Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 19309, Bl. 229-231
Zur Überwachung des RAF-Terroristen Wolfgang Grams legte die Stasi die Operative Personenkontrolle "Klausen Gerhard" an.
Die 1970 gegründete Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksterroristische Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatssicherheit sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ostberliner Flughafen Schönefeld. In den 80er Jahren intensivierten sich die Kontakte und die Staatssicherheit bot zehn RAF-Aussteigern Unterschlupf in der DDR. Zudem trainierte das MfS einige Terroristen im Umgang mit Waffen.
Um Informationen über den RAF-Terroristen Wolfgang Grams zu sammeln, legte die Stasi die Operative Personenkontrolle "Klausen Gerhard" an. Wolfgang Grams wurde in den Akten der Staatssicherheit unter dem Decknamen "Gerhard Klausen" geführt. Viele RAF-Mitglieder der dritten Generation bekamen vom MfS, neben einem Vornamen, den Nachnamen "Klausen" als Decknamen zugeordnet.
Das Dokument beinhaltet Informationen zu Wolfgang Grams Werdegang, zu seiner Person laufenden Fahndungen sowie seinen terroristischen Aktivitäten. Darüber hinaus sind Grams Kontakte zu anderen Personen vermerkt, die der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtigt wurden.
Die Informationen wurden dem MfS teilweise von einer Kontaktperson mit dem Decknamen "Jürgen" übermittelt. Das vorliegende Dokument entstand in einer Zeit, als das MfS die RAF nicht mehr aktiv unterstützte. Aus diesem Grund war die Staatssicherheit über die Absichten der Gruppe weniger gut im Bilde, als zu Beginn der 80er Jahre.
[Handschriftliche Ergänzung: 228]
Abteilung XXII/8 Berlin 21.1.1985 zau-sche
Bestätigt:[unleserlich] [Handschriftliche Ergänzung: III/1 1481]
Eröffnungsbericht zur OPK "Klausen, Gerhard"
1. Personalien
Name: Grams
Vorname: Wolfgang
geb. am/in: 6.3.1953 / Wiesbaden
zuletzt wh.: [anonymisiert]
2. Zum Sachverhalt
Mit Wirkung vom 22. 10. 1984 wurde G. zur Zielfahndung ausgeschrieben. Er wird vom Gegner verdächtigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Gegen ihn wurde durch die GBA Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bereits am 10.9.1984 ein Haftbefehl erlassen.
Er war Mitglied der "Roten Hilfe" Wiesbaden und danach der "Antifa"-Gruppe in Wiesbaden. Hauptinhalt der Arbeit dieser Gruppen war die Betreuung und Unterstützung der inhaftierten Mitglieder der "RAF". Er war maßgeblich an der Organisierung von Treffen mit anderen Gruppen der BRD, z. B. der "Antifa"-Gruppe in Düsseldorf, beteiligt. Außerdem stellte er seinen PKW für Sprühaktionen zur Unterstützung der Gefangenen zur Verfügung. Nach Aussagen der KP "Jürgen" unterhielt er auch Verbindung zu den Büros der Rechtsanwälte [anonymisiert] und [anonymisiert].
In Vorbereitung der Herausgabe des Buches "RAF-Texte" ist er zu mehreren Absprachen mit dem Verleger nach Dänemark gefahren.
Abteilung XXII (Terrorabwehr)
1975 entstanden aus einer Unterstruktur der AG beim 1. Stellv. des Ministers; 1989 mit der Abt. XXIII zur HA XXII zusammengeführt.
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
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Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 19309, Bl. 229-231
Zur Überwachung des RAF-Terroristen Wolfgang Grams legte die Stasi die Operative Personenkontrolle "Klausen Gerhard" an.
Die 1970 gegründete Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksterroristische Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatssicherheit sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ostberliner Flughafen Schönefeld. In den 80er Jahren intensivierten sich die Kontakte und die Staatssicherheit bot zehn RAF-Aussteigern Unterschlupf in der DDR. Zudem trainierte das MfS einige Terroristen im Umgang mit Waffen.
Um Informationen über den RAF-Terroristen Wolfgang Grams zu sammeln, legte die Stasi die Operative Personenkontrolle "Klausen Gerhard" an. Wolfgang Grams wurde in den Akten der Staatssicherheit unter dem Decknamen "Gerhard Klausen" geführt. Viele RAF-Mitglieder der dritten Generation bekamen vom MfS, neben einem Vornamen, den Nachnamen "Klausen" als Decknamen zugeordnet.
