Signatur: BArch, MfS, HA II, Vi, Nr. 15
Ende der 1980er Jahre nahm die Zahl der versuchten Republikfluchten in der DDR immer weiter zu. Zu den dringlichsten Aufgaben der staatlichen Institutionen gehörte es, fluchtbereite und ausreisewillige Menschen daran zu hindern, das Land zu verlassen. Im Video wird ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter vernommen, dem vorgeworfen wird, "Republikflucht" begehen zu wollen.
"Wer widerrechtlich die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik passiert oder Bestimmungen des zeitweiligen Aufenthalts in der Deutschen Demokratischen Republik sowie des Transits durch die Deutsche Demokratische Republik verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Geldstrafe bestraft." So stand es im StGB der DDR im Paragraph 213. Dennoch verzeichnete die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) des MfS, welche die Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR koordinierte, für das Jahr 1988 über 10.000 Fluchtversuche – ein vorläufiger Höhepunkt.
Minister Erich Mielke bezeichnete die Verhinderung der Republikfluchten daher als eine der wichtigsten "Aufgaben bei der Sicherung des Aufbaus des Sozialismus". Das MfS arbeitete u. a. eng mit der Volkspolizei, der Armee und den Grenztruppen zusammen, um dieses Ziel zu erreichen. Zudem zeichnete die Stasi nicht nur für die Aufklärung von Fluchtabsichten, sondern auch als zuständiges staatliches Untersuchungsorgan für die Strafverfolgung verantwortlich.
Am 25. November 1988 vernahm ein Stasi-Mitarbeiter einen ehemaligen Kollegen, der wegen "versuchtem ungesetzlichen Verlassens der DDR" und "ungesetzlicher Sammlung von Nachrichten" festgenommen worden war. Er soll damit gegen die Paragraphen 98 und 213 des StGB verstoßen haben. Der Beschuldigte erklärte während des Verhörs, dass er Informationen über die Staatssicherheit an eine Kontaktperson aus West-Berlin übergeben habe. Diese habe eine Namensliste und Auflistungen von dienstlichen Funktionen enthalten.
[Vernehmer:]
Äh - wurde nach Paragraph 98 eingeleitet und nach Paragraph 213, damit Sie das auch wissen, können Sie sich das hier gleich nochmal durchlesen,
weil, - äh - der dringende Verdacht, och wenn Sie sagen - äh - das bestand nicht mehr am Ende. Die Untersuchungen müssen auch in diese Richtung geführt werden.
[Beschuldigter:]
Ja
[Vernehmer:]
Das ist jetzt ein bisschen untergegangen, - ähm - meine von der Bedeutung her ist dieser Paragraph dem anderen ja wesentlich untergeordnet sowieso, aber Sie müssen das wissen - äh -, dass auch zur Debatte steht der Paragraph 213 Absatz eins und Absatz drei Ziffer fünf, sowie Absatz
[Vernehmer und Beschuldigter:]
vier
[Vernehmer:]
die Vorbereitung.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Ja, das heißt - äh - es geht um's ungesetzliche Verlassen,
da gemeinschaftlich mit den anderen drei gehandelt wurde, liegt der schwere Fall vor. Äh - und ist im Stadium der Vorbereitung stehen geblieben.
Das ist jetzt erstmal der folgende Verdacht, der geäußert wird.
Verstanden? Lesen Sie sich das erstmal durch, damit Sie das auch wissen, die ähh Belehrung, hinsichtlich - äh - Ihrer Rechten und Pflichten sind die gleichen, die Sie schon gehört haben.
[schweres Atmen des Vernehmers]
[Vernehmer:]
Bedenken se immer das rechtliche Stadium in dem Sie sich befin-, befinden, das ist eine Beschuldigung. Hier wird ein dringender Verdacht ausgesprochen, was am Ende der Ermittlungen steht. Was dann fest-, ge-, stellt ist insgesamt. Ja? Das muss nicht bestätigt sein. Es kann genau so gut ausgeräumt werden.
Fragen dazu?
[Beschuldigter:]
Na ja, aber es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass ich es ja erstmal probiert habe.
[Vernehmer:]
Jaja, deswegen steht ja der dringende Verdacht och.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Äh - es jibt denn noch rechtlich auch - äh - die Möglichkeit eines sogenannten Rücktritts, das heißt also, der - äh - von den Dingen - äh - Abstand nimmt. Äh - da jibts denn bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Äh - dann ist diese strafbare Handlung ehrt sich dann im Prinzip durch den Rücktritt auf.
[Beschuldigter:]
[schweres Atmen]
[Vernehmer:]
Aber
[Beschuldigter:]
Ja.
[[Vernehmer:]]
Fakt ist für Sie, unterm Strich, alles was dazu beitragen kann, die Sache aufzuklären, zu sagen, das ist eigentlich das was unterm Strich für Sie stehen müssten.
[Beschuldigter:]
Ja, da bin ich ja auch bestrebt.
[Vernehmer:]
Und deshalb gleich mal eine eingangs oder meine Frage noch mal - äh -.
Sie haben jetzt nochmal die Gelegenheit, klipp und klar zu sagen, gibt es noch Personen, die durch Ihr Handeln in irgendeiner Weise gefährdet sind? Wenn se jetzt nicht sagen, ich mach Sie da nochmal drauf aufmerksam extra und denn passiert hinterher aufgrund von Ihnen ausgelieferter Information, das geht zu Ihren Lasten.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Also es geht zwar so och zu Ihren Lasten, aber so können wir es jetzt verhindern.
[Beschuldigter:]
Mhm - jaja ich verstehe schon. Also wie gesagt, was wir jetzt hier alles festgehalten haben.
[Vernehmer:]
Gut, das ist alles registriert.
[Beschuldigter:]
Das ist klar. Es gibt nichts mehr.
[Vernehmer:]
Es gibt nichts mehr, ich
[Beschuldigter:]
Ja
[Vernehmer:]
beziehe in diese Gefährdungs-, - äh - personen auch in der DDR lebende Personen insbesondere auch Ihre Verwandten mit ein. Gibt es da Gefährdungssituationen?
[Beschuldigter:]
Äh - nein, also wie gesagt es war ja von mir verlangt hier so, ich sage mal so perso-, personalbogenmäßige Fragen zu beantworten, zur Familie, was nicht geschehen ist. Ja das ist
[Vernehmer:]
Ganz sicher?
[Beschuldigter:]
dis is ganz hundertprozentig sicher.
[Vernehmer:]
Haben se nich gemacht?
[Beschuldigter:]
Habe ich nicht gemacht.
[Vernehmer:]
Was haben se denn der [anonymisiert] gesagt dazu, zu Ihren Verwandten?
