Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 13327, Bl. 94-96
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Die Tresorverwaltung des Ministeriums für Finanzen protokollierte die im Oktober 1962 an sie übergebenen Gegenstände, wie beispielsweise historische Unterlagen und wertvolle Handschriften.
Fünf Monate nach dem Mauerbau, im Januar 1962, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – beauftragt von der SED – mit der Ausführung einer geheimen Operation: In nahezu allen Banken- und Sparkassengebäuden der DDR sollten Safes und Schließfächer geöffnet werden. Ziel des staatlichen Raubzuges unter dem Decknamen Aktion "Licht" war es, an Wertgegenstände zu gelangen, die erkennbar keinen Eigentümer bzw. keine Eigentümerin hatten und nunmehr als "gesellschaftliches Eigentum" galten.
Das Ministerium der Finanzen beeilte sich, die Wertgegenstände aus ca. 10.000 Schließfächern und Tresoren durch Verkauf auf dem Weltmarkt oder durch Zuführung zum Edelmetallfonds der DDR zu Geld zu machen. Dass es sich bei den Gegenständen auch um Eigentum von Opfern des Nationalsozialismus oder während des Krieges verschwundener Personen handeln konnte, blendeten Staatsführung und MfS aus.
Die MfS-Bezirksverwaltungen listeten die erbeuteten Wertsachen akribisch auf. Briefmarken, Schmuck, Gemälde und andere Gegenstände waren zusammen 4,1 Millionen Mark der DDR wert. Sicher gestellt wurden auch Dokumente aus der NS-Zeit, die sich die Stasi geheimdienstlich zunutze machen wollte.
Im Oktober 1962 übergab die Geheimpolizei die Beute des staatlichen Raubzugs dem DDR-Finanzministerium. Die Tresorverwaltung des Ministeriums für Finanzen führte im vorliegenden Übergabeprotokoll die konfiszierten Handschriften auf, die später verkauft werden sollten.
Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Finanzen
Tresorverwaltung
Berlin C 111, Unterwasserstr. 5-10
Blatt 1
Übergabe/Übernahme-Protokoll
Lfd. Nr.; Unsere Nr.; Anz.; Bezeichnung; [Auslassung]; Bemerkungen
Handschriften und historische Dokumente
1; [Auslassung]; [Auslassung]; Unbekannter Person; [Auslassung]; [Auslassung]
2; [Auslassung]; [Auslassung]; vermutlich Reger; [Auslassung]; [Auslassung]
3; [Auslassung]; [Auslassung]; Ambrois Thomas [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
4; [Auslassung]; [Auslassung]; Ernst Haeckel; [Auslassung]; [Auslassung]
5; [Auslassung]; [Auslassung]; D. Chodowiecki; 100,-; [Auslassung]
6; [Auslassung]; [Auslassung]; Prof. Loui Corinth; [Auslassung]; [Auslassung]
7; [Auslassung]; [Auslassung]; Anton Graff [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
8; [Auslassung]; [Auslassung]; Adolf Menzel; [Auslassung]; [Auslassung]
9; [Auslassung]; [Auslassung]; Max Pechstein; [Auslassung]; [Auslassung]
10; [Auslassung]; [Auslassung]; Ludwig Richter; [Auslassung]; [Auslassung]
11; [Auslassung]; [Auslassung]; Franz Stuck; [Auslassung]; [Auslassung]
12; [Auslassung]; [Auslassung]; Hans Thoma; [Auslassung]; [Auslassung]
13; [Auslassung]; [Auslassung]; Uhde; [Auslassung]; [Auslassung]
14; [Auslassung]; [Auslassung]; Boolk, Edwin [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
15; [Auslassung]; [Auslassung]; Ludwig Dessoir [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
16; [Auslassung]; [Auslassung]; Berthold Aurbach; [Auslassung]; [Auslassung]
17; [Auslassung]; [Auslassung]; Felix Dahn [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
18; [Auslassung]; [Auslassung]; Karl Gerok [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
19; [Auslassung]; [Auslassung]; Klaus Groth [abgehakt durchgestrichen]; [Auslassung]; [Auslassung]
20; [Auslassung]; [Auslassung]; Gerhard Hauptmann; 100,-; [Auslassung]
21; [Auslassung]; [Auslassung]; Heinrich Heine; [Auslassung]; [Auslassung]
22; [Auslassung]; [Auslassung]; Wilhelm Jensen [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