Das Dokument beinhaltet Informationen zu Wolfgang Grams Werdegang, zu seiner Person laufenden Fahndungen sowie seinen terroristischen Aktivitäten. Darüber hinaus sind Grams Kontakte zu anderen Personen vermerkt, die der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtigt wurden.
Die Informationen wurden dem MfS teilweise von einer Kontaktperson mit dem Decknamen "Jürgen" übermittelt. Das vorliegende Dokument entstand in einer Zeit, als das MfS die RAF nicht mehr aktiv unterstützte. Aus diesem Grund war die Staatssicherheit über die Absichten der Gruppe weniger gut im Bilde, als zu Beginn der 80er Jahre.
Aufgrund dieser Aktivitäten stand er unter polizeilichen Beobachtung (PB 07) gegnerischer Sicherheitorgane. Nach größeren Aktionen der "RAF" wurde er mehrfach kurzzeitig festgenommen.
Die letztbekannte Verhaftung des G. erfolgte nach der Erschießung des ehemaligen "RAF"-Mitgliedes Stoll, Willy-Peter am 9. oder 10.0.1978 in Wiesbaden.
Im Notizbuch des Stoll sollen die gegnerischen Sicherheitsorgane u. a. auch einen Hinweis auf den G. gefunden haben. G. stand im Verdacht, als Kurier zwischen der "RAF" und legalen Unterstützern gearbeitet zu haben. Ob eine Verurteilung erfolgte, wurde nicht bekannt.
Zu der damaligen Wiesbadener Gruppe gehörten desweiteren:
Alle weiblichen Personen sind etwa gleichaltrig und stammen alle aus Koblenz oder Umgebung.
Wahrend dieser Zeit hatte der G. den Spitznamen Gaks.
3. Zielstellung der OPK
1. Erarbeitung von Beweisen für die Mitgliedschaft des G. in einer terroristischen Organisation des OG.
2. Erarbeitung von Informationen zur politischen Zielstellung dieser Organisation, insbesondere der Aufklärung von Aktivitäten, die sich gegen die DDR und die anderen sozialistischen Länder richten bzw. eine Einbeziehung des Territoriums der DDR oder anderer sozialistischen Staaten vorsehen.
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Operativgruppe (OG)
Das MfS unterhielt ständige Niederlassungen in der Sowjetunion (seit 1951), Bulgarien (1961), Ungarn (1964), ČSSR (1965), Polen (1980) sowie in einigen Entwicklungsländern, die als Operativgruppen (OG) bezeichnet wurden. In den osteuropäischen Ländern umfasste eine Operativgruppe zuletzt 8 bis 14 MfS-Offiziere (in Polen: 20, in der Sowjetunion einschließlich der dort an die Operativgruppe angeschlossenen Linien I und XVIII ca. 35), die auf mehrere Städte verteilt waren und bis zu 40 IM (in Polen: 150, sowie zahlreiche Kontaktpersonen, in der Sowjetunion einschließlich der Linien I und XVIII ca. 400) führten, bei denen es sich zumeist um DDR-Bürger handelte, die längerfristig in dem Land lebten.
Die Operativgruppen war an den jeweiligen Landesgeheimdienst angebunden und kooperierte mit diesem. Eine Operativgruppe setzte sich aus Mitarbeitern mehrerer MfS-Diensteinheiten zusammen (insbesondere HA VI, HA II, ZKG); die an den Botschaften tätigen HV-A-Mitarbeiter agierten weitgehend unabhängig davon. Die Aufgabe der Operativgruppen bestand darin, DDR-Bürger im Ausland zu überwachen und Fluchtversuche in den Westen zu verhindern, in der Spionageabwehr, in Entwicklungsländern auch im Schutz von DDR-Bürgern sowie in der Beratung und Unterstützung der örtlichen Sicherheitsdienste. In der ČSSR ab 1968 und Polen ab 1980 waren sie an der Unterdrückung der Opposition beteiligt.
Viele Geheimdienste sozialistischer Länder unterhielten ihrerseits bis 1989/90 eine Operativgruppe in der DDR. Die Operativgruppen bildete nur eines von mehreren Elementen geheimdienstlicher Kooperation.
Operativgruppe war aber auch eine Bezeichnung für Struktureinheiten auf den unteren Ebenen der MfS-Diensteinheiten, zumeist mit einer eng begrenzten oder befristeten Aufgabe. Eine Operativgruppe konnte aber auch zu einer Abteilung aufgebaut werden. So entstand aus einer 1976 bis 1980 tätigen Operativgruppe der Hauptabteilung XX ab 1981 die Hauptabteilung XX/9, die Dissidenten und Oppositionelle verfolgte.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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