Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AFO, Nr. 2/89, Bl. 7-14
Bis zur deutschen Wiedervereinigung lagen sogenannte Grenzinformationsstellen entlang der innerdeutschen Grenze. In den Zonenrandgebieten Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie in Westberlin informierten sich dort jedes Jahr Zehntausende Menschen über das DDR-Grenzregime.
Die Grenzinformationsstellen boten Text- und Bildtafeln, Informationsbroschüren und Schaumodelle, die den Aufbau der Grenzanlagen verdeutlichten. Außerdem thematisierten regelmäßig stattfindende Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge die historischen Entwicklungen, die zur deutschen Teilung führten. Weiterhin beschäftigten sich diese mit den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der DDR. Als besonderer Programmpunkt galten die Fahrten und Wanderungen an die innerdeutsche Grenze, die mit erklärenden Einweisungen in den Grenzaufbau einhergingen. Die Grenzinformationsstellen waren den Ostberliner Machthabern ein Dorn im Auge, da diese die staatliche Integrität der DDR in Frage stellten. Die SED übertrug ihrer Geheimpolizei die Aufgabe, möglichst viele Belege für den vermeintlich konterrevolutionären Charakter zu sammeln und die Arbeit zu behindern.
Als Feindobjekte bezeichnete das MfS westliche Institutionen und Organisationen, von denen angeblich subversive Aktivitäten gegen die DDR und andere kommunistische Staaten ausgingen. Im Juli 1984 legte die Arbeitsgruppe Grenzsicherheit der KD Hildburghausen die Feindobjektakte "Thüringenblick" an. Anfänglich finden sich in dem Vorgang die Grenzinformationsstellen Breitensee und Dürrenried sowie der Aussichtsturm "Bayernturm" bei Sternberg/Zimmerau. Es ist ersichtlich, dass es dem MfS darum ging, vermutete feindliche Handlungen aufzuklären und Kontakte in die DDR zu dokumentieren.
So kam es im Zeitraum
- 1973 - 1975 zu einem erhöhten Ansteigen von provokatorischen Grenzüberschreitungen, Aufforderungen zur Fahnenflucht, versuchten Kontaktaufnahmen und Einweisungen;
- Juni 1977 durch 2 Angehörige des GZD und 2 Zivilpersonen zum Versenden von 20 Ballons mit Hetzschriften im Bereich Breitensee
(Überschrift - "Verweigerung der Menschenrechte durch DDR-Behörden");
- 18. Juni und 30. Juli 1978 durch unbekannte Täter zum Beschädigen von je 3 Grenzsäulen im Bereich Eicha
Zu beachten sind weiterhin die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt über dem Durchschnitt liegenden Einweisungen von Zivilpersonen und die damit verbundenen Handlungen gegen die Staatsgrenze, wie versuchte Kontaktaufnahmen mit Aufforderung zur Fahnenflucht und provokatorische Grenzüberschreitungen.
Die wesentlichste Aufgabenstellung der "Informationsstelle" richtet sich auf die Inspirierung von BRD-Personen zur Herstellung von Kontakten und Verbindungen in die DDR. Auf dieser Basis sollen Voraussetzungen zur Schaffung einer inneren Opposition unter besonderer Beachtung der im Grenzgebiet der DDR wohnhaften Bevölkerung herausgebildet werden.
Die Anleitung des Personals der "Informationsstelle" erfolgt durch die bayrische Staatsregierung in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft "Staat und Gesellschaft e.V." der BRD.
Qualifizierungsmaßnahmen für das Informationsstellenpersonal erfolgen in Form regelmäßig stattfindender Arbeitstagungen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die "Informationsstelle" durch folgende Personen betreut:
- [anonymisiert]
geb. [anonymisiert]
wh. [anonymisiert]
tätig als kaufmännische Angestellte [anonymisiert]
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Die Aktenkategorie Feindobjektakte (FOA) wurde 1981 als Informationssammlung zu Objekten außerhalb der DDR eingeführt. Vorläufer war der Feindobjektvorgang. Sogenannte Feindobjekte waren in der Abteilung XII zu registrieren. War eine koordinierte Bearbeitung bzw. Aufklärung des Feindobjekts durch mehrere operative Diensteinheiten notwendig, konnten neben einer Zentralen Feindobjektakte bei der hauptverantwortlichen Diensteinheit noch Teilakten registriert und durch die anderen an der Bearbeitung bzw. Aufklärung beteiligten Diensteinheiten geführt werden. Abgeschlossene oder eingestellte Feindobjektakten wurden bei der zuständigen Abteilung XII im Bestand Allgemeine Sachablage archiviert.
