Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16906, Bl. 23-40
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch in die DDR "überschwappen" könnte und sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld.
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft in West-Berlin im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten. In einem Ausbildungscamp der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien ließen sie sich militärisch trainieren. Bei der Rückkehr über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Anfang August wurde Hans-Jürgen Bäcker mit einem falschen Pass und einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Mitarbeiter der Hauptabteilung IX, dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, vernahmen Bäcker daraufhin und schrieben ein Protokoll dazu. Daraus wird deutlich, dass Bäcker das MfS umfangreich über seine politischen Überzeugungen und einzelne Mitglieder der RAF sowie deren Aktionen informierte.
versuchte ich [Nachträglich eingefügt: mich auch] bei der Abfertigung während des Aufenthaltes des Flughafens Berlin-Schönefeld als ein arabischer Staatsmann auszugeben. Die anderen Mitglieder der Gruppe Mahler beabsichtigten aus dem gleichen Grund, sich vor ihrer Rückreise nach Westberlin arabische Reisepässe zu beschaffen.
Des weiteren hatte ich eine noch nicht ausgefüllte Fahrerlaubnis in meinem Besitz. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Fälschung. Diese gefälschte Fahrerlaubnis erhielt ich im Juni 1970 von Bader, der dieses Dokument selbst hergestellt hatte. Nähere Einzelheiten sind mir darüber nicht bekannt. Die entsprechenden nach fehlenden Eintragungen in die Fahrerlaubnis wollte Bader nach unserer Rückkehr in Westberlin vornehmen. Ich hatte mich deshalb in den Besitz dieser gefälschten Farherlaubnis gesetzt, weil ich selbst keine besaß.
Frage: Welche weiteren Gegenstände führten Sie bei Ihrer Einreise in die Hauptstadt der DDR bei sich?
Antwort: Außer den Gegenständen des persön-
[Unterschrift: Jürgen H. Bäcker]
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16906, Bl. 23-40
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch in die DDR "überschwappen" könnte und sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld.
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft in West-Berlin im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten. In einem Ausbildungscamp der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien ließen sie sich militärisch trainieren. Bei der Rückkehr über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Anfang August wurde Hans-Jürgen Bäcker mit einem falschen Pass und einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Mitarbeiter der Hauptabteilung IX, dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, vernahmen Bäcker daraufhin und schrieben ein Protokoll dazu. Daraus wird deutlich, dass Bäcker das MfS umfangreich über seine politischen Überzeugungen und einzelne Mitglieder der RAF sowie deren Aktionen informierte.
lichen Bedarfs, die ich in einer Reisetasche verwahrt habe, befanden sich in meinem Besitz noch eine Pistole, Kal. 9,0mm, sowie 25 dazugehörige Patronen. Von dieser Munition befand sich ein gefülltes Magazin in der Pistole, ein weiteres gefülltes Magazin sowie die restlichen [durchgestrichen: in einer Schachtel verwahrten] Patronen lose in meiner Tasche.
Diese von mir [durchgestrichen: unbeladene] nicht geladene Pistole, trug ich [Nachträglich eingefügt: hinter dem Hosenbund versteckt] am Körper bei mir.
Frage: Ihnen wurden hiermit eine Pistole, Fabrikat "Llama" gabilondo y cia vitoria (Espana), Cal- 9mm (380), 35 Patronen, Kal. 9mm sowie zwei Magazine vorgelegt.
Sind Ihnen diese Gegenstände bekannt?
Antwort: Bei den vorgelegten Gegenständen handelt es sich um die Pistole mit dazugehöriger Munition und Magazinen, die ich bei meiner Einreise in die Hauptstadt der DDR bei mir führte.
Frage: Wie gelangten Sie in den Besitz dieser Schußwaffe und der Munition?
Antwort: Die Pistole [Nachträglich eingefügt: mit den beiden Magazinen] hatte ich in der Woche vom 27.07. zum 02.08.1970
[Unterschrift: Jürgen H. Bäcker]
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16906, Bl. 23-40
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Anfang der siebziger Jahre entstanden in der Bundesrepublik linksterroristische Gruppen, wie die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Die Staatssicherheit befürchtete zunächst, dass die Gewalt der Linksterroristen auch in die DDR "überschwappen" könnte und sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld.
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft in West-Berlin im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten. In einem Ausbildungscamp der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien ließen sie sich militärisch trainieren. Bei der Rückkehr über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Anfang August wurde Hans-Jürgen Bäcker mit einem falschen Pass und einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Mitarbeiter der Hauptabteilung IX, dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, vernahmen Bäcker daraufhin und schrieben ein Protokoll dazu. Daraus wird deutlich, dass Bäcker das MfS umfangreich über seine politischen Überzeugungen und einzelne Mitglieder der RAF sowie deren Aktionen informierte.
in Amman für ca. 32 Dinar in einem Waffengeschäft käuflich erworben. Die entsprechende Munition für die Waffe erhielt ich erst am 06.08.1970 in Damaskus durch den Angehörigen der El Fatah Abu Nimir, den ich um die Beschaffung derselben gebeten hatte.
Diese Waffe wurde von mir noch nicht auf ihre Schußfähigkeit und Schußgenauigkeit erprobt. Ich hatte aber bereits während der Ausbildung im Kommandolager der El Fatah mit einer gleichartigen Waffe Schießübungen durchgeführt, so daß ich mit deren Handhabung vertraut war.
Frage: Zu welchen Zweck setzen Sie sich in den Besitz dieser Schußwaffe?
Antwort: Ich hatte die Absicht, mich mit dieser Waffe bei einer eventuellen Festnahme durch die Westberliner Polizei zur Wehr zu setzen. Mir wurden bei [Nachträglich eingefügt: vergangenen Zusammenstößen mit der Westberliner Polizei bereits ein Finger zertreten sowie Gesichtsverletzungen zugefügt, so daß ich nciht bereit war, dieser Polizei ein weiteres Mal widerstandslos gegenüberzustehen. Außerdem war geplant, diese
[Unterschrift: Jürgen H. Bäcker]
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Bericht über die Festnahme Hans-Jürgen Bäckers auf dem Ost-Berliner Flughafen Schönefeld Dokument, 4 Seiten
Ergänzung zum Bericht über die Festnahme Hans-Jürgen Bäckers auf dem Flughafen Schönefeld Dokument, 2 Seiten
Bericht über die Einreise Horst Mahlers in die DDR Dokument, 2 Seiten
Übergabe von konfiszierten Handschriften an das Ministerium für Finanzen Dokument, 3 Seiten