[Beschuldigter:]
Ick habe gesagt ihr zu dem [unverständlich][anonymisiert] fragen soll, dass - ähm - zu diesem Punkt ich keine Auskunft gebe.
[Vernehmer:]
Aha.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Und was weiß die Frau [anonymisiert] selbst über Ihre Verwandten?
[Beschuldigter:]
Äh - [unverständlich][anonymisiert] weiß, dass ich zwei Brüder habe, dass die beide verheiratet sind, das weiß er, - äh - und dann habe ich Frau [anonymisiert] vorgegeben, dass beide Brüder Juristik studiert haben, weil diese Frage ja auch im Raum stand und diese wollte ich ja nun nicht sagen wir mal wahrheitsgemäß beantworten und habe gesagt, dass sie sich beschäftigen mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Betrieben.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
So und nicht mehr.
[Vernehmer:]
Zu Ihren Eltern?
[Beschuldigter:]
Keine Information.
[Vernehmer:]
Gar nichts?
[Beschuldigter:]
Äh -
[Vernehmer:]
Als Arbeitsstellen bitte?
[Beschuldigter:]
Überhaupt nicht.
[Vernehmer:]
Zu den Schwägerinnen?
[Beschuldigter:]
Äh - Frau - ähm - [anonymisiert] weiß bloß, dass meine Mutter krebskrank ist, das weiß sie.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja. Zu meinen Schwägerinnen nichts außer eben [anonymisiert] also die [anonymisiert] von meinem Bruder.
[Vernehmer:]
Und was ist mit [anonymisiert]?
[Beschuldigter:]
Hier mit der Fragestellung?
[Vernehmer:]
Ja und das haben se dort ver- [anonymisiert].
[Beschuldigter:]
Das weiß sie, soweit wie das hier genannt wurde
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
und zu anderen Familienangehörigen also, da wäre ja noch meine Schwägerin [anonymisiert] infrage komm, gibt's überhaupt keine Informationen.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
[Unverständlich] das war auch nie im Munde, ich weiß auch nicht wie sie heißt und wo se wohnt und nichts.
[Vernehmer:]
Dann fragen mal oder stellen mal die Frage anders drum. Äh - ausgeliefert über die Familie sagen Sie nein?
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Das ist sicherlich das ein und gleiche.
[Beschuldigter:]
Ja im Betrieb und nichts ja.
[Vernehmer:]
Äh- inwieweit haben se denn versucht über Ihre Brüder, Schwägerinnen und Eltern Informationen zu erlangen, für den [unverständlich]?
[Beschuldigter:]
Äh -, wat ick habe jetzt nicht versucht, auch nicht jetzt sagen wir mal, jetzt gezielt sagen wa mal, besucht um irgend etwas zu erfahren. Das war nicht der Fall. Äh - das einzige was ich durch einen Zufall erfahren habe, war bei meiner Mutter - äh - und zwar mit der Sache mit dem [anonymisiert], wo meine Mutter [unverständlich], wat soll ick sagen, da war ein ehemaliger Kollege von ihr an dem - äh -, der is vom Alter her genau so alt wie ihr ältester Sohn und die haben sehr charakterliche - äh - Gemeinsamkeiten, ja und von diesem ist sie och sehr beeindruckt, ja. Und hat zu mir jesacht eben, dass der [anonymisiert] irgend nen Doktorstudium absolviert hat, ja und dass der ebend - äh - seine Englischkenntnisse in kürzester Zeit vervollkommnet hatte, dass der zeitig fleißig gelernt hat. Unter so nach dem Motto, stell dir mal vor - äh -, der [anonymisiert] mich noch mal besucht und der hat die Möglichkeit ebend im USA einer Botschaft zu arbeiten.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Soweit.
[Vernehmer:]
Das ist das einzige, was Sie von Ihrer Mutter erfahren haben?
[Beschuldigter:]
Das war das einzige was
[Vernehmer:]
Haben se von Ihrem Vater mal rein zufällig was erfahren?
[Beschuldigter:]
Ne, weil über Dinge, - äh - arbeitsmäßig überhaupt nicht gesprochen wurde.
[Vernehmer:]
Ich frage definitiv trotzdem nach
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
[unverständlich] haben se von Ihrer Schwägerin [anonymisiert] was erfahren?
[Beschuldigter:]
Nein.
[Beschuldigter:]
Auch nicht.
[Vernehmer:]
Wie heißt der erste? Der älteste? [anonymisiert]
[Beschuldigter:]
Nichts [anonymisiert]
[Vernehmer:]
Etwas erfahren?
[Beschuldigter:]
Nichts von [anonymisiert], nichts von [anonymisiert], muss aber dazu sagen, dass - äh - zum 30. Geburtstag meiner Schwägerin [anonymisiert] ich anwesend war und eben dort auch erschienen ist. Die Freundin von meiner Schwägerin, die ist auch Mitarbeiterin, aber die arbeiten zusammen und der ihr Mann [anonymisiert], ja und der [anonymisiert] ist - äh - Mitarbeiter gewesen in dem Referat wo ich auch gearbeitet habe, also Abteilung ach-, acht, Referat sechs und - äh - ist es oft zu einen Gespräch gekommen, ja - ähm - nicht über rein dienstliche Sachen. Ick habe mich in Prinzip bloß nur mal erkundigt nach [anonymisiert], wollte nur wissen ob er schon in Rente gegangen ist, aber weil's nicht gegangen ist, stand es kurz bevor und denn habe ick mich noch erkundigt zu der Person [anonymisiert], ist die Person mit der ick immer am meisten Probleme hatte.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja, und dort wurde mir ebend von ihm gesagt, dass dort auch die Rente kurz bevor steht.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Sonst sind keine weiteren Informationen rausgegangen.
[Vernehmer:]
Hatten se noch Kontakte zu anderen Mitarbeitern? Ehemaligen mit denen Sie zusammen gearbeitet haben?
[Beschuldigter:]
Nein, überhaupt nicht.
[Vernehmer:]
Nichts?
[Beschuldigter:]
Nein.
[Vernehmer:]
Andere Informationen aus dem Bereich Staatssicherheit sind Ihnen nicht zugeflossen?
[Beschuldigter:]
Keine, ja das einzige ist, ich habe mal, auch im Zusammenhang mit meiner ersten Sache, den Herrn [anonymisiert] getroffen. Auf, das war 1987 auf'm Weihnachtsmarkt, aber -ähm - dort kam es zu keinen Kontakt, also es war bloß Sicht
[Vernehmer und Beschuldigter:]
Sichtkontakt
[Beschuldigter:]
Sichtkontakt
[Vernehmer:]
Mh - gut. Nun haben se anjejeben - äh - etwa
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
100 Namen -
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
von Mitarbeitern genannt zu haben. Äh - außer dieser Namensliste, die Sie dabei erstellt haben.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
haben Sie da noch andere Namen von Mitarbeitern?
