Signatur: BStU, MfS, HA III, Vi, Nr. 32
Wie funktionierte ein Peilgerät der Stasi? Diese interne Dokumentation zeigt den Aufbau eines solchen Gerätes, das das MfS nutzte, um Spionagesender ausfindig zu machen.
Die für dieses Video verantwortliche Hauptabteilung III führte den sogenannten elektronischen Kampf des MfS. Sie war für Funkaufklärung und Funkabwehr zuständig. Zu ihren Aufgaben gehörte es, aus den Funk- und Fernmeldeverbindungen der Bundesrepublik und Westberlins möglichst viele und hochwertige Gesprächsinhalte abzuschöpfen.
Bei dem Gerät im Video handelt es sich um ein Peilgerät. Damit konnte die Staatssicherheit beispielsweise Richtung eines unbekannten Spionagesenders feststellen. Der Bediener stellt im Video testweise verschiedene Frequenzen ein. So konnte er bespielsweise die Frequenz eines Radiosenders einstellen, dessen Standort bekannt war und somit die Funktionsfähigkeit der Apparatur sicherstellen.
Oberteil und Unterteil des Gerätes stammten laut Aufschrift nicht aus DDR-Produktion. Diese wurden offensichtlich in ein Fahrzeug eingebaut und waren somit sehr mobil.
Das Video zeigt die Einrichtund und den Probelauf eines Funkmessgerätes. Die Aufnahmen sind mit dem Datum 29. Oktober 1989 versehen. Die Aufnahmen verschiedene sich veränderte Anzeigen des Gerätes.
Hauptabteilung III (Funkaufklärung und Funkabwehr)
Die Hauptabteilung III ging im Januar 1983 aus der Fusion der für Funkaufklärung zuständigen Abteilung III mit der Abteilung Funkabwehr im MfS Berlin hervor. Gemeinsam mit den nachgeordneten Abteilung III der BV betrieb sie die Funkaufklärung, Funkabwehr, Funkkontrolle und Funkgegenwirkung unter dem Leitbegriff Elektronischer Kampf (EloKa) des MfS. Ihr oblag es, aus den Funk- und Fernmeldeverbindungen der Bundesrepublik und Westberlins möglichst viele und hochwertige Gesprächsinhalte abzuschöpfen. Im Mittelpunkt der Abhöraktionen standen Informationen aus der Bundesregierung, den Landeskabinetten, den Parteien und Medien, der Bundeswehr, der Rüstungsindustrie, den Führungsgremien der NATO, den westdeutschen Geheimdiensten und der Polizei. Daneben wurde die dem Aufspüren illegaler Funksendungen auf dem Gebiet der DDR dienende Funkabwehr betrieben und die auf den DDR-internen Funkbetrieb beschränkte Funkkontrolle.
Vor der Umstrukturierung Anfang der 80er Jahre befassten sich zwei Dienstbereiche mit der Funkarbeit im MfS: Von 1951 bis 1955 analysierte man in der HA S/2 die von westlichen Geheimdiensten benutzten technischen Verfahren und Chiffren bei der Nachrichtenübermittlung mittels Sendern und Fernsprech und Telegrafieeinrichtungen für Funk. Parallel dazu begann der technisch-organisatorische Aufbau einer Spionagefunkabwehr. Die hierauf im Jahr 1955 gebildete Abteilung Funkabwehr war bis 1968 die einzige MfS-Diensteinheit, die sich mit Angelegenheiten des speziellen Nachrichtenfunks beschäftigte. In diesen 13 Jahren wurde ein Funkfahndungssystem formiert, das aus drei Funkbeobachtungsstellen (FBS), neun Peilpunkten (PP) sowie Trupps zur mobilen Funkfahndung bestand. Bei der Suche nach Agentenfunkern und Funkresidenturen in der DDR arbeitete die Abteilung F mit dem Sachgebiet Funk der HA II zusammen.
