Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 136, Bl. 110-113
In dem vorliegenden Dokument werden die Entführungen von Hanns Martin Schleyer durch die RAF und von Peter Lorenz durch die Bewegung 2. Juni miteinander verglichen.
Die 1970 gegründete Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksterroristische Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatssicherheit sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ostberliner Flughafen Schönefeld. In den 80er Jahren intensivierten sich die Kontakte und die Staatssicherheit bot zehn RAF-Aussteigern Unterschlupf in der DDR. Zudem trainierte das MfS einige Terroristen im Umgang mit Waffen.
Am 27. Februar 1975 entführten Mitglieder der Bewegung 2. Juni den Spitzenkandidat der Berliner CDU für das Amt des Regierenden Bürgermeisters, Peter Lorenz. Zwei Jahre später, am 5. September 1977 entführten Angehörige der RAF den Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hanns Martin Schleyer. Im vorliegenden Dokument werden die Entführungen verglichen und fälschlicherweise beide der RAF zugeschrieben.
Beide Entführungen wiesen hinsichtlich ihrer Durchführung und der Absichten der Täter gewisse Parallelen auf. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen durch das MfS angestellten Vergleich der beiden Vorfälle. Im Anhang werden in Form einer Tabelle die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Entführungen aufgelistet und mit Bemerkungen versehen. Die Aufstellung kommt zu dem Schluss, dass die Entführer Schleyers sich an der Entführung von Peter Lorenz orientiert haben. Als grundlegende Unterschiede werden die gesteigerte Brutalität, die Professionalität und die internationale Dimension bei der Schleyer-Entführung ausgemacht.
Auf den unterschiedlichen Ausgang der beiden Aktionen wird in dem Dokument nicht eingegangen. Bei der Lorenz-Entführung gelang es den Terroristen ihre inhaftierten Mitglieder freizupressen - und Peter Lorenz überlebte. Bei der Schleyer-Entführung blieb die Bundesregierung unnachgiebig - weswegen die Entführer Hanns Martin Schleyer ermordeten und die freizupressenden RAF-Mitglieder in Haft blieben. Diese begingen daraufhin Selbstmord in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim.
Hauptabteilung PS Berlin, den 30.11.1977
AIG
Vergleichende Wertung der Entführung Schleyers mit der Entführung Lorenz
Beide Gewalthandlungen sowie die Ermordung Bubacks, Pontos, der versuchte Anschlag auf die Generalbundesanwaltschaft der BRD u.a. werden Mitgliedern der "Roten-Armee-Fraktion" zugerechnet.
Bereits in der Analyse über internationale Terrorverbrechen wurde darauf hingewiesen, daß eine Reihe qualitativer Momente im Vorgehen der Terroristen sichtbar wurden. Diese Tatsache wird besonders im Vergleich der Schleyer-Entführung, vom 05.09.1977, mit der Lorenz-Entführung, vom 27.02.1975, deutlich.
Vorbereitung und Ablauf der Schleyer-Entführung ließen erkennen, daß die Täter eine intensive Auswertung der Lorenz-Entführung vorgenommen hatten. Ihre dabei gewonnenen Erkenntnisse bildeten offensichtlich die Grundlage für die langfristige und intensive Phase der Planung und Vorbereitung der Schleyer-Entführung.
Kennzeichen für die "neue Qualität" und das stabsmäßige Vorgehen der Terroristen war der perfektionierte Ablauf der Schleyer-Entführung, obwohl den BRD-Sicherheitsbehörden viele Hinweise für eine beabsichtigte Gewalthandlung gegen Schleyer vorlagen.
Ein weiterer Ausdruck dessen war das Vorhandensein eines offensichtlich gutorganisierten Systems des Zusammenwirkens, von Terrorgruppen verschiedener Länder.
Im direkten Vergleich beider Entführungen ergeben sich folgende gleiche oder ähnliche Handlungen:
1. Zielstellung:
2. Forderungen:
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Entführungen, also Verschleppungen im Sinne des Strafrechts (in den Akten auch Überführung ), waren bis in die 70er Jahre elementare Bestandteile in der Strategie und Taktik der DDR-Geheimpolizei.