[Beschuldigter:]
Nein, es ist diese einzige und ich weiß auch nicht - äh - ich muss dazu sagen, wenn ich weiß nicht, ob ich es nicht schon vernichtet habe, diese Liste, wenn sie vorhanden ist, muss sie in diesem Teil mit gewesen sein.
[Vernehmer:]
Aha. Sind noch andere Namen außer den die hier heute schon eine Rolle gespielt haben, übermittelt worden?
[Beschuldigter:]
Nein.
[Vernehmer:]
Nein?
[Beschuldigter:]
Nein.
[Vernehmer:]
Absolut nicht?
[Beschuldigter:]
Absolut sicher, ja.
[Vernehmer:]
Zu den Namen der Mitarbeiter, sind dort noch bestimmte Zusätze erfolgt?
[Beschuldigter:]
Ja, teilweise ja.
[Vernehmer:]
In welcher Form?
Vernommner:
Na - ähm - was soll ich sagen, erstmal sind wieder Abteilung oder Referat, ja, dann teilweise Funktionen, die ich schon genannt hatte.
[Vernehmer:]
Funktionen dienstlicher Art?
[Beschuldigter:]
Dienstlicher Art
[Vernehmer:]
Gesellschaftlicher, also parteilicher, oder?
[Beschuldigter:]
Auch.
[Vernehmer:]
[Unverständlich] Organisationen, soweit bekannt?
[Beschuldigter:]
Ja. Ja, soweit mir bekannt wurde, Parteisekretär oder denn ebend - äh - son Vermerk wie stellvertretender Leiter Abteilung oder Abteilungsleiter.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Charakteristika?
[Beschuldigter:]
Äh - in welcher Hinsicht jetze, persönlicher Art?
[Vernehmer:]
Persönlicher.
[Beschuldigter:]
Nein, überhaupt nicht.
[Vernehmer:]
Irgendwas, was die Person noch deutlicher macht oder - äh - Wohnanschriften, oder?
[Beschuldigter:]
Also, soweit ich mich erinnern konnte, bloß die von Herrn [anonymisiert]. Bin mir aber nicht hundertprozentig sicher. Wenn, müsste sie mit auf der Liste stehen, wenn sie noch existiert.
[Vernehmer:]
Mhm - mhm - .
Gibt's noch anderes Material, was Sie gesammelt haben?
[Beschuldigter:]
Nein.
[Vernehmer:]
Außer diesen Film?
[Beschuldigter:]
Nein, das ist alles. Also dieser Liste
[Vernehmer:]
Sie sprachen mal davon diesen FJ-Unterlagen.
[Beschuldigter:]
Ja, die habe ich vernichtet. Also, die sind durch den Reißwolf gegangen im Betrieb.
[Vernehmer:]
Mhm - es gibt, um das nochmal definitiv zu sagen, dazu passend keine Unterlagen? Bei Ihren Eltern irgendwo versteckt?
[Beschuldigter:]
Nein.
[Vernehmer:]
In irgendwelchen Bungalows?
[Beschuldigter:]
Auch nicht ne.
[Vernehmer:]
In irgendwelchen Autos?
[Beschuldigter:]
Überhaupt nicht, keine.
[Vernehmer:]
Anderen auszumachenden Verstecken?
[Beschuldigter:]
Auch nicht.
[Vernehmer:]
Das ist wirklich das einzigste was se haben?
[Beschuldigter:]
Das ist das einzigste was ich habe.
[Vernehmer:]
Denken Sie immer
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
an den Gesichtspunkt, dort wo diese Fragen alle stehen.
[Beschuldigter:]
Ja, ich habe mich ja bereit erklärt, dass ich se so schnell wie möglich zu helfen, soweit es mir [unverständlich; Vernehmer fällt dem Beschuldigten ins Wort].
[Vernehmer:]
aber zu diesem Zeitpunkt jetzt,
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
wo, das alles immer schwerer ist.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Stehen se mit Ihrer vollen Kraft dafür ein.
[Beschuldigter:] Mit meiner vollen Kraft.
[Vernehmer:]
Ja?
[Beschuldigter:]
Ja. Schaden [unverständlich] mit Druck.
[Vernehmer:]
Ich meine, jetzt haben wir Möglichkeiten noch einzugreifen.
[Beschuldigter:]
Ja, ich weiß.
[Vernehmer:]
Wenn es nachher irgendwo drückt, durch Ihre, jetzt
[Beschuldigter:]
Verschuldung
[Vernehmer:]
Nichtaussage, verschuldet wird, wird's schlimmer.
[Beschuldigter:]
Ja, ist mir bewußt.
[Vernehmer:]
Also unter diesem Gesichtspunkt wollt ich bloß nur nochmal deutlich machen, stell ich all diese Fragen nochmal. Sie haben jetzt die Chance das alles gerade zu biegen.
[Beschuldigter fällt Vernehmer ins Wort:]
Ja, aber ich lüge nicht, das ist nun wirklich.
[Vernehmer:]
Äh - Herr [anonymisiert]. Sehen se als Untersucher ist man natürlich drauf angewiesen was einem gesagt wird, aber Sie - äh - sind bitte
[Beschuldigter fällt Vernehmer ins Wort:]
Selbstverständlich, ja.
[Vernehmer:]
Äh - und Ihnen gegenüber, meine ich, bin ich doppelt vorsichtig.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Ich sage Ihnen deshalb warum ich Ihnen diese Frage stelle. Sie haben die Möglichkeit. Sie haben im Prinzip ja schon mal die Chance gehabt alles zu sagen.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Zum ersten Mal nicht soweit gekommen.
[Beschuldigter:]
Das ist richtig.
[Vernehmer:]
Aus diesem Grunde, können - sind se mir nicht böse, wenn ich ein gesundes Misstrauen entwickle und alles das zunächst einmal überprüfe, ehe ich sage, "jawoll das entspricht den Tatsachen".
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Ich bin gewillt - äh - das als Tatsache zunächst einmal hinzunehmen, aber ich bin immer skeptisch, denn.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Sind se mir bitte nicht böse.
[Beschuldigter:]
Nein, ich habe Verständnis dafür, ja.
[Vernehmer:]
Gut. Also es gibt nichts?
[Beschuldigter:]
Es gibt nichts mehr, nein. Also, keine Wohnung oder Auto oder wie schon erwähnt wurde. Das waren wirklich die Sachen.
