Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 6, Bl. 141-156
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Viele Menschen sahen auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR für sich keine Perspektive. Zwischen 1945 und dem Bau der Mauer im August 1961 flohen etwa drei Millionen Bürger. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese Entwicklung widersprach der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus" und beschädigte zusätzlich das Ansehen der SED.
Seit Dezember 1957 wurde das Verlassen der DDR auf Grundlage des neuen Passgesetzes strafrechtlich verfolgt. Binnen zwölf Monaten wurden fast 10.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings mit nachlassender Tendenz, um nicht zu viele Rückkehrwillige von ihren Vorhaben abzuhalten. Dies führte zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Massenflucht. Ab 1960 stiegen die Zahlen jedoch wieder, und 1961 nahm die Fluchtbewegung dramatische Ausmaße an. Zwar war die lange grüne Grenze zur Bundesrepublik bereits seit 1952 immer besser gesichert worden, doch das "Schlupfloch" nach West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer im August 1961 offen.
Unmittelbar vor dem Bau der Mauer unterrichtete der Leiter der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam Stasi-Chef Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin. In seinem Bericht schilderte er ausführlich die Stimmung der Bürger und ihre Furcht vor einer endgültigen Schließung der Grenze im Zuge eines separaten Friedensvertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR.
Sogenannten "Grenzgänger" – DDR-Bürger, die in West-Berlin arbeiteten, jedoch in Ost-Berlin wohnten und täglich die Grenze überqueren mussten – waren besonders beunruhigt. Denn sie sahen sich seit Juli immer häufiger Schikanen ausgesetzt. Viele von ihnen wurden zu "Aussprachen" vorgeladen, bei denen man ihnen nahelegte, doch eine Arbeit in der DDR aufzunehmen – für viele "Pendler" der letzte Auslöser zum Verlassen der DDR.
Die zu den Hauptproblemen geäußerten Ansichten lassen erkennen, daß die Gewißheit über den Abschluß eines Friedensvertrages noch im Jahre 1961 um sich greift, jedoch die Perspektiven Westberlins zum überwiegenden Teil, entsprechend den Darlegungen in der westlichen Presse, unseren Auffassungen entgegengesetzt beurteilt werden. So besagen Informationen aus der Abt. 54 (Transport) des Siemens-Konzerns in Westberlin, daß Arbeiter dieser Abteilung zwar die Notwendigkeit einer Änderung des gegenwärtigen Berlin-Status anerkennen, aber nicht bereit sind, das System und insbesondere die gegenwärtige Versorgung in der DDR auf sich angewendet haben möchten, da dies "zu viel Entbehrungen mit sich bringen" würde. Sie äußerten Vertrauen zur Politik der westlichen Besatzungsmächte und glauben, daß Westberlin von diesen nicht aufgegeben wird, da "die wissen was sie mit Westberlin haben !"
Auch im Westhafen wurde von Arbeitern erklärt, es sei Gewißheit, daß das Westberlin-Problem bis Ende des Jahres gelöst werde, jedoch sei dabei nicht zu übersehen, daß die Lösung dieses Problems auch die Gefahr eines neuen Krieges in sich berge.
Die Schaffung einer "Freien Stadt" wird häufig als eine "Frage der Zeit" eingeschätzt und vielfach orakelt, die SU oder die DDR würden sich früher oder später nicht an Verträge und Vereinbarungen halten und Westberlin "einverleiben". Wie bereits mehrfach berichtet, liegen auch hierzu wieder solche Auffassungen vor, wenn es so käme, "dann würde man eben für den Osten arbeiten".
Weitere Informationen besagen, daß die Schaffung einer "Freien Stadt Westberlin" häufig zum Anlaß genommen wurde, um Erwägungen über den Ausgang evtl. in ganz Berlin durchgeführter sogenannter "Freier Wahlen" anzustellen. Die Meinungen über den Ausgang einer solchen "Wahl" gingen dabei auseinander. Während ein nicht geringer Teil der SPD großen Stimmenzuwachs
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 6, Bl. 141-156
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Viele Menschen sahen auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR für sich keine Perspektive. Zwischen 1945 und dem Bau der Mauer im August 1961 flohen etwa drei Millionen Bürger. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese Entwicklung widersprach der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus" und beschädigte zusätzlich das Ansehen der SED.
