Signatur: BStU, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Objekt unterliegen die Aufnahmeersuchenden einem vorgegebenen Regimeablauf.
Um 6.30 Uhr ist Wecken,
07.30 Uhr bis 08.00 Uhr Frühstück.
Danach erfolgen Befragungen, Personen, die nicht darunter fallen, haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage Arbeiten durchzuführen, welche durchschnittlich mit einem Stundenverdienst von 3,00 Mark vergütet werden.
Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung im ZAH erfolgt kostenlos. Außerdem erhält jeder Aufnahmeersuchende ein Tagegeld von 2,00 Mark zur persönlichen Verwendung.
Von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr wird das Mittagessen und von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr das Abendbrot eingenommen.
Die Abendstunden stehen für den Besuch von Veranstaltungen im ZAH sowie die persönliche Freizeitgestaltung zur Verfügung.
Die allgemeine Nachtruhe tritt ab 22.00 Uhr ein.
Während der Dauer ihres Aufenthaltes im ZAH können die Aufnahmeersuchenden aus Sicherheitsgründen das Objekt nicht verlassen, da. sie als BRD-Bürger bzw. Einwohner von Westberlin bis zur abschließenden Bearbeitung und Entscheidung ihres Antrages im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen dafür keine Berechtigung erhalten können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, uneingeschränkt postalische Verbindungen zu unterhalten. Darüber hinaus sind Besuche ihrer Angehörigen bzw. Bezugspartner aus der DDR im ZAH möglich. In Ausnahmefällen können auch Telefonate zu Personen innerhalb der DDR geführt werden.
Die Betreuung der Aufnahmeersuchenden im ZAH erfolgt durch die Mitarbeiter Innere Angelegenheiten/Bereich Kultur. Die massen- politisch-kulturelle Arbeit hat das Ziel, diese Personen mit den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR ver-
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Signatur: BStU, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
traut zu machen und die Eingliederung vorzubereiten. Dazu werden ehrenamtliche Mitarbeiter der "Urania" sowie Mitarbeiter des Staatsapparates herangezogen.
So wurden zum Beispiel im Zeitraum vom 1.1.1980 bis 31.3.1980 32 Vorträge durch diesen Personenkreis gehalten. Durch Eigeninitiative der Mitarbeiter Kultur im ZAH wurden im gleichen Zeitraum 8 Dia- und Diatonvorträge über die geschichtliche Entwicklung in der DDR sowie auch mit schöngeistigem Inhalt organisiert. Im gleichen Zeitraum fanden 21 Filmveranstaltungen statt, deren Inhalt von politisch-gesellschaftlichen Anliegen bis zur Unterhaltung reichte.
Darüber hinaus wurden 21 gesellige Veranstaltungen, wie Wein- und Musikabende, und 5 Sportveranstaltungen durchgeführt.
Es kann eingeschätzt werden, daß die Teilnahme an diesen Veranstaltungen, die auf freiwilliger Basis beruht, sehr hoch ist. Trotz dieser erreichten Ergebnisse wird ständig daran gearbeitet, die Anzahl der Veranstaltungen sowie deren Qualität zu erhöhen.
Die Arbeitsgruppe der Deutschen Volkspolizei/Kriminalpolizei im ZAH ist auf der Grundlage der Dienstvorschrift 032/78 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei für die Bearbeitung der Aufnahmeverfahren verantwortlich.
Personen, die an einer Grenzübergangsstelle zur DDR um Aufnahme ersuchen, werden durch Kräfte des jeweiligen Volkspolizeikreisamtes in das ZAH überführt. Im ZAH erfolgt in der Vorprüfungsstation (Quarantäne) eine Sicherheitsüberprüfung sowie eine Kontrolle des Gesundheitszustandes, um zu verhindern, daß ansteckende Krankheiten eingeführt werden.
Durch den Heimleiter erfolgt anschließend eine personenbezogene Begrüßung auf der Grundlage eines vorbereiteten Textes.
Der Aufenthalt in der Vorprüfungsstation beträgt in der Regel 24 Stunden. Danach erfolgt die Verlegung in die Unterkunftsbaracken.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Eine Sicherheitsüberprüfung ist ein Verfahren zur Einschätzung der "sicherheitspolitischen" Eignung von Personen, denen bedeutsame Aufgaben, Funktionen und Befugnisse übertragen oder Vollmachten bzw. Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt werden sollten (u. a. Leitungskräfte, Geheimnisträger, Angehörige von anderen Sicherheitsorganen, Reisekader, Leistungssportler, Waffenbesitzer).
Ziel der Sicherheitsüberprüfung war es, ihre Zuverlässigkeit "unter den jeweiligen Lagebedingungen" sicherzustellen und entsprechend ungeeignete Personen aus bedeutsamen oder sicherheitsrelevanten Positionen und Bereichen fernzuhalten. Das familiäre und soziale Umfeld der betreffenden Personen wurde zumeist in die Überprüfung mit einbezogen. Die Sicherheitsüberprüfung war mit der Entscheidung über Zustimmung oder Nichtzustimmung abzuschließen. Zu bereits überprüften Personen waren Wiederholungsüberprüfungen vorgesehen. In den 80er Jahren fielen im MfS jährlich Hunderttausende Sicherheitsüberprüfungen an und dominierten vor allem die Arbeit der Kreisdienststellen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Signatur: BStU, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
Eine Aufforderung, die Angestellten im ZAH mit "Sachbearbeiter" anzusprechen, wird den Aufnahmeersuchenden nicht vorgegeben.
Auf Grund dessen, daß die Angestellten und Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen ihre Namen nicht mitteilen, hat sich im Verlaufe der Zeit die Ansprache mit "Sachbearbeiter" ergeben.
Wird ein Aufnahmeverfahren mit der Entscheidung Aufnahme abgeschlossen, so reist die Person mit den erforderlichen Dokumenten selbständig in das Bezirksheim bzw. bei Direkteinweisungen zu ihrem Bezugspartner.
Bei Ablehnung der Aufnahme und Rückweisung erfolgt die Überführung der Person zur Grenzübergangsstelle durch VP-Kräfte des ZAH.
Bisher wurden (1.4.1979 bis 31.12.1980)
im ZAH Röntgental einer politisch-operativen Überprüfung und Bearbeitung unterzogen.
Davon
Die soziale Zusammensetzung weist dabei aus:
Es wurde entschieden:
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Gespräch mit einem ehemaligen DDR-Bürger im ZAH Röntgental Dokument, 2 Seiten