23; [Auslassung]; [Auslassung]; Th. Hosemann; [Auslassung]; [Auslassung]
24; [Auslassung]; [Auslassung]; Richard Wagner; 923,-; [Auslassung]
25; [Auslassung]; [Auslassung]; Cosima Wagner; [Auslassung]; [Auslassung]
26; [Auslassung]; [Auslassung]; Friedrich Kind [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
27; [Auslassung]; [Auslassung]; Dr. Konrad Ferdinand Meyer; [Auslassung]; [Auslassung]
28; [Auslassung]; [Auslassung]; Fritz Reuter; [Auslassung]; [Auslassung]
29; [Auslassung]; [Auslassung]; Emile Zola [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
30; [Auslassung]; [Auslassung]; Friedrich v. Schiller; 2.000,-; [Auslassung]
31; [Auslassung]; [Auslassung]; Hektor Berlicz; 130,-; [Auslassung]
32; [Auslassung]; [Auslassung]; Max Bruch [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
33; [Auslassung]; [Auslassung]; Dr. Max Bruch; [Auslassung]; [Auslassung]
34; [Auslassung]; [Auslassung]; Hans v. Bülow; [Auslassung]; [Auslassung]
35; [Auslassung]; [Auslassung]; Carl Czerny; [Auslassung]; [Auslassung]
36; [Auslassung]; [Auslassung]; Antonio Dworak; [Auslassung]; [Auslassung]
37; [Auslassung]; [Auslassung]; Jacques Halevy [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
38; [Auslassung]; [Auslassung]; Felix Mendelsohn Bartholdi; 300,-; [Auslassung]
39; [Auslassung]; [Auslassung]; Arthur Nickisch; 20,-; [Auslassung]
40; [Auslassung]; [Auslassung]; Rubinstein [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
41; [Auslassung]; [Auslassung]; Camillo Saint-Sains [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
42; [Auslassung]; [Auslassung]; Spohr; [Auslassung]; [Auslassung]
43; [Auslassung]; [Auslassung]; Franz Krüger; [Auslassung]; [Auslassung]
44; [Auslassung]; [Auslassung]; Dr. Karl v. Weber; [Auslassung]; [Auslassung]
45; [Auslassung]; [Auslassung]; Christian Wilhelm Hufeland; [Auslassung]; [Auslassung]
[Handschriftliche Ergänzung: Gen. [unleserlich]; Leiter der Staatsbibliothek]
Berlin, den [Auslassung] 19 [Auslassung]; Übergeben: [Auslassung]; Übernommen: [Stempel: Regierung der Deutschen Demokratischen Republik; Ministerium der Finanzen; Tresorverwaltung]
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 13327, Bl. 94-96
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Die Tresorverwaltung des Ministeriums für Finanzen protokollierte die im Oktober 1962 an sie übergebenen Gegenstände, wie beispielsweise historische Unterlagen und wertvolle Handschriften.
Fünf Monate nach dem Mauerbau, im Januar 1962, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – beauftragt von der SED – mit der Ausführung einer geheimen Operation: In nahezu allen Banken- und Sparkassengebäuden der DDR sollten Safes und Schließfächer geöffnet werden. Ziel des staatlichen Raubzuges unter dem Decknamen Aktion "Licht" war es, an Wertgegenstände zu gelangen, die erkennbar keinen Eigentümer bzw. keine Eigentümerin hatten und nunmehr als "gesellschaftliches Eigentum" galten.
Das Ministerium der Finanzen beeilte sich, die Wertgegenstände aus ca. 10.000 Schließfächern und Tresoren durch Verkauf auf dem Weltmarkt oder durch Zuführung zum Edelmetallfonds der DDR zu Geld zu machen. Dass es sich bei den Gegenständen auch um Eigentum von Opfern des Nationalsozialismus oder während des Krieges verschwundener Personen handeln konnte, blendeten Staatsführung und MfS aus.
Die MfS-Bezirksverwaltungen listeten die erbeuteten Wertsachen akribisch auf. Briefmarken, Schmuck, Gemälde und andere Gegenstände waren zusammen 4,1 Millionen Mark der DDR wert. Sicher gestellt wurden auch Dokumente aus der NS-Zeit, die sich die Stasi geheimdienstlich zunutze machen wollte.
Im Oktober 1962 übergab die Geheimpolizei die Beute des staatlichen Raubzugs dem DDR-Finanzministerium. Die Tresorverwaltung des Ministeriums für Finanzen führte im vorliegenden Übergabeprotokoll die konfiszierten Handschriften auf, die später verkauft werden sollten.
Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Finanzen
Tresorverwaltung
Berlin C 111, Unterwasserstr. 5-10
Blatt 2
Übergabe/Übernahme-Protokoll
Lfd. Nr.; Unsere Nr.; Anz.; Bezeichnung; [Auslassung]; Bemerkungen
46; [Auslassung]; [Auslassung]; Darwin; [Auslassung]; [Auslassung]
47; [Auslassung]; [Auslassung]; Alexander Humboldt; [Auslassung]; [Auslassung]
48; [Auslassung]; [Auslassung]; Herder; [Auslassung]; [Auslassung]
49; [Auslassung]; [Auslassung]; Ernst Moritz Arndt; [Auslassung]; [Auslassung]
50; [Auslassung]; [Auslassung]; Nicolo Paganini [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
51; [Auslassung]; [Auslassung]; Richard Wagner; [Auslassung]; [Auslassung]
52; [Auslassung]; [Auslassung]; Richard Strauss; [Auslassung]; [Auslassung]
53; [Auslassung]; [Auslassung]; Louis Spohr; [Auslassung]; [Auslassung]
54; [Auslassung]; [Auslassung]; Robert Schumann; [Auslassung]; [Auslassung]
55; [Auslassung]; [Auslassung]; Max Reger; 300,-; [Auslassung]
56; [Auslassung]; [Auslassung]; Arthur Nickisch; [Auslassung]; [Auslassung]
57; [Auslassung]; [Auslassung]; Liszt; 600,-; [Auslassung]
58; [Auslassung]; [Auslassung]; Konrad Kreutzer; [Auslassung]; [Auslassung]
59; [Auslassung]; [Auslassung]; Wieland; [Auslassung]; [Auslassung]
60; [Auslassung]; [Auslassung]; Körner; [Auslassung]; [Auslassung]
61; [Auslassung]; [Auslassung]; Hoffmann v. Fallersleben; [Auslassung]; [Auslassung]
62; [Auslassung]; [Auslassung]; v. Goethe; [Auslassung]; [Auslassung]
63; [Auslassung]; [Auslassung]; Emanuel Geibel; [Auslassung]; [Auslassung]
64; [Auslassung]; [Auslassung]; Gustav Freytag; [Auslassung]; [Auslassung]
65; [Auslassung]; [Auslassung]; Theodor Fontane; [Auslassung]; [Auslassung]
66; [Auslassung]; [Auslassung]; v. Chamisso v. Savasate; [Auslassung]; [Auslassung]
67; [Auslassung]; [Auslassung]; Wilhelm Busch; [Auslassung]; [Auslassung]
68; [Auslassung]; [Auslassung]; Ludwig Richter; 95,-; [Auslassung]
69; [Auslassung]; [Auslassung]; Franz Lenbach; [Auslassung]; [Auslassung]
70; [Auslassung]; [Auslassung]; Max Klinger; [Auslassung]; [Auslassung]
71; [Auslassung]; [Auslassung]; Karl Loewe; [Auslassung]; [Auslassung]
72; [Auslassung]; [Auslassung]; Johannes Schondorf (Notenblätter) [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
73; [Auslassung]; [Auslassung]; Originalschrift auf Pergament [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
74; [Auslassung]; [Auslassung]; 5 Original Handschriften Unbekannt [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
75; [Auslassung]; [Auslassung]; Verschiedenes; [Auslassung]; [Auslassung]
76; [Auslassung]; [Auslassung]; Alexander Johannes Gluck [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
77; [Auslassung]; [Auslassung]; Dahl (Mahler) [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
78; [Auslassung]; [Auslassung]; Oskar Zwinscher (Maler) [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
79; [Auslassung]; [Auslassung]; Adolf Oberländer [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
80; [Auslassung]; [Auslassung]; Henri Vieux-Temps [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
81; [Auslassung]; [Auslassung]; Leopold v. Anhalt [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
82; [Auslassung]; [Auslassung]; Maria Theresia [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
83; [Auslassung]; [Auslassung]; Herzog v. Balliano [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
84; [Auslassung]; [Auslassung]; August Rex der Starke [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
85; [Auslassung]; [Auslassung]; Bilddrucke u. Noten [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
86; [Auslassung]; [Auslassung]; Friedrich II [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
87; [Auslassung]; [Auslassung]; Herzog Georg II v. Sachsen [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
88; [Auslassung]; [Auslassung]; Diverse historische Unterlagen [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
89; [Auslassung]; [Auslassung]; " " Drucksachen [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
90; [Auslassung]; [Auslassung]; Original Nachrichten u. Druckschriften [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
91; [Auslassung]; [Auslassung]; Pergament - Alt - französisch [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
92; [Auslassung]; [Auslassung]; 2 Urkunden - Wilhelm I [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
93; [Auslassung]; [Auslassung]; Teile eines franz. Briefes (Napoleon) [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
94; [Auslassung]; [Auslassung]; Bismarck [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
95; [Auslassung]; [Auslassung]; Graf v. Diedrichsstein [abgehakt]; [Auslassung]; [Auslassung]
96; [Auslassung]; [Auslassung]; Geheimen Rat Menzel; [Auslassung]; [Auslassung]
Berlin, den [Auslassung] 19 [Auslassung]; Übergeben: [Auslassung]; Übernommen: [Stempel: Regierung der Deutschen Demokratischen Republik; Ministerium der Finanzen; Tresorverwaltung]
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Auflistung über konfiszierte Wertgegenstände der Aktion "Licht" Dokument, 2 Seiten
Spieleliste aus dem Ost-Berliner Computerclub im Haus der jungen Talente Dokument, 10 Seiten
Bericht über das Ergebnis der Aktion "Licht" Dokument, 6 Seiten
Verfügung des DDR-Finanzministeriums zur Verwertung der Wertgegenstände aus der Aktion "Licht" Dokument, 1 Seite