Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, AOPK, Nr. 664/90, Bl. 4-5
Preußische Traditionen erlebten in den letzten Jahren der DDR einen staatlich initiierten Aufschwung. Das international ausgerichtete Gedenken 1983 und 1988 an die Völkerschlacht bei Leipzig erregte auch die Aufmerksamkeit der Staatssicherheit. Die "Interessengemeinschaft Völkerschlacht 1813" betrieb besonders aktiv Traditionspflege. Unter dem Decknamen "Napoleon" leitete die Stasi zu einem ihrer Mitglieder eine "Operative Personenkontrolle" (OPK) ein, da es über Kontakte zu westlichen historischen Gruppen verfügte.
Das SED-Regime entdeckte das Preußentum Anfang der 80er Jahre für seine Zwecke. Daher wurden 1983 und 1988 mit staatlicher Förderung entsprechende Festveranstaltungen in Leipzig in Szene gesetzt. Die Staatssicherheit spielte dabei eine aktive Rolle.
Die Motive der regierenden SED, eine Preußen-Renaissance zuzulassen, waren vielfältig. Preußische Tugenden wie Disziplin und Fleiß ließen sich für die eigene Propaganda gewinnbringend instrumentalisieren. Zudem konnte die Parteiführung auf das preußisch-russische Bündnis als Traditionslinie verweisen. Insgesamt erhoffte sich die SED eine engere Bindung der DDR-Bürger an den Staat. Aus diesem Grund forcierte und unterstützte das Regime auch die Beschäftigung mit den preußischen Traditionen, wie z.B. Waffenkunde. Inbegriffen waren daher auch die Ereignisse der Völkerschlacht bei Leipzig 1813.
Eine der an den Jubiläumsfeiern besonders rege beteiligten Gruppen war die "Interessengemeinschaft Völkerschlacht 1813", die unter dem Dach des Kulturbundes aktiv war. Dabei handelte es sich um eine Gruppe von historischen Darstellern, die in originalgetreuen Uniformen Szenen aus dem Jahr der Völkerschlacht 1813 nachstellten und Traditionspflege betrieben. Gegen diese Art von Betätigung gab es ein großes Misstrauen innerhalb der Stasi. Erschwerend hinzu kamen die Auslandskontakte der Interessengemeinschaft (IG). Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) leitete daher Überwachungsmaßnahmen ein.
Ein Opfer dieser Maßnahmen wurde ein Mitglied der IG mit besonders guten Kontakten zu westlichen Gruppen historischer Darsteller, u.a. zum französischen "Napoleonischen Bund" oder dem "Deutschmeister Schützenkorps" aus Österreich. Innerhalb der Kreisdienststelle Leipzig-Land leiteten die zuständigen MfS-Mitarbeiter im Mai 1989 die umfassende Überprüfung dieser Person im Rahmen einer sogenannten "Operativen Personenkontrolle" mit dem Decknamen "Napoleon" ein.
Ziel der OPK "Napoleon" war die Offenlegung aller Verbindungen und das Verhindern von eventuellen Fluchtabsichten, die nach § 213 Strafgesetzbuch der DDR strafbar gewesen wären. Spitzel im Umfeld der Interessengemeinschaft, des Kulturbundes und aus anderen Bezirken der DDR lieferten umfangreiche Informationen an die Stasi.
MfS/BV Leipzig
Diensteinheit KD Leipzig-Land
Mitarbeiter Paulke
Leipzig , den 16.05.89
Reg.-Nr. [handschriftliche Ergänzung: XIII 880/89]
Übersichtsbogen zur operativen Personenkontrolle
"Napoleon"
Deckname
Lfd. Nr.; Name, Vorname; PKZ ^1; Karteikarten erhalten; Datum/Unterschrift
01; [anonymisiert]; [anonymisiert]; 24.05.1989 A
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
1. Gründe für das Einleiten
-Umfangreiche Verbindungen ins NSW,Rückverbindungen zu ehemaligen AStA ([anonymisiert])
-Vorliegende op. bedeutsame Hinweise,das [anonymisiert] die DDR ungesetzlich verlasen will
-Persönliche Verbindungen zu einer von der HA II bearbeiteten Feindperson
2. Zielstellung der OPK
-Umfassende Aufklärung des Charakters der bestehenden NSW-Verbindungen
-Herausarbeiten von Hinweisen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Handlungen und Straftaten im Sinne des § 213 StGB.Eindeutige Klärung, ob [anonymisiert] die DDR tatsächlich ungesetzlich verlassen will.