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Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AFO, Nr. 2/89, Bl. 7-14
Bis zur deutschen Wiedervereinigung lagen sogenannte Grenzinformationsstellen entlang der innerdeutschen Grenze. In den Zonenrandgebieten Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie in Westberlin informierten sich dort jedes Jahr Zehntausende Menschen über das DDR-Grenzregime.
Die Grenzinformationsstellen boten Text- und Bildtafeln, Informationsbroschüren und Schaumodelle, die den Aufbau der Grenzanlagen verdeutlichten. Außerdem thematisierten regelmäßig stattfindende Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge die historischen Entwicklungen, die zur deutschen Teilung führten. Weiterhin beschäftigten sich diese mit den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der DDR. Als besonderer Programmpunkt galten die Fahrten und Wanderungen an die innerdeutsche Grenze, die mit erklärenden Einweisungen in den Grenzaufbau einhergingen. Die Grenzinformationsstellen waren den Ostberliner Machthabern ein Dorn im Auge, da diese die staatliche Integrität der DDR in Frage stellten. Die SED übertrug ihrer Geheimpolizei die Aufgabe, möglichst viele Belege für den vermeintlich konterrevolutionären Charakter zu sammeln und die Arbeit zu behindern.
Als Feindobjekte bezeichnete das MfS westliche Institutionen und Organisationen, von denen angeblich subversive Aktivitäten gegen die DDR und andere kommunistische Staaten ausgingen. Im Juli 1984 legte die Arbeitsgruppe Grenzsicherheit der KD Hildburghausen die Feindobjektakte "Thüringenblick" an. Anfänglich finden sich in dem Vorgang die Grenzinformationsstellen Breitensee und Dürrenried sowie der Aussichtsturm "Bayernturm" bei Sternberg/Zimmerau. Es ist ersichtlich, dass es dem MfS darum ging, vermutete feindliche Handlungen aufzuklären und Kontakte in die DDR zu dokumentieren.
Die [anonymisiert] wird in ihrer Betreuertätigkeit durch ihren Ehemann
[anonymisiert]
geb. [anonymisiert]
selbständiger Landwirt
beide erfaßt in der OPK "Grabfeld" der KD Hildburghausen
unterstützt.
Inoffiziell wurde erarbeitet, daß sich das Ehepaar [anonymisiert] dieser Aufgabe mit großem Interesse widmet und mit der spezifischen Aufgabenstellung der "Informationsstelle" voll identifiziert.
Beim Besuch der "Informationsstelle" durch eine inoffizielle Quelle der KD 1983 wurde deutlich, daß die [anonymisiert] über umfangreiche Kenntnisse über Grenzregimefragen der DDR sowie über aktuelle Vorkommnisse an der Staatsgrenze im Bereich der "Informationsstelle" verfügen.
Die Maßnahmen der Einweisung in der "Informationsstelle" werden durch die Vorführung von etwa 80 Farbdias, die [anonymisiert] nach seinen Angaben selbst angefertigt hat und die sich ausschließlich mit der Staatsgrenze und den Grenzsicherungsanlagen befassen, komplettiert.
Nach vorliegenden inoffiziellen Hinweisen beabsichtigen die Betreuer, die "Informationsstelle" in Verbindung mit den zuständigen Einrichtungen noch attraktiver auszurüsten, um auf dieser Basis die gegen die Staatsgrenze der DDR gerichteten Aktivitäten noch wirksamer zu betreiben.
Für die Betreuung der Informationsstelle erhält die [anonymisiert] monatlich 150,- DM.
Inoffiziell wurde erarbeitet, daß das Ehepaar [anonymisiert] die der Ortschaft Breitensee gegenüberliegenden Orte der DDR Eicha, Hindfeld, Milz und Gleichamberg aus der Vergangenheit persönlich kennt.
Einreisen wurden 1978 und 1982 im Rahmen des VTA in die Kreise Meiningen und Hildburghausen festgestellt.
