Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bd. 10, Bl. 1-9
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Schon im Vorfeld stellte die Stasi Überlegungen an, wie dagegen vorgegangen werden könnte.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand einiger Papiere der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Einschätzung Möglichkeiten, wie gegen die Initiativgruppe beziehungsweise gegen eine Gründung der SDP in der DDR strafrechtlich vorgegangen werden könnte. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
Davon ausgehend ist einzuschätzen, daß der vorliegende Text aufgrund der darin enthaltenen Diskriminierungen grundlegender gesellschaftlicher Verhältnisse in der DDR und der Aufforderung zu ihrer Veränderung die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR angreift sowie gegen diese aufwiegelt und somit objektiv eine Schrift im Sinne des § 106 Abs. 1 Ziff. 2 StGB darstellt.
Wird diese Schrift mit dem Ziel, die verfassungsmäßigen Grundlagen in der DDR anzugreifen bzw. gegen diese aufzuwiegeln, hergestellt oder verbreitet, ist strafrechtliche Verantwortlichkeit entsprechend vorgenannter Rechtsgrundlagen gegeben.
Eine weitere ohne den Nachweis eines derartigen Vorsatzes stellt eine Verbreitung von Erklärungen im Sinne des § 4 Abs. 4 OWVO dar und kann mit Ordnungsstrafe bis zu 500,- M im schweren Fall bis zu 1.000,- M geahndet werden.
Ferner ist bei Sicherstellung derartiger Texte deren sofortige Einziehung auf der Grundlage des § 13 Abs. 4 VP-Gesetz möglich.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bd. 10, Bl. 1-9
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Schon im Vorfeld stellte die Stasi Überlegungen an, wie dagegen vorgegangen werden könnte.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand einiger Papiere der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Einschätzung Möglichkeiten, wie gegen die Initiativgruppe beziehungsweise gegen eine Gründung der SDP in der DDR strafrechtlich vorgegangen werden könnte. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
Zum Aufruf der Initiativgruppe "Sozialdemokratische Partei in der DDR"
So kann es nicht weitergehen!
Viele warten darauf, daß sich etwas ändert.
Das aber reicht nicht aus!
Wir wollen das unsere tun.
Die notwendige Demokratisierung der DDR hat die grundsätzliche Bestreitung des Wahrheits- und Machtanspruchs der herrschenden Partei zur Voraussetzung. Wir brauchen eine offene geistige Auseinandersetzung über den Zustand unseres Landes und seines künftigen Weges. Das bedarf programmatischer Bemühungen und solcher Bürger, die die dafür notwendige Kompetenz mitbringen bzw. gewinnen wollen.
Wir, die Unterzeichnenden halten für den künftigen Weg unserer Gesellschaft die Bildung einer sozialdemokratischen Partei für wichtig.
Unser Ziel:
eine ökologisch orientierte soziale Demokratie
Das erfordert die klare Trennung von Staat und Gesellschaft und
Wir suchen mit allen, die sich zu diesen Grundprinzipien zusammenfinden, solidarische und verbindliche Organisationsformen.
Wer sich mit uns nicht in Übereinstimmung sieht, erkläre sich und bestimme seine eigene demokratische Perspektive.
Wir suchen ein Bündnis mit allen, die an einer grundlegenden Demokratisierung unseres Landes mitarbeiten wollen.
Martin Gutzeit
Breite Straße 20
Karwitz 1421
Markus Meckel
W.-Rathenau-Str. 19 a
Niederndodeleben 3107
Arndt Noack
Karl-Marx-Platz 15
Greifswald 2200
Ibrahim Böhme
Chodowichistr. 41
Berlin 1058
12. September 1989
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bd. 10, Bl. 1-9
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Schon im Vorfeld stellte die Stasi Überlegungen an, wie dagegen vorgegangen werden könnte.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand einiger Papiere der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Einschätzung Möglichkeiten, wie gegen die Initiativgruppe beziehungsweise gegen eine Gründung der SDP in der DDR strafrechtlich vorgegangen werden könnte. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
Abschrift
Berlin, 7.10.1989
SDP
Sozialdemokratische Partei dar DDR
An alle Bürgerinnen und Bürger in der Deutschen Demokratischen Republik
Wir fragen die Verantwortung aller Menschen in unserem Lande an. Daß es nicht so weiter geht, haben viele bereits erkannt. Deshalb unterstützt die Sozialdemokratische Partei in der DDR, die sich mit dem heutigen Tage konstituierte, alle demokratischen Initiativen und oppositionellen politischen Bewegungsformen, die an einem ehrlichen Dialog und an einem Demokratisierungsprozeß zum Nutzen aller interessiert ist.
Die SDP in der DDR erklärt die Zielstellung einer ökologisch orientierten Sozialen Demokratie.
Unter dieser definitiven Zielvorstellung versuchen die Mitglieder der SDP, ihre Vorstellungen von sozialer Marktwirtschaft, konsequenter Umweltpolitik, von der Achtung und Realisierung kollektiver und individueller Abrüstungs- und Entspannungspolitik mit der Maßgabe, einseitiger Schritte und von der uneingeschränkten Verantwortung für alle Menschen unseres Erdballs, besonders der ärmeren Länder in eine von vielen Menschen mit zu tragende politische Bewegungsform einzubringen.
Wir meinen, daß es jetzt notwendig ist, sich in der entstandenen krisenhaften Situation gemäßen verbindlichen inhaltlichen und strukturellen Verbindlichkeiten zu erklären, sich zu bekennen für einen neuen politischen Kurs, der die Unmündigkeit der Menschen aufhebt!
Bürgerinnen und Bürger der DDR!
Bestimmt eure eigene demokratische Perspektive!
Mit dem heutigen Tag teilen wir Kontaktadressen mit. Die genannten und mit diesem Vorfahren einverstandenen Personen geben jedem Interessenten Auskunft über die Ziele, die Politik und die Strukturen der SDP.
Wer sich mit unseren inhaltlichen Grundsätzen in Übereinstimmung sieht, darf sich an seinem Wohnort bereits bestehender Vereinigungen der SDP anschließen oder solche gründen, die auf dem vorläufigen Statut der SDP fußen.
Mit dem heutigen Tag melden wir die Gründung dar SDP in der DDR beim Ministerium des Innern an.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
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Rechtliche Stellungnahme zum Aufruf der Initiativgruppe SDP Dokument, 12 Seiten
Bericht über die Formierung von Oppositionsbewegungen in der DDR Dokument, 16 Seiten
Information über Bestrebungen oppositioneller Kräfte zur Schaffung DDR-weiter Sammlungsbewegungen Dokument, 27 Seiten
Auskunftsmaterial der Staatssicherheit zum Umgang mit dem Verbot des Neuen Forums Dokument, 13 Seiten