[Vernehmer:]
So, dann kommen wir vielleicht noch mal zu den - äh - zu der Übermittlung dieser ganzen Informationen. Wie ist denn das mit - einmal zeitlich einzuordnen, vom Umfang her und wie ist es erfolgt? Vielleicht können wir das mal insgesamt nachstellen.
[Beschuldigter:]
Ja. Also zeitlich. Is' schwer für mich jetzt einzuschätzen, aber ich würde sagen, April, Mai ist der - in dem Zeitraum ist der erste Kontakt erfolgt, das heißt also, die [anonymisiert] ist nach West-Berlin gereist.
[Vernehmer:]
Also - äh -, wenn ich nochmal unterbreche. Angefangen hat das, sagten sie Januar, Februar als man die
[Beschuldigter:]
Ja, ick hab das visiert.
[Vernehmer:]
Als man hier gesprochen hat, ja? Ist das richtig oder sehe ich das falsch?
[Beschuldigter:]
Äh - April.
[Vernehmer:]
Waren die ersten Gespräche hier? Mhm?
[Beschuldigter:]
Ja. [Nase hochziehen] Und [Pause]. Ich hab mich dann erst mal zu dieser Frage verständigt. So.
[Vernehmer:]
Äh - wer hat davon denn angefangen gehabt?
[Beschuldigter:]
Also, wenn ich des-, des ehrlich sein soll, ich habe das zum Zeitpunkt ja so zugleich - äh -
[Vernehmer:]
Also Ihr Ihr Anfang viel auf fruchtbaren Boden. Kann man das so ausdrücken?
[Beschuldigter:]
Äh - na ja son bisschen zum gleichen Zeitpunkt, wie soll ich sagen, ick habe davon gehört, dass sie ja mit drüben bleiben möchte und -
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
äh - aber dann -
[Vernehmer und Beschuldigter reden parallel]
[Vernehmer:]
[Unverständlich] Ich habe in Prinzip das erste Wort dazu gesprochen?
[Beschuldigter:]
Ja.
Vernehmer.
Ich meine Sie haben gehört, dass die weg wollen, ja.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Gut.
[Beschuldigter:]
Das erste Wort dazu ist von, von mir gekommen.
[Vernehmer:]
Gut. Können wir denn noch hinterher darüber reden. Machen wir mal weiter zu den Informations-
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
übermittlungen.
[Beschuldigter:]
Ja. Also abgesprochen war das so, dass - äh - ihr die Information aufschreibe, das heißt das waren zw- zwei Sachen, die Namensliste und denn noch mal
[Vernehmer:]
Da war aber der Kontakt drüben schon hergestellt?
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Ja.
[Beschuldigter:]
Und denn noch mal - äh - eben diese Zusammenfassung von dem Film sage ich mal. Das waren die einzigen beiden handschriftlichen Sachen, die ich angefertigt habe, den Rest hat praktisch - äh - die [anonymisiert] Frau aufgeschrieben. Das heißt also - äh - also wenn sie von einem Treffen wieder kam, hat sie mich zu sich hinbestellt, - äh - ich habe ihr die Fragen beantwortet. Sie hat sich Notizen gemacht und wir sind so verblieben, dass sie versucht hat, sich das einzuprägen, damit nicht die Gefahr besteht, eben dass bei einer eventuellen Kontrolle eben der Zettel [Geräusch vom Einschenken eines Getränks] sage ich mal, gefunden wird.
[Vernehmer:]
Mhm. Das war vereinbart. Wie schätzen Sie das so ein, wie ist denn die?
[Beschuldigter:]
Ich schätze ein, dass das nicht immer der Fall war
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
und wenn ich bloß nur mal die Namensliste erwähne oder jetze diese Listen, die wir heute erstellt haben, is det ff, also ich könnte das nicht.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Ich halt das auch für'n Unding.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Wie haben se denn des unterzeichnet?
[Beschuldigter:]
Ick habe überhaupt nicht unterzeichnet.
[Vernehmer:]
Gar nicht?
[Beschuldigter:]
Äh - im [unverständlich]
[Vernehmer:]
Haben se irgendwelchen Decknamen?
[Beschuldigter:]
Na ja, erstmal - äh - hat sie denn zu mir gesagt, ich soll mich, wenn ich sie anrufe mit Mario melden.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja - äh - und sie hat eben so ähnlich wie Marion oder - ja, so.
[Vernehmer:]
War das drüben auch abgesprochen diese Namen?
[Beschuldigter:]
Ähm - ich nehme an, ja.
[Vernehmer:] Mhm.
[Beschuldigter:]
Hä, wo waren wir jetzt stehen geblieben?
[Vernehmer:]
Bei, bei den Listen.
[Beschuldigter:]
Ja. Aber zum Beispiel wie bei den Namenslisten habe ich mich mit eingetragen. In meiner ehemaligen Abteilung. Ähm - um erstmal zu vermeiden, dass durch irgendein Zufall mein Name - [Unverständlich] zu dem dem ersten Treffen war er ja noch nicht jesagt worden.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja, und ick habe ihr eigentlich immer och gesagt, das möchte sie bitte nicht machen. Meinen Namen nennen. Ja, und denn aber nach einigen Treffen, nach - äh - sag ich mal nach Nicht-Absprachen zwischen uns Beiden, hat sie denn och meinen Namen jesagt.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Also Familienname -
[Vernehmer:]
Bis dahin war das immer Mario, denn?
[Beschuldigter:]
Bis dahin war es nur Mario.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Ja, also das waren die beiden Listen, die da er-
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
stellt worden sind? Einmal das, der Querschnitt aus dem Film und die Namensliste und was ist denn noch erstellt worden?
[Beschuldigter:]
Von meiner Seite nichts mehr, ja.
[Vernehmer:]
Und die Fragen, die beantwortet sind?
[Beschuldigter:]
Hat sie
[Vernehmer:]
sich Notizen gemacht.
[Beschuldigter:]
hat sie sich Notizen gemacht, wollte sich die einprägen.
[Vernehmer:]
Aber wie sind denn die rüber gebracht worden?
[Beschuldigter:]
Na ja, wie jesagt schon - äh - ick vermute entweder hat se am Körper genommen bzw. sag ich mal, Kuchen und ich weeß es nicht, ja.
[Vernehmer:]
Haben Sie sich mal drüber ausgetauscht?
[Beschuldigter:]
Ja, sie hat also, ich weiß nur von einer Information, dass sie die am Körper genommen hat.
[Vernehmer:]
Wo?
[Beschuldigter:]
In der Scheide.
[Vernehmer:]
Mhm. Hat sie erzählt?
