Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
Dokument, 34 Seiten
Eine Handreichung sollte den Mitarbeitern der Hauptabteilung VIII (Beobachtung und Ermittlung) verdeutlichen, wie Personen und Fahrzeuge mit verhältnismäßig wenig Aufwand und in kurzer Zeit verändert, verfremdet und im Gelände getarnt werden können.
Dokument, 24 Seiten
Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
Audio, 1 Minute, 27 Sekunden
Am Abend des 2. Juni 1967 erschoss der West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras bei einer Demonstration den Studenten Benno Ohnesorg. Er war Teil der Studentenbewegung, die sich als "außerparlamentarische Opposition" verstand. Sie sah in Kurras einen Schergen der Bundesrepublik, die sie, auch durch die Tat nun belegt, als repressiven Staat wahrnahm. Was zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war: Der West-Berliner Polizist Kurras arbeitete bereits seit 1955 gleichzeitig für die SED-Diktatur – als "Geheimer Mitarbeiter Otto Bohl" war er ein Spitzeninformant der Stasi.
Zum Nachfolger Erich Mielkes und neuen Chef des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) wurde am 18. November 1989 Wolfgang Schwanitz benannt. Angesichts der politischen Lage kam nun auch die Zusammenarbeit der Geheimpolizei mit inoffiziellen Mitarbeitern (IM) auf den Prüfstand.
Dokument, 7 Seiten
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
Dokument, 34 Seiten
Eine Handreichung sollte den Mitarbeitern der Hauptabteilung VIII (Beobachtung und Ermittlung) verdeutlichen, wie Personen und Fahrzeuge mit verhältnismäßig wenig Aufwand und in kurzer Zeit verändert, verfremdet und im Gelände getarnt werden können.
Dokument, 24 Seiten
Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
Audio, 1 Minute, 27 Sekunden
Am Abend des 2. Juni 1967 erschoss der West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras bei einer Demonstration den Studenten Benno Ohnesorg. Er war Teil der Studentenbewegung, die sich als "außerparlamentarische Opposition" verstand. Sie sah in Kurras einen Schergen der Bundesrepublik, die sie, auch durch die Tat nun belegt, als repressiven Staat wahrnahm. Was zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war: Der West-Berliner Polizist Kurras arbeitete bereits seit 1955 gleichzeitig für die SED-Diktatur – als "Geheimer Mitarbeiter Otto Bohl" war er ein Spitzeninformant der Stasi.
Zum Nachfolger Erich Mielkes und neuen Chef des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) wurde am 18. November 1989 Wolfgang Schwanitz benannt. Angesichts der politischen Lage kam nun auch die Zusammenarbeit der Geheimpolizei mit inoffiziellen Mitarbeitern (IM) auf den Prüfstand.
Dokument, 7 Seiten
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".