3. Entscheidung über das Einleiten
Bestätigt: [handschriftliche Ergänzung: Stellv. Ltr. KD; 17.05.1989]; [Unterschrift]
Datum; Unterschrift
4. Eingesetzte IM/GMS; Koordiniert mit
IMS "Günter Ulbricht"; [Auslassung]; [Auslassung]
IMS "Maik Gärtner"; [Auslassung]; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
^1 PKZ bei DDR-Bürgern, bei Ausländern Geburtsdatum angeben!
Hauptabteilung II (Spionageabwehr)
Die Hauptabteilung II wurde 1953 durch Fusion der Abteilungen II (Spionage) und IV (Spionageabwehr) gebildet. Sie deckte klassische Bereiche der Spionageabwehr ab. Dazu zählte auch die interne Abwehrarbeit im MfS, etwa die Überwachung aktiver und ehemaliger MfS-Mitarbeiter, von Einrichtungen der KGB-Dienststelle Berlin-Karlshorst sowie von Objekten der sowjetischen Streitkräfte und der Sektion Kriminalistik an der Ostberliner Humboldt-Universität. Darüber hinaus betrieb die Hauptabteilung II im Rahmen der "offensiven Spionageabwehr" aktive Spionage in der Bundesrepublik; diese zielte auf westliche Geheimdienste, auf Bundeswehr, Polizei, Massenmedien, Emigrantenverbände u. a.
Die Hauptabteilung II überwachte, sicherte und kontrollierte die DDR-Botschaften im Ausland, die ausländischen diplomatischen Vertretungen in der DDR sowie das Außenministerium der DDR. DDR-Bürger, die westliche Botschaften bzw. die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin aufsuchten, wurden systematisch erfasst. In den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung II fielen auch die Überwachung der in der DDR lebenden Ausländer sowie die Betreuung von Funktionären und Mitgliedern illegaler, verfolgter kommunistischer Parteien, die in der DDR Aufnahme fanden.
Besondere Brisanz beinhaltete die politisch-operative Sicherung der Westkontakte von SED und FDGB. So kümmerte sich die Hauptabteilung II um die Militärorganisation der DKP ("Gruppe Ralf Forster", eine ca. 220 Bundesbürger umfassende Sabotage- und Bürgerkriegstruppe), organisierte in Absprache mit der NVA deren militärische Ausbildung, finanzierte die Gruppe und stattete sie mit Falschpapieren aus.
Die Hauptabteilung II sicherte (bis 1961 und wieder ab 1980; zwischenzeitlich gab es hierfür die Abteilung BdL II) die Abteilung Verkehr des ZK der SED ab, die kommunistische Organisationen im Westen unterstützte und dort SED-Tarnfirmen betrieb. Die Hauptabteilung II versuchte, Aktivitäten bundesdeutscher Behörden gegen DKP, SEW und SED-Tarnfirmen festzustellen und zu verhindern.
Im Ergebnis der Entspannungspolitik nahmen Begegnungen zwischen Ost- und Westdeutschen zu, westliche Medienvertreter konnten sich in der DDR akkreditieren. Das veranlasste den beträchtlichen personellen Ausbau der Hauptabteilung II. Sie war nun auch zuständig für die Überwachung westlicher Journalisten in der DDR. Ziel war es, unerwünschten Informationsabfluss und unbequeme, kritische Berichterstattung zu verhindern. 1987 übertrug Erich Mielke in der Dienstanweisung 1/87 der Hauptabteilung II die Führung der Spionageabwehr, um ein unkoordiniertes Nebeneinander verschiedener Diensteinheiten zu vermeiden.
Die Hauptabteilung II leitete von Beginn an die Operativgruppen des MfS in der Sowjetunion und Polen, seit 1989 auch in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien. Mit den entsprechenden Spionageabwehr-Abteilungen in diesen Ländern gab es eine ausgeprägte bi- und multilaterale Zusammenarbeit, die aber erst in den frühen 80er Jahren vertraglich fixiert wurde (kommunistischer Geheimdienst). Im Dezember 1981 übernahm die Hauptabteilung II innerhalb des MfS die Federführung bei der Bekämpfung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft "Solidarność". Schließlich unterstützte die Hauptabteilung II Sicherheitsorgane in (pro)sozialistischen Entwicklungsländern, entsandte Berater und bildete deren Geheimdienstmitarbeiter in der DDR aus.
Die Hauptabteilung II verfügte über eigene Abteilungen für Fahndung, Logistik, operative Technik und Beobachtung und war in dieser Hinsicht nicht auf andere Abteilungen angewiesen. Zum unmittelbaren Anleitungsbereich des Leiters der Hauptabteilung II gehörte die Abteilung M (Postkontrolle).