In dem 1969 von der Juristischen Hochschule des MfS erarbeiteten "Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit" wird das Delikt einer Entführung als "Erscheinungsform von Terrorverbrechen" definiert. "Sie ist das Verbringen von Menschen gegen ihren Willen unter Anwendung spezifischer Mittel und Methoden (Gewalt, Drohung, Täuschung, Narkotika, Rauschmittel u. a.) von ihrem ursprünglichen Aufenthaltsort in andere Orte, Staaten oder Gebiete." Unbeabsichtigt erfasst diese Definition exakt auch die Entführungen, die das MfS "im Operationsgebiet" verübt hat.
Entführungen entsprachen den Traditionen und Praktiken der sowjetischen "Tschekisten". Nicht zufällig haben Instrukteure und Agenten der KGB-Dependance in Ostberlin bis Mitte der 50er Jahre auch bei Entführungen aus Westberlin und Westdeutschland mit dem MfS eng kooperiert. Entführungen wurden in der Verantwortung jedes der drei Minister für Staatssicherheit durchgeführt, die die DDR unter der Diktatur der SED hatte. Weder Zaisser noch Mielke setzten sie allerdings so planmäßig und aggressiv ein wie Wollweber. Unter seiner Ägide fanden die meisten Entführungen statt – wenn auch unter Mielkes verantwortlicher Mitwirkung.
Die Zuständigkeit für Entführungsaktionen im Apparat der Staatssicherheit ist anhand interner Direktiven, Befehle und Maßnahmenpläne genau bestimmbar. Erstens waren sie stets Chefsache. Der Minister war jeweils in die Pläne zur Vorbereitung und Durchführung einer Verschleppung eingebunden. Die letzte Entscheidung lag bei ihm. Unmittelbar mit Entführungen befasst waren im MfS zweitens die Leiter verschiedener Hauptabteilungen, in deren Diensteinheiten operative Vorgänge zu entsprechenden Zielpersonen bearbeitet wurden. Das konnte die für Spionageabwehr zuständige Hauptabteilung II sein oder die seinerzeitige Hauptabteilung V (seit 1964 Hauptabteilung XX), der u. a. die Bekämpfung "politischer Untergrundarbeit" zugewiesen war. Überläufer aus den bewaffneten Organen wurden von Diensteinheiten der Hauptabteilung I – der sog. Militärabwehr – operativ bearbeitet. Sie alle verfügten zum Zweck grenzüberschreitender Aktionen über geeignete IM und spezielle Einsatzgruppen. Flankierende Hilfsdienste hatten die Hauptabteilung VIII zu leisten, die für Operative Ermittlungen und Festnahmen zuständig war, sowie die für Spionage und aktive Maßnahmen zuständige Hauptverwaltung A.
Die Gesamtzahl der vom MfS versuchten und vollendeten Entführungen ist nach empirischen Untersuchungen, die für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" durchgeführt wurden, auf maximal 700 zu veranschlagen. Die Historikerin Susanne Muhle beziffert sie für die Zeit zwischen 1950 und Mitte der 60er Jahre auf 400 bis 500. Exakte Angaben sind infolge der streng konspirativ abgeschirmten Vorgehensweise des MfS bei Entführungsaktionen nicht möglich. Sie sind im Grunde genommen auch irrelevant. Entscheidend ist, dass Entführungen im Apparat des MfS institutionell verankert waren.
Ganz im Sinne der MfS-spezifischen Definition sind generell drei taktische, manchmal kombinierte Entführungsvarianten zu unterscheiden: Verschleppungen unter Anwendung physischer Gewalt; Verschleppungen unter Anwendung von Betäubungsmitteln sowie Entführungen vermittelst arglistiger Täuschung.
Die Zielgruppen MfS-getätigter Entführungen lassen sich wie folgt umreißen: hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS, die zu "Verrätern" geworden und "zum Klassenfeind übergelaufen" waren; Mitarbeiter westlicher Nachrichtendienste; Mitarbeiter der Ostbüros von SPD, CDU, LDP und DGB sowie der KgU und des UFJ in Westberlin; Überläufer aus der Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee; abtrünnige Genossen aus den Reihen der SED; regimekritische Journalisten und westliche Fluchthelfer speziell nach dem 13. August 1961.