Im Rahmen der Spionagefunkabwehr auf dem gesamten sozialistischen Territorium bekamen die FBS und PP Aufgaben zur Funkortung und Funkpeilung vom Apparat der Koordination zugewiesen. Seit dem Jahr 1966 wurde die Funkarbeit im MfS neu ausgerichtet: Man löste sich von der alleinigen Fixierung auf den Spionagefunk und ging zur offensiven Abschöpfung von Funkkanälen über. Die Gründung der Koordinierungsgruppe Funk und technischphysikalische Mittel, die zunächst den Rang einer Stabsstelle im Operativstab beim stellvertretenden Minister besaß und dort bis ins Jahr 1971 zum Bereich III erweitert wurde, markierte den Beginn der Funkaufklärung: Im sog. Punktsystem baute man Funkaufklärungsstützpunkte auf, um die von der Bundesrepublik und 136 Hauptabteilung III (Funkaufklärung und Funkabwehr / HA III) ihren Verbündeten unterhaltenen Informationskanäle im UKW-Funkspektrum abzuhören. Am 1.7.1971 wurden im MfS die Abteilung III und in den BV wie in der Verwaltung Groß-Berlin die Referate III gebildet. Die neue Diensteinheit trug auch die Bezeichnung Spezialfunkdienste (SFD) des MfS und kooperierte mit der Abteilung Funkabwehr.
Der Auftrag der HA III bedingte den Einsatz von funkelektronischen Mitteln und ein Gefüge aus Stützpunkten, Gebäuden, Anlagen und technischen Dienstleistungsstellen. Im Jahr 1989 existierten auf dem Gebiet der DDR 187 Stützpunkte: 105 feststehende sowie 82 mobile oder halbstationäre Abhörstellen an regelmäßig aufgesuchten Geländepunkten. Dazu erfüllten 41 Stützpunkte von anderen DDR-Ministerien Abhöraufträge oder Funkkontrolldienste im Auftrag der HA III.
Die HA III verfügte im September 1989 über 2361 Mitarbeiter, weitere 654 gab es in den 15 Abteilung III der BV. Der zentrale Dienstsitz befand sich in Berlin-Köpenick, im Zentralobjekt Wuhlheide (ZOW). Im Jahr 1989 gliederte sich die HA III bei insgesamt 25 Abteilungen in die fünf Anleitungs- und Arbeitsbereiche Operativ (O), Informationsgewinnung (I), Funkabwehr (F), Sicherheit (S) und Technik (T).
Hauptabteilung III (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/ 82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Die Funkabwehr des MfS (Hauptabteilung III) erfüllte zwei Aufgaben bei der Überwachung des Kurzwellenfunks: Einerseits ermittelte sie Spionagefunksendungen mit großer Reichweite im Rahmen der koordinierten Suche und Fernortung der im Apparat der Koordination zusammengefassten Funkabwehrdienste der Ostblockstaaten. Andererseits überwachte sie im eigenen Funkterritorium Frequenzen mit einer Reichweite bis zu 100 km, um Funkspione auf dem Gebiet der DDR festzustellen.
Beiden Arbeitsrichtungen dienten die Funkbeobachtungsstellen Gosen und Hohen Luckow, neun landesweit verteilte stationäre Peilpunkte sowie Suchtrupps mit mobiler Technik zur Mikrofahndung. Als westliche Nachrichtendienste mit Beginn der 80er Jahre ihren Spionagefunk auch im UKW-Frequenzspektrum und auf Satellitenfunkkanälen betrieben, errichtete die Funkabwehr Satellitenüberwachungsplätze und automatisierte (unbemannte) Stützpunkte zur UKW-Funkfahndung. Seit dem Frühjahr 1982 kümmerte sich die Funkabwehr (in Zusammenarbeit mit den anderen Diensten des AdK) auch um das Aufspüren illegaler oppositioneller Sender, etwa denen der "kämpfenden Solidarność" in Polen oder solchen, die von Westberlin aus in die DDR ausstrahlten (Radio Glasnost). Störaktionen wurden im Rahmen der Funkgegenwirkung durchgeführt.