1989 zählte die Hauptabteilung II in der Ostberliner Zentrale 1.432 hauptamtliche Mitarbeiter, in den Bezirksverwaltungen (BV) auf der Linie II weitere 934. Hinzu kamen Mitarbeiter in den Kreisdienststellen (KD), die die Aufgaben der Linie II ausführten. Genaue Zahlen der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) ließen sich bis heute nicht ermitteln. Die Hauptabteilung II hatte mindestens 3.000 IM, die Abt. II der BV etwa 4.000; hinzu kamen weitere IM der KD. 1976 führte die Hauptabteilung II im Westen 109 IM. Unter den West-IM befanden sich z. T. hochkarätige Agenten.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Von 1968 bis 1989 geltende Abkürzung für den gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, der in der IM-Richtlinie von 1968 als IM, "der mit der Sicherung gesellschaftlicher Bereiche oder Objekte betraut ist", und in der IM-Richtlinie von 1979 als IM "zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches" (1980) definiert wurde. Der IMS löste die Kategorie Geheimer Informator ab.
IMS hatten Verdachtsmomente zu erkennen, ferner "wesentliche Beiträge zur allseitigen Gewährleistung der inneren Sicherheit" im Verantwortungsbereich zu leisten, "im hohen Maße vorbeugend und schadensverhütend" zu wirken und "neue Sicherheitserfordernisse" rechtzeitig zu erkennen helfen. IMS war die im MfS bei weitem am häufigsten vorkommende Informanten-Kategorie, zuletzt gab es 93.600 IMS.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Der Begriff Rückverbindung bezog sich auf ehemalige DDR-Bürger, die ausgereist oder geflohen waren und in einem nichtsozialistischen Staat lebten. Mit Rückverbindung umschrieb das MfS sämtliche Kontakte, die zwischen diesen Personen und DDR-Bürgern bestanden. Dabei spielte es laut MfS-Lesart keine Rolle, ob die Beziehungen privater und familiärer Natur waren oder aus beruflichen Kontakten herrührten. Das MfS betrachtete die Rückverbindung als Sicherheitsrisiko und versuchte sie daher unter Kontrolle zu halten oder durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. In den 80er Jahren galten sie als ein Faktor, der Ausreisebestrebungen begünstigte.
Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, AOPK, Nr. 664/90, Bl. 4-5
Preußische Traditionen erlebten in den letzten Jahren der DDR einen staatlich initiierten Aufschwung. Das international ausgerichtete Gedenken 1983 und 1988 an die Völkerschlacht bei Leipzig erregte auch die Aufmerksamkeit der Staatssicherheit. Die "Interessengemeinschaft Völkerschlacht 1813" betrieb besonders aktiv Traditionspflege. Unter dem Decknamen "Napoleon" leitete die Stasi zu einem ihrer Mitglieder eine "Operative Personenkontrolle" (OPK) ein, da es über Kontakte zu westlichen historischen Gruppen verfügte.
Das SED-Regime entdeckte das Preußentum Anfang der 80er Jahre für seine Zwecke. Daher wurden 1983 und 1988 mit staatlicher Förderung entsprechende Festveranstaltungen in Leipzig in Szene gesetzt. Die Staatssicherheit spielte dabei eine aktive Rolle.
Die Motive der regierenden SED, eine Preußen-Renaissance zuzulassen, waren vielfältig. Preußische Tugenden wie Disziplin und Fleiß ließen sich für die eigene Propaganda gewinnbringend instrumentalisieren. Zudem konnte die Parteiführung auf das preußisch-russische Bündnis als Traditionslinie verweisen. Insgesamt erhoffte sich die SED eine engere Bindung der DDR-Bürger an den Staat. Aus diesem Grund forcierte und unterstützte das Regime auch die Beschäftigung mit den preußischen Traditionen, wie z.B. Waffenkunde. Inbegriffen waren daher auch die Ereignisse der Völkerschlacht bei Leipzig 1813.
Eine der an den Jubiläumsfeiern besonders rege beteiligten Gruppen war die "Interessengemeinschaft Völkerschlacht 1813", die unter dem Dach des Kulturbundes aktiv war. Dabei handelte es sich um eine Gruppe von historischen Darstellern, die in originalgetreuen Uniformen Szenen aus dem Jahr der Völkerschlacht 1813 nachstellten und Traditionspflege betrieben. Gegen diese Art von Betätigung gab es ein großes Misstrauen innerhalb der Stasi. Erschwerend hinzu kamen die Auslandskontakte der Interessengemeinschaft (IG). Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) leitete daher Überwachungsmaßnahmen ein.