[Beschuldigter:]
Hat sie mir erzählt.
[Vernehmer:]
Mhm. Äh - wie ist das Negativ transportiert worden?
[Hundegebell aus weiterer Entfernung]
[Beschuldigter:]
Äh - sie sagt zur mir in der Scheide.
[Vernehmer:]
Das war alles?
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Hundegebell aus weiterer Entfernung]
[Vernehmer:]
Die anderen vermuten se nur?
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
[Unverständlich]
[Beschuldigter:]
Auf dem gleichen Weg.
[Vernehmer:]
Ja. Oder?
[Beschuldigter:]
Ich vermute auf dem gleichen Weg.
[Vernehmer:]
Auf dem gleichen Weg vermuten Sie?
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Nicht im Kuchen eingebacken, oder?
[Beschuldigter:]
Kann ick mir schwer vorstellen.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Also son Zettel im Kuchen. Aber wenn der Zöllner den Kuchen sich ankuckt, dann sieht er dat,
[Vernehmer:]
Mhm mhm.
[Beschuldigter:]
ob da eener was drin tun wollte.
[Geräusch von Unterlagen, die geblättert werden.]
[Vernehmer:]
Ja. Wie oft sind denn nun solche Dinge rübergebracht worden? Sie sprachen gestern von
[Beschuldigter:]
circa acht bis zehn mal, ja.
[Vernehmer:]
Ja.
[Beschuldigter:]
Also so geballt - äh - Informationen zwo Mal. Und dann sag ich mal, der Rest, das waren ja jetzt bloß kleine Sachen gewesen, die man sich hätte auch einprägen können, und [Pause] sag ick mal auf dem üblichen Wege.
[Vernehmer:]
Ja, Sie bleiben dabei, die acht bis zehn Mal sind auf alle Fälle Informationen geflossen?
[Beschuldigter:]
Ich sch- ich meine, ich schätze das so ein ungefähr.
Also die war, pass mal auf wir können das ja mal anders sagen. Sie war mindestens einmal im Monat da.
[Vernehmer:]
Einmal im Monat?
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Das heißt also Mai, Juni, Juli,
Vernehmer und [Beschuldigter:] August, September, Oktober, November.
[Beschuldigter:]
Sieben Mal.
[Vernehmer:]
Sieben Mal, mindestens einmal im Monat.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Manchmal auch öfter?
[Beschuldigter:]
Ähh, ick kann mich zwei Mal erinnern, dass sie das vierzehntägig macht. Ungefähr.
[Vernehmer:]
Also kommen zwei praktisch
Vernehmer und [Beschuldigter:]
hinzu.
[Beschuldigter:]
Deswegen habe ick ja so ungefähr abjeschätzt.
[Vernehmer:]
Mhm. Also nehmen wir's so zu Protokoll. Mindestens monatlich einmal
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
und in zwei Fällen in vierzehn Tagen Abständen.
[Beschuldigter:]
Mhm. Ja und das ist sie noch so gereist, wie gesagt, - äh - um diese Angelegenheit mit ihrem Freund dort zu erledigen, - äh - was sie dann noch - ob sie sich dann noch mal mit ihm getroffen hat oder so ist mir nicht bekannt.
[Vernehmer:]
Die Mitarbeiter in diesem Laden den ich genannt hatte, hießen?
[Beschuldigter:]
Äh - äh -, weiß ich jetzt nicht.
[Vernehmer:]
Die drüben mit waren im Auto?
[Beschuldigter:]
Äh, also zuerst zwei Mal die Frau [anonymisiert]
[Vernehmer:]
Alleine?
[Beschuldigter:]
Das erste Mal alleine, das zweite Mal da war se mit dem, weiß nicht, den Herren, die sich daran beteiligt hatten. Ein [unverständlich] ist mir nicht bekannt. Beim zweiten Mal war auch der Herr [anonymisiert] mit bei - äh - [anonymisiert] mit bei und dann den Rest - äh - getroffen ohne die Frau.
[Vernehmer:]
Die [uverständlich] [anonymisiert]
Vernommemer:
Nur mit dem Herrn [anonymisiert]
[Vernehmer:]
Mhm. Hat - äh - die Frau - äh - [anonymisiert] [unverständlich] mal geschrieben?
[Beschuldigter:]
Überhaupt nicht.
[Vernehmer:]
Überhaupt nicht.
[Beschuldigter:]
Also, sie hat bloß Charakter - äh -
[Vernehmer:]
Hat sie mal I-, I-, Ihnen ä-, - äh - erzählt und beschrieben wo sie [unverständlich] mit ihm am Platz war?
[Beschuldigter:]
Ja, nee.
[Vernehmer:]
Jetzt erzählen Sie mal die Variante oder so was.
[Beschuldigter:]
[unverständlich] sie wurde abjeholt, ja.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Hat se gesacht, drüben.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Aber
[Vernehmer:]
Mhmh - na gut.
[Es wird in Unterlagen geblättert.]
[Beschuldigter:]
Äh - zu den charakterlichen Eigenschaften der [anonymisiert] hat sie mir nur gesagt, dass das - ähm - vom Äußeren her, dass sie sehr seriös erscheint, ja und denke, einen unnahbaren Eindruck macht.
[Vernehmer:]
Mhm - mhm -.
[Beschuldigter:]
Das war eigentlich alles, was ich dazu erfahren habe.
[Vernehmer:]
Äh - Sie sprachen erst davon, des jeden, jeder dieser Treffs an einem Freitag war.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Ist das konkret exakt richtig, ja?
[Beschuldigter:]
Ich möcht' mich nicht für verbürgen, aber die größte Anzahl dieser Treffs waren immer [unverständlich]
[Vernehmer:]
waren Freitags.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Mhm. Noch eine Frage zum Abschluss. Also, ich hatte gefragt, Informationen erlangen und Informationssachen aus dem Bereich Staatssicherheit.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Hats - äh - Dinge gegeben, Informationen zu Erlangung aus dem Bekanntenkreis [unverständlich]?
[Beschuldigter:]
[Unverständlich] nein.
[Vernehmer:]
Aus dem Freundeskreis beispielsweise von dem Herrn [anonymisiert] [Unverständlich] [anonymisiert].
[Beschuldigter:]
Von der [unverständlich] äh soweit ich weiß überhaupt nicht, also der hat praktisch - ähm - mich hingefahren und auch immer seine Mutter zum Bahnhof gefahren beziehungsweise abjeholt, neh und hat aber keine Informationen soweit ich weiß geliefert, und Frau [anonymisiert] sagte mir nur, dass sie praktisch aus ihrem Haus oder aus dem Nachbarhaus sinngemäß wo sie den Verdacht hatte, dass dort ein Angehöriger wohnt. Äh.
