Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
Delegationen aus- und nach Westdeutschland:
Um Ordnung in den Delegationsverkehr zu bringen und um die Sicherheit zu gewährleisten, daß gleichzeitig auch politische Erfolge erzielt werden, sollten die Bezirksleitungen mit den Landes- und Kreisleitungen der KPD entsprechende Vereinbarungen treffen.
Durch Verbindungen zwischen den Parteileitungen auf Bezirks- bzw. Kreisebene würden die Hauptfragen der Sicherheit und Koordinierung weitestgehend gelöst.
Die Abteilung Staatliche Organe beim ZK der SED sollte eine Beratung mit allen verantwortlichen Genossen für gesamtdeutsche Arbeit beim Nationalrat, den Massenorganisationen und den zentralen staatlichen Dienststellen durchführen, um eine Koordinierung auf dem Gebiet der Delegationen und eine wirkungsvollere Zusammenarbeit zu erreichen.
Diese Maßnahme soll die Tatsache ausschließen, daß bisher in den Bezirken und Kreisen keinerlei Übersicht über den Empfang und die Entsendung von Delegationen von und nach Westdeutschland besteht.
Dadurch besteht die Möglichkeit, daß Spione, Agenten und Abwerber mit den Delegationen in die DDR gelangen. Diese Maßnahme würde dem Klassenfeind die Arbeit erschweren und die politische Wirksamkeit des Delegationsaustausches wird größer und trägt stärker zur Auslösung von Massenaktionen bei.
Der Gen. Oberst Stock schlug zur Verhinderung der Republikflucht eine breite Aufklärungsarbeit durch Partei, Massenorganisation sowie eine eingehende Überprüfung aller Antragsteller für Passierscheine zur Einreise in das Sperrgebiet durch die Deutsche Grenzpolizei, durch vorhandene Kräfte und Mittel unter Hinzuziehung von Grenzpolizei- helfern, Partei, Massenorganisationen, bessere Überwachung der Verkehrslinien, die zu den Grenzen und in das Sperrgebiet führen.
Stärkere Kontrolle auf den Bahnhöfen, in und um das Sperrgebiet, Blitzfahndungen durch die VP andie Deutsche Grenzpolizei, nach Personen, von denen bekannt wird, daß sie mit einer PM 12a nach Westberlin gefahren sind, um von dort aus mit "Westausweisen" versehen auf dem Transitweg nach Westdeutschland fahren wollen.
In solchen Fällen soll durch Festnahme an der Grenze die Republikflucht verhindert werden.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
Des weitern wurde eine Verlängerung der Kontrollzeiten auf Bahnhöfen des Ringes um Berlin beantragt: Diese müssen mindestens 10 - 15 Minuten betragen, um eine Kontrolle zu gewährleisten. (Bisher 5-8 Minuten)
Besetzung aller KPP des Ringes um Berlin mit Angehörigen des AZKW, um Republikflüchtige noch vor Erreichen Berlins durch Warenkontrolle zu erkennen.
Stärkere Kontrollen der VP an den inneren Sektorengrenzen von Berlin. (U- und S-Bahn, Straßen usw.)
Gen. Krüger : (MdI)
Der Gen. Krüger schlug vor, die Personalausweise von Bürgern der DDR kenntlich zu machen, daß diese zum Betreten Berlins nicht berechtigen. Für Berlin müsse Sonderregelung in Form von Passierscheinen geschaffen werden.
Ministerium für Verkehr:
Beschränkung des Reiseverkehrs nach Berlin:
Einzelreisende nach Berlin oder in die Randgebiete im Umkreis von 30 km zur Stadtgrenze bedürfen einer Bescheinigung des zuständigen VP-Reviers ihres Heimatortes. Nur gegen Vorlage dieser Bescheinigung darf eine Fahrkarte ausgegeben werden. Freifahrtscheine nach Berlin und Westdeutschland werden ebenfalls nur gegen Vorlage dieser Bescheinigung ausgegeben. Bürger des demokratischen Sektors von Berlin erhalten Fahrkarten nach der DDR nur gegen Vorlage des Deutschen Personalausweises, ebenso die Rückfahrkarte aus der DDR nach Berlin. nur gegen Vorlage eines ordentlichen Dienstauftrages gelöst werden kann.
Zu diesem Zweck ist im Personalausweis der Stempel "B" anzubringen.