Ein Opfer dieser Maßnahmen wurde ein Mitglied der IG mit besonders guten Kontakten zu westlichen Gruppen historischer Darsteller, u.a. zum französischen "Napoleonischen Bund" oder dem "Deutschmeister Schützenkorps" aus Österreich. Innerhalb der Kreisdienststelle Leipzig-Land leiteten die zuständigen MfS-Mitarbeiter im Mai 1989 die umfassende Überprüfung dieser Person im Rahmen einer sogenannten "Operativen Personenkontrolle" mit dem Decknamen "Napoleon" ein.
Ziel der OPK "Napoleon" war die Offenlegung aller Verbindungen und das Verhindern von eventuellen Fluchtabsichten, die nach § 213 Strafgesetzbuch der DDR strafbar gewesen wären. Spitzel im Umfeld der Interessengemeinschaft, des Kulturbundes und aus anderen Bezirken der DDR lieferten umfangreiche Informationen an die Stasi.
Nachweis der überprüften Informationsspeicher
VSH; ZPDB; VI; M; PZF; KMK; Kaderakte; WKK; Pers.-Kontr. VP
X; [Auslassung]; X; X; X; X; X; X; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]
6. Kontrolle
Wiedervorlage: monatlich; vierteljährlich; halbjährlich
Kontrolle durch: Leiter
Stellvertreter des Leiters
Referatsleiter/Arbeitsgruppenleiter
Auswerter
Signum über durchgeführte Kontrollen:
[Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Auslassung]; [Unterschrift]; [Auslassung]; [Unterschrift]; [Unterschrift]; [Unterschrift]; [Unterschrift]; [Auslassung]; [Auslassung]
Jan.; Febr.; März; April; Mai; Juni; Juli; Aug. ; Sept.; Okt.; Nov.; Dez.
[handschriftliche Ergänzung: 89]
Kontrollvermerke auf Blatt der Akte:
[Auslassung]
7. Gründe für den Abschluß/das Einstellen der OPK
-Einstellung der OPK aufgrund prinzipieller Veränderungen in der Sicherheitspolitik unseres Staates, wodurch sich eine weitere Kontrolle nicht erforderlich macht.
8. Maßnahmen nach Abschluß/Einstellen der OPK
keine
9. Archivierung der OPK-Akte
Die OPK-Akte bestehend aus 01 Band/[durchgestrichen: Bänden] mit 130 Blatt ist/[durchgestrichen: sind gesperrt]/[unterstrichen: nicht gesperrt] abzulegen.
Die OPK-Akte kann nach der Ersatzverfilmung vernichtet werden
(ausgenommen folgende Blätter [Auslassung]) [durchgestrichen: nicht vernichtet werden]^1
[handschriftliche Ergänzung: zeitlich begrenzte Aufbewahrung]
[Unterschrift unleserlich]
Mitarbeiter
Bestätigt: [Auslassung]; [Auslassung]
Datum; Unterschrift
^1 Nichtzutreffendes streichen
Personalakten
Die Personalakten hauptamtlicher Mitarbeiter wurden in den zuständigen Kaderabteilungen bzw. in der Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch) geführt. In den Personalakten sollten relevante Veränderungen bei den hauptamtlichen Mitarbeitern und in deren privatem Umfeld festgehalten werden. Den Umgang mit den Personalakten regelte die Personalaktenordnung von 1969. Sie unterschied fünf Aktenkategorien: Personalakten der Berufsund Zeitsoldaten, Personalakten der Zivilbeschäftigten (ZB), Disziplinarakten und Dossiers als mögliche Teile der jeweiligen Personalakte sowie die Zentralkarteikarte, die den Teil I der Personalakte der Berufs- und Zeitsoldaten bildete und die wichtigsten Personalangaben enthielt.
Teil II enthielt den Einstellungsvorschlag und dessen Vorgeschichte, Teil III die Beurteilungen und Qualifikationsnachweise, Teil IV den Lebenslauf mit der Verpflichtungserklärung (Verpflichtung), Teil V die Überprüfungs- und Ermittlungsunterlagen zum späteren MfS-Angehörigen, seinen Verwandten und Bekannten, Teil VI war die Disziplinarakte. Dossiers wurden nur für Berufssoldaten angefertigt und fassten die wichtigsten Angaben aus den Teilen I und III zusammen. Die Personalakten der ZB ähnelten kategorial denen der Soldaten, beschränkten sich aber auf vier Teile.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Auftrag für den GMS "Bund" zur Aufklärung der "IG Völkerschlacht 1813" Dokument, 1 Seite
Bericht des IMS "Bodo" zum Abschluss der Jubiläumswoche zum 170. Jahrestag der Völkerschlacht Dokument, 1 Seite
Operativinformation Nr. 73/88 der Kreisdienststelle Leipzig-Land zum 175. Jahrestag der Völkerschlacht Dokument, 2 Seiten
Übersichtsbogen zur "OPK Sonne" Dokument, 2 Seiten