Während MfS-extern Entführungen strengster Geheimhaltung unterlagen, wurden sie in den 50er Jahren MfS-intern in Befehlen bekannt gegeben, soweit es sich um "zurückgeholte" Überläufer gehandelt hatte. Potenzielle Nachahmer sollten abgeschreckt werden. Zum Beispiel hieß es in dem Stasi-Befehl 134/55 vom 7. Mai 1955, mit dem intern die Hinrichtung zweier "Verräter" zur Kenntnis gebracht wurde:"Wer aus unseren Reihen Verrat an der Partei, an der Arbeiterklasse und an der Sache des Sozialismus übt, hat die strengste Strafe verdient. Die Macht der Arbeiterklasse ist so groß und reicht so weit, dass jeder Verräter zurückgeholt wird oder ihn in seinem vermeintlich sicheren Versteck die gerechte Strafe ereilt." "Strengste Strafe" hieß unter Umständen Todesstrafe. In mindestens 20 Fällen ist sie gegen Entführungsopfer verhängt und vollstreckt worden. Zumeist wurden langjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen. Nicht wenige Entführungsopfer sind in der Haft verstorben – in Einzelfällen durch Suizid.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 136, Bl. 110-113
In dem vorliegenden Dokument werden die Entführungen von Hanns Martin Schleyer durch die RAF und von Peter Lorenz durch die Bewegung 2. Juni miteinander verglichen.
Die 1970 gegründete Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksterroristische Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatssicherheit sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ostberliner Flughafen Schönefeld. In den 80er Jahren intensivierten sich die Kontakte und die Staatssicherheit bot zehn RAF-Aussteigern Unterschlupf in der DDR. Zudem trainierte das MfS einige Terroristen im Umgang mit Waffen.
Am 27. Februar 1975 entführten Mitglieder der Bewegung 2. Juni den Spitzenkandidat der Berliner CDU für das Amt des Regierenden Bürgermeisters, Peter Lorenz. Zwei Jahre später, am 5. September 1977 entführten Angehörige der RAF den Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hanns Martin Schleyer. Im vorliegenden Dokument werden die Entführungen verglichen und fälschlicherweise beide der RAF zugeschrieben.
Beide Entführungen wiesen hinsichtlich ihrer Durchführung und der Absichten der Täter gewisse Parallelen auf. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen durch das MfS angestellten Vergleich der beiden Vorfälle. Im Anhang werden in Form einer Tabelle die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Entführungen aufgelistet und mit Bemerkungen versehen. Die Aufstellung kommt zu dem Schluss, dass die Entführer Schleyers sich an der Entführung von Peter Lorenz orientiert haben. Als grundlegende Unterschiede werden die gesteigerte Brutalität, die Professionalität und die internationale Dimension bei der Schleyer-Entführung ausgemacht.
Auf den unterschiedlichen Ausgang der beiden Aktionen wird in dem Dokument nicht eingegangen. Bei der Lorenz-Entführung gelang es den Terroristen ihre inhaftierten Mitglieder freizupressen - und Peter Lorenz überlebte. Bei der Schleyer-Entführung blieb die Bundesregierung unnachgiebig - weswegen die Entführer Hanns Martin Schleyer ermordeten und die freizupressenden RAF-Mitglieder in Haft blieben. Diese begingen daraufhin Selbstmord in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim.
Der qualitative Unterschied der Forderungen bestand bei der Schleyer-Entführung in der höheren Anzahl der freizulassenden RAF-Mitglieder (11/bei Lorenz 5) und der Höhe des Pro-Kopf-Geldes. (100 TDM/bei Lorenz 20 TDM).
3. Tatort:
4. Begehungsweise:
Trotz Unterschiede im Detailablauf, war bei beiden Entführungen die gleiche Grundvariante. festzustellen. Sie bestand in:
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Vergleich der Entführungen von Hanns Martin Schleyer und Aldo Moro Dokument, 6 Seiten
Protokoll der Entführung von Hanns Martin Schleyer und des Passagierflugzeuges "Landshut" Dokument, 4 Seiten
Berichte zur Entführung des Berliner CDU-Landesvorsitzenden Peter Lorenz Dokument, 3 Seiten
Bericht von IM "Hermann" über die Stimmung in der BRD während der Schleyer-Entführung Dokument, 1 Seite