Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 6, Bl. 141-156
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Viele Menschen sahen auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR für sich keine Perspektive. Zwischen 1945 und dem Bau der Mauer im August 1961 flohen etwa drei Millionen Bürger. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese Entwicklung widersprach der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus" und beschädigte zusätzlich das Ansehen der SED.
Seit Dezember 1957 wurde das Verlassen der DDR auf Grundlage des neuen Passgesetzes strafrechtlich verfolgt. Binnen zwölf Monaten wurden fast 10.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings mit nachlassender Tendenz, um nicht zu viele Rückkehrwillige von ihren Vorhaben abzuhalten. Dies führte zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Massenflucht. Ab 1960 stiegen die Zahlen jedoch wieder, und 1961 nahm die Fluchtbewegung dramatische Ausmaße an. Zwar war die lange grüne Grenze zur Bundesrepublik bereits seit 1952 immer besser gesichert worden, doch das "Schlupfloch" nach West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer im August 1961 offen.
Unmittelbar vor dem Bau der Mauer unterrichtete der Leiter der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam Stasi-Chef Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin. In seinem Bericht schilderte er ausführlich die Stimmung der Bürger und ihre Furcht vor einer endgültigen Schließung der Grenze im Zuge eines separaten Friedensvertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR.
Sogenannten "Grenzgänger" – DDR-Bürger, die in West-Berlin arbeiteten, jedoch in Ost-Berlin wohnten und täglich die Grenze überqueren mussten – waren besonders beunruhigt. Denn sie sahen sich seit Juli immer häufiger Schikanen ausgesetzt. Viele von ihnen wurden zu "Aussprachen" vorgeladen, bei denen man ihnen nahelegte, doch eine Arbeit in der DDR aufzunehmen – für viele "Pendler" der letzte Auslöser zum Verlassen der DDR.
- Abteilung VII -
Potsdam, den 9. 8. 1961
Bericht über die Lage am westlichen Ring um Berlin
I. Polit.-ideol. Situation:
Die im zurückliegenden Berichtszeitraum in erhöhter Anzahl festgestellten Meinungsäußerungen und Diskussionen zu aktuellen politischen Problemen werden sowohl im eigenen als auch gegnerischen Grenzgebiet im wesentlichen von zwei Hauptproblemen beherrscht: dem Abschluß eines Friedensvertrages noch im Jahre 1961 und der Beseitigung des Grenzgängertums.
Beide Probleme beschäftigten dabei infolge ihrer höchst politischen Bedeutung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen, besonders unter Berücksichtigung einer Vielzahl natürlicher Verbindungen nach Westberlin, breiteste Kreise der Bevölkerung im Grenzgebiet und im grenznahen Hinterland.
Die Frage des Abschlusses eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten oder der DDR fand während des gesamten Berichtszeitraumes lebhaften Widerhall, während das Grenzgängerproblem insbesondere durch die zuerst im demokratischen Sektor von Berlin eingeleiteten und später von den Randbezirken übernommenen Maßnahmen an Aktualität gewann und gleichfalls lebhaftestes Echo fand.
Die ansonsten festgestellten Diskussionen und Stimmungen zu Schwierigkeiten in der Versorgungslage blieben demgegenüber relativ gering und beschränkten sich, auch unter Berücksichtigung der bekannten Situation
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 6, Bl. 141-156
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Viele Menschen sahen auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR für sich keine Perspektive. Zwischen 1945 und dem Bau der Mauer im August 1961 flohen etwa drei Millionen Bürger. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese Entwicklung widersprach der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus" und beschädigte zusätzlich das Ansehen der SED.
Seit Dezember 1957 wurde das Verlassen der DDR auf Grundlage des neuen Passgesetzes strafrechtlich verfolgt. Binnen zwölf Monaten wurden fast 10.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings mit nachlassender Tendenz, um nicht zu viele Rückkehrwillige von ihren Vorhaben abzuhalten. Dies führte zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Massenflucht. Ab 1960 stiegen die Zahlen jedoch wieder, und 1961 nahm die Fluchtbewegung dramatische Ausmaße an. Zwar war die lange grüne Grenze zur Bundesrepublik bereits seit 1952 immer besser gesichert worden, doch das "Schlupfloch" nach West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer im August 1961 offen.
Unmittelbar vor dem Bau der Mauer unterrichtete der Leiter der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam Stasi-Chef Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin. In seinem Bericht schilderte er ausführlich die Stimmung der Bürger und ihre Furcht vor einer endgültigen Schließung der Grenze im Zuge eines separaten Friedensvertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR.
Sogenannten "Grenzgänger" – DDR-Bürger, die in West-Berlin arbeiteten, jedoch in Ost-Berlin wohnten und täglich die Grenze überqueren mussten – waren besonders beunruhigt. Denn sie sahen sich seit Juli immer häufiger Schikanen ausgesetzt. Viele von ihnen wurden zu "Aussprachen" vorgeladen, bei denen man ihnen nahelegte, doch eine Arbeit in der DDR aufzunehmen – für viele "Pendler" der letzte Auslöser zum Verlassen der DDR.
zumeist auf die bereits in den letzten Wochen und Monaten konstant aufgetretenen Schwerpunkte. Bezeichnend für diese ist jedoch auch eine Zunahme von Äußerungen über aktuelle politische Fragen.
In den festgestellten Diskussionen zum Abschluß eines Friedensvertrages, deren Skala von der rückhaltlosen Zustimmung bis zur Ablehnung reichte, war kennzeichnend, daß sowohl den bejahenden als auch in den verneinenden Äußerungen mitunter erhebliche Zweifel über den tatsächlichen Nutzen einer solchen Maßnahme anhafteten und Notwendigkeit und Realität dieser Forderung mehrfach in Frage gestellt wurden. Die Ursachen dafür dürften erwiesenermaßen in einer einseitigen Orientierung auf westliche Nachrichten und Informationen und der damit verbundenen unausgesetzten Einflußnahme des Gegeners auf die Bevölkerung der DDR als auch in der ungenügenden Wahrnehmung eigener Informationsquellen zu suchen sein.
Im überwiegenden Teil aller Äußerungen wurde der Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten oder nur mit der DDR völlig richtig im unmittelbaren Zusammenhang mit der Lösung des Westberlin-Problems behandelt, wobei allerdings über die letztgenannte Teilfrage eine Reihe kühner Spekulationen angestellt wurden. Wenigeren Meinungen waren dagegen unmittelbare Befürchtungen über eine evtl. militärische Lösung der derzeit strittigen Fragen entnehmbar.
Inoffiziel konnte beispielsweise festgestellt werden, daß eine Reihe von Lehrern der Schule Groß-Ziethen, Kreis Königswusterhausen den Abschluß eines Friedensvertrages begrüßten und auch einen möglichen einseitigen Vertragsabschluß bejahten; letzteres aber nur unter der Bedingung, daß sich daraus kein Krieg entwickeln dürfe, ansonsten soll man lieber alles so lassen wie es ist.
Für die vorstehend genannten Zweifel an den Vorteilen des Friedensvertrages spricht beispielsweise auch die
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Bericht über die Situation an der Grenze der DDR zur Bundesrepublik im Juli 1961 Dokument, 23 Seiten
Bericht der BV Karl-Marx-Stadt über die Situation im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Dokument, 4 Seiten
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei Dokument, 9 Seiten