[Vernehmer:]
Das hat sie erzählt?
[Beschuldigter:]
Ja, mhm. Äh - mit Namen genannt.
[Vernehmer:]
Wen betrifft des?
[Beschuldigter:]
Also Name ist nicht -
[Vernehmer:]
Wissen sie jetzt nicht?
[Beschuldigter:] Nee, ick hab
[Vernehmer:]
Hat se auch nicht gesagt?
[Beschuldigter:]
Eenmal hat se einen Namen genannt, habe ich mir aber nicht gemerkt.
[Vernehmer:]
Mhm, mhm. Noch was aus anderen bekannten Kreisen?
[Beschuldigter:]
Nichts.
[Vernehmer:]
Oder aus Ihrem Arbeitskreis vielleicht?
[Beschuldigter:]
Nee.
[Vernehmer:]
Oder was Sie vermuten hatten so IMs oder so was?
[Beschuldigter:]
Na ja, wissen se, also genannt habe ick keen Namen.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Aber z-, unter den Kollegen [unverständlich], ne Kollegin gekriegt in meiner Brigade von der VP.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Also im November, Oktober, obwohl dann sagen die Kollegen, "mensch pass mal auf bei der" mhm, aber jetzt nicht wie die Information oder so überhaupt nicht mhm.
[Vernehmer:]
Es ging darum, ob se ne Informationen angeboten oder auch schon übermittelt haben dazu?
[Beschuldigter:]
Nein. Ich habe [unverständlich].
[Vernehmer:]
Nichts?
[Beschuldigter:]
Keine dazu beigetragen, nee.
[Vernehmer:]
[Unverständlich] Sie kennen, bei denen Sie das vermuten?
[Beschuldigter:]
Nee, k-, eigentlich nicht, - äh - ich sage mal so, ich wüsste bloß
vom erzählen, sagen einer Kollegin, dass sie mal nicht ganz so gerade Sache [unverständlich] gemacht hat, ja. Also die Kollegin hat vorher bei der Interflug gearbeitet als WEPO-Fotografin. Das ist die Frau [anonymisiert] und die ist - äh - sag ich mal im Juni ver-, vergangenes Jahres Juli, Juno in meine Schicht gekommen.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Hat da praktisch ihre Arbeit aufgenommen und hat denn auch gleich, sag ich mal, 'nen Antrag gestellt auf Besuchserlaubnis und deswegen ist das reibungslos gelaufen. Also, das waren also mehrere Besuche, die stattgefunden haben und - äh - dort hat sie mir bloß eben nur mal erzählt, dass sie mit ihrem Cousin oder wer das war, mal rübergefahren sind nach Österreich.
[Vernehmer:]
Mhm.
[Beschuldigter:]
Ja, und dass sie plant, dass
[Vernehmer:]
Das hat jetzt aber - äh -
[Beschuldigter:]
mit der Sache selber nichts zu tun.
[Vernehmer:] mit der Sache selber nichts zu tun. Gut.
Haben Sie eigentlich keene Fragen [unverständlich], dann würd' ich sagen, ich setzt mich hin und fang' schon in paar Minuten an zu schreiben. Deckblatt und so.
[Beschuldigter:]
Is jut.
[Vernehmer:]
Häh?
[Geräusch von Sachen, die zusammengepackt werden.]
[Vernehmer:]
Um 13:20 Uhr.
[Beschuldigter:]
Wie geht's denn jetzt weiter?
[Vernehmer:]
In absehbarer [Zuklappen eines Aktenkoffers] Zeit wird hier ein PKW erscheinen und wird Sie in der Haftanstalt überstellen.
[Beschuldigter:]
Mhm - und wo ist das, wenn ich fragen darf?
[Vernehmer:]
In Berlin, nicht weit von Ihrer Wohnung.
[Beschuldigter:]
Mhm. Wann geh' ich, wann wird weiterfahren mit meiner Frau [unverständlich] zu einem Ergebnis?
[Vernehmer:]
Die junge Frau wird auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie wird auch mit zunächst erstmal einziehen, in die Haftanstalt.
[Beschuldigter:]
Da liegen ja so viele Dinge vor. Ich meine
[Vernehmer:]
[Unverständlich] bloß raus
[Beschuldigter:]
Mhm?
[Geräusche des Zusammenpackens]
[Beschuldigter:]
Äh.
[Vernehmer:]
Das Ermittlungsverfahren wird eingeleitet wegen begründeten Verdacht nach - äh - [unverständlich] Unterlassen von Anzeigen. Bei Ihnen. Mit Verbindung
[Geräusch vom Stuhl schieben.][Unverständlich] Personaldienst und mit diesen ungesetzlichen Verlassen. Wenn das geklärt ist und die Aussagen alle in die Übereinstimmung gebracht [Geräusch: Vorhänge werden zu- oder aufgezogen] werden, steht die Frage zur Entscheidung, ob das Ermittlungverfahren wird oder bearbeitet, weiter bearbeitet wird.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Das es ja im Wesentlichen um Dinge geht - äh -, wo, wo sie hätte denn gegen ihren Ehemann Anzeige erstatten müssen. Äh - und ob dem sicherlich auch Rechnung getragen werden.
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Was dann dabei am Ende bei steht - äh - so, so - äh - eine, richtige Anklage, das ist eine zweete Sache, ob da überhaupt soweit kommt, ist auch fraglich. Nur, - äh - ich hab's Ihnen gestern Abend schon gefragt und ich wiederhole jetzt noch mal. Es gibt zwischen all den Beteiligten
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
so viel Widersprüche. Das es unumgänglich ist, die [unverständlich] Haftanstalt.
[Beschuldigter:]
Mhm. Äh.
[Vernehmer:]
Ihre Frau trägst mit Fassung, kann ich Ihnen dazu noch sagen.
[Beschuldigter:]
Na ja, mir geht's darum,
[Vernehmer:]
Weint natürlich hin und wieder mal.
Sie kennen sie ja.
Beschuldigter
Ja, aber bloß, gibt's gar keene Möglichkeit, dass ick sie mal kurz, weil wenn een Genossen mit beisitzt oder wat, wir machen ja keine Absprache, oder.
[Vernehmer:]
Nee, das kann ich Ihnen jetzt nun nicht mehr gestatten. Jetzt muss ich den Staatsanwalt danach befragen.
[Beschuldigter:]
Ja, aber,
[Vernehmer:]
Das muss der Staatsanwalt [unverständlich]
[Beschuldigter:]
das ist son 'ne Sache, ich meine, ich meine, ick habe den Paragraphen gelesen, gesehen wat da unten stand, von bis, sag ich mal.