Die Funkabwehr des MfS (Hauptabteilung III) erfüllte zwei Aufgaben bei der Überwachung des Kurzwellenfunks: Einerseits ermittelte sie Spionagefunksendungen mit großer Reichweite im Rahmen der koordinierten Suche und Fernortung der im Apparat der Koordination zusammengefassten Funkabwehrdienste der Ostblockstaaten. Andererseits überwachte sie im eigenen Funkterritorium Frequenzen mit einer Reichweite bis zu 100 km, um Funkspione auf dem Gebiet der DDR festzustellen.
Beiden Arbeitsrichtungen dienten die Funkbeobachtungsstellen Gosen und Hohen Luckow, neun landesweit verteilte stationäre Peilpunkte sowie Suchtrupps mit mobiler Technik zur Mikrofahndung. Als westliche Nachrichtendienste mit Beginn der 80er Jahre ihren Spionagefunk auch im UKW-Frequenzspektrum und auf Satellitenfunkkanälen betrieben, errichtete die Funkabwehr Satellitenüberwachungsplätze und automatisierte (unbemannte) Stützpunkte zur UKW-Funkfahndung. Seit dem Frühjahr 1982 kümmerte sich die Funkabwehr (in Zusammenarbeit mit den anderen Diensten des AdK) auch um das Aufspüren illegaler oppositioneller Sender, etwa denen der "kämpfenden Solidarność" in Polen oder solchen, die von Westberlin aus in die DDR ausstrahlten (Radio Glasnost). Störaktionen wurden im Rahmen der Funkgegenwirkung durchgeführt.
Die Funkauflärung entstand im Jahr 1966 als eigenständiges Arbeitsgebiet und bildete in der späteren HA III die Linie "Informationsgewinnung" mit dem Auftrag, Informationen aus wichtigen Bereichen der Bundesrepublik und Westberlins zu beschaffen. Zu diesem Zweck unterhielt man zahlreiche Funkaufklärungsstützpunkte, die Sender, Funkkanäle, Anschlüsse oder Nutzer im drahtlosen (Richtfunk, Mobilfunk, Satellitenfunk) wie kabelgebundenen Fernmeldeverkehr abhörten.
Schon seit Beginn der 70er Jahre bildete der Richtfunkverkehr zwischen Westberlin und der Bundesrepublik für die Funkauflärung eine hochwertige Abhörquelle. Wenig später erweiterten sich ihre Möglichkeiten durch die Einrichtung von Horchplätzen in den Botschaften bzw. Handelsmissionen der DDR und UdSSR in Köln, Bonn und Düsseldorf, von denen aus die Richtfunkübermittlungen im politisch wichtigen Großraum Köln–Bonn mitgehört werden konnten. Zudem wurden Informationen von Richtfunkkanälen, die im Süden der Bundesrepublik verliefen, mittels dreier Stützpunkte an der Grenze zu Bayern auf dem Gebiet der CSSR und zweier Abhörstationen in den Vertretungen der DDR und der CSSR in Wien abgegriffen. Schließlich bestand für den Zugriff auf den Richtfunkverkehr des NATO-Hauptquartiers ein Stützpunkt in der Botschaft der DDR in Brüssel. Auch Richtfunkübertragungen zwischen der Bundesrepublik und Westberlin wurden von Stützpunkten der Funkauflärung innerhalb der DDR abgehört.
Einen Schwerpunkt in der Abhörpraxis seit 1966 bildeten auch die UKW-Funknetze der Sicherheits- und Grenzdienstbehörden der Bundesrepublik und Westberlins. Diese Funkkanäle wurden – unter Einbeziehung der NVA-Grenzaufklärung – von UKW-Funkaufklärungsstützpunkten am innerdeutschen Grenzverlauf, in Ostberlin und in der CSSR überwacht.
Eine ergiebige Quelle der Funkauflärung war auch der westliche Autotelefonverkehr, der von Stützpunkten entlang der innerdeutschen Grenze, in einem Gürtel um Berlin und außerhalb der DDR abgeschöpft wurde. Dabei überwachte man die Autotelefone zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Wirtschaft mit dem Verfahren der Operativen Zielkontrolle.