Verbindungen bestanden zu der im Mai 1984 verstorbenen und in Gleichamberg wohnhaft gewesenen Tante des [anonymisiert]
[anonymisiert]
geb. am [anonymisiert]
Durch die [anonymisiert] wurden von 1964 bis 1978 in 7 Fällen Reisen nach Breitensee festgestellt.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Aktenkategorie Feindobjektakte (FOA) wurde 1981 als Informationssammlung zu Objekten außerhalb der DDR eingeführt. Vorläufer war der Feindobjektvorgang. Sogenannte Feindobjekte waren in der Abteilung XII zu registrieren. War eine koordinierte Bearbeitung bzw. Aufklärung des Feindobjekts durch mehrere operative Diensteinheiten notwendig, konnten neben einer Zentralen Feindobjektakte bei der hauptverantwortlichen Diensteinheit noch Teilakten registriert und durch die anderen an der Bearbeitung bzw. Aufklärung beteiligten Diensteinheiten geführt werden. Abgeschlossene oder eingestellte Feindobjektakten wurden bei der zuständigen Abteilung XII im Bestand Allgemeine Sachablage archiviert.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Quelle war eine zentrale IM-Kategorie der Hauptverwaltung A. Als Quelle wurden im sogenannten Operationsgebiet tätige inoffizielle Mitarbeiter bezeichnet, die in der Lage waren, an geheime Informationen über Aktivitäten und Absichten sowie Ressourcen und interne Lagebedingungen gegnerischer Einrichtungen zu gelangen.
Es wurden zwei Typen von Quellen unterschieden:
Zuletzt besaß die HV A (einschließlich der ihr nachgeordneten Abteilungen XV der BV) in der Bundesrepublik und Westberlin 133 A-Quellen und 449 O-Quellen.
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Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AFO, Nr. 2/89, Bl. 7-14
Bis zur deutschen Wiedervereinigung lagen sogenannte Grenzinformationsstellen entlang der innerdeutschen Grenze. In den Zonenrandgebieten Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie in Westberlin informierten sich dort jedes Jahr Zehntausende Menschen über das DDR-Grenzregime.
Die Grenzinformationsstellen boten Text- und Bildtafeln, Informationsbroschüren und Schaumodelle, die den Aufbau der Grenzanlagen verdeutlichten. Außerdem thematisierten regelmäßig stattfindende Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge die historischen Entwicklungen, die zur deutschen Teilung führten. Weiterhin beschäftigten sich diese mit den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der DDR. Als besonderer Programmpunkt galten die Fahrten und Wanderungen an die innerdeutsche Grenze, die mit erklärenden Einweisungen in den Grenzaufbau einhergingen. Die Grenzinformationsstellen waren den Ostberliner Machthabern ein Dorn im Auge, da diese die staatliche Integrität der DDR in Frage stellten. Die SED übertrug ihrer Geheimpolizei die Aufgabe, möglichst viele Belege für den vermeintlich konterrevolutionären Charakter zu sammeln und die Arbeit zu behindern.
Als Feindobjekte bezeichnete das MfS westliche Institutionen und Organisationen, von denen angeblich subversive Aktivitäten gegen die DDR und andere kommunistische Staaten ausgingen. Im Juli 1984 legte die Arbeitsgruppe Grenzsicherheit der KD Hildburghausen die Feindobjektakte "Thüringenblick" an. Anfänglich finden sich in dem Vorgang die Grenzinformationsstellen Breitensee und Dürrenried sowie der Aussichtsturm "Bayernturm" bei Sternberg/Zimmerau. Es ist ersichtlich, dass es dem MfS darum ging, vermutete feindliche Handlungen aufzuklären und Kontakte in die DDR zu dokumentieren.
Die Betreuung der "Informationsstelle" wird seit Oktober 1983 durch die [anonymisiert] vorgenommen.
Zuvor fungierten Mitglieder des Landeskuratoriums "Unteilbares Deutschland", Angehörige der Bayrischen Grenzpolizei und zuletzt bis Oktober 1983 die Rentnerin
[anonymisiert]
geb. am [anonymisiert]
wh. [anonymisiert]
als Betreuer der sogenannten "Informationsstelle."
Insgesamt kann auf Grund der vorliegenden Informationen eingeschätzt werden, daß es sich bei der "Informationsstelle" Breitensee um eine in die PID des Feindes aktiv integrierte Einrichtung handelt.
2.2. Aussichtsturm Sternberg/Zimmerau
Der Aussichtsturm Sternberg/Zimmerau wurde am 17. Juni 1966 durch das Kuratorium "Unteilbares Deutschland" eingeweiht und am 22. August 1966 durch den damaligen Landrat von Königshofen Dr. Grünewald und weiteren Persönlichkeiten der Bundes- und Staatsregierung sowie Angehörigen der Landes- und Grenzpolizei offiziell seiner Bestimmung übergeben.