Seit Dezember 1957 wurde das Verlassen der DDR auf Grundlage des neuen Passgesetzes strafrechtlich verfolgt. Binnen zwölf Monaten wurden fast 10.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings mit nachlassender Tendenz, um nicht zu viele Rückkehrwillige von ihren Vorhaben abzuhalten. Dies führte zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Massenflucht. Ab 1960 stiegen die Zahlen jedoch wieder, und 1961 nahm die Fluchtbewegung dramatische Ausmaße an. Zwar war die lange grüne Grenze zur Bundesrepublik bereits seit 1952 immer besser gesichert worden, doch das "Schlupfloch" nach West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer im August 1961 offen.
Unmittelbar vor dem Bau der Mauer unterrichtete der Leiter der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam Stasi-Chef Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin. In seinem Bericht schilderte er ausführlich die Stimmung der Bürger und ihre Furcht vor einer endgültigen Schließung der Grenze im Zuge eines separaten Friedensvertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR.
Sogenannten "Grenzgänger" – DDR-Bürger, die in West-Berlin arbeiteten, jedoch in Ost-Berlin wohnten und täglich die Grenze überqueren mussten – waren besonders beunruhigt. Denn sie sahen sich seit Juli immer häufiger Schikanen ausgesetzt. Viele von ihnen wurden zu "Aussprachen" vorgeladen, bei denen man ihnen nahelegte, doch eine Arbeit in der DDR aufzunehmen – für viele "Pendler" der letzte Auslöser zum Verlassen der DDR.
prophezeite (an der die Amerikaner absolut keine Interesse hätten und eine solche Wahl selbst auch nicht befürworten werden !), meinen z.B. Angestellte des Gartenbauamtes Spandau, in einem solchen Falle werden alle Westberliner wählen. Arbeiter des Friedhofes vertraten die Ansicht, Wahlen in einer "Freien Stadt" würden die Wahl der SED zum Ergebnis haben, womit gesagt werden sollte, daß so wie jede Wahl in der DDR auch diese gefälscht werden würde.
Die Notwendigkeit des Abschlusses eines Friedensvertrages 16 Jahre nach Kriegsende wurde von einen Monteur der Firma Alfa-Separator grundsätzlich befürwortet, jedoch der Hoffnung Ausdruck verliehen, die "oben" sollten bloß keinen Krieg wegen Westberlin machen. Von einen namentlich unbekannten Senatsangestellten wurde diese Notwendigkeit verneint mit der Begründung, es ginge auch so wie bisher ganz gut. Weiter sagte er, "der "russische Zar" will doch nur den Status quo durch internationale Vereinbarungen festlegen. Gelingt ihm das nicht, dann hat er in den Jahren 58/59 den Mund zu voll genommen. Kommt er aber mit seinen Forderungen durch, ist Adenauer und sein Anhang erledigt mitsamt ihren ganzen Versprechungen, ihrer Aufrüstung, der Revission der Oder-Neiße-Grenze usw.
Auch von Westberliner Bürgern wird häufig die Auffassung vertreten, Abschluß eines Friedensvertrages und Schaffung einer Freien Stadt sei gleichbedeutend mit der Schließung der Grenzen und Blockade Westberlins. Andererseits wird angenommen, im demokratischen Sektor könne sich eher eine gleiche Entwicklung wie in Westberlin vollziehen, als daß die UNO eine "Freie Stadt" zulassen würde und "die Westmächte würden lieber einen Krieg auf sich nehmen, als Westberlin freizugeben".
Zu den in Westberlin festgestellten Meinungen über die Beseitigung des Grenzgängerunwesens in der DDR wurde
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 6, Bl. 141-156
Bericht des Leiters der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam an Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin im Juli 1961. Darin schilderte er wenige Tage vor dem Mauerbau die Befürchtungen der Bürger, das "Schlupfloch" West-Berlin könne versperrt werden.
Viele Menschen sahen auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR für sich keine Perspektive. Zwischen 1945 und dem Bau der Mauer im August 1961 flohen etwa drei Millionen Bürger. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese Entwicklung widersprach der häufig propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus" und beschädigte zusätzlich das Ansehen der SED.