Die bestehenden Richtlinien für Dienstreisen nach Berlin müßten vom MdI überarbeitet werden, so daß eine Fahrkarte nach Berlin nur gegen Vorlage eines ordentlichen Dienstauftrages gelöst werden kann.
Für Gesellschaftsfahrten nach Berlin ist Sondergenehmigung einzuführen. Hierfür ist ein feststehender Vordruck zu entwickeln.
Berufsverkehr:
Anträge auf Zeitkarten für den Berufsverkehr sind auf 3 Monate zu beschränken und außer vom Betriebs- oder Kaderleiter noch vom BGL-Vorsitzenden u. von der VP-Dienststelle des Heimatortes zu bestät.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bd. 10, Bl. 151-159
1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Sie sammelte Vorschläge aller staatlichen Organe, um die "Abstimmung mit den Füßen" unter Kontrolle zu bekommen.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Informationen des MfS über 270.000 Bürger in den Westen. Diese sogenannte "Abstimmung mit den Füßen" wurde zunehmend zu einem Problem, kehrten doch gerade viele junge Leute der DDR den Rücken. 1956 rief die SED zur offensiven Bekämpfung der Republikflucht auf. Das Zentralkomitee versammelte alle staatlichen Organe, um über Vorschläge zur Verhinderung der Republikflucht zu beraten. Als Schild und Schwert der Partei sollte die Stasi dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Das vorliegende Dokument ist die Aufstellung aller Vorschläge der verschiedenen staatlichen Stellen, die in Kopie auch dem MfS zuging und so in die Stasi-Unterlagen gelangte.
Fahrkarten, dürfen nur gegen Vorlage dieses Antrages ausgegeben werden.
Fahrausweise und Bescheinigung und PA und Bescheinigung müssen jeweils zusammen kontrolliert werden.
Für Privatbesuche in Berlin muß der PA für Bewohner der Randgebiete den Vermerk "R" tragen.
Ausgabe von Fahrkarten ohne diesen Vermerk erfolgt nicht.
Bis zur Vereinheitlichung sind für den Kraftverkehr ähnliche Maßnahmen zu treffen.
Verlegung des Verkehrs von und nach Berlin:
Ab Fahrplanwechsel, am 3.6.56 konnten verschiedene Zugpaare nicht mehr nach Bln.-Ostbahnhof bzw. Friedrichstraße verkehren, sondern, bis Bernau, Eberswalde oder Neustrelitz geleitet werden. Die KPP Schönefeld bzw. Schönfließ werden dann durchfahren.
Weiterhin ist vorgesehen, Züge aus dem Norden der DDR nicht mehr bis Berlin-Ostbahnhof bzw. Friedrichstraße, sondern bis Jüterbog, Dessau, Elsterwerda-Biehla und Bitterfeld bzw. Wittenberge verkehren zu lassen.
Um ein "Umsteigen" in Berlin auszuschließen, sollen mehrere Züge aus dem Norden und Süden der DDR um Berlin herumgeleitet werden.
Zur wirksamen Kontrolle des S-Bahn-Verkehrs sollen die S-Bahnhöfe Wollankstraße und Bornholmer Straße geschlossen werden. Der Verkehr müsse auf dem S-Bahnhof Schönhauser Allee auf die BVG übergehen.
Der Generalstaatsanwalt der DDR:
Es wurde vorgeschlagen, in jedem Falle über Rückkehrer und Zuzüge in die DDR einen Strafregisterauszug aus Westdeutschland anzufordern, sowie zur Eindämmung der Republikflucht auf strikte Einhaltung des Gesetzes zur Förderung der Jugend und der Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR zu achten.
Die Oberste Staatsanwaltschaft wurde beauftragt, unsere Gesetze nach einer Möglichkeit zur Einziehung des Eigentums von Republikflüchtigen zu überprüfen.
Es wurde vorgeschlagen, Ausstellungen nicht nur in Berlin, sondern unter vorherigen Bekanntgabe auch an anderen Orten der DDR stattfinden zu lassen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Dienstanweisung zur Bekämpfung der Republikflucht aus dem Jahr 1956 Dokument, 6 Seiten
Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Republikflucht von 1961 Dokument, 9 Seiten
Bericht über Republikfluchten im November 1956 Dokument, 14 Seiten
Statistik zur Republikflucht in den Jahren 1953 bis 1959 Dokument, 2 Seiten