[Vernehmer:]
Ja.
[Beschuldigter:]
Und
[Vernehmer:]
Ja, [anonymisiert] - äh -, ich versichere Ihnen, das geht jetzt nicht. Ich muss, ich bin - der Staatsanwalt hat die Aufsichtspflicht und der hat verfügt, sowohl über Post als auch über persönlichen Besuchen, was Verbindungen persönlichen Besuchen. Äh - ich versichere Ihnen, wenn das alles beim nächsten Wochen[unverständlich]tag alles in Sack und Tüten ist, sehen Sie Ihre Frau. Aber solange wird das der Staatsanwalt nicht gestatten.
[Beschuldigter:]
Auch keinen brieflichen Kontakt?
[Vernehmer:]
Brieflichen Kontakt können se haben. Also, Sie können heute Nachmittag, wenn Sie in der Haftanstalt sind, können Sie schreiben und Ihre Frau wird Ihnen auch schreiben.
[Beschuldigter:]
Mhm.
[Vernehmer:]
Ja?
[Beschuldigter:]
Ja.
[Vernehmer:]
Das dauert nicht mehr allzu lange. Viertel Stunde sind die bestimmt hier.
[Poltern, Blättern, Geräusche des Zusammenpackens]
Haft im MfS
Die in der DDR herrschende diffuse Furcht vor dem Staatssicherheitsdienst hatte verschiedene Gründe. Die Angst, einfach abgeholt werden zu können und dann für unbestimmte Zeit zu verschwinden, spielte dabei eine nicht geringe Rolle. Reale Grundlage für diese Angst war das zwar geheime, aber zumindest durch Gerüchte und Vermutungen sehr präsente Haftsystem des MfS.
Schwerpunkt dieses Haftsystems waren 15 Untersuchungshaftanstalten (UHA) auf der Ebene der MfS-Bezirksverwaltungen. Außerdem gab es noch zwei UHA auf Ministeriumsebene in Ostberlin: in der Genslerstraße in Hohenschönhausen (UHA I) und in der Magdalenenstraße in Lichtenberg (UHA II). Das bekannteste MfS-Gefängnis war jedoch die Strafvollzugsanstalt Bautzen II, ein altes Gerichtsgefängnis in Bautzens Innenstadt. Formal betrachtet, unterstand dieses häufig als MfS-Sonderhaftanstalt bezeichnete Gefängnis jedoch der Verwaltung Strafvollzug des DDR-Innenministeriums (MdI); faktisch entschied hier jedoch das MfS über alle wichtigen Fragen, von der Auswahl der Angestellten bis zur Einweisung der Häftlinge.
Das größte MfS-Gefängnis war gleichzeitig das unbekannteste: In Berlin-Hohenschönhausen befand sich unmittelbar neben der Untersuchungshaftanstalt das sog. Lager X, ein Haftarbeitslager für bis zu 900 männliche Strafgefangene. Es existierte von Anfang der 50er bis Mitte der 70er Jahre. Weiterhin gab es in allen Untersuchungshaftanstalten des MfS eigene Strafgefangenenarbeitskommandos (SGAK).
Es gilt also zu unterscheiden zwischen Untersuchungshaft und Strafvollzug. Nur ein kleiner Teil der MfS-Untersuchungshäftlinge kam nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch in den Strafvollzug des MfS. In Bautzen II wurden bekannte politische Häftlinge untergebracht, aber auch Gefangene, die wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe verurteilt worden waren. Ins Lager X und in die SGAK der Untersuchungshaftanstalten wurden nur verhältnismäßig wenige politische Gefangene überstellt; hier wurden die Gefangenen vor allem für die Verrichtung von Arbeiten für das MfS eingesetzt und daher auch unter dem Gesichtspunkt beruflicher Qualifikation ausgewählt.
Dennoch wurden diese beiden Möglichkeiten wegen der – im Vergleich zum normalen Strafvollzug – besseren Haftbedingungen auch als Belohnung für besonders kooperative Häftlinge genutzt, gleichermaßen wegen der besonderen Geheimhaltung, aber auch zur Isolierung von straffällig gewordenen MfS-Mitarbeitern oder Funktionären aus Politik und Wirtschaft.
Das Hauptinteresse des MfS richtete sich auf die Untersuchungshaft. Hier führte das MfS in eigener Zuständigkeit strafprozessuale Ermittlungsverfahren durch und brachte die Beschuldigten in den eigenen Untersuchungshaftanstalten unter. Parallel zur normalen Untersuchungshaft, für die in der DDR seit 1952 nicht mehr die Justizverwaltung, sondern die Verwaltung Strafvollzug des MdI zuständig war, existierte hier ein paralleles Haftsystem für Beschuldigte, die vom MfS als Feinde eingestuft worden waren. Das gesonderte System umfasste nicht nur die Haftanstalten und die für die Ermittlungen zuständigen MfS-Mitarbeiter, sondern es erstreckte sich auch auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Für die Aufsicht in den vom MfS geführten Ermittlungsverfahren waren allein Staatsanwälte der Abteilungen I bzw. IA der General- bzw. Bezirksstaatsanwaltschaften zuständig, die vom MfS "bestätigt" worden waren. Das Gleiche galt für die für MfS-Fälle zuständigen Haftrichter. Formal wurden die Anforderungen der Strafprozessordnung zwar gewahrt, faktisch war jedoch das dort normierte System der Unterordnung der Ermittler unter die Staatsanwaltschaft sowie die Unabhängigkeit der Gerichte auf den Kopf gestellt.
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Untersuchungshaft und den Strafvollzug lag im MfS bei der Abteilung XIV des Ministeriums sowie den ihr nachgeordneten Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (Linie XIV). Für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens waren die Hauptabteilung IX des Ministeriums sowie die ihr nachgeordneten Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen (Linie IX), die im Außenkontakt als MfS-Untersuchungsabteilung firmierten, zuständig. Die Linien IX und XIV lagen im unmittelbaren Anleitungsbereich des Ministers für Staatssicherheit.
Die Haftbedingungen wandelten sich im Laufe der Zeit. Herrschten in den frühen 50er Jahren sehr einfache, an sowjetischen Verhältnissen orientierte, mitunter brutale Unterbringungs- und Umgangsformen vor - erinnert sei hier an das Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, das sog. U-Boot -, besserten sich die materiellen Bedingungen danach langsam, aber kontinuierlich.
