Signatur: BStU, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
Eine Aufforderung, die Angestellten im ZAH mit "Sachbearbeiter" anzusprechen, wird den Aufnahmeersuchenden nicht vorgegeben.
Auf Grund dessen, daß die Angestellten und Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen ihre Namen nicht mitteilen, hat sich im Verlaufe der Zeit die Ansprache mit "Sachbearbeiter" ergeben.
Wird ein Aufnahmeverfahren mit der Entscheidung Aufnahme abgeschlossen, so reist die Person mit den erforderlichen Dokumenten selbständig in das Bezirksheim bzw. bei Direkteinweisungen zu ihrem Bezugspartner.
Bei Ablehnung der Aufnahme und Rückweisung erfolgt die Überführung der Person zur Grenzübergangsstelle durch VP-Kräfte des ZAH.
Bisher wurden (1.4.1979 bis 31.12.1980)
im ZAH Röntgental einer politisch-operativen Überprüfung und Bearbeitung unterzogen.
Davon
Die soziale Zusammensetzung weist dabei aus:
Es wurde entschieden:
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Signatur: BStU, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
Die Hauptgründe der Antragstellungen zur Aufnahme bzw. Wiederaufnahme waren bisher:
Im gleichen Zeitraum wurden
davon
und 284 Zuziehende
ohnen einen Aufenthalt im ZAH in die Bezirke der DDR eingewiesen. Die Gründe dafür liegen vorwiegend im humanitären Bereich bei
Durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII im ZAH erfolgt die politisch-operative Überprüfung der Aufnahmeersuchenden auf der Grundlage der Dienstanweisung 1/79 des Ministers für Staatssicherheit mit dem Ziel, zu verhindern, daß feindlich-negative Kräfte und solche Personen, die im Auftrage des Gegners einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR stellen, ständigen Wohnsitz in der DDR erhalten.
Darüber hinaus werden zu operativ interessierenden Problemen aus dem Operationsgebiet diese Personen abgeschöpft.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Signatur: BStU, MfS, ZKG, Nr. 1101, Bl. 336-342
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Das Zentrale Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer (ZAH) unterstand dem Ministerium des Innern (MdI), doch in der Praxis führte die Stasi hier die Regie. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII, Abteilung 3 des MfS verhörten die Aufnahmeersuchenden und schleusten Inoffizielle Mitarbeiter in das Heim ein, die auftragsgemäß Rückkehrer bzw. Zuziehende und auch die Beschäftigten des Aufnahmeheims bespitzelten. In den späten achtziger Jahren war zudem der Leiter der Heims zugleich Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Stasi.
Der Heimaufenthalt sollte die Übersiedler auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft vorbereiten. Vor allem jedoch wollte die Stasi dort prüfen, wie ernst es den Neuankömmlingen mit einer Übersiedlung in die DDR war, denn stets wurde das Einschleusen feindliche Spione befürchtet. Gleichzeitig wollte die Stasi durch die Befragungen selbst wichtige Details über Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik sowie die westlichen Notaufnahmelager in Erfahrung bringen. Wenn möglich sollten Aufnahmeersuchende sogar mit einem Spionageauftrag noch einmal in die Bundesrepublik zurückkehren und sich so ihre Aufnahme in die DDR "verdienen". Aufgenommen wurde nur, wer nach Ansicht der Stasi nützlich und integrierbar erschien. Zurückgewiesen wurde, wer der Geheimpolizei politisch missliebig, kriminell, "asozial", "arbeitsscheu" oder psychisch krank erschien.
Der Bericht der Hauptabteilung VII/3 zeigt den "vorgegebenen Regimeablauf" im Heim, was der "Sicherheit und Ordnung" dienen sollte: Ein strikter Zeitplan regelte Essens-, Schlafens- und Arbeitszeiten. Meist dauerte der Aufenthalt in Röntgental mehrere Wochen, teilweise aber auch zwei oder drei Monate. In dieser Zeit durften die Übersiedler das Gelände nicht verlassen und wurden wiederholt von Stasi und Volkspolizei verhört.
Der Bericht lässt die Lebensbedingungen im Heim, die nach Berichten von Übersiedlern denen in einem Gefängnis glichen, nur erahnen. Abschottung und Drangsalierung der Rückkehrer und Zuziehenden führten in einigen Fällen zum Suizid bzw. entsprechenden Versuchen.
Auf Grund der räumlichen Möglichkeiten sind die Mitarbeiter der Hauptabteilung VII sowie die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe DVP/Kriminalpolizei und des Bereiches Innere Angelegenheiten im ZAH getrennt untergebracht.
Um den Charakter der Arbeitsbereiche MfS und DVP den Aufnahmeersuchenden gegenüber zu verschleiern, werden die Befragungsräume in beiden Objekten von den Mitarbeitern beider Bereiche im Wechsel genutzt.
Die bisherigen Erfahrungen haben unter anderem gezeigt, daß durch die Mehrheit der Aufnahmeersuchenden alle Kräfte, die am Aufnahmeverfahren arbeiten, durchweg als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit bezeichnet werden.
Durch die Aufenthaltsdauer im ZAH haben diese objektive Möglichkeiten, sich innerhalb des Territoriums frei zu bewegen, was dazu führt, daß sie in der Lage sind, visuell die sich darin befindlichen Objekte festzustellen und die Funktionen derselben zu erkennen.
Operative Ergebnisse beweisen, daß gegnerische Kräfte zurückgewiesene Aufnahmeersuchende aus dem Aufnahmeheim bei ihrer Ankunft in der BRD Befragungen über Regimefragen zum ZAH unterziehen.
Entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten werden ständig Anstrengungen unternommen, um durch mögliche Änderung im Regimeablauf die Aufklärung der Arbeit dos ZAH durch Aufnahmeersuchende zu erschweren.
Es kann zusammenfassend eingeschätzt werden, daß die bisherigen Ergebnisse zeigten, daß sich die Zentralisierung des Aufnahmeverfahrens und die dazu erlassenen Befehle, Weisungen und Ordnungen bewährt haben.
An der Überwindung und Beseitigung noch vorhandener Mängel und Schwächen, die nicht grundsätzlicher Natur sind, insbesondere in der Organisation und Betreuung der Aufnahmeersuchenden im ZAH, wird im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Leitern der Bereiche DVP und Innere Angelegenheiten gearbeitet.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
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Gespräch mit einem ehemaligen DDR-Bürger im ZAH Röntgental Dokument, 2 Seiten