Seit Beginn der 80er Jahre hörte man von einem Stützpunkt nördlich von Berlin aus auch Satellitenfunkverbindungen ab. Und seit 1985 erfolgte der Zugriff auf ISDN- und Datennetze wie auf alle neuen elektronischen Medien, die auf die Übertragung, Speicherung und Wiedergabe von Informationen ausgelegt waren.
Die Funkauflärung entstand im Jahr 1966 als eigenständiges Arbeitsgebiet und bildete in der späteren HA III die Linie "Informationsgewinnung" mit dem Auftrag, Informationen aus wichtigen Bereichen der Bundesrepublik und Westberlins zu beschaffen. Zu diesem Zweck unterhielt man zahlreiche Funkaufklärungsstützpunkte, die Sender, Funkkanäle, Anschlüsse oder Nutzer im drahtlosen (Richtfunk, Mobilfunk, Satellitenfunk) wie kabelgebundenen Fernmeldeverkehr abhörten.
Schon seit Beginn der 70er Jahre bildete der Richtfunkverkehr zwischen Westberlin und der Bundesrepublik für die Funkauflärung eine hochwertige Abhörquelle. Wenig später erweiterten sich ihre Möglichkeiten durch die Einrichtung von Horchplätzen in den Botschaften bzw. Handelsmissionen der DDR und UdSSR in Köln, Bonn und Düsseldorf, von denen aus die Richtfunkübermittlungen im politisch wichtigen Großraum Köln–Bonn mitgehört werden konnten. Zudem wurden Informationen von Richtfunkkanälen, die im Süden der Bundesrepublik verliefen, mittels dreier Stützpunkte an der Grenze zu Bayern auf dem Gebiet der CSSR und zweier Abhörstationen in den Vertretungen der DDR und der CSSR in Wien abgegriffen. Schließlich bestand für den Zugriff auf den Richtfunkverkehr des NATO-Hauptquartiers ein Stützpunkt in der Botschaft der DDR in Brüssel. Auch Richtfunkübertragungen zwischen der Bundesrepublik und Westberlin wurden von Stützpunkten der Funkauflärung innerhalb der DDR abgehört.
Einen Schwerpunkt in der Abhörpraxis seit 1966 bildeten auch die UKW-Funknetze der Sicherheits- und Grenzdienstbehörden der Bundesrepublik und Westberlins. Diese Funkkanäle wurden – unter Einbeziehung der NVA-Grenzaufklärung – von UKW-Funkaufklärungsstützpunkten am innerdeutschen Grenzverlauf, in Ostberlin und in der CSSR überwacht.
Eine ergiebige Quelle der Funkauflärung war auch der westliche Autotelefonverkehr, der von Stützpunkten entlang der innerdeutschen Grenze, in einem Gürtel um Berlin und außerhalb der DDR abgeschöpft wurde. Dabei überwachte man die Autotelefone zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Wirtschaft mit dem Verfahren der Operativen Zielkontrolle.
Seit Beginn der 80er Jahre hörte man von einem Stützpunkt nördlich von Berlin aus auch Satellitenfunkverbindungen ab. Und seit 1985 erfolgte der Zugriff auf ISDN- und Datennetze wie auf alle neuen elektronischen Medien, die auf die Übertragung, Speicherung und Wiedergabe von Informationen ausgelegt waren.
Vorschlag zur Beschilderung der Zufahrt zum Objekt "Eisenacher Haus" Dokument, 1 Seite
Bericht der Funkaufklärung des MfS über eine "maritime politisch-operative Aktion" in der Nordsee Dokument, 3 Seiten
Bildbericht zum Diebstahl von geheimen Unterlagen durch Werner Stiller Dokument, 12 Seiten
Bundestrainer Helmut Schön auf dem Alexanderplatz Video, 1 Minute, 49 Sekunden