Von Häftlingen, die sowohl MfS- als auch MdI-Untersuchungshaftanstalten kennengelernt haben, werden die materiellen Unterbringungsbedingungen, also Zellenausstattung, Hygiene, Verpflegung etc. beim MfS regelmäßig als deutlich besser bezeichnet; innerhalb des MfS gab es ein Gefälle von der Ministeriumsebene zu den UHA der Bezirksverwaltungen. Umgekehrt wurden jedoch die Umgangsregeln beim MfS als unmenschlicher als beim MdI bezeichnet.
Beim MfS galt ein absolutes Primat der Sicherheit: Häftlinge wurden strikt voneinander getrennt; zwar gab es nicht nur Einzelhaft, aber es kam zu keinen zufälligen Begegnungen von Häftlingen untereinander. Sämtliche Kontakte wurden von der Untersuchungsabteilung gesteuert.
Die Häftlinge wurden außerhalb der Vernehmungen nicht mehr mit ihrem Namen, sondern nur mit einer Nummer angesprochen. MfS-Mitarbeitern war jede Kommunikation mit Häftlingen, die über das unbedingt dienstlich Erforderliche hinausging, streng verboten – schließlich hätten so Informationen vom MfS an die als Feinde betrachteten Häftlinge abfließen können. Alle eigentlich normalen Rechte von Inhaftierten, wie Besuchs-, Schreib-, Lese- oder Einkaufserlaubnis, Freigang, Versorgung mit Zigaretten, Kaffee oder Ähnliches, wurden als besondere Belohnung behandelt und von den Vernehmungsoffizieren zur gezielten Steuerung der Aussagebereitschaft eingesetzt.
Häftlinge fühlten sich so meist sehr schnell einem übermächtigen, weder durchschau- noch berechenbaren Apparat ohnmächtig ausgeliefert. Spezielle Methoden, wie die konspirative und überraschende Festnahme, die Einlieferung in geschlossenen Fahrzeugen, die Vermeidung jeglichen Sichtkontakts zu Orientierungspunkten außerhalb des Gefängnisses, die Wegnahme von Uhren und das Verbot von Schreibzeug und Aufzeichnungen in den Zellen, führten bei den Häftlingen oft zu einem Gefühl der räumlichen und zeitlichen Desorientierung.
Hinzu kam ein ausgeklügeltes Spitzelsystem unter den Häftlingen. Die Untersuchungsabteilungen sammelten gezielt Informationen unter den Häftlingen mit Hilfe angeworbener Zuträger, die zunächst als Kammeragenten (KA), später als Zelleninformatoren (ZI) bezeichnet wurden. Sie sollten von ihren Mithäftlingen jene Informationen erlangen, die diese in den Vernehmungen nicht preisgegeben hatten. Insbesondere in den 70er und 80er Jahren sollten sie Häftlinge oft aber auch nur in Gespräche zu bestimmten Themen oder Zusammenhängen verwickeln, die dann von der Untersuchungsabteilung mittels versteckter Abhöreinrichtungen in den Zellen aufgezeichnet und ausgewertet wurden.
Bei den Häftlingen führten diese Bedingungen häufig zu einem Gefühl psychischer Einkreisung, des Ausgeliefertseins und dem Schwinden jeglichen Widerstandsgeistes. Ohnehin hatten die meisten Häftlinge das berechtigte Empfinden einer extrem ungerechten Behandlung. Schließlich war seit Anfang der 60er Jahre die überwiegende Zahl Gefangener lediglich wegen ihrer Bestrebungen, die DDR in Richtung Westen zu verlassen, inhaftiert worden. Sie fühlten sich in ihrem Handeln im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und diversen auch von der DDR unterzeichneten völkerrechtlichen Abkommen.
Eine weitere Häftlingsgruppe bildeten Menschen, die durch unerschrockene Wahrnehmung von oder Forderung nach politischen Rechten in den Augen der herrschenden Partei zu einer Gefahr für das Ansehen oder die Existenz der DDR geworden waren. Nur einem sehr kleinen Teil der Häftlinge wurden tatsächliche Staatsverbrechen zur Last gelegt.
Außerdem gab es neben den politischen Gefangenen auch noch Beschuldigte, denen gewöhnliche unpolitische Delikte angelastet wurden, die aber unter besonderer Geheimhaltung ermittelt und verhandelt werden sollten. Eine Rechtsgrundlage für den Betrieb von Untersuchungshaftanstalten durch das MfS gab es nicht. Der Strafvollzug des MfS widersprach seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1968 ausdrücklich der geltenden Rechtslage. Die strafprozessuale Ermittlungstätigkeit des MfS war erst seit 1968 in der Strafprozessordnung explizit geregelt, fand aber auch vorher statt.
Eine besondere Bedeutung hatten die MfS-Haftanstalten auch für die Praxis des Häftlingsfreikaufs durch die Bundesrepublik. Seitens der DDR wurden die konkreten Freikaufaktionen vom MfS koordiniert und durchgeführt. Sämtliche freigekauften Häftlinge durchliefen kurz vor ihrer Entlassung in die Bundesrepublik daher noch die MfS-Untersuchungshaftanstalt Karl-Marx-Stadt, in der die letzten Formalitäten erledigt wurden und von wo aus die Busse in die Bundesrepublik abfuhren.
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
In den Untersuchungsorganen des MfS (HA IX und Abt. IX der BV) tätige hauptamtliche Mitarbeiter, die – eingebunden in ihr jeweiliges Referat – strafrechtliche Ermittlungsverfahren weitgehend eigenverantwortlich durchführten, von den Häftlingen meist als Vernehmer bezeichnet. In den 50er Jahren oft nur in internen Kurzlehrgängen ausgebildet, später Diplom-Juristen oder Diplom-Kriminalisten der Juristischen Hochschule des MfS, seltener Universitätsstudium oder VP-Hochschule.
Die Untersuchungsführer galten MfS-intern neben den Mitarbeitern der HV A als Elite. Ihnen oblagen die Vernehmungen von Untersuchungsgefangenen, die Führung der Untersuchungsakten (Untersuchungsvorgang), die Beweisführung und die Erstellung des Schlussberichts. Für die Kontakte zu Staatsanwalt, Gericht und Verteidigung zuständig, überwachten sie oft auch die Besucher- und Anwaltsgespräche der Beschuldigten und führten Zelleninformatoren (ZI).
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Vernehmung in einer konspirativen Wohnung Video, 10 Minuten, 25 Sekunden
Schulungskassette zu einer Wohngebietsermittlung im Bezirk Rostock Audio, 27 Minuten, 55 Sekunden
Aufnahmen einer geheimdienstlichen Nahkampf- und Unterwasserausbildung Video, 53 Minuten, 38 Sekunden
Festnahmen am Berliner Alexanderplatz Video, 17 Minuten, 47 Sekunden