründet und bemühte sich fortan um die Freilassung inhaftierter Künstler und Intellektueller in der DDR.
Wortlaut einer freigehaltenen Erklärung Biermanns auf der Pressekonferenz des "Schutzkomitees" am 10. 12. 1976 in Westberlin
Als ich von meiner Ausbürgerung erfuhr, war ich fest davon überzeugt, daß es sehr lange dauern würde, wieder in die DDR zurückkehren zu können. Als ich von der breiten Solidaritätsbewegung innerhalb der DDR hörte, als ich hörte, daß so viele bedeutende Schriftsteller und Künstler, so viele aufrichtige Kommunisten in der DDR sich solidarisiert haben, da war ich fest davon überzeugt, daß es nur noch wenige Tage dauern würde, daß ich in die DDR zurückkehren kann; denn ich konnte mir in meinem Kinderglauben nicht vorstellen, daß diese mächtigen Menschen im Politbüro es fertigbringen würden, so viele ehrliche, aufrichtige, kluge und fortschrittliche Menschen zu mißachten.
inzwischen habe ich begreifen müssen, daß die politische Logik solcher Perozesse anders ist, daß ja eben diese wunderbare, im wirklichen Sinn des Wortes wunderbare Einmütigkeit so vieler aufrichtiger Menschen es war, die die Herrschenden in der DDR gezwungen hat, nach dieses ersten Kraftakt der Schwäche den nächstgrößeren und schlimmeren hinzuzufügen.
Nun ist klar, daß ich einige Zeit nicht wieder werde zurückkehren können, und nun ist klar, daß mein sogenannter Fall vergleichsweise unbedeutend geworden ist, gemessen an der skandalösen Kampagne, die jetzt gegen die Unterzeichner der Solidaritätserklärung in der DDR veranstaltet wird. Es sind eine Reihe Freunde betroffen, die ich gut kenne, eine Reihe sogenannter berühmter Leute, und es sind sehr viele Menschen betroffen, die niemand in der Öffentlichkeit kennen kann. Und wenn ich bedenke und wenn ich sehe aus den
In den ersten Jahren stand das MfS unter einer engen fachlichen und politischen Anleitung durch die sowjetische Staatssicherheit, die mit sog. Beratern (anfangs auch Instrukteure genannt) in den wichtigsten Diensteinheiten des MfS präsent war. Die Berater besaßen dort faktisch Weisungs- und Vetobefugnisse.
Zunächst waren die Berater den jeweiligen Fachabteilungen des sowjetischen Geheimdienstapparates in der DDR zugeordnet. Nach dem Juniaufstand 1953 wurde eine eigene Beraterabteilung gebildet. Der Bevollmächtigte des sowjetischen Sicherheitsorgans in Berlin-Karlshorst war gleichzeitig der oberste Chefberater des MfS. Er leitete den jeweiligen Leiter der DDR-Staatssicherheit persönlich an.
Zum Zeitpunkt seiner Auflösung im November 1958 zählte der Beraterapparat 76 Offiziere. Später verblieb lediglich ein Stab von Verbindungsoffizieren, die keine Weisungskompetenz mehr gegenüber dem MfS besaßen.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 52, Bl. 255-258
Nach seiner Ausbürgerung aus der DDR äußerte sich Wolf Biermann auf einer Pressekonferenz des "Schutzkomitees für Freiheit und Sozialismus" in West-Berlin.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Biermann selbst legte seine Sicht der Dinge am 10. Dezember 1976 auf einer Pressekonferenz des "Schutzkomitees für Freiheit und Sozialismus" in West-Berlin dar. Die Gruppe hatte sich als Reaktion auf die Ausbürgerung gegründet und bemühte sich fortan um die Freilassung inhaftierter Künstler und Intellektueller in der DDR.
Hiobsbotschaften, die mich täglich erreichen, über neue traurige Heldentaten der verängstigten Monopolbürokratie in der DDR, wenn ich bedenke, was mit diesen sogenannten berühmten Leuten jetzt passiert, denn kann ich mir an einem Finger auerechnen, wes mit den weniger bekannten, mit den Arbeitern von Jena, mit den Studenten, mit den bekannten Bürgern in der DDR jetzt gemacht wird.
Ich bewege mich in dieser Westgesellschaft noch sehr unsicher. Ich habe, als ich im Flugzeug saß, darüber nachgedacht, ob nicht a) solch eine Kampagne, solch eine Solidaritätsgeschichte mit diesen Bürgern der DDR überhaupt nützlich sein kann, ob sie nicht die Herrschenden noch mehr in diese verzweifelte Brutalität treibt, ob ausgerechnet Westberlin, diese bestgehaßte Insel, der richtige Ort ist, um so etwas zu machen. Ich weiß das alles nicht.
Ich weiß nur, daß das Falscheste, was man tun kann, ist nichts zu tun. Und ich weiß, daß das Beste, was man tun kann, dafür zu sorgen, daß die fortschrittlichen Kräfte in diesem westlichen Land, die linken Kräfte, was immer man darunter versteht, es sind, die sich solidarisieren mit den verfolgten Kommunisten in der DDR, zumal je solch ein Akt der Solidarität von solchen - wie ich hoffe - aufrichtigen und fortschrittlichen Menschen hier im Westen sich auch erweist als ein Akt der Solidarität, den sie mit sich selbst üben, wenn sie sich so verhalten. Und ich glaube, daß die, die hier zusammensitzen und Solidarität üben, in diesem und in anderem Sinne solche Hilfe dringend nötig haben, und zwar im Sinne ihrer heillosen Zerrissenheit untereinander und im Sinne der Abwehr von reaktionären Maßnahmen der bürgerlichen Regierung in diesem Land gegen Andersdenkende, gegen Kommunisten, gegen Linke überhaupt. In diesem Sinne, denke ich, können Sie hier im Westen bei der Gelegenheit auch was für sich selber tun, besonders dann, wenn Sie - wie es eben Geschehen ist - diese ganze Solidaritätsaktion
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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