Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16906, Bl. 23-40
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch in die DDR "überschwappen" könnte und sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld.
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft in West-Berlin im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten. In einem Ausbildungscamp der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien ließen sie sich militärisch trainieren. Bei der Rückkehr über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Anfang August wurde Hans-Jürgen Bäcker mit einem falschen Pass und einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Mitarbeiter der Hauptabteilung IX, dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, vernahmen Bäcker daraufhin und schrieben ein Protokoll dazu. Daraus wird deutlich, dass Bäcker das MfS umfangreich über seine politischen Überzeugungen und einzelne Mitglieder der RAF sowie deren Aktionen informierte.
[Handschriftliche Ergänzung: 5x Abschrift]
Berlin, den 06.08.1970
Beginn 23.00 Uhr
Ende 07.08.1970
[Auslassung] Expl./ [Auslassung] Ausfertigungen
Vernehmungsprotokoll
[durchgestrichen: der]/des Beschuldigten
Familienname Bäcker
Vorname Jürgen, Hans
Geburtsname [Auslassung]
geb. am 9. April 1939 in Gladbeck
Kreis Gladbeck
Land — Bezirk Recklinghausen
Schulbildung Abitur
Beruf Grubenschlosser
zuletzt ohne Tätigkeit
Anschrift der Arbeitsstelle [Auslassung]
Monatliches Einkommen [Auslassung]
Vermögensverhältnisse Keine
Wohnort Berlin-[durchgestrichen: Wilmersdorf]Charlottenburg
Kreis [Auslassung]
Bezirk [Auslassung]
Straße [Anonymisiert]
Fernruf [Auslassung]
Letzter Aufenthalt [Auslassung]
Staatsangehörigkeit BRD
Nationalität deutsch
Familienstand [durchgestrichen: geschieden] ledig
Nummer und ausstellende Behörde von Personaldokumenten [Auslassung]
Vor und Familienname des Ehegatten [Auslassung]
geb. am [Auslassung]
in [Auslassung]
Beruf [Auslassung]
zuletzt [Auslassung]
Wohnanschrift [Auslassung]
Kinder/Anzahl [Auslassung]
Alter [Auslassung]
Vor- und Familienname des Vaters [Anonymisiert]
Beruf [Anonymisiert]
zuletzt [Anonymisiert]
Vor- und Familienname der Mutter [Anonymisiert]
Beruf [Anonymisiert]
zuletzt [Anonymisiert]
Wohnanschrift der Eltern [Anonymisiert]
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16906, Bl. 23-40
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch in die DDR "überschwappen" könnte und sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld.
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft in West-Berlin im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten. In einem Ausbildungscamp der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien ließen sie sich militärisch trainieren. Bei der Rückkehr über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Anfang August wurde Hans-Jürgen Bäcker mit einem falschen Pass und einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Mitarbeiter der Hauptabteilung IX, dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, vernahmen Bäcker daraufhin und schrieben ein Protokoll dazu. Daraus wird deutlich, dass Bäcker das MfS umfangreich über seine politischen Überzeugungen und einzelne Mitglieder der RAF sowie deren Aktionen informierte.
Parteizugehörigkeit
vor 1933 Keine
Funktion [Auslassung]
1933-1945 Keine
Funktion [Auslassung]
nach 1945 keine
Funktion [Auslassung]
Wehrdienst vor 1945 [Auslassung]
Letzter Dienstgrad [Auslassung]
Dienststellung [Auslassung]
Wehrdienst nach 1945 [Auslassung]
Letzter Dienstgrag [Auslassung]
Dienststellung [Auslassung]
Angaben über die Wehrerfassung 1961 vom Kreiswehrersatzamt Gelsenkirchen für Bundeswehr gemustert
Verurteilungen (einschl. bedingte Strafaussetzung gem. § [Auslassung] StPO und durch Amnestie erlassene bzw. herabgesetzte Strafen)
13.10.1967 von 10. Großen Strafkammer in Westberlin wegen Aufruhr, Widerstand gegen die Staatsgewalt i.V.m. Körperverletzung zu 21 Monaten Strafhaft verurteilt
[Absatz durchgestrichen]
Weitere Angaben zur Person (staatliche Auszeichnungen, Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Organisationen vor und nach 1945 usw.)
[durchgestrichen: von] seit März 1969 Mitglied des "Republikanischen Club" in Westberlin
Entsprechend § 98 StPO wurde mir eröffnet, daß gegen mich von seiten der Organe des Ministeriums für Staatssicherheit wegen des dringenden Verdachts einer strafbaren Handlung nach §[Auslassung] ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Ich wurde vom Untersuchungsorgan über die mir gemäß §§ 61 und 91 StPO zustehenden Rechte belehrt.
[Auslassung]
Unterschrift des Beschuldigten
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16906, Bl. 23-40
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch in die DDR "überschwappen" könnte und sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld.
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft in West-Berlin im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten. In einem Ausbildungscamp der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien ließen sie sich militärisch trainieren. Bei der Rückkehr über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Anfang August wurde Hans-Jürgen Bäcker mit einem falschen Pass und einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Mitarbeiter der Hauptabteilung IX, dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, vernahmen Bäcker daraufhin und schrieben ein Protokoll dazu. Daraus wird deutlich, dass Bäcker das MfS umfangreich über seine politischen Überzeugungen und einzelne Mitglieder der RAF sowie deren Aktionen informierte.
Frage: Schildern Sie Ihren Lebenslauf!
Antwort: Ich besuchte von 1946 bis 1954 die Volksschule in Gladbeck und begann danach eine Lehre als Grubenschlosser, die ich 1957 mit Erhalt des Facharbeiterbriefes abschloß. Anschließend war ich bis 1962 in diesem Beurf in mehreren Kohleschächten im [durchgetrichen: Gladbeck] Ruhrgebiet tätig.
Um auf Grund meiner politischen Einstellung einer Einberufung zur Bundeswehr zu entgehen, siedelte ich nach der 1962 erfolgten Musterung nach Westberlin über, wo ich von 1962 bis 1966 in einer Abendschule das Abitur ablegte. Paralell zum Besuch dieser Abendschule besuchte ich in Westberlin die Meisterschule für Kunsthandwerk - Innenarchitektur [durchgestrichen: besucht] und außerdem an der Technischen Hochschule in Westberlin als Gasthörer entsprechende Vorlesungen. [durchgestrichen: besucht.] Im März 1967 nahm ich [Nachträglich eingefügt: im Rahmen des SDS] an einer Vietnam Demonstration in Westberlin teil, gegen die die Westberliner Polizei vorging. Dabei kam es meiner Verhaftung, der ich mich zur Wehr setzte. Auf Grund dessen wende ich
[Unterschrift: Jürgen Hans Bäcker]
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Bericht über die Festnahme Hans-Jürgen Bäckers auf dem Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Dokument, 4 Seiten
Ergänzung zum Bericht über die Festnahme Hans-Jürgen Bäckers auf dem Flughafen Schönefeld Dokument, 2 Seiten
Bericht über die Einreise Horst Mahlers in die DDR Dokument, 2 Seiten
Übergabe von konfiszierten Handschriften an das Ministerium für Finanzen Dokument, 3 Seiten