Rede von Mielke zur Unterzeichnung des Abschlussdokuments des KSZE-Folgetreffens in Wien
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 5342, Bl. 1-64
Die Verhandlungen während der Wiener Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fanden im Januar 1989 ihren Abschluss. In einer Rede vor dem "Kollegium", einem Beratungsgremium der Stasi-Oberen, ordnete Minister Erich Mielke die Unterzeichnung des Abschlussdokuments und deren Folgen für die Staatssicherheit ein.
Die SED-Führung hatte noch im Dezember 1988 auf einem Plenum des Zentralkomitees bekräftigt, dass es in der DDR auf gar keinen Fall zu einer Übernahme der Reformpolitik Gorbatschows, von "Perestroika" und "Glasnost", kommen dürfe. Das bestätigte die Stasi-Oberen in ihrem Glauben, dass Widerspruch aus der Gesellschaft repressiv begegnet werden müsse.
Aber die DDR agierte international als Teil des Ostblocks und war wirtschaftlich zunehmend von der Bundesrepublik abhängig. Im Ostblock öffnete sich die Führungsmacht, die Sowjetunion, langsam in Richtung Westen. Gerade in den Wochen zu Beginn des Jahres 1989 waren die Verhandlungen bei der Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in eine entscheidende Phase getreten. In Wien, wo diese Verhandlungen stattfanden, hatte sich die sowjetische Vertretung, ebenso wie die ungarische und die polnische Delegation, darauf verständigt, den westlichen Forderungen nach stärkerer Beachtung der Menschenrechte entgegenzukommen: Gewährung von Informations- und Reisefreiheit und die Zulassung von Bürgerrechtsgruppen. Die DDR-Führung hatte lange versucht, dem entgegenzusteuern, musste schließlich aber einlenken und das Abschlussdokument ebenfalls unterzeichnen.
Wie bitter die internationale Lage für Erich Mielke, den langjährigen Minister für Staatssicherheit, war, zeigt seine Rede vor dem "Kollegium" des Ministeriums. Mielke schilderte in der Rede einige der Motive, die die DDR-Führung dazu brachten, das Abschlussdokument trotz starker Bedenken zu unterzeichnen. Es waren Differenzen mit anderen sozialistischen Ländern und es war die Angst vor internationaler Isolation. Der Minister für Staatssicherheit machte zudem deutlich, dass die DDR nicht gewillt war, die eingegangenen Verpflichtungen auch zu erfüllen. Alles müsse "im Rahmen der nationalen Gesetzgebung verwirklicht" werden. "Helsinki-Gruppen", wie die Bürgerrechtsgruppen in dem Abschlussdokument genannt werden, würden in der DDR "entsprechend einer zentralen Entscheidung" (eine Umschreibung für eine Anweisung, die Erich Honecker selbst erteilt hatte) nicht zugelassen.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Minister für Staatssicherheit
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- 1.2.1989
- Rechte:
- BStU
- Überlieferungsform:
- Dokument