Seit Dezember 1957 wurde das Verlassen der DDR auf Grundlage des neuen Passgesetzes strafrechtlich verfolgt. Binnen zwölf Monaten wurden fast 10.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings mit nachlassender Tendenz, um nicht zu viele Rückkehrwillige von ihren Vorhaben abzuhalten. Dies führte zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Massenflucht. Ab 1960 stiegen die Zahlen jedoch wieder, und 1961 nahm die Fluchtbewegung dramatische Ausmaße an. Zwar war die lange grüne Grenze zur Bundesrepublik bereits seit 1952 immer besser gesichert worden, doch das "Schlupfloch" nach West-Berlin blieb bis zum Bau der Mauer im August 1961 offen.
Unmittelbar vor dem Bau der Mauer unterrichtete der Leiter der Abteilung VII der Bezirksverwaltung Potsdam Stasi-Chef Erich Mielke über die Lage an der Grenze zu West-Berlin. In seinem Bericht schilderte er ausführlich die Stimmung der Bürger und ihre Furcht vor einer endgültigen Schließung der Grenze im Zuge eines separaten Friedensvertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR.
Sogenannten "Grenzgänger" – DDR-Bürger, die in West-Berlin arbeiteten, jedoch in Ost-Berlin wohnten und täglich die Grenze überqueren mussten – waren besonders beunruhigt. Denn sie sahen sich seit Juli immer häufiger Schikanen ausgesetzt. Viele von ihnen wurden zu "Aussprachen" vorgeladen, bei denen man ihnen nahelegte, doch eine Arbeit in der DDR aufzunehmen – für viele "Pendler" der letzte Auslöser zum Verlassen der DDR.
in den bisher vorliegenden Informationen nur Zustimmung geäußert. Hauptargument dabei war, daß durch diese Maßnahmen viele Westberliner wieder einen ordentlichen Arbeitsplatz erhalten könnten und auch die Entlassungsangst von den als Lohndrücker verschrienen Grenzgänger geringer werde.
Über die noch vor Beginn der Maßnahmen festgestellte Zunahme von Nachfragen auch nach stundenweiser Beschäftigung im Gartenbauamt Spandau äußerten dort beschäftigte Arbeiter, im DDR-Grenzgebiet würden wohl bald keine Arbeitskräfte mehr sein, wenn es so weiter ginge. Die Westberliner Arbeiter müßten befürchten, ihre Arbeit zu verlieren, weil Grenzgänger unter den Tarif zu arbeiten bereit sind und meistens auch eingestellt würden.
Vielfach wurde im Zusammenhang mit der Zustimmung zu den Maßnahmen der Behörden der DDR jedoch auch erklärt, so richtig diese Maßnahme, so sehr zeige sich aber auch, wie es mit der Freiheit überhaupt und der Freiheit der Persönlichkeit im Besonderen bestellt sei und daß damit gegen das in der Verfassung garantierte Recht der freien Arbeitsplatzwahl verstoßen würde.
Die den Grenzgängern auferlegten Beschränkungen, insbesondere der Ausschluß vom Erwerb hochwertiger Industriewaren wurde, u.a. von Westhafenarbeitern, mehrfach zum Anlaß genommen, um daran den wirtschaftlichen Niedergang in der DDR nachzuweisen.
Weitere Gesprächsthemen bildeten die steigenden Preise in Westberlin. Insbesondere von Hausfrauen wurde dazu erklärt, es sei sinnlos, daß die Gewerkschaften ständig für höhere Löhne kämpften, da gewährte Lohnerhöhungen in der Regel unmittelbare Preiserhöhungen zur Folge hätten und dem Arbeiter nicht im geringsten geholfen sei. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, es sei auch verständlich, wenn die Bauern höhere Erzeugerpreise verlangen, da sie durch den sogenannten Grünen Plan der Adenauer - Regierung gezwungen seien, bestimmte Kulturen überhaupt nicht
Linie VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Bericht über die Situation an der Grenze der DDR zur Bundesrepublik im Juli 1961 Dokument, 23 Seiten
Bericht der BV Karl-Marx-Stadt über die Situation im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Dokument, 4 Seiten
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei Dokument, 9 Seiten