Bei der Eröffnungsveranstaltung am 22.08.1966, die unter dem Motto
"Mahnmal für die deutsche Wiedervereinigung" und
"Blick in das Thüringer Land"
stattfand, bei der ca. 1.000 Personen anwesend waren, wurde der Aussichtsturm durch die Redner als Werk im zweifachen Sinne bezeichnet.
So soll er "als Leuchtturm hinüber in die sowjetisch besetzte Zone strahlen und Anziehungspunkt für alle sein, die ihre Verbundenheit mit den Menschen drüben bekunden wollen. Der Bevölkerung im nahen Thüringen, das einst in enger wirtschaftlicher Verbindung mit dem Grabfeld stand, soll der Turm zeigen, daß sie von uns nicht vergessen ist und wir innerlich an ihrem Leid mittragen."
Es wurden weiterhin Wünsche ausgesprochen, wonach "der Turm als Zeichen für Frieden und Freiheit schon sehr bald inmitten unseres Vaterlandes und inmitten Europas stehen möge."
Der Aussichtsturm Sternberg/Zimmerau befindet sich nahe der Ortschaft Sternberg auf dem 405 m hohen Büchelberg in einer Entfernung von ca. 400 m zur Staatsgrenze und gegenüber den DDR-Ortschaften Rieth (3,5 km) und Albingshausen (3 km).
Politisch-ideologische Diversion (PID, PiD)
Die politisch-ideologische Diversion ist ein zentraler Begriff aus der Terminologie kommunistischer Staatssicherheitsdienste, der sowohl die ideologischen Einflüsse des Westens auf die Gesellschaften des kommunistischen Machtbereichs als auch politisch und ideologisch abweichendes Denken in diesen Gesellschaften bezeichnet, das grundsätzlich auf diese äußeren Einwirkungen zurückgeführt wurde. Der Begriff entstand 1956/57 in der DDR, als Ulbricht in der Auseinandersetzung mit den Anhängern einer inneren Liberalisierung neue Feindmethoden der ideologischen "Aufweichung und Zersetzung" zu erkennen glaubte. Im Februar 1958 wurden diese von der Leitung der MfS zunächst als ideologische Diversion definiert.
Als PiD avancierte der Terminus in der DDR-Geheimpolizei in wenigen Jahren zum Schlüsselbegriff. Das MfS wurde zur "Ideologiepolizei". DDR-Bürger, die öffentlichkeitswirksam abweichende politische Ansichten äußerten, wurden als "Träger der PiD" kategorisiert und entsprechend überwacht. Die PiD galt als Voraussetzung für die Herausbildung organisierter Formen politischer Opposition. Nach anfänglicher Skepsis der Sowjets gegenüber diesem Ansatz – ideologische Auseinandersetzungen galten dort eigentlich als Angelegenheit der Partei – wurde der Terminus und die damit verbundene operative Ausrichtung später von den anderen kommunistischen Geheimdiensten übernommen.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Aktenkategorie Feindobjektakte (FOA) wurde 1981 als Informationssammlung zu Objekten außerhalb der DDR eingeführt. Vorläufer war der Feindobjektvorgang. Sogenannte Feindobjekte waren in der Abteilung XII zu registrieren. War eine koordinierte Bearbeitung bzw. Aufklärung des Feindobjekts durch mehrere operative Diensteinheiten notwendig, konnten neben einer Zentralen Feindobjektakte bei der hauptverantwortlichen Diensteinheit noch Teilakten registriert und durch die anderen an der Bearbeitung bzw. Aufklärung beteiligten Diensteinheiten geführt werden. Abgeschlossene oder eingestellte Feindobjektakten wurden bei der zuständigen Abteilung XII im Bestand Allgemeine Sachablage archiviert.
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Konzeption zur weiteren Bearbeitung der Feindobjektakte "Thüringenblick" Dokument, 4 Seiten
Bericht über einige Probleme im Zusammenhang mit Tageseinreisen durch Bürger der Bundesrepublik in den Bezirk Suhl Dokument, 7 Seiten
Bericht über die Situation an der Grenze der DDR zur Bundesrepublik im Juli 1961 Dokument, 23 Seiten
Einschätzung über die Lage an der Staatsgrenze zur Bundesrepublik im Bezirk Gera Dokument, 23 Seiten